JURIDISCHE FACHLITERATUR zur UNMITTELBAREN ANWENDBARKEIT der FCTC im NATIONALEN RECHT der EUROPASTAATEN
Nach umfangreichen Recherchen in den vergangenen Tagen erweist es sich als notwendig , den Titel der letzten Blogpost hier zu widerrufen und Hinweise zu geben auf die ersten wissenschaftlichen Auswertungen der bekanntgewordenen Gerichtsentscheidungen in Belgien und auch in Holland :
https://brill.com/view/journals/bol/aop/article-10.1163-23527072-00101001.xml
Hier sehen wir die wohl erste Zusammenfassung der diesbezüglichen Vorgänge in Holland , präsentiert durch die Universitätsprofessorin Brigit TOEBES und die Jura - Studentin Gohar KARAPETIAN .
https://www.rug.nl/staff/b.c.a.toebes/research
https://www.rug.nl/staff/g.karapetian/research
Es ist nun vorrangig festzustellen , dass die niederländische Nichtraucherschutzvereinigung CAN in zwei völlig separaten Klagsverfahren vor dem zuständigen Zivilgericht jeweils nur Rechtserklärungen eingeklagt hat betreffend die nationalen Verpflichtungen aus dieser FCTC . Im ersten Rechtsgang ging es um die generelle Ausnahme vom Rauchverbot für die " KLEINEN LOKALE " unter 75 m 2 , wobei erst in 2. Instanz der Rechtskampf erfolgreich war und die anschließliche Revision der Staatsregierung am " HOGE RAAD " war erfolglos in 3 . Instanz .
Im 2. Verfahren ging es um die Ausnahme für RAUCHERRÄUME in größeren Lokalen , wobei auch hier zuerst die 1. Instanz die Klage verwarf und der Gerechtshof den Haag der Klage von CAN stattgab . Diesmal verzichtete die Staatsregierung offensichtlich auf den Gang in die 3 . Instanz . Es ist also festzustellen , dass es sich in diesem Fall nicht um das " HÖCHSTGERICHT " handelte , sondern um das Berufungsgericht in 2. Instanz , vergleichbar zum Beispiel dem OLG Innsbruck .
Ob es in Holland auch Verfassungsklagen diesbezüglich vor dem Verfassungsgerichtshof gegeben hat , konnte ich nicht sicher eruieren . Jedenfalls kann ein Zivilgericht auch in der 3. Instanz kein Gesetz aufheben , sondern nur Erklärungen abgeben , die dann von jedermann in jedem Prozess vorgelegt werden können .
In BELGIEN jedoch war die Verfassungsklage der Krebsliga schon 2011 total erfolgreich und führte zur unmittelbaren Aufhebung der angefochtenen Gesetzesstellen . Eine andere Frage ist jedoch , inwieweit nun das totale RV in der Gastro in Belgien auch tatsächlich eingehalten wird :
http://www.etaamb.be/nl/wet_n2011201365.html
https://brf.be/national/960502/
http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/belgische-studie-oeffentliches-rauchverbot-senkt-fruehgeborenen-rate-a-883567.html
Bezüglich der Anwendbarkeit der FCTC in DEUTSCHLAND gibt es eine umfassende Expertise von Univ . Prof STREINZ der Uni München , da geht es allerdings um das Tabakwerbeverbot nach Art. 13 der FCTC :
https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Ernaehrung/Gesundheit/Tabakrichtlinie/Gutachten_BMEL_Art13_FCTC.pdf?__blob=publicationFile
Die Argumentation in diesem hochrangigen Gutachten eines Völkerrechtsexperten gibt uns nun sehr zu denken . Insbesondere ist heranzuziehen die " WIENER KONVENTION über das RECHT der INTERNATIONALEN VERTRÄGE .
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung/Bundesnormen/10000684/Wiener%20%c3%9cbereinkommen%20%c3%bcber%20das%20Recht%20der%20Vertr%c3%a4ge%2c%20Fassung%20vom%2024.12.2018.pdf
https://de.wikipedia.org/wiki/Wiener_%C3%9Cbereinkommen_%C3%BCber_das_Recht_der_Vertr%C3%A4ge
Das soll nun für heute genügen, im neuen Jahr 2019 werden wir sicherlich alL dies vollauf berücksichtigt finden in einem für die Tabakmafia vernichtenden Urteil unseres Verfassungsgerichtshofes in Wien . Anschließend wird es auch zum totalen Dammbruch kommen in jenen 13 deutschen Bundesländern , die sich bislang geweigert haben , die Verpflichtungen aus der FCTC betreffend Rauchverbot in der Gastro umzusetzen . Nur Bayern , Nordrhein - Westfalen und das Saarland haben inzwischen die nötigen Korrekturen vorgenommen und auch sehr konsequent durchgesetzt . In den anderen 13 Bundesländern werden die Nichtraucherschutzorganisationen sicherlich demnächst die entscheidende Großoffensive starten nach Verkündigung des umfassenden Urteils unseres VfGH in Wien .
In der SCHWEIZ jedoch gibt es eine ganz andere Rechtslage : Diese CONFOEDERATIO HELVETICA ist bislang der FCTC nicht beigetreten , obwohl das Europabüro der WHO - FCTC in Genf beheimatet ist :
https://www.swissinfo.ch/ger/ratifizierung-der-tabakkonvention-verlangt/4998570
https://portal.at-schweiz.ch/index.php/de/aktuell/medien/449-die-achte-mitgliederkonferenz-zur-rahmenkonvention-ueber-die-tabakkontrolle-beginnt-heute-in-genf
Trotzdem warten auch in der gesamten Schweiz alle engagierten Gesundheitsschützer sehnsüchtig auf das bahnbrechende Urteil unseres Verfassungsgerichtshofes im März 2019 .
https://www.vfgh.gv.at/medien/Noch_keine_Entscheidung_zur_Regelung_des_Rauchverbote.de.php
ABSOLUTER VORRANG FÜR WIRKSAMEN GESUNDHEITSSCHUTZ AUCH IN DER GESAMTEN GASTRONOMIE !
KAPNOPOLIS
Montag, 24. Dezember 2018
Sonntag, 16. Dezember 2018
GERECHTSHOF DEN HAAG : SENSATIONELLES URTEIL WEIST DEN WEG !
ERSTMALS GERICHTLICHE WÜRDIGUNG von ARTIKEL 8 der FCTC in EUROPA !
https://uitspraken.rechtspraak.nl/inziendocument?id=ECLI:NL:GHDHA:2018:172
Bislang ohne wesentliches Medienecho bei uns : schon am 13.Februar 2018 gab es in den Niederlanden den ersten entscheidenden Durchbruch zur zivilgerichtlichen Durchsetzung ausreichender Rauchverbote ohne faule Kompromisse in der Gastronomie . Nur das LIG hat dies kurz und bündig gemeldet , das Linzer Institut für Gesundheitsforschung etc . :
http://www.lig-gesundheit.at/home/-/asset_publisher/cpCs4bwHSuqq/content/rauchverbot-in-der-gastronomie-kommt
Und ich selbst habs auch erst gestern entdeckt in der Nr.110 der " Nichtraucher - Infos " auf Seiten 8 und 9 :
https://www.nichtraucherschutz.de/images/stories/Nichtraucher-Infos/InfoPDF/info-110-218-Web.pdf
" BERUFUNGSGERICHT GEGEN RAUCHERRÄUME IN GASTSTÄTTEN "
Es handelt sich , soweit überblickbar , um die allererste dementsprechende Entscheidung im gesamten europäischen Raum !!! Leider gibt es bis dato keine im Internet zugängliche taugliche Übersetzung aus dem Holländischen ins allgemein verständliche Deutsch , obwohl " DUTCH " ja eigentlich dasselbe bedeutet ! Etliche wichtige Wörter versteht man ja gleich , aber ansonsten kommt einem dieses Holländisch vor wie ein tausend Jahre oder sogar zweitausend Jahre alter urgermanischer Dialekt aus dem tiefsten Teutoburger Wald zur Römerzeit !
Dieses wahrhaft bahnbrechende Urteil muss nun topaktuell unserem Verfassungsgerichtshof in Wien nachgereicht werden zur längst überfälligen Entscheidungsfindung bezüglich der anhängigen Verfahren . Ist ja kaum zu erwarten , dass diese enorm wichtige Entscheidung dort bereits bekannt ist .
Die wichtigsten Fakten nochmals im Zeitraffer :
Spätestens mit Publikation der FCTC im heimischen Bundesgesetzblatt zum Jahresende 2005 ist der Volltext dieses verbindlichen weltweiten Staatsvertrages unauslöschlicher Rechtsbestand geworden mit sofortiger Wirksamkeit :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2005_III_219/BGBLA_2005_III_219.pdfsig
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/III/2005/219/20051229?ResultFunctionToken=30ce08c9-a41a-4a9b-9c0c-136494822630&Position=1&Abfrage=BgblAuth&Titel=&Bgblnummer=219%2f2005&SucheNachGesetzen=False&SucheNachKundmachungen=False&SucheNachVerordnungen=False&SucheNachSonstiges=False&SucheNachTeil1=False&SucheNachTeil2=False&SucheNachTeil3=True&VonDatum=01.01.2004&BisDatum=16.12.2018&ImRisSeitVonDatum=01.01.2004&ImRisSeitBisDatum=16.12.2018&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=
Auf diesem 2. Link sind auch die anderen Sprachversionen im Volltext zugänglich . Wir alle können uns noch gut erinnern : dann wurde völlig ergebnislos verplempert das folgende Jahr 2006 , desgleichen 2007 , dann im Jahre 2008 totaler Murx beschlossen nach endlosen Debatten , und vor genau 10 Jahren dann das bitterböse Erwachen am 1 . Jänner 2009, weil sich deutlich gezeigt hat , dass alle bisherigen Vorschriften zum Rauchverbot weitgehend ignoriert worden sind völlig ungestraft .
Mit dem Auslaufen der Übergangsbestimmungen dann zur Jahresmitte 2010 wurde klar ersichtlich , dass die Republik Felix Austria die Grundsätze der FCTC nach wie vor völlig ignoriert . Die von der 2. Konferenz der FCTC erlassenen LEITLINIEN 2007 zur Implementierung des Artikel 8 FCTC wurden bis heute vom Wiener Ungesundheitsministerium in beschämendster Weise totgeschwiegen :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40073587/NOR40073587.pdf
https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2009:296:0004:0014:DE:PDF
Der Verfassungsgerichtshof Wien hat leider anlässlich der 2. Verfassungsbeschwerde GERGELY meine Anregung nicht aufgegriffen , sodass das schrankenlose Chaos weiter betrieben wurde :
https://effumatum.blogspot.com/2014/01/verfassungsausschuss-nr-contra.html
Und jetzt bleibt gar nichts anderes übrig , als dem Vorbild Gerechtshof Den Haag zu folgen und sämtliche Ausnahmebestimmungen für die Gastro mit sofortiger Wirkung und ersatzlos aufzuheben .
