Montag, 24. Dezember 2018

ERGÄNZENDE BERICHTIGUNG zu BELGIEN & HOLLAND

JURIDISCHE  FACHLITERATUR  zur  UNMITTELBAREN  ANWENDBARKEIT  der  FCTC  im  NATIONALEN  RECHT  der   EUROPASTAATEN


         Nach umfangreichen  Recherchen in den vergangenen Tagen  erweist es sich als notwendig , den Titel der letzten Blogpost hier  zu widerrufen  und  Hinweise zu geben auf  die ersten  wissenschaftlichen Auswertungen  der bekanntgewordenen Gerichtsentscheidungen in Belgien und auch in Holland :

https://brill.com/view/journals/bol/aop/article-10.1163-23527072-00101001.xml

      Hier sehen wir die wohl erste  Zusammenfassung der diesbezüglichen Vorgänge  in Holland , präsentiert durch die Universitätsprofessorin Brigit  TOEBES   und die Jura - Studentin Gohar  KARAPETIAN .

https://www.rug.nl/staff/b.c.a.toebes/research

https://www.rug.nl/staff/g.karapetian/research

                     Es ist nun vorrangig festzustellen , dass die niederländische  Nichtraucherschutzvereinigung  CAN  in zwei völlig separaten  Klagsverfahren vor dem zuständigen Zivilgericht  jeweils nur Rechtserklärungen eingeklagt hat  betreffend die nationalen  Verpflichtungen aus dieser FCTC . Im ersten Rechtsgang ging es um die generelle Ausnahme vom Rauchverbot für die  " KLEINEN  LOKALE " unter 75 m 2 , wobei erst in 2. Instanz  der Rechtskampf erfolgreich war und die anschließliche  Revision der Staatsregierung am " HOGE  RAAD "  war erfolglos in 3 . Instanz .

                Im 2. Verfahren ging es um die Ausnahme für RAUCHERRÄUME  in größeren Lokalen , wobei auch hier zuerst die 1. Instanz die Klage verwarf  und der Gerechtshof   den Haag  der Klage von CAN stattgab . Diesmal verzichtete die Staatsregierung  offensichtlich auf den Gang in die 3 . Instanz . Es ist also festzustellen , dass es sich in diesem Fall nicht um das  " HÖCHSTGERICHT "  handelte , sondern um das Berufungsgericht in 2. Instanz , vergleichbar zum Beispiel dem OLG  Innsbruck .

             Ob es in Holland auch  Verfassungsklagen diesbezüglich vor dem Verfassungsgerichtshof gegeben hat , konnte ich nicht sicher eruieren .  Jedenfalls kann ein Zivilgericht auch in der 3. Instanz kein Gesetz aufheben , sondern nur Erklärungen abgeben , die  dann von jedermann in jedem Prozess vorgelegt werden können .

             In BELGIEN  jedoch war  die  Verfassungsklage  der Krebsliga   schon 2011  total erfolgreich und führte zur unmittelbaren Aufhebung der angefochtenen Gesetzesstellen . Eine andere Frage ist jedoch , inwieweit nun das totale RV in der Gastro in Belgien auch tatsächlich eingehalten wird :

http://www.etaamb.be/nl/wet_n2011201365.html

https://brf.be/national/960502/

http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/belgische-studie-oeffentliches-rauchverbot-senkt-fruehgeborenen-rate-a-883567.html

       Bezüglich der Anwendbarkeit der FCTC  in DEUTSCHLAND  gibt es eine umfassende Expertise von Univ . Prof  STREINZ  der Uni München , da geht es allerdings um das Tabakwerbeverbot nach Art. 13 der FCTC :

https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Ernaehrung/Gesundheit/Tabakrichtlinie/Gutachten_BMEL_Art13_FCTC.pdf?__blob=publicationFile

        Die Argumentation in diesem hochrangigen Gutachten eines Völkerrechtsexperten gibt uns nun sehr zu denken .  Insbesondere ist  heranzuziehen die "  WIENER   KONVENTION  über das  RECHT  der  INTERNATIONALEN  VERTRÄGE .

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung/Bundesnormen/10000684/Wiener%20%c3%9cbereinkommen%20%c3%bcber%20das%20Recht%20der%20Vertr%c3%a4ge%2c%20Fassung%20vom%2024.12.2018.pdf

https://de.wikipedia.org/wiki/Wiener_%C3%9Cbereinkommen_%C3%BCber_das_Recht_der_Vertr%C3%A4ge

      Das  soll nun für heute genügen,  im neuen Jahr 2019  werden wir sicherlich alL dies vollauf berücksichtigt finden in einem für die Tabakmafia vernichtenden Urteil unseres Verfassungsgerichtshofes in Wien .  Anschließend wird es auch zum totalen Dammbruch kommen in jenen 13 deutschen Bundesländern , die sich bislang geweigert haben , die Verpflichtungen aus der FCTC  betreffend Rauchverbot in der Gastro umzusetzen .  Nur Bayern , Nordrhein - Westfalen und das Saarland  haben inzwischen die nötigen Korrekturen vorgenommen und auch sehr konsequent durchgesetzt . In den anderen 13 Bundesländern werden die Nichtraucherschutzorganisationen  sicherlich demnächst die entscheidende Großoffensive starten nach Verkündigung des umfassenden Urteils unseres VfGH in Wien .

        In der  SCHWEIZ   jedoch gibt es eine ganz andere Rechtslage : Diese   CONFOEDERATIO  HELVETICA  ist bislang   der  FCTC nicht beigetreten  , obwohl das Europabüro  der  WHO  -  FCTC  in  Genf  beheimatet ist :

https://www.swissinfo.ch/ger/ratifizierung-der-tabakkonvention-verlangt/4998570

https://portal.at-schweiz.ch/index.php/de/aktuell/medien/449-die-achte-mitgliederkonferenz-zur-rahmenkonvention-ueber-die-tabakkontrolle-beginnt-heute-in-genf


       Trotzdem warten auch in der gesamten Schweiz  alle engagierten Gesundheitsschützer sehnsüchtig  auf das bahnbrechende Urteil unseres Verfassungsgerichtshofes im März 2019 .

https://www.vfgh.gv.at/medien/Noch_keine_Entscheidung_zur_Regelung_des_Rauchverbote.de.php


ABSOLUTER   VORRANG   FÜR   WIRKSAMEN   GESUNDHEITSSCHUTZ  AUCH  IN  DER  GESAMTEN  GASTRONOMIE  !