Sicherlich rauchen schon seit Monaten die 14 Köpfe des
TESSARESKAIDEKATON
auf der Freyung 8 in Wien und sie spüren deutlich , dass die gesamte Weltöffentlichkeit mit höchster Spannung erwartet das entsprechende Urteil " Im Namen der Republik "
NACHTRAG vom Mittwoch , den 19.12.2018 13 Uhr " in officio " :
Dem Herrn Univ. Prof . Dr. med . Manfred NEUBERGER sei hiermit öffentliche Anerkennung und Danksagung mitgeteilt : er hat bereits vor der letzten Verhandlung im VfGH , wo er dann als Sachverständiger zu Wort kam , der VfGH - Präsidentin Brigitte BIERLEIN nicht nur dieses Urteil des Gerechtshofs Den Hagg übermittelt , sondern auch eine frühere aus Belgien , die zur selben CONCLUSIO gekommen war :
ABSOLUTER & BEDINGUNGSLOSER PRIMAT für die VÖLKERRECHTLICHEN VERBINDLICHKEITEN & VERPFLICHTUNGEN aus der WHO - FCTC und auch für die ebenso verbindlichen OBLIEGENHEITEN aus der UNIONSRECHTLICHEN RATSEMPFEHLUNG 2009 !
https://www.vfgh.gv.at/index.de.html
https://www.google.com/search?client=firefox-b-ab&q=tessareskaidekaton
RAUCHEN IST TÖDLICH
RAUCHER SIND SELBSTMÖRDER
TRAFIKANTEN SIND SKRUPELLOSE MASSENMÖRDER !!!
https://uitspraken.rechtspraak.nl/inziendocument?id=ECLI:NL:GHDHA:2018:172
Bislang ohne wesentliches Medienecho bei uns : schon am 13.Februar 2018 gab es in den Niederlanden den ersten entscheidenden Durchbruch zur zivilgerichtlichen Durchsetzung ausreichender Rauchverbote ohne faule Kompromisse in der Gastronomie . Nur das LIG hat dies kurz und bündig gemeldet , das Linzer Institut für Gesundheitsforschung etc . :
http://www.lig-gesundheit.at/home/-/asset_publisher/cpCs4bwHSuqq/content/rauchverbot-in-der-gastronomie-kommt
Und ich selbst habs auch erst gestern entdeckt in der Nr.110 der " Nichtraucher - Infos " auf Seiten 8 und 9 :
https://www.nichtraucherschutz.de/images/stories/Nichtraucher-Infos/InfoPDF/info-110-218-Web.pdf
" BERUFUNGSGERICHT GEGEN RAUCHERRÄUME IN GASTSTÄTTEN "
Es handelt sich , soweit überblickbar , um die allererste dementsprechende Entscheidung im gesamten europäischen Raum !!! Leider gibt es bis dato keine im Internet zugängliche taugliche Übersetzung aus dem Holländischen ins allgemein verständliche Deutsch , obwohl " DUTCH " ja eigentlich dasselbe bedeutet ! Etliche wichtige Wörter versteht man ja gleich , aber ansonsten kommt einem dieses Holländisch vor wie ein tausend Jahre oder sogar zweitausend Jahre alter urgermanischer Dialekt aus dem tiefsten Teutoburger Wald zur Römerzeit !
Dieses wahrhaft bahnbrechende Urteil muss nun topaktuell unserem Verfassungsgerichtshof in Wien nachgereicht werden zur längst überfälligen Entscheidungsfindung bezüglich der anhängigen Verfahren . Ist ja kaum zu erwarten , dass diese enorm wichtige Entscheidung dort bereits bekannt ist .
Die wichtigsten Fakten nochmals im Zeitraffer :
Spätestens mit Publikation der FCTC im heimischen Bundesgesetzblatt zum Jahresende 2005 ist der Volltext dieses verbindlichen weltweiten Staatsvertrages unauslöschlicher Rechtsbestand geworden mit sofortiger Wirksamkeit :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2005_III_219/BGBLA_2005_III_219.pdfsig
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/III/2005/219/20051229?ResultFunctionToken=30ce08c9-a41a-4a9b-9c0c-136494822630&Position=1&Abfrage=BgblAuth&Titel=&Bgblnummer=219%2f2005&SucheNachGesetzen=False&SucheNachKundmachungen=False&SucheNachVerordnungen=False&SucheNachSonstiges=False&SucheNachTeil1=False&SucheNachTeil2=False&SucheNachTeil3=True&VonDatum=01.01.2004&BisDatum=16.12.2018&ImRisSeitVonDatum=01.01.2004&ImRisSeitBisDatum=16.12.2018&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=
Auf diesem 2. Link sind auch die anderen Sprachversionen im Volltext zugänglich . Wir alle können uns noch gut erinnern : dann wurde völlig ergebnislos verplempert das folgende Jahr 2006 , desgleichen 2007 , dann im Jahre 2008 totaler Murx beschlossen nach endlosen Debatten , und vor genau 10 Jahren dann das bitterböse Erwachen am 1 . Jänner 2009, weil sich deutlich gezeigt hat , dass alle bisherigen Vorschriften zum Rauchverbot weitgehend ignoriert worden sind völlig ungestraft .
Mit dem Auslaufen der Übergangsbestimmungen dann zur Jahresmitte 2010 wurde klar ersichtlich , dass die Republik Felix Austria die Grundsätze der FCTC nach wie vor völlig ignoriert . Die von der 2. Konferenz der FCTC erlassenen LEITLINIEN 2007 zur Implementierung des Artikel 8 FCTC wurden bis heute vom Wiener Ungesundheitsministerium in beschämendster Weise totgeschwiegen :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40073587/NOR40073587.pdf
https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2009:296:0004:0014:DE:PDF
Der Verfassungsgerichtshof Wien hat leider anlässlich der 2. Verfassungsbeschwerde GERGELY meine Anregung nicht aufgegriffen , sodass das schrankenlose Chaos weiter betrieben wurde :
https://effumatum.blogspot.com/2014/01/verfassungsausschuss-nr-contra.html
Und jetzt bleibt gar nichts anderes übrig , als dem Vorbild Gerechtshof Den Haag zu folgen und sämtliche Ausnahmebestimmungen für die Gastro mit sofortiger Wirkung und ersatzlos aufzuheben .
Sicherlich rauchen schon seit Monaten die 14 Köpfe des
TESSARESKAIDEKATON
auf der Freyung 8 in Wien und sie spüren deutlich , dass die gesamte Weltöffentlichkeit mit höchster Spannung erwartet das entsprechende Urteil " Im Namen der Republik "
NACHTRAG vom Mittwoch , den 19.12.2018 13 Uhr " in officio " :
Dem Herrn Univ. Prof . Dr. med . Manfred NEUBERGER sei hiermit öffentliche Anerkennung und Danksagung mitgeteilt : er hat bereits vor der letzten Verhandlung im VfGH , wo er dann als Sachverständiger zu Wort kam , der VfGH - Präsidentin Brigitte BIERLEIN nicht nur dieses Urteil des Gerechtshofs Den Hagg übermittelt , sondern auch eine frühere aus Belgien , die zur selben CONCLUSIO gekommen war :
ABSOLUTER & BEDINGUNGSLOSER PRIMAT für die VÖLKERRECHTLICHEN VERBINDLICHKEITEN & VERPFLICHTUNGEN aus der WHO - FCTC und auch für die ebenso verbindlichen OBLIEGENHEITEN aus der UNIONSRECHTLICHEN RATSEMPFEHLUNG 2009 !
https://www.vfgh.gv.at/index.de.html
https://www.google.com/search?client=firefox-b-ab&q=tessareskaidekaton
RAUCHEN IST TÖDLICH
RAUCHER SIND SELBSTMÖRDER
TRAFIKANTEN SIND SKRUPELLOSE MASSENMÖRDER !!!
Donnerstag, 29. November 2018
SALZBURGER NACHRICHTEN : GLEISE als RIESIGER ASCHENBECHER !
ENDLOSES RAUCHERCHAOS auf dem SALZBURGER HAUPTBAHNHOF !
Die Tageszeitung " Salzburger Nachrichten " brachte gestern , Mittwoch den 28.11.2018 in der kleinen , lokalen Ausgabe einen aktuellen Bericht vom tagtäglich 24 - stündigen Raucherchaos am Hauptbahnhof und seine Folgen :
https://www.sn.at/salzburg/chronik/salzburger-hauptbahnhof-gleise-als-riesiger-aschenbecher-61531420
https://www.sn.at/leserforum/leserbrief/bahngleise-als-aschenbecher-61630597
Dazu ist nun erneut zum wahrlich tausendsten Male festzustellen : seit über 12 Jahren gilt nach der zivilrechtlichen ÖBB - Hausordnung ein generelles Rauchverbot am gesamten ÖBB - Areal einschließlich der großen Vorplätze , Verladestationen etc . Selbiges Rauchverbot erweist sich jedoch überhaupt nicht als durchsetzbar mit den Instrumenten des Zivilrechts . Das wissen die Raucher sehr wohl und ignorieren völlig ungestraft dieses Verbot und die Folgen sind tagtäglich zu sehen auf fast sämtlichen Bahnhöfen und Bahnstationen .
http://buergerforum.vol.at/report/rauchen-am-bahnsteig/
Hier eine kleine Auswahl von Beschwerden und Meldungen , darüber hinaus in Hunderten Leserbriefen und Internetpostings , insbesondere auch auf " openinnovation " der ÖBB selbst . Ich habe Dutzende Male bei den Verantwortlichen vorgesprochen : mehr als ein Achselzucken habe ich nicht erreicht .
http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?PHPSESSID=0dkol0bt9fgii8p43eqgol6ged&topic=600.msg3326#msg3326
Dasselbe Problem gibt es natürlich auch in ganz Deutschland und diesbezüglich verweise ich auf dieses Forum :
https://community.bahn.de/questions/1378689-sehe-tag-raucher-bahnsteig-bzw-rauchverbot-tut-db
Auch in der Schweiz kämpft man seit vielen Jahren völlig vergeblich gegen die zügellosen Kapnomaniker auf den Bahnsteigen :
https://www.google.com/search?client=firefox-b&ei=zQ0FXNrXDornrgTysZHoCg&q=Schweiz++SBB++RAUCHVERBOT++BAHNSTEIGE&oq=Schweiz++SBB++RAUCHVERBOT++BAHNSTEIGE&gs_l=psy-ab.12..33i160.19937.37467..41015...0.0..0.223.5732.11j34j1......0....1..gws-wiz.......0j0i71j33i22i29i30j0i22i30j0i67j0i131.DSJEgngZnI8
Insbesondere diese Meldung aus der Schweiz sei hier vorgelegt :
https://www.20min.ch/schweiz/zentralschweiz/story/Zivile-Fahnder-auf-der-Jagd-nach-Zigi-Suendern-26504406
Und zur aktuellen Ergänzung von heute Montag , 3.12.2018 :
Am Bahnhof NEUMARKT - KÖSTENDORF
um 7 Uhr frühmorgens dutzende Glasscherben von mutwillig zerschlagenen Bierflaschen am Boden der offenen Wartekoje West , dazu Dutzende frische Zigarettenstummeln , Bierdosen in größter Menge : die üblichen Folgen von regelmäßigen Jugendtreffs hier übers Wochenende vor allem zum Saufen & Rauchen auf dem Bahnhofsgelände hüben ( Ost ) und drüben = West !!!
Dann am Hauptbahnhof Salzburg angekommen um 8 Uhr : auf Bahnsteig 8 raucht ein DB - Bediensteter gruppenstehend vor 2 Kollegen . Daraufhin von mir angesprochen , warum er als vorbildgebender Bahnbediensteter im Rauchverbotsbereich qualmt - weiß natürlich keine Antwort zu geben , nickt schuldbewußt und dann bedankt er sich sogar artig für meine strenge Rüge und gelobt öffentlich sich zu bessern !!!
Eine Stunde später auf der BAHNSTATION EUROPARK auf Bahnsteig 2 : 2 ÖBB Schaffner in Uniform rauchen dort in aller Öffentlichkeit , obwohl auf der gesamten Bahnstation Europark das Rauchen total verboten ist , dort gibt es keine Aschenbecher , sondern nur eine kleine Verbotstafel , die jedoch tagtäglich von Hunderten Rauchern ungestraft ignoriert wird .
Wir brauchen also unbedingt ein öffentlich - rechtliches striktes Rauchverbot auf allen Verkehrsstationen , das von der Bundespolizei rigoros durchgesetzt werden muss so wie in SINGAPUR .
https://www.welt.de/reise/staedtereisen/article161924661/Rauchen-erlaubt-aber-nur-mit-fuenf-Meter-Abstand.html
SINGAPUR ALS LEUCHTENDES VORBILD - WER SETZT DAS BEI UNS DURCH ?
wesentlich erweitert am Montag , den 3.12.2018 um 13 Uhr 10 " IN OFFICIO "
Die Tageszeitung " Salzburger Nachrichten " brachte gestern , Mittwoch den 28.11.2018 in der kleinen , lokalen Ausgabe einen aktuellen Bericht vom tagtäglich 24 - stündigen Raucherchaos am Hauptbahnhof und seine Folgen :
https://www.sn.at/salzburg/chronik/salzburger-hauptbahnhof-gleise-als-riesiger-aschenbecher-61531420
https://www.sn.at/leserforum/leserbrief/bahngleise-als-aschenbecher-61630597
Dazu ist nun erneut zum wahrlich tausendsten Male festzustellen : seit über 12 Jahren gilt nach der zivilrechtlichen ÖBB - Hausordnung ein generelles Rauchverbot am gesamten ÖBB - Areal einschließlich der großen Vorplätze , Verladestationen etc . Selbiges Rauchverbot erweist sich jedoch überhaupt nicht als durchsetzbar mit den Instrumenten des Zivilrechts . Das wissen die Raucher sehr wohl und ignorieren völlig ungestraft dieses Verbot und die Folgen sind tagtäglich zu sehen auf fast sämtlichen Bahnhöfen und Bahnstationen .
http://buergerforum.vol.at/report/rauchen-am-bahnsteig/
Hier eine kleine Auswahl von Beschwerden und Meldungen , darüber hinaus in Hunderten Leserbriefen und Internetpostings , insbesondere auch auf " openinnovation " der ÖBB selbst . Ich habe Dutzende Male bei den Verantwortlichen vorgesprochen : mehr als ein Achselzucken habe ich nicht erreicht .
http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?PHPSESSID=0dkol0bt9fgii8p43eqgol6ged&topic=600.msg3326#msg3326
Dasselbe Problem gibt es natürlich auch in ganz Deutschland und diesbezüglich verweise ich auf dieses Forum :
https://community.bahn.de/questions/1378689-sehe-tag-raucher-bahnsteig-bzw-rauchverbot-tut-db
Auch in der Schweiz kämpft man seit vielen Jahren völlig vergeblich gegen die zügellosen Kapnomaniker auf den Bahnsteigen :
https://www.google.com/search?client=firefox-b&ei=zQ0FXNrXDornrgTysZHoCg&q=Schweiz++SBB++RAUCHVERBOT++BAHNSTEIGE&oq=Schweiz++SBB++RAUCHVERBOT++BAHNSTEIGE&gs_l=psy-ab.12..33i160.19937.37467..41015...0.0..0.223.5732.11j34j1......0....1..gws-wiz.......0j0i71j33i22i29i30j0i22i30j0i67j0i131.DSJEgngZnI8
Insbesondere diese Meldung aus der Schweiz sei hier vorgelegt :
https://www.20min.ch/schweiz/zentralschweiz/story/Zivile-Fahnder-auf-der-Jagd-nach-Zigi-Suendern-26504406
Und zur aktuellen Ergänzung von heute Montag , 3.12.2018 :
Am Bahnhof NEUMARKT - KÖSTENDORF
um 7 Uhr frühmorgens dutzende Glasscherben von mutwillig zerschlagenen Bierflaschen am Boden der offenen Wartekoje West , dazu Dutzende frische Zigarettenstummeln , Bierdosen in größter Menge : die üblichen Folgen von regelmäßigen Jugendtreffs hier übers Wochenende vor allem zum Saufen & Rauchen auf dem Bahnhofsgelände hüben ( Ost ) und drüben = West !!!
Dann am Hauptbahnhof Salzburg angekommen um 8 Uhr : auf Bahnsteig 8 raucht ein DB - Bediensteter gruppenstehend vor 2 Kollegen . Daraufhin von mir angesprochen , warum er als vorbildgebender Bahnbediensteter im Rauchverbotsbereich qualmt - weiß natürlich keine Antwort zu geben , nickt schuldbewußt und dann bedankt er sich sogar artig für meine strenge Rüge und gelobt öffentlich sich zu bessern !!!
Eine Stunde später auf der BAHNSTATION EUROPARK auf Bahnsteig 2 : 2 ÖBB Schaffner in Uniform rauchen dort in aller Öffentlichkeit , obwohl auf der gesamten Bahnstation Europark das Rauchen total verboten ist , dort gibt es keine Aschenbecher , sondern nur eine kleine Verbotstafel , die jedoch tagtäglich von Hunderten Rauchern ungestraft ignoriert wird .
Wir brauchen also unbedingt ein öffentlich - rechtliches striktes Rauchverbot auf allen Verkehrsstationen , das von der Bundespolizei rigoros durchgesetzt werden muss so wie in SINGAPUR .
https://www.welt.de/reise/staedtereisen/article161924661/Rauchen-erlaubt-aber-nur-mit-fuenf-Meter-Abstand.html
SINGAPUR ALS LEUCHTENDES VORBILD - WER SETZT DAS BEI UNS DURCH ?
wesentlich erweitert am Montag , den 3.12.2018 um 13 Uhr 10 " IN OFFICIO "
Samstag, 24. November 2018
LEGISTISCHER SELBSTBEDIENUNGSLADEN PARLAMENT in den SALZBURGER NACHRICHTEN !
OFFENER BRIEF an den VERFASSUNGSGERICHTSHOF der REPUBLIK Ö .
in WIEN
https://www.sn.at/fotoblog/wizany/oesterreich-mclaw-61325890
https://www.sn.at/politik/innenpolitik/frag-nach-beim-hoechstgericht-61297753
Die " SALZBURGER NACHRICHTEN " brachten gestern Freitag den 23.11.2018 in der Printausgabe auf S. 2 die oben verlinkte Karikatur und dann auf derselben Seite ein Interview der Redakteurin Inge BALDINGER mit der amtierenden Präsidentin des VfGH Wien mit dem
Titel " FRAG NACH BEIM HÖCHSTGERICHT "
1. KARIKATUR mit dem Titel " Mc LAW " :
dort sehen wir die verwegene Fahrgemeinschaft mit Kennzeichen FPÖVP vorfahren am " Parlaments - DRIVE IN " und am Steuer sitzt unser hoffentlich " KURZ - ZEIT - KANZLER " Basti Fantasti und selbiger übernimmt aus diesem Drive In eine übergroße Tüte vorausbestellter
§§§§§§§§§
mit den Worten :
" Bitte 1 x KOPFTUCHVERBOT ROYAL
und 1x Mc ZWÖLFSTUNDENTAG !
Daneben sitzt der berüchtigte Vize STRACHUS ISTE TERRIBILIS , natürlich mit Tschick in der Pappn und mit der separaten Bestellung " ABER OHNE BEGUTACHTUNG ! "
2. INTERVIEW - TEXT samt Foto von unserer ersten Verfassungsgerichtshofpräsidentin :
Hier geht`s wirklich total ins Eingemachte : soll etwa gar der VfGH Vorabprüfungen von Gesetzen machen , wozu haben wir denn den Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt , ach ja der ist nun im Justizministerium angesiedelt , hat jedoch dieselben Aufgaben wie früher :
https://www.justiz.gv.at/web2013/home/verfassungsdienst~77.de.html
Traurig genug aber wahr . vor mehreren Jahren " bestellte " sogar die Vorgängerregierung beim Parlaments - Drive In eine " AUTHENTISCHE INTERPRETATION " zu § 13a Tabakgesetz , um ein überaus missliebiges Urteil des Verwaltungsgerichtshofes in der Endloscausa POLLISCHANSKY und GERGELY zu kippen !!!
http://effumatum.blogspot.com/2014/01/verfassungsausschuss-nr-contra.html
Meine diesbezüglichen damaligen Bemerkungen halte ich hier vollinhaltlich aufrecht : das war ein glatter Verfassungsbruch ! Dies wird bestätigt durch mehrere Urteile deutscher Verwaltungsgerichtshöfe und auch von einigen Landesverfassungsgerichtshöfen ! Dazu später Näheres .
Was erwarten wir nun vom VfGH Wien anlässlich der hier präsentierten Verfassungsklagen :
https://www.vfgh.gv.at/medien/VfGH__Mindestsicherung_und_Nichtraucher_schutz_auf_Ta.de.php
Am Mittwoch , den 5.Dezember 2018 wird hoffentlich nicht auch beim VfGH ein SB - Drive In eingerichtet , wo sich unser Basti Fantasti wunschgemäß eine Bestätigung seiner erpresserischen Verfassungsbrüche abholen kann :
http://effumatum.blogspot.com/2018/03/offentlicher-appell-den-878-bundesrat.html
An diesem Mittwoch , den 5.Dezember 2018 erwarte ich konkret die beantragte Aufhebung der seit Jahrzehnten verfassungswidrigen Bestimmung im § 30 ASchG , die Gastro - Personal in gröbster Verletzung von unverzichtbaren Grundrechten den rücksichtslosen Kapnomanikern wehrlos ausliefert :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40196056/NOR40196056.pdf
Weiters erwarte ich auch die beantragte Aufhebung sämtlicher Wortfolgen im völlig verfassungswidrig " bestellten " BGBL. Nr.13 von heuer , mit dem die weltweit einzigartig erfolgte Intrige durchgeführt worden ist :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2018_I_13/BGBLA_2018_I_13.pdfsig
Das wird wahrlich eine sehr schwierige Operation , denn der Patient soll ja diese Beschneidung überleben , was jedoch beim Ausmaß des vorliegenden Verfassungsbruches höchste Fingerfertigkeit beim herausschneidenden Operateur verlangt .
Somit " NÖTIGE " ich nun diesen Verfassungsgerichtshof in Wien insgesamt im Sinne von § 250 StGB , im Sinne von HERZ - HIRN - HAUSVERSTAND die angeklagten Verfassungsbrüche der amtierenden Politiker radikal aufzuzeigen und zu beseitigen .
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR12029799/NOR12029799.pdf
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40093658/NOR40093658.pdf
Weiters " NÖTIGE " ich hiermit konkret das richterliche Mitglied dieses VfGH Wien Dr. Georg LIENBACHER im Sinne von § 251 StGB die besonders haarsträubende Situation diesbezüglich im Bundesland Salzburg besonders herauszuarbeiten und die Rolle des amtierenden Landesstatthalters Dr. Wilfried HASLAUER bei der permanenten Sabotage im Bereich Nichtraucherschutz & Tabakprävention genauestens zu erforschen und zu befunden :
http://effumatum.blogspot.com/2016/05/anklage-gema-artikel-142-und-143-b-vg.html
Im Übrigen wird aufrichtig Dank und Anerkennung ausgesprochen für die exzellenten Darlegungen beim " Tag der Offenen Türen " am vergangenen Nationalfeiertag :
https://www.vfgh.gv.at/medien/Tag_der_offenen_Tuer_2018_-_VfGH.de.php
Insbesonders der aus dem Salzburger Tennengau stammende Verfassungsrichter Dr. Georg LIENBACHER schilderte uns , dem zahlreich lauschenden Volke , in hochdramatischen Worten und Handbewegungen und pantomimischen Aktionen die schwierigen Gewissenskonflikte der 14 Verfassungsrichter bei manchen besonders spektakulären Entscheidungen .
Im Sinne von FCTC BGBl.III/219 vom Jahresende 2005 weltweiter Staatsvertrag zur Ausrottung der massenmörderischen Tabakepidemie , durchaus im Verfassungsrang stehend :
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung/Bundesnormen/20004509/Rahmen%c3%bcbereinkommen%20der%20WHO%20zur%20Eind%c3%a4mmung%20des%20Tabakgebrauchs%2c%20Fassung%20vom%2024.11.2018.pdf
CETERUM CENSEO TSCHICK - MAFIAM ESSE DELENDAM
in WIEN
https://www.sn.at/fotoblog/wizany/oesterreich-mclaw-61325890
https://www.sn.at/politik/innenpolitik/frag-nach-beim-hoechstgericht-61297753
Die " SALZBURGER NACHRICHTEN " brachten gestern Freitag den 23.11.2018 in der Printausgabe auf S. 2 die oben verlinkte Karikatur und dann auf derselben Seite ein Interview der Redakteurin Inge BALDINGER mit der amtierenden Präsidentin des VfGH Wien mit dem
Titel " FRAG NACH BEIM HÖCHSTGERICHT "
1. KARIKATUR mit dem Titel " Mc LAW " :
dort sehen wir die verwegene Fahrgemeinschaft mit Kennzeichen FPÖVP vorfahren am " Parlaments - DRIVE IN " und am Steuer sitzt unser hoffentlich " KURZ - ZEIT - KANZLER " Basti Fantasti und selbiger übernimmt aus diesem Drive In eine übergroße Tüte vorausbestellter
§§§§§§§§§
mit den Worten :
" Bitte 1 x KOPFTUCHVERBOT ROYAL
und 1x Mc ZWÖLFSTUNDENTAG !