Sonntag, 16. Dezember 2018

GERECHTSHOF DEN HAAG : SENSATIONELLES URTEIL WEIST DEN WEG !

ERSTMALS   GERICHTLICHE   WÜRDIGUNG  von   ARTIKEL  8  der  FCTC  in  EUROPA  !

https://uitspraken.rechtspraak.nl/inziendocument?id=ECLI:NL:GHDHA:2018:172

            Bislang  ohne wesentliches Medienecho  bei uns :  schon am 13.Februar 2018 gab es in den Niederlanden den ersten entscheidenden Durchbruch zur zivilgerichtlichen Durchsetzung ausreichender Rauchverbote ohne faule Kompromisse in der Gastronomie . Nur das  LIG  hat dies kurz und bündig gemeldet , das Linzer Institut für Gesundheitsforschung etc . :

http://www.lig-gesundheit.at/home/-/asset_publisher/cpCs4bwHSuqq/content/rauchverbot-in-der-gastronomie-kommt

         Und ich selbst habs auch erst gestern entdeckt in der Nr.110 der  " Nichtraucher - Infos " auf Seiten 8 und 9 :

https://www.nichtraucherschutz.de/images/stories/Nichtraucher-Infos/InfoPDF/info-110-218-Web.pdf

" BERUFUNGSGERICHT   GEGEN  RAUCHERRÄUME  IN  GASTSTÄTTEN "

        Es  handelt sich , soweit überblickbar , um die allererste dementsprechende Entscheidung im gesamten europäischen Raum !!!  Leider gibt es bis dato keine im Internet zugängliche taugliche Übersetzung aus dem Holländischen ins allgemein verständliche Deutsch , obwohl  " DUTCH "  ja eigentlich dasselbe bedeutet !  Etliche wichtige Wörter versteht man ja gleich , aber ansonsten kommt einem dieses Holländisch vor wie ein tausend Jahre  oder sogar zweitausend  Jahre alter  urgermanischer Dialekt aus dem tiefsten Teutoburger Wald zur Römerzeit  !

           Dieses  wahrhaft bahnbrechende Urteil  muss nun topaktuell unserem Verfassungsgerichtshof in Wien nachgereicht werden zur längst überfälligen Entscheidungsfindung  bezüglich der anhängigen Verfahren . Ist ja kaum zu erwarten , dass diese   enorm wichtige Entscheidung dort bereits bekannt ist .

          Die wichtigsten Fakten nochmals im Zeitraffer :

              Spätestens mit Publikation der  FCTC im heimischen Bundesgesetzblatt  zum Jahresende 2005  ist der Volltext dieses verbindlichen weltweiten Staatsvertrages  unauslöschlicher Rechtsbestand geworden  mit sofortiger Wirksamkeit :

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2005_III_219/BGBLA_2005_III_219.pdfsig

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/III/2005/219/20051229?ResultFunctionToken=30ce08c9-a41a-4a9b-9c0c-136494822630&Position=1&Abfrage=BgblAuth&Titel=&Bgblnummer=219%2f2005&SucheNachGesetzen=False&SucheNachKundmachungen=False&SucheNachVerordnungen=False&SucheNachSonstiges=False&SucheNachTeil1=False&SucheNachTeil2=False&SucheNachTeil3=True&VonDatum=01.01.2004&BisDatum=16.12.2018&ImRisSeitVonDatum=01.01.2004&ImRisSeitBisDatum=16.12.2018&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=


                 Auf diesem 2. Link sind auch die anderen Sprachversionen im Volltext zugänglich . Wir alle können uns noch gut erinnern : dann wurde völlig ergebnislos verplempert das folgende Jahr 2006 , desgleichen 2007 , dann im Jahre 2008 totaler Murx beschlossen nach endlosen Debatten , und vor genau 10 Jahren dann das bitterböse Erwachen  am 1 . Jänner 2009, weil  sich deutlich gezeigt hat , dass alle bisherigen Vorschriften zum Rauchverbot weitgehend ignoriert worden sind völlig ungestraft .

              Mit dem Auslaufen der Übergangsbestimmungen dann zur Jahresmitte 2010  wurde klar ersichtlich , dass die Republik   Felix  Austria  die Grundsätze der FCTC nach wie vor völlig ignoriert . Die von der 2. Konferenz der FCTC erlassenen  LEITLINIEN  2007  zur Implementierung des Artikel 8 FCTC  wurden bis heute  vom Wiener Ungesundheitsministerium in beschämendster Weise totgeschwiegen :

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40073587/NOR40073587.pdf

https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2009:296:0004:0014:DE:PDF


           Der Verfassungsgerichtshof Wien  hat leider anlässlich der 2. Verfassungsbeschwerde  GERGELY  meine Anregung nicht aufgegriffen ,  sodass das schrankenlose Chaos weiter betrieben wurde :

https://effumatum.blogspot.com/2014/01/verfassungsausschuss-nr-contra.html

        Und jetzt  bleibt gar nichts anderes übrig , als  dem Vorbild Gerechtshof Den Haag zu folgen und sämtliche Ausnahmebestimmungen für die Gastro mit sofortiger Wirkung und ersatzlos aufzuheben .
Sicherlich  rauchen schon seit Monaten die 14  Köpfe des   

TESSARESKAIDEKATON


 auf der  Freyung 8 in Wien  und sie spüren deutlich , dass die gesamte Weltöffentlichkeit mit höchster Spannung erwartet das  entsprechende Urteil  "  Im Namen der  Republik "

NACHTRAG  vom Mittwoch , den 19.12.2018 13 Uhr  " in officio " :

         Dem Herrn Univ. Prof . Dr. med . Manfred  NEUBERGER  sei hiermit öffentliche Anerkennung und Danksagung mitgeteilt  : er hat bereits vor der letzten Verhandlung im VfGH , wo er dann als Sachverständiger zu Wort kam , der VfGH - Präsidentin Brigitte  BIERLEIN  nicht nur dieses Urteil des Gerechtshofs Den Hagg übermittelt , sondern auch eine frühere aus Belgien , die zur selben  CONCLUSIO  gekommen war :

ABSOLUTER  &  BEDINGUNGSLOSER   PRIMAT  für  die   VÖLKERRECHTLICHEN  VERBINDLICHKEITEN  &  VERPFLICHTUNGEN  aus der  WHO  -  FCTC  und  auch für  die ebenso verbindlichen  OBLIEGENHEITEN   aus der  UNIONSRECHTLICHEN   RATSEMPFEHLUNG  2009  !

https://www.vfgh.gv.at/index.de.html

https://www.google.com/search?client=firefox-b-ab&q=tessareskaidekaton


RAUCHEN   IST  TÖDLICH

RAUCHER  SIND   SELBSTMÖRDER

TRAFIKANTEN   SIND     SKRUPELLOSE   MASSENMÖRDER  !!!