Daneben sitzt der berüchtigte Vize STRACHUS ISTE TERRIBILIS , natürlich mit Tschick in der Pappn und mit der separaten Bestellung " ABER OHNE BEGUTACHTUNG ! "
2. INTERVIEW - TEXT samt Foto von unserer ersten Verfassungsgerichtshofpräsidentin :
Hier geht`s wirklich total ins Eingemachte : soll etwa gar der VfGH Vorabprüfungen von Gesetzen machen , wozu haben wir denn den Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt , ach ja der ist nun im Justizministerium angesiedelt , hat jedoch dieselben Aufgaben wie früher :
https://www.justiz.gv.at/web2013/home/verfassungsdienst~77.de.html
Traurig genug aber wahr . vor mehreren Jahren " bestellte " sogar die Vorgängerregierung beim Parlaments - Drive In eine " AUTHENTISCHE INTERPRETATION " zu § 13a Tabakgesetz , um ein überaus missliebiges Urteil des Verwaltungsgerichtshofes in der Endloscausa POLLISCHANSKY und GERGELY zu kippen !!!
http://effumatum.blogspot.com/2014/01/verfassungsausschuss-nr-contra.html
Meine diesbezüglichen damaligen Bemerkungen halte ich hier vollinhaltlich aufrecht : das war ein glatter Verfassungsbruch ! Dies wird bestätigt durch mehrere Urteile deutscher Verwaltungsgerichtshöfe und auch von einigen Landesverfassungsgerichtshöfen ! Dazu später Näheres .
Was erwarten wir nun vom VfGH Wien anlässlich der hier präsentierten Verfassungsklagen :
https://www.vfgh.gv.at/medien/VfGH__Mindestsicherung_und_Nichtraucher_schutz_auf_Ta.de.php
Am Mittwoch , den 5.Dezember 2018 wird hoffentlich nicht auch beim VfGH ein SB - Drive In eingerichtet , wo sich unser Basti Fantasti wunschgemäß eine Bestätigung seiner erpresserischen Verfassungsbrüche abholen kann :
http://effumatum.blogspot.com/2018/03/offentlicher-appell-den-878-bundesrat.html
An diesem Mittwoch , den 5.Dezember 2018 erwarte ich konkret die beantragte Aufhebung der seit Jahrzehnten verfassungswidrigen Bestimmung im § 30 ASchG , die Gastro - Personal in gröbster Verletzung von unverzichtbaren Grundrechten den rücksichtslosen Kapnomanikern wehrlos ausliefert :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40196056/NOR40196056.pdf
Weiters erwarte ich auch die beantragte Aufhebung sämtlicher Wortfolgen im völlig verfassungswidrig " bestellten " BGBL. Nr.13 von heuer , mit dem die weltweit einzigartig erfolgte Intrige durchgeführt worden ist :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2018_I_13/BGBLA_2018_I_13.pdfsig
Das wird wahrlich eine sehr schwierige Operation , denn der Patient soll ja diese Beschneidung überleben , was jedoch beim Ausmaß des vorliegenden Verfassungsbruches höchste Fingerfertigkeit beim herausschneidenden Operateur verlangt .
Somit " NÖTIGE " ich nun diesen Verfassungsgerichtshof in Wien insgesamt im Sinne von § 250 StGB , im Sinne von HERZ - HIRN - HAUSVERSTAND die angeklagten Verfassungsbrüche der amtierenden Politiker radikal aufzuzeigen und zu beseitigen .
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR12029799/NOR12029799.pdf
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40093658/NOR40093658.pdf
Weiters " NÖTIGE " ich hiermit konkret das richterliche Mitglied dieses VfGH Wien Dr. Georg LIENBACHER im Sinne von § 251 StGB die besonders haarsträubende Situation diesbezüglich im Bundesland Salzburg besonders herauszuarbeiten und die Rolle des amtierenden Landesstatthalters Dr. Wilfried HASLAUER bei der permanenten Sabotage im Bereich Nichtraucherschutz & Tabakprävention genauestens zu erforschen und zu befunden :
http://effumatum.blogspot.com/2016/05/anklage-gema-artikel-142-und-143-b-vg.html
Im Übrigen wird aufrichtig Dank und Anerkennung ausgesprochen für die exzellenten Darlegungen beim " Tag der Offenen Türen " am vergangenen Nationalfeiertag :
https://www.vfgh.gv.at/medien/Tag_der_offenen_Tuer_2018_-_VfGH.de.php
Insbesonders der aus dem Salzburger Tennengau stammende Verfassungsrichter Dr. Georg LIENBACHER schilderte uns , dem zahlreich lauschenden Volke , in hochdramatischen Worten und Handbewegungen und pantomimischen Aktionen die schwierigen Gewissenskonflikte der 14 Verfassungsrichter bei manchen besonders spektakulären Entscheidungen .
Im Sinne von FCTC BGBl.III/219 vom Jahresende 2005 weltweiter Staatsvertrag zur Ausrottung der massenmörderischen Tabakepidemie , durchaus im Verfassungsrang stehend :
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung/Bundesnormen/20004509/Rahmen%c3%bcbereinkommen%20der%20WHO%20zur%20Eind%c3%a4mmung%20des%20Tabakgebrauchs%2c%20Fassung%20vom%2024.11.2018.pdf
CETERUM CENSEO TSCHICK - MAFIAM ESSE DELENDAM
Freitag, 23. November 2018
LAND SALZBURG ERNEUT : ENERVIERENDE DAUERSCHLUSSLEUCHTE EXZESSIV ROT LEUCHTEND
LANDESLEGISTIK SALZBURG WIEDERUM NACHZÜGLER beim JUGENDSCHUTZ !
Die Tageszeitung " der STANDARD " Wien bringt heute endlich Aufklärung über ein Thema , das sich in den letzten Wochen überhaupt nicht aufklären lassen wollte :
https://derstandard.at/2000092017912/Nicht-ueberall-gilt-mit-Jaenner-Rauchen-ab-18
https://derstandard.at/2000092032953/Raucherschutz-Und-schon-wieder-zu-wenig
Nachdem schon vor Monaten gemeldet worden ist , dass Oberösterreich den Termin 1. Jänner 2019 nicht halten wird können , nun auch aus Salzburg wenig erfreuliche Botschaft . nach bereits mindestens 4 Verschiebungen nun nochmals Verschiebung & Verzögerung bis zum März oder sogar noch weiter .
Es geht um das landesgesetzliche RAUCHVERBOT bis zum vollendeten 18 . Lebensjahr , eine längst überfällige Maßnahme zur " EINDÄMMUNG der TABAKEPIDEMIE " unter Kindern und Jugendlichen . Über 200 Postings dazu gibt es bereits im Online - Standard diesbezüglich zu lesen . Wer wird wohl Zigtausend bereits hoffnungslos kapnomanisierte Jugendliche hierzulande in der RES PUBLICA KAPNOMANICA vom Rauchen abhalten können ??? Die Bundespolizei jedenfalls will sich da nicht einspannen lassen , hört man immer wieder , die 9 Bundesländer haben jedoch keine eigene Jugendschutzpolizei und sind auf die Mitwirkung der Bundespolizei total angewiesen .
Das ergibt wiederum Anlass , den § 1 des Salzburger Jugendgesetzes genauer anzuschauen und in Erinnerung zu rufen :
Abs.1) " Jeder junge Mensch hat ein Recht auf den Schutz seines Lebens , die Sicherung seiner körperlichen und seelischen Gesundheit, die Erziehung ..............
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?ResultFunctionToken=0c538354-78bc-4ee1-816a-6261875ac65d&Position=1&Abfrage=Landesnormen&Kundmachungsorgan=&Bundesland=Salzburg&BundeslandDefault=Salzburg&Index=&Titel=Jugendgesetz&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=1&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=23.11.2018&VonInkrafttretedatum=&BisInkrafttretedatum=&VonAusserkrafttretedatum=&BisAusserkrafttretedatum=&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeitVonDatum=&ImRisSeitBisDatum=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=&Dokumentnummer=LSB12014008
Faktum jedoch ist leider , dass dieser Jugendschutz in der Realität des Lebens überhaupt nicht existiert , sondern es werden nach wie vor die Kinder und Jugendlichen von allen Seiten zum Rauchen animiert und verführt , hier in Straßwalchen sogar bei jedem Einkauf im Schulwarengeschäft PERWEIN :
https://www.google.com/search?client=firefox-b-ab&biw=1464&bih=917&ei=MED4W82CLenCgAaj57LACA&q=+effumatum++perwein&oq=+effumatum++perwein&gs_l=psy-ab.12...8172.30833..33784...0.0..0.197.6515.7j48......0....1..gws-wiz.......33i160.bld39xL5SWI
http://effumatum.blogspot.com/2015/02/schulwarenhandler-perwein-verfuhrt.html
Salzburg ist also wieder einmal die total enervierende Dauerschlussleuchte grellster Ausführung im allgemeinen Nebelchaos . Das ergibt auch Anlass zum Rückblick auf mehrjährige Meldungen über haarsträubende Mängel beim Vollzug des Tabakgesetzes und der diesbezüglichen Erlässe aus dem BMG an den Landeshauptmann ( bzw. früher an die Landeshauptfrau ). Immer wieder sind diesbezügliche Durchführungserlässe in der LAD schubladisiert worden und haben weder die Landessanitätsdirektion noch die 6 Bezirksverwaltungen erreicht .
Beim Jugendschutz jedoch besteht originäre Landeskompetenz im vollen Ausmaß und es wird sicherlich hochinteressant , wie dann ab Jahresbeginn 2019 die einzelnen Bundesländer das Rauchverbot bis zum vollendeten 18. Lebensjahr tatsächlich durchsetzen , insbesondere bei solchen Jugendlichen , die schon mit 15 Jahren total nikotinversklavt sind und es dann kaum erwarten können , dass sie 16 werden , um in aller Öffentlichkeit den Rauchdämonen zu frönen .
Noch eine höchst bedeutsame aktuelle Meldung aus dem Verfassungsgerichtshof Wien . in wenigen Tagen frei zugängliche öffentliche Verhandlung betreffend die anhängigen Verfassungsklagen zum Nichtraucherschutz :
https://www.vfgh.gv.at/medien/VfGH__Mindestsicherung_und_Nichtraucher_schutz_auf_Ta.de.php
Darunter auch eine minderjährige Schülerin , unterstützt von ihrem Vater, bitte diesen Termin nicht übersehen und möglichst zahlreich erscheinen auf der Adresse Freyung 8 !
CETERUM CENSEO TSCHICK - MAFIAM ESSE DELENDAM !
Mittwoch, 21. November 2018
TOTAL NIKOTINSÜCHTIGE SCHÜLERINNEN SCHULZENTRUM NEUMARKT bei Salzburg
ALLE SCHAUEN ZU BEIM KAPNOMANISCHEN SELBSTMORD VON SCHÜLERINNEN !
VORFALLENHEITSBERICHT an das BEZIRKSPOLIZEIKOMMANDO SALZBURG - UMGEBUNG in ANIF
Heute, Mittwoch den 21.November 2018 habe ich so gegen Mittags einen Kontrollgang durch das Schulzentrum Neumarkt bei Salzburg gemacht , um den aktuellen Stand der Umsetzung und Durchsetzung des gesetzlichen Rauchverbotes auf dem gesamten Schulareal zu überprüfen , das seit dem 1. Mai 2018 gilt . Siehe den vorhergehenden Beitrag zum Pflichtschulzentrum Straßwalchen .