Donnerstag, 29. November 2018

SALZBURGER NACHRICHTEN : GLEISE als RIESIGER ASCHENBECHER !

ENDLOSES  RAUCHERCHAOS  auf dem  SALZBURGER  HAUPTBAHNHOF !


            Die Tageszeitung  " Salzburger  Nachrichten " brachte  gestern , Mittwoch den 28.11.2018  in der kleinen , lokalen Ausgabe einen aktuellen Bericht vom tagtäglich 24 - stündigen Raucherchaos am Hauptbahnhof und seine Folgen :

https://www.sn.at/salzburg/chronik/salzburger-hauptbahnhof-gleise-als-riesiger-aschenbecher-61531420

https://www.sn.at/leserforum/leserbrief/bahngleise-als-aschenbecher-61630597

           Dazu ist nun erneut zum wahrlich tausendsten Male festzustellen :  seit über 12 Jahren gilt nach der zivilrechtlichen ÖBB - Hausordnung  ein generelles Rauchverbot am gesamten ÖBB - Areal  einschließlich der großen Vorplätze , Verladestationen etc . Selbiges Rauchverbot erweist sich jedoch überhaupt nicht als durchsetzbar mit den Instrumenten des Zivilrechts . Das wissen die Raucher sehr wohl und ignorieren völlig ungestraft  dieses Verbot  und die Folgen sind tagtäglich zu sehen auf fast sämtlichen Bahnhöfen und Bahnstationen .

http://buergerforum.vol.at/report/rauchen-am-bahnsteig/

          Hier eine kleine Auswahl von Beschwerden und Meldungen , darüber hinaus in Hunderten Leserbriefen und Internetpostings , insbesondere auch auf  " openinnovation " der ÖBB selbst . Ich habe Dutzende Male bei den Verantwortlichen vorgesprochen : mehr als ein Achselzucken habe ich nicht erreicht .

http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?PHPSESSID=0dkol0bt9fgii8p43eqgol6ged&topic=600.msg3326#msg3326

        Dasselbe Problem gibt es natürlich auch in ganz Deutschland  und diesbezüglich verweise ich auf dieses Forum :

https://community.bahn.de/questions/1378689-sehe-tag-raucher-bahnsteig-bzw-rauchverbot-tut-db

Auch in der Schweiz  kämpft man seit vielen Jahren völlig vergeblich gegen die zügellosen Kapnomaniker auf den Bahnsteigen :

https://www.google.com/search?client=firefox-b&ei=zQ0FXNrXDornrgTysZHoCg&q=Schweiz++SBB++RAUCHVERBOT++BAHNSTEIGE&oq=Schweiz++SBB++RAUCHVERBOT++BAHNSTEIGE&gs_l=psy-ab.12..33i160.19937.37467..41015...0.0..0.223.5732.11j34j1......0....1..gws-wiz.......0j0i71j33i22i29i30j0i22i30j0i67j0i131.DSJEgngZnI8

Insbesondere diese Meldung aus der Schweiz sei hier vorgelegt :

https://www.20min.ch/schweiz/zentralschweiz/story/Zivile-Fahnder-auf-der-Jagd-nach-Zigi-Suendern-26504406

Und zur aktuellen Ergänzung  von heute Montag , 3.12.2018 :

Am Bahnhof  NEUMARKT  -  KÖSTENDORF
 um 7 Uhr frühmorgens  dutzende Glasscherben  von mutwillig zerschlagenen Bierflaschen am Boden der offenen Wartekoje West , dazu Dutzende frische Zigarettenstummeln , Bierdosen in größter Menge : die üblichen Folgen von regelmäßigen Jugendtreffs hier übers Wochenende vor allem zum Saufen & Rauchen auf dem Bahnhofsgelände hüben ( Ost ) und drüben = West !!!

       Dann am Hauptbahnhof Salzburg angekommen um  8 Uhr : auf Bahnsteig 8 raucht ein DB - Bediensteter  gruppenstehend vor 2  Kollegen . Daraufhin von mir angesprochen , warum er als vorbildgebender Bahnbediensteter im Rauchverbotsbereich qualmt  -  weiß natürlich keine Antwort zu geben , nickt schuldbewußt und dann bedankt er sich sogar artig für meine strenge Rüge und gelobt öffentlich sich zu bessern !!!

       Eine Stunde später  auf der   BAHNSTATION  EUROPARK   auf Bahnsteig 2 : 2  ÖBB  Schaffner in Uniform  rauchen dort in aller Öffentlichkeit , obwohl auf der gesamten Bahnstation Europark das Rauchen total verboten ist , dort gibt es keine Aschenbecher , sondern nur eine kleine Verbotstafel , die jedoch tagtäglich von Hunderten Rauchern ungestraft ignoriert wird . 


                 Wir brauchen also unbedingt ein öffentlich - rechtliches striktes Rauchverbot auf allen Verkehrsstationen , das von der Bundespolizei rigoros durchgesetzt werden muss so wie in SINGAPUR .

https://www.welt.de/reise/staedtereisen/article161924661/Rauchen-erlaubt-aber-nur-mit-fuenf-Meter-Abstand.html

SINGAPUR   ALS  LEUCHTENDES  VORBILD   -   WER  SETZT   DAS  BEI  UNS  DURCH  ?

wesentlich  erweitert  am Montag , den 3.12.2018  um  13 Uhr 10  " IN  OFFICIO  "


Samstag, 24. November 2018

LEGISTISCHER SELBSTBEDIENUNGSLADEN PARLAMENT in den SALZBURGER NACHRICHTEN !