Dabei konnte ich leider feststellen , dass sich - wie zu befürchten war - das ganze Problem wiederum in die unmittelbare Nachbarschaft der Schulen verlagert mit all den sattsam bekannten Problemen , die im Jahre 2008 zur Erlassung einer ORTSPOLIZEILICHEN VERORDNUNG geführt haben . Damals haben der Polizeikommandant von Neumarkt und der Hauptschuldirektor persönlich auf dem Gemeindeamt interveniert , die Probleme seien geradezu unerträglich :
http://effumatum.blogspot.com/2014/11/taglich-hundert-ubertretungen.html
http://effumatum.blogspot.com/2016/04/strafanzeige-nach-78-stgb-gegen-hak.html
Mittlerweile besteht nicht nur ein striktes Rauchverbot auf dem gesamten Schulareal samt allen Nebenflächen für ausnahmslos alle Personen rund um die Uhr das gesamte Jahr , sondern nun folgt auch ab 1.1.2019 ein strenges Rauchverbot für alle Jugendlichen bis zum vollendeten 18 . Lebensjahr .
Weiters ist hier in Erinnerung zu rufen , dass minderjährige Schüler während der gesamten Unterrichtszeit das Schulareal nicht verlassen dürfen ohne spezielle Erlaubnis im begründeten Einzelfall unter voller Verantwortung der Schule .
Heute so gegen 12 Uhr mittags habe ich vor der HBLA Neumarkt 4 minderjährige Schülerinnen rauchend angetroffen neben einem großen Standaschenbecher vor der Schule , wenngleich nun auf der anderen Straßenseite aufgestellt von der Gemeinde Neumarkt offensichtlich . Ich habe diese 4 Schülerinnen eindringlich gewarnt vor den Folgen ihrer erkennbaren hochgradigen Nikotinsucht : auf jeder Packung Zigaretten ist zu lesen in auffälliger Schrift :
RAUCHEN IST TÖDLICH - HÖREN SIE JETZT AUF !
Dann habe ich sie eindringlich darüber belehrt , dass ab 1. Jänner 2019 die Jugendschutzpolizei konsequent durchgreifen wird hier gegen alle minderjährigen Raucher und dass es hier seit Jahrzehnten ein gigantisches Drogenproblem gibt mit diesen mörderischen Nikotindrogen...........
Daraufhin wurden diese 4 minderjährigen Raucherinnen überaus ausfällig , sie beschimpften und beleidigten mich in der unflätigsten Art und Weise . Sie zeigten die sattsam bekannten Phänomene der charakterlichen Deformierung und Verwahrlosung durch schon mehrjährigen intensiven Konsum von Nikotindrogen , die sie ja nach wie vor in unbegrenzter Menge zum Kaufen bekommen .
http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=646.msg3240#msg3240
In der FCTC BGBl.III/219 vom Jahresende 2005 ist deutlich genug in der englischen Fassung die Rede von
DEVASTATING CONSEQUENCES of TOBACCO EPIDEMIC
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/III/2005/219/20051229?ResultFunctionToken=d02d77ec-4808-4594-b704-fefc17669c7b&Position=1&Abfrage=BgblAuth&Titel=&Bgblnummer=219%2f2005&SucheNachGesetzen=False&SucheNachKundmachungen=False&SucheNachVerordnungen=False&SucheNachSonstiges=False&SucheNachTeil1=False&SucheNachTeil2=False&SucheNachTeil3=True&VonDatum=01.01.2004&BisDatum=23.11.2018&ImRisSeitVonDatum=01.01.2004&ImRisSeitBisDatum=23.11.2018&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=
Daraufhin schaukelte sich die Situation wieder einmal gefährlich hoch : ich hielt ihnen eine energische Standpauke über ihr disziplinloses und rotzfreches Verhalten gegenüber einem subsidiären Organ der Öffentlichen Aufsicht . Ich erwähnte meine bisherigen Strafanzeigen in diesem Zusammenhang , die großteils hier im Blog nachzulesen sind . Daraufhin dreht eine der Gören total durch : sie schrie mich wie wild an , sie kündigte mir an sie werde mich bespucken etc...
Daufhin wählte sie vom Handy den Polizei - Notruf , der offensichtlich am BPK in Anif gelandet ist und dann an die PI Neumarkt weitergeleitet worden ist . Da ein Streifenwagen vor wenigen Minuten vorbeigefahren war , ging ich dann eine Runde um das Schulzentrum , um diesen Streifenwagen zu suchen und Meldung zu erstatten . Leider konnte ich jedoch diesen Streifenwagen nicht finden und bin dann nach Erledigung diverser Agenda in Neumarkt zum Baumarkt HELLWEG in Steindorf gefahren zum Einkaufen .
Ich erstatte hiermit neuerlich STRAFANZEIGE gegen die verantwortlichen Organe der Geimeindeleitung Neumarkt am Wallersee : das Aufstellen riesengroßer Aschenbecher direkt vor der Schule für minderjährige Schüler und auch für Lehrer ist ein direkter Anreiz zum Konsum todbringender Nikotindrogen während der Unterrichtszeit und somit ein Verbrechen der höchsten Stufe !!! Ich wiederhole den Tatvorwurf nach § 78 StGB der Republik Österreich :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR12029621/NOR12029621.pdf
Wer minderjährigen Jugendlichen dabei behilflich ist , sich selbst und andere Betroffene durch die hochtoxischen Giftstoffe des Tabakrauches zu schädigen bis in Tod : der ist fällig nach § 78 Strafgesetzbuch und sowohl die Kriminalpolizei als auch die Staatsanwaltschaft und dann im Gefolge die Strafrichter haben diesen Tatvorwurf nach allen Vorschriften der StPO nun abzuhandeln .
Dazu etliche aktuelle Meldungen :
http://www.spiegel.de/spiegel/tabak-und-sucht-was-sie-noch-nicht-ueber-zigaretten-wissen-a-1195389.html
http://alpha2000.at/nichtraucher/nichtraucherzeitung.htm
https://de.wikipedia.org/wiki/United_States_of_America_vs._Philip_Morris_USA_Inc._et_al.
Der Meldungsleger und Anzeiger nach der StPO , der sich dem nun folgenden Strafverfahren als Privatbeteiligter einerseits und auch als bewährtes Organ der subsidiären Jugendschutzpolizei andererseits diesem Strafverfahren anschließt mit der vollen Parteistellung , die ihm zukommt aufgrund dieser Funktion und Tätigkeit .
Karl STANGL , GG Süd 4 in A - 5204 STEINDORF bei Straßwalchen
Wesentlich ergänzt am Freitag, 23.11.2018 abends " in officio "
VORFALLENHEITSBERICHT an das BEZIRKSPOLIZEIKOMMANDO SALZBURG - UMGEBUNG in ANIF
Heute, Mittwoch den 21.November 2018 habe ich so gegen Mittags einen Kontrollgang durch das Schulzentrum Neumarkt bei Salzburg gemacht , um den aktuellen Stand der Umsetzung und Durchsetzung des gesetzlichen Rauchverbotes auf dem gesamten Schulareal zu überprüfen , das seit dem 1. Mai 2018 gilt . Siehe den vorhergehenden Beitrag zum Pflichtschulzentrum Straßwalchen .
Dabei konnte ich leider feststellen , dass sich - wie zu befürchten war - das ganze Problem wiederum in die unmittelbare Nachbarschaft der Schulen verlagert mit all den sattsam bekannten Problemen , die im Jahre 2008 zur Erlassung einer ORTSPOLIZEILICHEN VERORDNUNG geführt haben . Damals haben der Polizeikommandant von Neumarkt und der Hauptschuldirektor persönlich auf dem Gemeindeamt interveniert , die Probleme seien geradezu unerträglich :
http://effumatum.blogspot.com/2014/11/taglich-hundert-ubertretungen.html
http://effumatum.blogspot.com/2016/04/strafanzeige-nach-78-stgb-gegen-hak.html
Mittlerweile besteht nicht nur ein striktes Rauchverbot auf dem gesamten Schulareal samt allen Nebenflächen für ausnahmslos alle Personen rund um die Uhr das gesamte Jahr , sondern nun folgt auch ab 1.1.2019 ein strenges Rauchverbot für alle Jugendlichen bis zum vollendeten 18 . Lebensjahr .
Weiters ist hier in Erinnerung zu rufen , dass minderjährige Schüler während der gesamten Unterrichtszeit das Schulareal nicht verlassen dürfen ohne spezielle Erlaubnis im begründeten Einzelfall unter voller Verantwortung der Schule .
Heute so gegen 12 Uhr mittags habe ich vor der HBLA Neumarkt 4 minderjährige Schülerinnen rauchend angetroffen neben einem großen Standaschenbecher vor der Schule , wenngleich nun auf der anderen Straßenseite aufgestellt von der Gemeinde Neumarkt offensichtlich . Ich habe diese 4 Schülerinnen eindringlich gewarnt vor den Folgen ihrer erkennbaren hochgradigen Nikotinsucht : auf jeder Packung Zigaretten ist zu lesen in auffälliger Schrift :
RAUCHEN IST TÖDLICH - HÖREN SIE JETZT AUF !
Dann habe ich sie eindringlich darüber belehrt , dass ab 1. Jänner 2019 die Jugendschutzpolizei konsequent durchgreifen wird hier gegen alle minderjährigen Raucher und dass es hier seit Jahrzehnten ein gigantisches Drogenproblem gibt mit diesen mörderischen Nikotindrogen...........
Daraufhin wurden diese 4 minderjährigen Raucherinnen überaus ausfällig , sie beschimpften und beleidigten mich in der unflätigsten Art und Weise . Sie zeigten die sattsam bekannten Phänomene der charakterlichen Deformierung und Verwahrlosung durch schon mehrjährigen intensiven Konsum von Nikotindrogen , die sie ja nach wie vor in unbegrenzter Menge zum Kaufen bekommen .
http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=646.msg3240#msg3240
In der FCTC BGBl.III/219 vom Jahresende 2005 ist deutlich genug in der englischen Fassung die Rede von
DEVASTATING CONSEQUENCES of TOBACCO EPIDEMIC
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/III/2005/219/20051229?ResultFunctionToken=d02d77ec-4808-4594-b704-fefc17669c7b&Position=1&Abfrage=BgblAuth&Titel=&Bgblnummer=219%2f2005&SucheNachGesetzen=False&SucheNachKundmachungen=False&SucheNachVerordnungen=False&SucheNachSonstiges=False&SucheNachTeil1=False&SucheNachTeil2=False&SucheNachTeil3=True&VonDatum=01.01.2004&BisDatum=23.11.2018&ImRisSeitVonDatum=01.01.2004&ImRisSeitBisDatum=23.11.2018&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=
Daraufhin schaukelte sich die Situation wieder einmal gefährlich hoch : ich hielt ihnen eine energische Standpauke über ihr disziplinloses und rotzfreches Verhalten gegenüber einem subsidiären Organ der Öffentlichen Aufsicht . Ich erwähnte meine bisherigen Strafanzeigen in diesem Zusammenhang , die großteils hier im Blog nachzulesen sind . Daraufhin dreht eine der Gören total durch : sie schrie mich wie wild an , sie kündigte mir an sie werde mich bespucken etc...
Daufhin wählte sie vom Handy den Polizei - Notruf , der offensichtlich am BPK in Anif gelandet ist und dann an die PI Neumarkt weitergeleitet worden ist . Da ein Streifenwagen vor wenigen Minuten vorbeigefahren war , ging ich dann eine Runde um das Schulzentrum , um diesen Streifenwagen zu suchen und Meldung zu erstatten . Leider konnte ich jedoch diesen Streifenwagen nicht finden und bin dann nach Erledigung diverser Agenda in Neumarkt zum Baumarkt HELLWEG in Steindorf gefahren zum Einkaufen .