OFFENER  BRIEF  an  den  VERFASSUNGSGERICHTSHOF  der  REPUBLIK Ö .
  in  WIEN 

https://www.sn.at/fotoblog/wizany/oesterreich-mclaw-61325890

https://www.sn.at/politik/innenpolitik/frag-nach-beim-hoechstgericht-61297753


              Die  " SALZBURGER  NACHRICHTEN "  brachten gestern  Freitag den 23.11.2018  in der Printausgabe auf  S. 2  die oben verlinkte Karikatur und dann auf derselben Seite ein Interview der Redakteurin Inge  BALDINGER  mit der amtierenden Präsidentin des VfGH Wien  mit dem

Titel    " FRAG  NACH  BEIM  HÖCHSTGERICHT "

1. KARIKATUR  mit dem Titel  "  Mc  LAW " :

    dort sehen wir die verwegene Fahrgemeinschaft mit Kennzeichen  FPÖVP  vorfahren  am " Parlaments  - DRIVE  IN " und am Steuer sitzt unser hoffentlich  "  KURZ  -  ZEIT  -  KANZLER "  Basti  Fantasti und selbiger übernimmt aus diesem Drive In eine übergroße Tüte vorausbestellter  

§§§§§§§§§

   mit den Worten :

" Bitte 1 x  KOPFTUCHVERBOT  ROYAL 

und 1x  Mc  ZWÖLFSTUNDENTAG  !

Daneben sitzt der berüchtigte  Vize  STRACHUS  ISTE  TERRIBILIS  , natürlich mit Tschick in der Pappn und mit der separaten Bestellung   "  ABER  OHNE  BEGUTACHTUNG  ! "



2. INTERVIEW  -  TEXT  samt  Foto von unserer ersten Verfassungsgerichtshofpräsidentin :

Hier geht`s wirklich total ins Eingemachte : soll etwa gar der VfGH  Vorabprüfungen von Gesetzen machen , wozu haben wir denn den Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt , ach ja der ist nun im Justizministerium angesiedelt , hat jedoch dieselben Aufgaben wie früher :

https://www.justiz.gv.at/web2013/home/verfassungsdienst~77.de.html 

Traurig genug aber wahr . vor mehreren Jahren  " bestellte " sogar die Vorgängerregierung beim Parlaments  - Drive In  eine " AUTHENTISCHE  INTERPRETATION " zu § 13a Tabakgesetz , um ein überaus missliebiges Urteil des Verwaltungsgerichtshofes  in der Endloscausa  POLLISCHANSKY  und  GERGELY  zu kippen !!!

http://effumatum.blogspot.com/2014/01/verfassungsausschuss-nr-contra.html

Meine  diesbezüglichen damaligen  Bemerkungen halte ich hier vollinhaltlich aufrecht : das war ein glatter  Verfassungsbruch ! Dies wird bestätigt durch mehrere  Urteile deutscher Verwaltungsgerichtshöfe und auch von  einigen Landesverfassungsgerichtshöfen ! Dazu später Näheres . 

Was erwarten wir nun  vom VfGH Wien  anlässlich der hier präsentierten Verfassungsklagen :

https://www.vfgh.gv.at/medien/VfGH__Mindestsicherung_und_Nichtraucher_schutz_auf_Ta.de.php

Am Mittwoch , den 5.Dezember 2018 wird  hoffentlich  nicht auch beim VfGH ein SB - Drive In eingerichtet , wo sich unser Basti  Fantasti  wunschgemäß eine Bestätigung seiner erpresserischen   Verfassungsbrüche abholen kann  :

http://effumatum.blogspot.com/2018/03/offentlicher-appell-den-878-bundesrat.html

An diesem   Mittwoch , den 5.Dezember  2018 erwarte ich  konkret die beantragte Aufhebung der seit Jahrzehnten verfassungswidrigen Bestimmung im § 30 ASchG  , die Gastro  - Personal in gröbster  Verletzung  von unverzichtbaren Grundrechten  den rücksichtslosen Kapnomanikern wehrlos ausliefert :

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40196056/NOR40196056.pdf

Weiters erwarte ich auch die beantragte Aufhebung sämtlicher Wortfolgen im  völlig verfassungswidrig   " bestellten " BGBL. Nr.13 von heuer , mit dem die  weltweit einzigartig erfolgte Intrige durchgeführt worden ist :

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2018_I_13/BGBLA_2018_I_13.pdfsig 


Das wird wahrlich eine sehr schwierige Operation , denn der Patient soll ja  diese Beschneidung  überleben , was  jedoch beim Ausmaß des vorliegenden Verfassungsbruches höchste  Fingerfertigkeit beim herausschneidenden Operateur  verlangt .


        Somit  "  NÖTIGE " ich nun diesen Verfassungsgerichtshof in Wien  insgesamt im Sinne von § 250 StGB , im Sinne von  HERZ  -  HIRN  -  HAUSVERSTAND  die angeklagten Verfassungsbrüche der amtierenden Politiker  radikal aufzuzeigen und zu beseitigen .

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR12029799/NOR12029799.pdf

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40093658/NOR40093658.pdf 

        Weiters  " NÖTIGE "  ich hiermit konkret  das richterliche Mitglied dieses VfGH Wien Dr. Georg  LIENBACHER  im Sinne von § 251  StGB  die besonders haarsträubende Situation  diesbezüglich im Bundesland Salzburg  besonders herauszuarbeiten und   die Rolle des amtierenden Landesstatthalters  Dr. Wilfried  HASLAUER  bei der permanenten  Sabotage  im Bereich Nichtraucherschutz & Tabakprävention  genauestens zu erforschen und zu befunden :

http://effumatum.blogspot.com/2016/05/anklage-gema-artikel-142-und-143-b-vg.html


Im Übrigen wird aufrichtig Dank und Anerkennung ausgesprochen  für die exzellenten Darlegungen beim  " Tag der Offenen Türen " am vergangenen Nationalfeiertag :

https://www.vfgh.gv.at/medien/Tag_der_offenen_Tuer_2018_-_VfGH.de.php 


    Insbesonders der aus dem Salzburger Tennengau stammende  Verfassungsrichter Dr. Georg  LIENBACHER  schilderte uns , dem zahlreich lauschenden  Volke ,  in hochdramatischen Worten und Handbewegungen und pantomimischen Aktionen die  schwierigen Gewissenskonflikte  der 14 Verfassungsrichter  bei manchen  besonders spektakulären Entscheidungen . 