Ich erstatte hiermit neuerlich STRAFANZEIGE gegen die verantwortlichen Organe der Geimeindeleitung Neumarkt am Wallersee : das Aufstellen riesengroßer Aschenbecher direkt vor der Schule für minderjährige Schüler und auch für Lehrer ist ein direkter Anreiz zum Konsum todbringender Nikotindrogen während der Unterrichtszeit und somit ein Verbrechen der höchsten Stufe !!! Ich wiederhole den Tatvorwurf nach § 78 StGB der Republik Österreich :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR12029621/NOR12029621.pdf
Wer minderjährigen Jugendlichen dabei behilflich ist , sich selbst und andere Betroffene durch die hochtoxischen Giftstoffe des Tabakrauches zu schädigen bis in Tod : der ist fällig nach § 78 Strafgesetzbuch und sowohl die Kriminalpolizei als auch die Staatsanwaltschaft und dann im Gefolge die Strafrichter haben diesen Tatvorwurf nach allen Vorschriften der StPO nun abzuhandeln .
Dazu etliche aktuelle Meldungen :
http://www.spiegel.de/spiegel/tabak-und-sucht-was-sie-noch-nicht-ueber-zigaretten-wissen-a-1195389.html
http://alpha2000.at/nichtraucher/nichtraucherzeitung.htm
https://de.wikipedia.org/wiki/United_States_of_America_vs._Philip_Morris_USA_Inc._et_al.
Der Meldungsleger und Anzeiger nach der StPO , der sich dem nun folgenden Strafverfahren als Privatbeteiligter einerseits und auch als bewährtes Organ der subsidiären Jugendschutzpolizei andererseits diesem Strafverfahren anschließt mit der vollen Parteistellung , die ihm zukommt aufgrund dieser Funktion und Tätigkeit .
Karl STANGL , GG Süd 4 in A - 5204 STEINDORF bei Straßwalchen
Wesentlich ergänzt am Freitag, 23.11.2018 abends " in officio "
Samstag, 13. Oktober 2018
GEMEINDE A - 5204 STRASSWALCHEN : RAUCHEN & SAUFEN auf dem SCHULGELÄNDE OHNE ENDE !
An die Bezirkshauptmannschaft Salzburg - Umgebung als Verwaltungsstrafbehörde UND auch als Schulbehörde und Sanitätsbehörde ;
An die Ombudsstelle für Nichtraucherschutz und Tabakprävention im Bundesministerium für Gesundheit in Wien ;
An das Büro der WHO - FCTC in Genf und an die WHO - TFI detto ;
STRAFANZEIGE gemäß § 12 Abs. 1 Z 3 TNRSG iVm §§ 13b , 13 c und 14 :
FORTGESETZTE MISSACHTUNG des STRIKTEN RAUCHVERBOTES auf dem GESAMTEN SCHULAREAL durch die GEMEINDELEITUNG A - 5204 STRASSWALCHEN , Bundesland Salzburg in der Republik Österreich .
Zum Sachverhalt :
Seit dem 1. Mai 2018 gilt ein striktes und völlig ausnahmsloses Rauchverbot auf dem gesamten Gelände von schulischen Einrichtungen , sowie auch in allen sonstigen Einrichtungen , wo Minderjährige betreut werden .
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40200908/NOR40200908.pdf
In der Marktgemeinde Strasswalchen gibt es im Ortszentrum direkt 2 Schulareale , die im Eigentum und auch in der Inhaberschaft der Gemeinde liegen . Im Bereich der Mondseerstraße liegt der Pflichtschulkomplex mit Volksschule ( VS ) und Neuer Mittelschule ( NMS ) samt umfangreichen Sportanlagen und sonstigen Freiflächen . In der Braunauerstraße liegt die frühere Hauptschule , in der nun vertraglich eingemietet ist das BORG ( Bundes - Oberstufen - Realgymnasium ) , weiters das Musikum und auch ein Jugendzentrum im Kellergeschoß .
A ) PFLICHTSCHULKOMPLEX MONDSEERSTRASSE :
1. Bereich der VS - Volksschule :
Hier gibt es derzeit nur wenige Probleme : vor dem Haupteingang ist eine ausreichende Kennzeichnung des Rauchverbotes vorhanden , jedoch nicht vor dem überdachten Nebeneingang , der nur ganz selten benützt wird anlässlich von Veranstaltungen in dieser VS . Dort habe ich im Vorjahr 2017 allerdings spätabends eine größere Ansammlung rauchender Erwachsener angetroffen und sie mit ihrem krassen Fehlverhalten konfrontiert . Mit Recht haben sie die fehlende Kennzeichnung dort kritisiert und ich verzichtete damals auf eine Anzeige bewusst , weil ja am 1.5.2018 weit strengere Regelungen in Kraft treten würden .
Im Winter wird ein Teil des Parkplatzes der VS als Eislaufplatz betrieben und dort gibt es dann jedoch wieder Probleme mit Rauchern , das sollte man auch dort rigoros unterbinden .
Tägliche Probleme gibt es im Bereich der großen überdachten Schulbus - Haltestelle mit ausgiebigen Sitzgelegenheiten : dort treffen sich gerne mopedfahrende Jugendliche auch bis spät nachts und hinterlassen Abfälle jedweder Art am Boden , darunter Unmengen abgerauchter Zigarettenstummeln ( " Kippen " ) Auch diese Wartehütte gehört mit großer Wahrscheinlichkeit zum Schulareal dieser VS , das muss eindeutig abgeklärt werden .
Der Hausmeister dieser VS ist sehr bemüht tagtäglich um Sauberkeit auf der ihm anvertrauten Liegenschaft im engeren Sinne , hat sich jedoch oft beklagt über das tägliche Chaos bei der Schulbus - Haltestelle .
2. Bereich der Neuen Mittelschule mit großer Turnhalle und umfangreicher Sportanlage im Freien :
Hier gibt es enorme Probleme durch die gleichzeitige Verwendung als Veranstaltungszentrum : sowohl in beiden Trakten des Schulgebäudes als auch in der Dreifachturnhalle finden laufend kleinere und größere Veranstaltungen statt mit oft genug Hunderten Besuchern , darunter höchst undisziplinierte " Typen " !!! Vergangenes Wochenende wurde dort abgefeiert der rituelle Festakt " 10 Jahre Gesunde Gemeinde Straßwalchen " mit großem Festzelt , Laufveranstaltung und Gesundheitsmesse :
https://www.strasswalchen.com/images/download/fitnesslauf-gesundheitsmesse.pdf
Während dieser Veranstaltung direkt auf dem Schulareal konnte ich dutzende Besucher beim Rauchen beobachten , insbesondere vor dem überdachten Eingang zur Turnhalle : dort sind permanent rund um die Uhr aufgestellt 2 große Standaschenbecher , die förmlich zum Rauchen einladen . Am Montag , 8.10.2018 konnte ich zu Mittag im bereits ausgeräumten Festzelt mehr als 30 Kippen am Boden zählen , die möglicherweise vorabends bereits " post festum " konsumiert worden sind . Auf dem Freigelände und unter der Überbauungsbrücke zwischen den beiden Trakten der NMS konnte ich über einhundert Kippen zählen , zum Teil auch unter den Abstreifgittern vor den Eingängen , dort sollte man nun gründlich aufräumen , was leider kaum jemals geschieht .
Am Dienstag , den 9.10. 2018 konnte ich um 19 Uhr abends beobachten , dass nun einer der beiden großen Standaschenbecher vor dem Nebeneingang zur Bücherei aufgestellt war , weil dort eine Blutspendeaktion des Roten Kreuzes stattfand . Direkt in Sichtweite einer auffälligen Rauchverbotskennzeichnung rauchten dort etliche Erwachsene mindestens 20 bis 30 Zigaretten . Auch Reinigungspersonal der Gemeinde habe ich dort schon öfters direkt vor dem Eingang rauchend angetroffen und zur Rede gestellt : völlig vergeblich ! Argumentiert wurde immer wieder , das RV gelte nur für die Schüler !!!
Am Mittwoch , den 10.10.2018 waren dann beide großen Standaschenbecher wieder auf ihrem Stammplatz direkt vor dieser " GERHARD - DORFINGER - HALLE " , wie eine dort angebrachte Marmortafel bekundet . Selbiger ist Judo - Oberhäuptling in Strasswalchen und ist immer wieder zu sehen , wie er selbst kettenrauchend vor dem Eingang in die Sporthalle die Wettkämpfer einzeln begrüßt .
Am gestrigen Freitag , den 12.10.2018 war zur Mittagszeit eifriges Aufräumen durch diverse Gemeindebedienstete zu beobachten auf dem " LUPO - PAISCHER - PLATZ " , wie eine andere Marmortafel dort bekundet . Vor den beiden Eingängen zur NMS sind zwar auffällige Rauchverbotskennzeichnungen , NICHT jedoch ganz absichtlich vor dem überdachten Eingang zur Sporthalle . Dies spricht für sich allein Bände : dieser Bereich ist von der Gemeindeleitung ausdrücklich als Raucherzone vorgesehen im ganz bewussten Widerspruch zum eindeutigen Gesetz . Jahrelang gab es diesbezüglich fruchtlose Interventionen des früheren Hauptschuldirektors Josef MEINGAST , dem das natürlich total missfiel : ihm wurde immer wieder mitgeteilt, da dürfe er eben überhaupt nicht mitreden , was die Gemeinde in der unterrichtsfreien Zeit an Veranstaltungen durchführe ................
Seit vielen Jahren ist der überbaute Bereich zwischen den beiden Trakten dieser NMS ein beliebter Treffpunkt von Jugendlichen mit 3 Sitzbänken aus Holz , wettergeschützt und abseits der Unterrichtszeit völlig ohne Aufsicht . Es besteht am gesamten Schulareal ungehinderter freier Zutritt für jedermann rund um die Uhr , auch auf den Terrassen auf der Hinterseite , auf der großen Sportanlage etc . Es gibt keinerlei Hinweis auf etwaige Zugangsbeschränkungen , was natürlich die Gemeindeleitung in schwerwiegende Haftungsfragen im Falle von Unfällen etc . hineinzieht . Ob auch die gesamten Parkplätze dort zum Schulareal zählen , ist nicht eindeutig erkennbar und muss zwingend aufgeklärt werden durch entsprechende Beschilderungen .
Die Gemeinde hat vor Jahren bereits eine separate " HALLEN - ORDNUNG " für die schulfremde Mitbenützung der großen Sporthalle beschlossen :
https://www.strasswalchen.com/images/download/verordnungen/hallenordnung.pdf
Diese Verordnung sollte schleunigst ergänzt werden durch den Hinweis auf das zwingende Rauchverbot am gesamten Schulgelände , so wie hier mustergültig der Magistrat der Landeshauptstadt St. Pölten , Niederösterreich :
http://www.st-poelten.gv.at/Content.Node/freizeit-kultur/sport/erklaerung_Hallenvergabe.pdf
Es wird nun ausdrücklich hingewiesen meinerseits auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen über die Kennzeichnungspflicht , über die sonstigen Verpflichtungen nach dem TNRSG und die strengen Strafbestimmungen sowie über den analog anwendbaren Leitfaden aus dem BMG 2009 über die sich zwingend ergebenden Durchsetzungsobliegenheiten , die gerichtstauglich von den Verantwortlichen dokumentiert und archiviert werden müssen für den Fall von verwaltungsstrafrechtlichen Vorgängen und auch im Falle strafgerichtlicher Ermittlungen wegen Amtsmissbrauch etc .
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40100931/NOR40100931.pdf
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40173516/NOR40173516.pdf
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40200909/NOR40200909.pdf
https://www.sozialministerium.at/site/Gesundheit/Gesundheitsfoerderung/Drogen_Sucht/Tabak_Nichtrauchen/
Leider ist der erwähnte Leitfaden aus 2009 derzeit nur im 1. Teil online , der 2. Teil ist jedoch viel umfangreicher und wichtiger für unseren Bereich hier , er sollte vom BMASGK erneut online gestellt werden !!! Möglicherweise liegt ein Eingabefehler vor ! ?
B BEREICH SCHULGEBÄUDE BRAUNAUERSTRASSE .
In dieser früheren Hauptschule befinden sich nach einem Totalumbau derzeit das BORG - Bundesoberstufenrealgymnasium , ein Musikum mit vorwiegend erwachsenen Besuchern und auch das Jugendzentrum der Gemeinde im Kellergeschoß .
Auch hier gibt es andauernde Probleme mit Verletzung des gesetzlichen Rauchverbotes am gesamten Schulareal :
Das BORG hat innen durch die Glastüre gut sichtbar seit vielen Jahren ein Plakat mit dem Hinweis auf das Rauchverbot auf der gesamten Schulliegenschaft . Außen jedoch ist in Nähe der Eingangstür ein kleiner Wandaschenbecher angebracht worden , offensichtlich für die Besucher des Musikums . An der Südfront des Gebäudes wurden schon vor Jahren deutliche Hinweise auf das Rauch - und Alkoholverbot angebracht in großer Höhe , jedoch bald von übermütigen Jugendlichen überklebt und unwirksam gemacht . An der Rückseite des Gebäudes nach Osten hin fehlt jedoch jedweder Hinweis und dort sieht man immer wieder Schüler des BORG beim Rauchen auf den drei Sitzbänken . Auf der Westseite gibt es ebenfalls rund um die Uhr frei zugängliche Sitzgelegenheiten , wo sich Dutzende Kippen zählen lassen . In den Kiesbetten direkt an der Westfront und auch an der Nordfront befinden sich ebenfalls Dutzende Kippen ,sehr schwer zu erkennen und sehr mühsam zu entfernen .
Auch für diese gesamte Schulliegenschaft ist die Gemeindeleitung zuständig und säumig in der ausreichenden Durchsetzung der nunmehr zwingenden sanitätspolizeilichen Bestimmungen nach dem TNRSG . Sie gelten nunmehr ausdrücklich auch für die Lehrer , für das Reinigungspersonal , für sämtliche Besucher und auch für die Baustellenarbeiter , wenn sie auf der Schulliegenschaft zu tun haben . Diesbezüglich gibt es noch keinerlei ausreichendes Wissen in der gesamten Bevölkerung . Durch den permanenten Wirbel und Aufregung um das totale RV Gastro ist sowohl die parlamentarische Beschlussfassung im Sommer 2015 völlig untergegangen als auch nun das Inkrafttreten am 1. Mai 2018, das vom Bundesministerium für Bildung total verschlafen wurde !!! Die allseits verbreitete Falschmeldung über das Inkrafttreten erst am 1. Juli 2018 stammt wohl eindeutig aus diesem BMBWF :
https://www.bmbwf.gv.at/
ZUM PROBLEM ALKOHOLKONSUM AM SCHULAREAL
Es ist völlig kontraproduktiv , wenn immer wieder bei schulfremden Veranstaltungen auf dem Schulareal der Alkohol in Strömen fliesst : bei besagter Veranstaltung über die " 10 Jahre Gesunde Gemeinde " wurden im Festzelt etliche Fässer Bier ausgeschenkt und dies auch an bereits schwer alkoholisierte Personen , was strafbar ist nach der Gewerbeordnung . Immer wieder wird sogar im Inneren der Turnhalle Bier ausgeschenkt bei Sportveranstaltungen , Brauchtumsanlässen etc . Der Salzburger Landtag hat sich schon mehrfach mit dieser Problemlage beschäftigt , es kam aber nie zu einem konkreten Ergebnis . Überdies gibt es seit Jahren eine Ortspolizeiliche Verordnung der Gemeindevertretung über ein Alkoholverbot an öffentlichen Orten , die bereits völlig in Vergessenheit geraten ist bei allen , weil es keinerlei Betrebungen gab , sie auch durchzusetzen :
https://www.strasswalchen.com/images/download/verordnungen/alkoholverbot_16032010.pdf
Immer wieder wird diese gutgemeinte Verordnung von der Gemeinde selbst ad absurdum geführt durch endlose Alk - Exzesse bei diversesten Festlichkeiten im Ort ! Auf der Inspektion der Bundespolizei in Strasswalchen gibt es mehrere faustdicke Aktenordner nur über die kriminellen Auswirkungen von Alkoholexzessen zur Nachtzeit mit Raufereien ohne Ende , Sachbeschädigungen ohne Ende , Anstandsverletzungen und Ordnungsstörungen ..............
Da sich vielfach der Verdacht ergeben hat , dass leitende Gemeindefunktionäre selbst Anweisung erteilt haben , das gesetzliche Rauchverbot auf beiden Schularealen zu missachten , wird nun wegen des Verdachtes auf Amtsmissbrauch nach § 302 StGB auch das BAK in Wien und die WKStA Wien eingeschaltet .
https://www.bak.gv.at/Kontakt/start.aspx
https://www.justiz.gv.at/web2013/wksta/zentrale-staatsanwaltschaft-zur-verfolgung-von-wirtschaftsstrafsachen-und-korruption~2c9484853f386e94013f57e43e3a0bd8.de.html
Weiters wird ausdrücklich verwiesen auf die unmittelbar anwendbaren Leitlinien 2007 der 2. Konferenz der WHO - FCTC über die Notwendigkeit aufsehenerregender Strafverfolgung in solchen Fällen offenkundiger Missachtung gesetzlicher Vorschriften :
https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2009:296:0004:0014:DE:PDF
Insbesondere die Punkte 41 bis 45 im Maßnahmenkatalog nehme ich höchstpersönlich hier in Anspruch . Die in der Vorwoche in Genf abgehaltene 8. Konferenz der FCTC wird nachträglich von mir informiert über die aktuellen Problemlagen hierzulande :
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/documents/131008/993136/27_14_mrv.pdf/da8184ae-245d-46a1-9adf-513ee7cf140d
Besonders bedeutsam ist auch der aktuelle Leitfaden des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger zum Thema :
http://www.hauptverband.at/cdscontent/load?contentid=10008.656952&version=1529483975
Auch die Sozialversicherung der Bauern hat für die Landwirtschaftsschulen einen sehr praktikablen Leitfaden publiziert , besonderen Dank hiermit auch an diese Adresse :
https://www.svb.at/cdscontent/load?contentid=10008.655373&version=1527106213
Als besonders lobenswert sei auch zu erwähnen die LBS OBERTRUM im Bezirk Salzburg - Umgebung , Landesberufsschule für Gastro - Berufe : an mindestens 12 Stellen gibt es auffällige Rauchverbotskennzeichnung samt Lageplan , sodass es keine Ausreden mehr geben kann .
Da es bereits in wenigen Tagen wieder schulfremde Veranstaltungen gibt in der großen Turnhalle der NMS ist nun mit größter Dringlichkeit an die ausreichende Umsetzung und Durchsetzung der gesetzlichen Vorschriften über das Rauchverbot und auch für das Alkoholverbot Sorge zu tragen . Der Bezirkshauptmann Dr. Reinhold MAYER wird dringend ersucht , dies zur Chefsache zu machen im gesamten Bezirk : die Gemeinden haben nach wie vor kein ausreichendes Wissen in diesen Dingen !!!
Letzte Änderung am Freitag 19.10.2018 um 14 Uhr " in officio "
RAUCHEN & SAUFEN auf dem SCHULAREAL OHNE ENDE ???
GESUNDE GEMEINDE SCHAUT ANDERS AUS !!!
An die Ombudsstelle für Nichtraucherschutz und Tabakprävention im Bundesministerium für Gesundheit in Wien ;
An das Büro der WHO - FCTC in Genf und an die WHO - TFI detto ;
STRAFANZEIGE gemäß § 12 Abs. 1 Z 3 TNRSG iVm §§ 13b , 13 c und 14 :
FORTGESETZTE MISSACHTUNG des STRIKTEN RAUCHVERBOTES auf dem GESAMTEN SCHULAREAL durch die GEMEINDELEITUNG A - 5204 STRASSWALCHEN , Bundesland Salzburg in der Republik Österreich .
Zum Sachverhalt :
Seit dem 1. Mai 2018 gilt ein striktes und völlig ausnahmsloses Rauchverbot auf dem gesamten Gelände von schulischen Einrichtungen , sowie auch in allen sonstigen Einrichtungen , wo Minderjährige betreut werden .
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40200908/NOR40200908.pdf
In der Marktgemeinde Strasswalchen gibt es im Ortszentrum direkt 2 Schulareale , die im Eigentum und auch in der Inhaberschaft der Gemeinde liegen . Im Bereich der Mondseerstraße liegt der Pflichtschulkomplex mit Volksschule ( VS ) und Neuer Mittelschule ( NMS ) samt umfangreichen Sportanlagen und sonstigen Freiflächen . In der Braunauerstraße liegt die frühere Hauptschule , in der nun vertraglich eingemietet ist das BORG ( Bundes - Oberstufen - Realgymnasium ) , weiters das Musikum und auch ein Jugendzentrum im Kellergeschoß .
A ) PFLICHTSCHULKOMPLEX MONDSEERSTRASSE :
1. Bereich der VS - Volksschule :
Hier gibt es derzeit nur wenige Probleme : vor dem Haupteingang ist eine ausreichende Kennzeichnung des Rauchverbotes vorhanden , jedoch nicht vor dem überdachten Nebeneingang , der nur ganz selten benützt wird anlässlich von Veranstaltungen in dieser VS . Dort habe ich im Vorjahr 2017 allerdings spätabends eine größere Ansammlung rauchender Erwachsener angetroffen und sie mit ihrem krassen Fehlverhalten konfrontiert . Mit Recht haben sie die fehlende Kennzeichnung dort kritisiert und ich verzichtete damals auf eine Anzeige bewusst , weil ja am 1.5.2018 weit strengere Regelungen in Kraft treten würden .
Im Winter wird ein Teil des Parkplatzes der VS als Eislaufplatz betrieben und dort gibt es dann jedoch wieder Probleme mit Rauchern , das sollte man auch dort rigoros unterbinden .
Tägliche Probleme gibt es im Bereich der großen überdachten Schulbus - Haltestelle mit ausgiebigen Sitzgelegenheiten : dort treffen sich gerne mopedfahrende Jugendliche auch bis spät nachts und hinterlassen Abfälle jedweder Art am Boden , darunter Unmengen abgerauchter Zigarettenstummeln ( " Kippen " ) Auch diese Wartehütte gehört mit großer Wahrscheinlichkeit zum Schulareal dieser VS , das muss eindeutig abgeklärt werden .
Der Hausmeister dieser VS ist sehr bemüht tagtäglich um Sauberkeit auf der ihm anvertrauten Liegenschaft im engeren Sinne , hat sich jedoch oft beklagt über das tägliche Chaos bei der Schulbus - Haltestelle .
2. Bereich der Neuen Mittelschule mit großer Turnhalle und umfangreicher Sportanlage im Freien :
Hier gibt es enorme Probleme durch die gleichzeitige Verwendung als Veranstaltungszentrum : sowohl in beiden Trakten des Schulgebäudes als auch in der Dreifachturnhalle finden laufend kleinere und größere Veranstaltungen statt mit oft genug Hunderten Besuchern , darunter höchst undisziplinierte " Typen " !!! Vergangenes Wochenende wurde dort abgefeiert der rituelle Festakt " 10 Jahre Gesunde Gemeinde Straßwalchen " mit großem Festzelt , Laufveranstaltung und Gesundheitsmesse :
https://www.strasswalchen.com/images/download/fitnesslauf-gesundheitsmesse.pdf
Während dieser Veranstaltung direkt auf dem Schulareal konnte ich dutzende Besucher beim Rauchen beobachten , insbesondere vor dem überdachten Eingang zur Turnhalle : dort sind permanent rund um die Uhr aufgestellt 2 große Standaschenbecher , die förmlich zum Rauchen einladen . Am Montag , 8.10.2018 konnte ich zu Mittag im bereits ausgeräumten Festzelt mehr als 30 Kippen am Boden zählen , die möglicherweise vorabends bereits " post festum " konsumiert worden sind . Auf dem Freigelände und unter der Überbauungsbrücke zwischen den beiden Trakten der NMS konnte ich über einhundert Kippen zählen , zum Teil auch unter den Abstreifgittern vor den Eingängen , dort sollte man nun gründlich aufräumen , was leider kaum jemals geschieht .