Im Sinne von  FCTC  BGBl.III/219 vom Jahresende 2005  weltweiter Staatsvertrag zur  Ausrottung der massenmörderischen Tabakepidemie , durchaus im Verfassungsrang stehend :

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung/Bundesnormen/20004509/Rahmen%c3%bcbereinkommen%20der%20WHO%20zur%20Eind%c3%a4mmung%20des%20Tabakgebrauchs%2c%20Fassung%20vom%2024.11.2018.pdf

CETERUM   CENSEO  TSCHICK  -  MAFIAM  ESSE  DELENDAM

Freitag, 23. November 2018

LAND SALZBURG ERNEUT : ENERVIERENDE DAUERSCHLUSSLEUCHTE EXZESSIV ROT LEUCHTEND


LANDESLEGISTIK   SALZBURG  WIEDERUM   NACHZÜGLER  beim  JUGENDSCHUTZ  !


     Die Tageszeitung  " der STANDARD "  Wien bringt heute endlich Aufklärung über ein Thema , das sich in den letzten Wochen  überhaupt nicht aufklären lassen wollte :

https://derstandard.at/2000092017912/Nicht-ueberall-gilt-mit-Jaenner-Rauchen-ab-18 

https://derstandard.at/2000092032953/Raucherschutz-Und-schon-wieder-zu-wenig 

     Nachdem schon vor Monaten gemeldet worden ist , dass Oberösterreich  den Termin 1. Jänner 2019  nicht halten wird können , nun auch aus Salzburg  wenig erfreuliche Botschaft . nach bereits mindestens 4 Verschiebungen nun nochmals Verschiebung &  Verzögerung bis zum März oder sogar noch weiter .  

     Es geht um das landesgesetzliche  RAUCHVERBOT   bis zum vollendeten 18 . Lebensjahr , eine längst überfällige Maßnahme zur  "  EINDÄMMUNG  der  TABAKEPIDEMIE "  unter Kindern und Jugendlichen . Über 200  Postings dazu gibt es bereits im Online - Standard  diesbezüglich zu lesen . Wer wird wohl  Zigtausend bereits hoffnungslos  kapnomanisierte Jugendliche  hierzulande  in der  RES  PUBLICA  KAPNOMANICA   vom Rauchen abhalten können ???  Die Bundespolizei  jedenfalls will sich da nicht  einspannen lassen , hört man immer wieder ,  die 9 Bundesländer  haben jedoch keine eigene  Jugendschutzpolizei  und sind auf die Mitwirkung der Bundespolizei total angewiesen  .

               Das ergibt wiederum Anlass , den § 1 des Salzburger Jugendgesetzes genauer anzuschauen  und in Erinnerung zu rufen :

Abs.1)  " Jeder junge Mensch  hat ein Recht auf den Schutz seines  Lebens , die Sicherung seiner körperlichen und seelischen Gesundheit,  die Erziehung ..............

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?ResultFunctionToken=0c538354-78bc-4ee1-816a-6261875ac65d&Position=1&Abfrage=Landesnormen&Kundmachungsorgan=&Bundesland=Salzburg&BundeslandDefault=Salzburg&Index=&Titel=Jugendgesetz&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=1&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=23.11.2018&VonInkrafttretedatum=&BisInkrafttretedatum=&VonAusserkrafttretedatum=&BisAusserkrafttretedatum=&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeitVonDatum=&ImRisSeitBisDatum=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=&Dokumentnummer=LSB12014008 


            Faktum jedoch ist leider ,  dass dieser Jugendschutz in der Realität des Lebens überhaupt nicht existiert , sondern es werden nach wie vor die Kinder und Jugendlichen  von allen Seiten zum Rauchen animiert und verführt  , hier in Straßwalchen sogar bei jedem Einkauf im Schulwarengeschäft  PERWEIN  :

https://www.google.com/search?client=firefox-b-ab&biw=1464&bih=917&ei=MED4W82CLenCgAaj57LACA&q=+effumatum++perwein&oq=+effumatum++perwein&gs_l=psy-ab.12...8172.30833..33784...0.0..0.197.6515.7j48......0....1..gws-wiz.......33i160.bld39xL5SWI

http://effumatum.blogspot.com/2015/02/schulwarenhandler-perwein-verfuhrt.html


             Salzburg ist also wieder einmal  die total enervierende Dauerschlussleuchte  grellster Ausführung im allgemeinen Nebelchaos  . Das ergibt auch Anlass zum Rückblick auf  mehrjährige Meldungen über haarsträubende Mängel beim Vollzug des Tabakgesetzes und der diesbezüglichen Erlässe aus dem BMG  an den Landeshauptmann  ( bzw. früher an die Landeshauptfrau ). Immer wieder sind diesbezügliche Durchführungserlässe in der LAD schubladisiert worden und haben weder die Landessanitätsdirektion noch die 6 Bezirksverwaltungen erreicht .

              Beim Jugendschutz  jedoch  besteht  originäre  Landeskompetenz  im vollen Ausmaß und es wird sicherlich hochinteressant , wie dann ab Jahresbeginn 2019  die einzelnen Bundesländer das Rauchverbot bis zum vollendeten  18.  Lebensjahr tatsächlich durchsetzen , insbesondere bei solchen Jugendlichen , die schon mit  15 Jahren total nikotinversklavt sind  und es dann kaum erwarten können , dass sie 16 werden , um in aller Öffentlichkeit den Rauchdämonen zu frönen .

          Noch eine höchst bedeutsame aktuelle  Meldung aus dem Verfassungsgerichtshof Wien . in wenigen Tagen frei zugängliche öffentliche Verhandlung betreffend die anhängigen   Verfassungsklagen  zum Nichtraucherschutz :

https://www.vfgh.gv.at/medien/VfGH__Mindestsicherung_und_Nichtraucher_schutz_auf_Ta.de.php


     Darunter auch eine minderjährige  Schülerin , unterstützt von ihrem Vater, bitte diesen Termin nicht übersehen und möglichst zahlreich erscheinen auf der Adresse Freyung 8  !


CETERUM   CENSEO  TSCHICK  -  MAFIAM  ESSE  DELENDAM  !