Am Dienstag , den 9.10. 2018 konnte ich um 19 Uhr abends beobachten , dass nun einer der beiden großen Standaschenbecher vor dem Nebeneingang zur Bücherei aufgestellt war , weil dort eine Blutspendeaktion des Roten Kreuzes stattfand . Direkt in Sichtweite einer auffälligen Rauchverbotskennzeichnung rauchten dort etliche Erwachsene mindestens 20 bis 30 Zigaretten . Auch Reinigungspersonal der Gemeinde habe ich dort schon öfters direkt vor dem Eingang rauchend angetroffen und zur Rede gestellt : völlig vergeblich ! Argumentiert wurde immer wieder , das RV gelte nur für die Schüler !!!
Am Mittwoch , den 10.10.2018 waren dann beide großen Standaschenbecher wieder auf ihrem Stammplatz direkt vor dieser " GERHARD - DORFINGER - HALLE " , wie eine dort angebrachte Marmortafel bekundet . Selbiger ist Judo - Oberhäuptling in Strasswalchen und ist immer wieder zu sehen , wie er selbst kettenrauchend vor dem Eingang in die Sporthalle die Wettkämpfer einzeln begrüßt .
Am gestrigen Freitag , den 12.10.2018 war zur Mittagszeit eifriges Aufräumen durch diverse Gemeindebedienstete zu beobachten auf dem " LUPO - PAISCHER - PLATZ " , wie eine andere Marmortafel dort bekundet . Vor den beiden Eingängen zur NMS sind zwar auffällige Rauchverbotskennzeichnungen , NICHT jedoch ganz absichtlich vor dem überdachten Eingang zur Sporthalle . Dies spricht für sich allein Bände : dieser Bereich ist von der Gemeindeleitung ausdrücklich als Raucherzone vorgesehen im ganz bewussten Widerspruch zum eindeutigen Gesetz . Jahrelang gab es diesbezüglich fruchtlose Interventionen des früheren Hauptschuldirektors Josef MEINGAST , dem das natürlich total missfiel : ihm wurde immer wieder mitgeteilt, da dürfe er eben überhaupt nicht mitreden , was die Gemeinde in der unterrichtsfreien Zeit an Veranstaltungen durchführe ................
Seit vielen Jahren ist der überbaute Bereich zwischen den beiden Trakten dieser NMS ein beliebter Treffpunkt von Jugendlichen mit 3 Sitzbänken aus Holz , wettergeschützt und abseits der Unterrichtszeit völlig ohne Aufsicht . Es besteht am gesamten Schulareal ungehinderter freier Zutritt für jedermann rund um die Uhr , auch auf den Terrassen auf der Hinterseite , auf der großen Sportanlage etc . Es gibt keinerlei Hinweis auf etwaige Zugangsbeschränkungen , was natürlich die Gemeindeleitung in schwerwiegende Haftungsfragen im Falle von Unfällen etc . hineinzieht . Ob auch die gesamten Parkplätze dort zum Schulareal zählen , ist nicht eindeutig erkennbar und muss zwingend aufgeklärt werden durch entsprechende Beschilderungen .
Die Gemeinde hat vor Jahren bereits eine separate " HALLEN - ORDNUNG " für die schulfremde Mitbenützung der großen Sporthalle beschlossen :
https://www.strasswalchen.com/images/download/verordnungen/hallenordnung.pdf
Diese Verordnung sollte schleunigst ergänzt werden durch den Hinweis auf das zwingende Rauchverbot am gesamten Schulgelände , so wie hier mustergültig der Magistrat der Landeshauptstadt St. Pölten , Niederösterreich :
http://www.st-poelten.gv.at/Content.Node/freizeit-kultur/sport/erklaerung_Hallenvergabe.pdf
Es wird nun ausdrücklich hingewiesen meinerseits auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen über die Kennzeichnungspflicht , über die sonstigen Verpflichtungen nach dem TNRSG und die strengen Strafbestimmungen sowie über den analog anwendbaren Leitfaden aus dem BMG 2009 über die sich zwingend ergebenden Durchsetzungsobliegenheiten , die gerichtstauglich von den Verantwortlichen dokumentiert und archiviert werden müssen für den Fall von verwaltungsstrafrechtlichen Vorgängen und auch im Falle strafgerichtlicher Ermittlungen wegen Amtsmissbrauch etc .
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40100931/NOR40100931.pdf
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40173516/NOR40173516.pdf
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40200909/NOR40200909.pdf
https://www.sozialministerium.at/site/Gesundheit/Gesundheitsfoerderung/Drogen_Sucht/Tabak_Nichtrauchen/
Leider ist der erwähnte Leitfaden aus 2009 derzeit nur im 1. Teil online , der 2. Teil ist jedoch viel umfangreicher und wichtiger für unseren Bereich hier , er sollte vom BMASGK erneut online gestellt werden !!! Möglicherweise liegt ein Eingabefehler vor ! ?
B BEREICH SCHULGEBÄUDE BRAUNAUERSTRASSE .
In dieser früheren Hauptschule befinden sich nach einem Totalumbau derzeit das BORG - Bundesoberstufenrealgymnasium , ein Musikum mit vorwiegend erwachsenen Besuchern und auch das Jugendzentrum der Gemeinde im Kellergeschoß .
Auch hier gibt es andauernde Probleme mit Verletzung des gesetzlichen Rauchverbotes am gesamten Schulareal :
Das BORG hat innen durch die Glastüre gut sichtbar seit vielen Jahren ein Plakat mit dem Hinweis auf das Rauchverbot auf der gesamten Schulliegenschaft . Außen jedoch ist in Nähe der Eingangstür ein kleiner Wandaschenbecher angebracht worden , offensichtlich für die Besucher des Musikums . An der Südfront des Gebäudes wurden schon vor Jahren deutliche Hinweise auf das Rauch - und Alkoholverbot angebracht in großer Höhe , jedoch bald von übermütigen Jugendlichen überklebt und unwirksam gemacht . An der Rückseite des Gebäudes nach Osten hin fehlt jedoch jedweder Hinweis und dort sieht man immer wieder Schüler des BORG beim Rauchen auf den drei Sitzbänken . Auf der Westseite gibt es ebenfalls rund um die Uhr frei zugängliche Sitzgelegenheiten , wo sich Dutzende Kippen zählen lassen . In den Kiesbetten direkt an der Westfront und auch an der Nordfront befinden sich ebenfalls Dutzende Kippen ,sehr schwer zu erkennen und sehr mühsam zu entfernen .
Auch für diese gesamte Schulliegenschaft ist die Gemeindeleitung zuständig und säumig in der ausreichenden Durchsetzung der nunmehr zwingenden sanitätspolizeilichen Bestimmungen nach dem TNRSG . Sie gelten nunmehr ausdrücklich auch für die Lehrer , für das Reinigungspersonal , für sämtliche Besucher und auch für die Baustellenarbeiter , wenn sie auf der Schulliegenschaft zu tun haben . Diesbezüglich gibt es noch keinerlei ausreichendes Wissen in der gesamten Bevölkerung . Durch den permanenten Wirbel und Aufregung um das totale RV Gastro ist sowohl die parlamentarische Beschlussfassung im Sommer 2015 völlig untergegangen als auch nun das Inkrafttreten am 1. Mai 2018, das vom Bundesministerium für Bildung total verschlafen wurde !!! Die allseits verbreitete Falschmeldung über das Inkrafttreten erst am 1. Juli 2018 stammt wohl eindeutig aus diesem BMBWF :
https://www.bmbwf.gv.at/
ZUM PROBLEM ALKOHOLKONSUM AM SCHULAREAL
Es ist völlig kontraproduktiv , wenn immer wieder bei schulfremden Veranstaltungen auf dem Schulareal der Alkohol in Strömen fliesst : bei besagter Veranstaltung über die " 10 Jahre Gesunde Gemeinde " wurden im Festzelt etliche Fässer Bier ausgeschenkt und dies auch an bereits schwer alkoholisierte Personen , was strafbar ist nach der Gewerbeordnung . Immer wieder wird sogar im Inneren der Turnhalle Bier ausgeschenkt bei Sportveranstaltungen , Brauchtumsanlässen etc . Der Salzburger Landtag hat sich schon mehrfach mit dieser Problemlage beschäftigt , es kam aber nie zu einem konkreten Ergebnis . Überdies gibt es seit Jahren eine Ortspolizeiliche Verordnung der Gemeindevertretung über ein Alkoholverbot an öffentlichen Orten , die bereits völlig in Vergessenheit geraten ist bei allen , weil es keinerlei Betrebungen gab , sie auch durchzusetzen :
https://www.strasswalchen.com/images/download/verordnungen/alkoholverbot_16032010.pdf
Immer wieder wird diese gutgemeinte Verordnung von der Gemeinde selbst ad absurdum geführt durch endlose Alk - Exzesse bei diversesten Festlichkeiten im Ort ! Auf der Inspektion der Bundespolizei in Strasswalchen gibt es mehrere faustdicke Aktenordner nur über die kriminellen Auswirkungen von Alkoholexzessen zur Nachtzeit mit Raufereien ohne Ende , Sachbeschädigungen ohne Ende , Anstandsverletzungen und Ordnungsstörungen ..............
Da sich vielfach der Verdacht ergeben hat , dass leitende Gemeindefunktionäre selbst Anweisung erteilt haben , das gesetzliche Rauchverbot auf beiden Schularealen zu missachten , wird nun wegen des Verdachtes auf Amtsmissbrauch nach § 302 StGB auch das BAK in Wien und die WKStA Wien eingeschaltet .
https://www.bak.gv.at/Kontakt/start.aspx
https://www.justiz.gv.at/web2013/wksta/zentrale-staatsanwaltschaft-zur-verfolgung-von-wirtschaftsstrafsachen-und-korruption~2c9484853f386e94013f57e43e3a0bd8.de.html
Weiters wird ausdrücklich verwiesen auf die unmittelbar anwendbaren Leitlinien 2007 der 2. Konferenz der WHO - FCTC über die Notwendigkeit aufsehenerregender Strafverfolgung in solchen Fällen offenkundiger Missachtung gesetzlicher Vorschriften :
https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2009:296:0004:0014:DE:PDF
Insbesondere die Punkte 41 bis 45 im Maßnahmenkatalog nehme ich höchstpersönlich hier in Anspruch . Die in der Vorwoche in Genf abgehaltene 8. Konferenz der FCTC wird nachträglich von mir informiert über die aktuellen Problemlagen hierzulande :
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/documents/131008/993136/27_14_mrv.pdf/da8184ae-245d-46a1-9adf-513ee7cf140d
Besonders bedeutsam ist auch der aktuelle Leitfaden des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger zum Thema :
http://www.hauptverband.at/cdscontent/load?contentid=10008.656952&version=1529483975
Auch die Sozialversicherung der Bauern hat für die Landwirtschaftsschulen einen sehr praktikablen Leitfaden publiziert , besonderen Dank hiermit auch an diese Adresse :
https://www.svb.at/cdscontent/load?contentid=10008.655373&version=1527106213
Als besonders lobenswert sei auch zu erwähnen die LBS OBERTRUM im Bezirk Salzburg - Umgebung , Landesberufsschule für Gastro - Berufe : an mindestens 12 Stellen gibt es auffällige Rauchverbotskennzeichnung samt Lageplan , sodass es keine Ausreden mehr geben kann .
Da es bereits in wenigen Tagen wieder schulfremde Veranstaltungen gibt in der großen Turnhalle der NMS ist nun mit größter Dringlichkeit an die ausreichende Umsetzung und Durchsetzung der gesetzlichen Vorschriften über das Rauchverbot und auch für das Alkoholverbot Sorge zu tragen . Der Bezirkshauptmann Dr. Reinhold MAYER wird dringend ersucht , dies zur Chefsache zu machen im gesamten Bezirk : die Gemeinden haben nach wie vor kein ausreichendes Wissen in diesen Dingen !!!
Letzte Änderung am Freitag 19.10.2018 um 14 Uhr " in officio "
RAUCHEN & SAUFEN auf dem SCHULAREAL OHNE ENDE ???
GESUNDE GEMEINDE SCHAUT ANDERS AUS !!!
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