Mittwoch, 21. November 2018

TOTAL NIKOTINSÜCHTIGE SCHÜLERINNEN SCHULZENTRUM NEUMARKT bei Salzburg

ALLE  SCHAUEN  ZU  BEIM  KAPNOMANISCHEN  SELBSTMORD  VON  SCHÜLERINNEN  !

VORFALLENHEITSBERICHT  an das  BEZIRKSPOLIZEIKOMMANDO  SALZBURG  -  UMGEBUNG  in  ANIF 

         Heute, Mittwoch den 21.November 2018  habe ich so gegen Mittags  einen Kontrollgang durch das Schulzentrum Neumarkt bei Salzburg gemacht , um den aktuellen Stand der Umsetzung und Durchsetzung des gesetzlichen Rauchverbotes auf dem gesamten Schulareal zu überprüfen , das seit dem 1. Mai 2018 gilt . Siehe den vorhergehenden Beitrag zum Pflichtschulzentrum Straßwalchen .

         Dabei konnte ich leider feststellen , dass  sich  - wie zu befürchten war -  das ganze Problem wiederum in die unmittelbare Nachbarschaft der Schulen verlagert   mit all den sattsam bekannten Problemen , die im Jahre 2008 zur Erlassung einer  ORTSPOLIZEILICHEN  VERORDNUNG  geführt haben . Damals haben der Polizeikommandant von Neumarkt und der Hauptschuldirektor persönlich auf dem Gemeindeamt interveniert , die Probleme seien geradezu unerträglich :

http://effumatum.blogspot.com/2014/11/taglich-hundert-ubertretungen.html

http://effumatum.blogspot.com/2016/04/strafanzeige-nach-78-stgb-gegen-hak.html

       Mittlerweile  besteht nicht nur ein striktes Rauchverbot auf dem gesamten Schulareal samt allen Nebenflächen für ausnahmslos alle Personen rund um die Uhr das gesamte Jahr , sondern nun folgt auch ab 1.1.2019  ein strenges Rauchverbot für alle Jugendlichen bis zum vollendeten 18 . Lebensjahr .

     Weiters ist hier in Erinnerung zu rufen , dass minderjährige Schüler während der gesamten Unterrichtszeit das Schulareal nicht verlassen dürfen ohne spezielle Erlaubnis im begründeten Einzelfall unter voller Verantwortung der Schule .

     Heute so gegen 12 Uhr mittags habe ich vor der HBLA Neumarkt 4 minderjährige Schülerinnen rauchend angetroffen  neben einem großen Standaschenbecher vor der Schule , wenngleich nun auf der anderen Straßenseite aufgestellt von der Gemeinde Neumarkt offensichtlich . Ich habe diese 4 Schülerinnen eindringlich gewarnt vor den Folgen ihrer erkennbaren hochgradigen Nikotinsucht : auf jeder Packung Zigaretten  ist zu lesen in auffälliger Schrift :

RAUCHEN  IST  TÖDLICH   -   HÖREN SIE  JETZT  AUF  !

   Dann habe ich  sie eindringlich darüber belehrt , dass ab 1. Jänner 2019  die  Jugendschutzpolizei  konsequent durchgreifen wird hier gegen alle minderjährigen Raucher  und dass es hier seit Jahrzehnten ein gigantisches Drogenproblem gibt mit diesen mörderischen Nikotindrogen...........

     Daraufhin wurden diese 4  minderjährigen Raucherinnen überaus ausfällig , sie beschimpften und beleidigten mich in der unflätigsten Art und Weise . Sie zeigten die sattsam bekannten Phänomene der charakterlichen Deformierung und Verwahrlosung durch schon mehrjährigen intensiven Konsum von Nikotindrogen , die sie ja nach wie vor in unbegrenzter Menge zum Kaufen bekommen .

http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=646.msg3240#msg3240

 In der  FCTC  BGBl.III/219  vom Jahresende 2005  ist deutlich genug in der englischen Fassung die Rede von

DEVASTATING   CONSEQUENCES  of  TOBACCO  EPIDEMIC

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/III/2005/219/20051229?ResultFunctionToken=d02d77ec-4808-4594-b704-fefc17669c7b&Position=1&Abfrage=BgblAuth&Titel=&Bgblnummer=219%2f2005&SucheNachGesetzen=False&SucheNachKundmachungen=False&SucheNachVerordnungen=False&SucheNachSonstiges=False&SucheNachTeil1=False&SucheNachTeil2=False&SucheNachTeil3=True&VonDatum=01.01.2004&BisDatum=23.11.2018&ImRisSeitVonDatum=01.01.2004&ImRisSeitBisDatum=23.11.2018&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=


Daraufhin schaukelte sich die Situation wieder einmal gefährlich hoch : ich hielt ihnen eine energische Standpauke  über ihr disziplinloses  und rotzfreches Verhalten gegenüber einem subsidiären Organ der Öffentlichen Aufsicht . Ich erwähnte meine bisherigen Strafanzeigen in diesem Zusammenhang , die großteils hier im Blog nachzulesen sind . Daraufhin dreht eine der Gören total durch : sie schrie mich wie wild an , sie kündigte mir an sie werde mich bespucken etc...

     Daufhin wählte sie vom Handy den Polizei - Notruf , der offensichtlich am BPK in Anif gelandet ist und dann an die PI Neumarkt weitergeleitet worden ist . Da ein Streifenwagen vor wenigen Minuten vorbeigefahren war , ging ich dann eine Runde um das Schulzentrum , um diesen Streifenwagen zu suchen und Meldung zu erstatten . Leider konnte ich jedoch diesen Streifenwagen nicht finden und bin dann nach Erledigung diverser Agenda in Neumarkt  zum Baumarkt  HELLWEG in Steindorf gefahren zum Einkaufen .

          Ich erstatte hiermit neuerlich  STRAFANZEIGE  gegen die verantwortlichen Organe der Geimeindeleitung Neumarkt am Wallersee :  das Aufstellen riesengroßer Aschenbecher direkt vor der Schule für minderjährige Schüler  und auch für Lehrer  ist ein direkter Anreiz zum Konsum todbringender Nikotindrogen während der Unterrichtszeit und somit ein Verbrechen der höchsten Stufe !!!  Ich wiederhole den Tatvorwurf nach § 78 StGB der Republik Österreich :

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR12029621/NOR12029621.pdf

Wer minderjährigen Jugendlichen   dabei behilflich ist , sich selbst und andere Betroffene durch die hochtoxischen Giftstoffe des Tabakrauches  zu schädigen bis in Tod  : der ist  fällig nach § 78  Strafgesetzbuch und sowohl die Kriminalpolizei als auch die Staatsanwaltschaft und dann im Gefolge die Strafrichter  haben diesen Tatvorwurf  nach allen Vorschriften der StPO nun abzuhandeln .

Dazu etliche aktuelle Meldungen :

http://www.spiegel.de/spiegel/tabak-und-sucht-was-sie-noch-nicht-ueber-zigaretten-wissen-a-1195389.html

http://alpha2000.at/nichtraucher/nichtraucherzeitung.htm

https://de.wikipedia.org/wiki/United_States_of_America_vs._Philip_Morris_USA_Inc._et_al.


Der  Meldungsleger und Anzeiger nach der StPO  , der sich dem nun folgenden Strafverfahren als Privatbeteiligter  einerseits und auch als bewährtes Organ der subsidiären Jugendschutzpolizei  andererseits diesem Strafverfahren anschließt mit der vollen Parteistellung , die ihm zukommt aufgrund dieser Funktion und Tätigkeit .


Karl  STANGL ,  GG Süd 4 in A - 5204  STEINDORF  bei Straßwalchen

Wesentlich ergänzt  am Freitag, 23.11.2018  abends  " in officio "


Samstag, 13. Oktober 2018

GEMEINDE A - 5204 STRASSWALCHEN : RAUCHEN & SAUFEN auf dem SCHULGELÄNDE OHNE ENDE !

An  die  Bezirkshauptmannschaft  Salzburg - Umgebung  als  Verwaltungsstrafbehörde  UND  auch als  Schulbehörde und Sanitätsbehörde ;

An die Ombudsstelle für Nichtraucherschutz und Tabakprävention im Bundesministerium für Gesundheit in Wien ;

An das Büro  der  WHO -  FCTC  in Genf  und an die  WHO - TFI  detto ;

STRAFANZEIGE  gemäß  §  12 Abs. 1 Z 3  TNRSG iVm  §§ 13b , 13 c  und 14  :

FORTGESETZTE  MISSACHTUNG  des  STRIKTEN  RAUCHVERBOTES  auf  dem  GESAMTEN  SCHULAREAL  durch die  GEMEINDELEITUNG  A - 5204  STRASSWALCHEN , Bundesland Salzburg in der Republik Österreich .


             Zum  Sachverhalt :

Seit dem 1. Mai 2018  gilt  ein striktes und völlig ausnahmsloses Rauchverbot  auf dem gesamten Gelände von schulischen Einrichtungen , sowie auch in allen sonstigen Einrichtungen , wo Minderjährige betreut werden .

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40200908/NOR40200908.pdf

           In der Marktgemeinde Strasswalchen  gibt es im Ortszentrum direkt  2 Schulareale  , die im Eigentum und auch in der Inhaberschaft der Gemeinde liegen . Im Bereich der Mondseerstraße liegt der Pflichtschulkomplex  mit Volksschule ( VS )  und  Neuer  Mittelschule  ( NMS )  samt umfangreichen Sportanlagen und sonstigen Freiflächen .  In der Braunauerstraße  liegt die frühere Hauptschule , in der nun vertraglich eingemietet ist das  BORG  ( Bundes - Oberstufen - Realgymnasium ) , weiters das  Musikum  und auch ein Jugendzentrum im Kellergeschoß .


A ) PFLICHTSCHULKOMPLEX   MONDSEERSTRASSE :

1. Bereich der  VS - Volksschule : 

         Hier gibt es derzeit nur wenige Probleme : vor dem Haupteingang ist eine ausreichende  Kennzeichnung des Rauchverbotes vorhanden , jedoch nicht vor dem überdachten Nebeneingang , der nur ganz selten benützt wird anlässlich von Veranstaltungen in dieser VS . Dort habe ich im Vorjahr 2017  allerdings spätabends eine größere Ansammlung rauchender Erwachsener  angetroffen und sie mit ihrem krassen Fehlverhalten konfrontiert . Mit Recht haben sie die fehlende Kennzeichnung dort kritisiert und ich verzichtete damals auf eine Anzeige bewusst , weil ja am 1.5.2018 weit strengere Regelungen in Kraft treten würden .

        Im Winter wird ein Teil des Parkplatzes  der VS  als Eislaufplatz  betrieben und dort gibt es dann jedoch wieder Probleme mit Rauchern , das sollte man auch dort rigoros unterbinden .

        Tägliche Probleme gibt es im Bereich der großen überdachten Schulbus  -  Haltestelle  mit ausgiebigen Sitzgelegenheiten : dort treffen sich gerne mopedfahrende Jugendliche auch bis spät nachts  und hinterlassen  Abfälle jedweder Art  am Boden , darunter Unmengen  abgerauchter Zigarettenstummeln  ( " Kippen " ) Auch diese Wartehütte  gehört mit großer Wahrscheinlichkeit zum Schulareal dieser VS , das muss eindeutig abgeklärt werden .

      Der  Hausmeister  dieser VS ist sehr bemüht tagtäglich um Sauberkeit auf der ihm anvertrauten Liegenschaft im engeren Sinne , hat sich jedoch oft beklagt über das tägliche Chaos bei der Schulbus - Haltestelle .

2.  Bereich der  Neuen Mittelschule  mit großer  Turnhalle und  umfangreicher Sportanlage im Freien :

         Hier gibt es enorme Probleme durch die gleichzeitige Verwendung als Veranstaltungszentrum : sowohl in beiden Trakten des Schulgebäudes als auch in der Dreifachturnhalle finden  laufend kleinere und größere Veranstaltungen statt mit oft genug Hunderten Besuchern , darunter höchst undisziplinierte " Typen " !!!  Vergangenes Wochenende wurde dort  abgefeiert der rituelle Festakt  " 10 Jahre  Gesunde Gemeinde  Straßwalchen "  mit großem Festzelt , Laufveranstaltung und Gesundheitsmesse :

https://www.strasswalchen.com/images/download/fitnesslauf-gesundheitsmesse.pdf


                Während dieser Veranstaltung direkt auf dem Schulareal konnte ich dutzende Besucher beim Rauchen  beobachten , insbesondere vor dem überdachten Eingang zur Turnhalle : dort sind permanent rund um die Uhr aufgestellt 2 große Standaschenbecher , die förmlich zum Rauchen einladen . Am Montag , 8.10.2018 konnte ich zu Mittag im bereits  ausgeräumten Festzelt mehr als 30 Kippen am Boden zählen , die möglicherweise vorabends bereits  " post  festum " konsumiert worden sind . Auf dem Freigelände und unter der Überbauungsbrücke zwischen den beiden Trakten der NMS  konnte ich über einhundert Kippen zählen , zum Teil auch unter den Abstreifgittern vor den Eingängen , dort sollte man nun gründlich aufräumen , was leider kaum jemals geschieht  .

                Am Dienstag , den 9.10. 2018  konnte ich um 19 Uhr abends beobachten , dass nun einer der beiden großen Standaschenbecher vor dem Nebeneingang zur Bücherei aufgestellt war , weil dort eine Blutspendeaktion des Roten Kreuzes stattfand . Direkt in Sichtweite einer auffälligen Rauchverbotskennzeichnung rauchten dort etliche Erwachsene mindestens  20 bis 30 Zigaretten . Auch Reinigungspersonal  der Gemeinde habe ich dort schon öfters  direkt vor dem Eingang  rauchend angetroffen und zur Rede gestellt : völlig vergeblich ! Argumentiert wurde immer wieder , das RV gelte nur für die Schüler !!!

                 Am Mittwoch , den 10.10.2018  waren dann beide großen Standaschenbecher wieder auf ihrem Stammplatz direkt vor dieser  " GERHARD  -  DORFINGER  -  HALLE " , wie eine dort angebrachte Marmortafel bekundet . Selbiger ist Judo - Oberhäuptling in Strasswalchen und ist immer wieder zu sehen , wie er selbst kettenrauchend vor dem Eingang in die Sporthalle die Wettkämpfer einzeln begrüßt .


                  Am gestrigen Freitag , den 12.10.2018  war zur Mittagszeit eifriges Aufräumen durch diverse Gemeindebedienstete zu beobachten auf dem "  LUPO  -  PAISCHER  -  PLATZ  "  , wie eine andere Marmortafel dort bekundet . Vor den beiden Eingängen zur NMS sind zwar auffällige Rauchverbotskennzeichnungen  ,  NICHT  jedoch ganz absichtlich vor dem überdachten Eingang zur Sporthalle . Dies spricht für sich allein Bände : dieser Bereich ist von der Gemeindeleitung ausdrücklich als Raucherzone  vorgesehen  im ganz bewussten Widerspruch zum eindeutigen Gesetz . Jahrelang gab es diesbezüglich fruchtlose Interventionen des früheren Hauptschuldirektors Josef  MEINGAST , dem das natürlich total missfiel  : ihm wurde immer wieder mitgeteilt, da dürfe er eben überhaupt nicht mitreden , was die Gemeinde in der unterrichtsfreien Zeit  an Veranstaltungen durchführe ................


                  Seit  vielen Jahren ist der überbaute Bereich zwischen den beiden Trakten dieser NMS  ein beliebter Treffpunkt von Jugendlichen mit 3 Sitzbänken aus Holz , wettergeschützt  und abseits der Unterrichtszeit völlig ohne Aufsicht .  Es besteht am gesamten Schulareal ungehinderter freier Zutritt für jedermann rund um die  Uhr , auch auf den Terrassen auf der Hinterseite , auf der großen Sportanlage etc . Es gibt keinerlei Hinweis auf etwaige Zugangsbeschränkungen , was natürlich die Gemeindeleitung in schwerwiegende Haftungsfragen im Falle von Unfällen etc . hineinzieht . Ob auch die gesamten Parkplätze dort zum Schulareal zählen , ist nicht eindeutig erkennbar und muss zwingend  aufgeklärt werden durch entsprechende Beschilderungen .

              Die Gemeinde  hat vor Jahren bereits eine separate  " HALLEN  -  ORDNUNG " für die schulfremde Mitbenützung der großen Sporthalle beschlossen :

https://www.strasswalchen.com/images/download/verordnungen/hallenordnung.pdf

Diese Verordnung sollte schleunigst ergänzt werden  durch den Hinweis auf das zwingende Rauchverbot am gesamten Schulgelände , so wie hier mustergültig der Magistrat der Landeshauptstadt St. Pölten , Niederösterreich :

http://www.st-poelten.gv.at/Content.Node/freizeit-kultur/sport/erklaerung_Hallenvergabe.pdf

          Es wird nun ausdrücklich hingewiesen meinerseits auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen über die Kennzeichnungspflicht , über die sonstigen Verpflichtungen nach dem TNRSG  und  die strengen Strafbestimmungen  sowie über  den analog anwendbaren Leitfaden aus dem BMG 2009  über die sich zwingend ergebenden Durchsetzungsobliegenheiten , die gerichtstauglich von den Verantwortlichen  dokumentiert und archiviert werden müssen für den Fall von  verwaltungsstrafrechtlichen Vorgängen und auch im Falle strafgerichtlicher Ermittlungen wegen Amtsmissbrauch etc .

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40100931/NOR40100931.pdf

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40173516/NOR40173516.pdf

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40200909/NOR40200909.pdf

https://www.sozialministerium.at/site/Gesundheit/Gesundheitsfoerderung/Drogen_Sucht/Tabak_Nichtrauchen/

Leider ist der erwähnte Leitfaden aus 2009 derzeit nur im 1. Teil online , der 2. Teil ist jedoch viel umfangreicher und wichtiger für unseren Bereich hier , er sollte vom BMASGK erneut online gestellt werden !!! Möglicherweise liegt ein Eingabefehler vor ! ?


B   BEREICH    SCHULGEBÄUDE   BRAUNAUERSTRASSE .
      In dieser früheren Hauptschule  befinden sich nach einem Totalumbau derzeit das BORG  - Bundesoberstufenrealgymnasium ,  ein Musikum  mit vorwiegend erwachsenen Besuchern und auch das Jugendzentrum der Gemeinde im Kellergeschoß .

        Auch hier gibt es andauernde Probleme mit  Verletzung des gesetzlichen Rauchverbotes am gesamten Schulareal : 

Das  BORG  hat innen durch die Glastüre gut sichtbar seit vielen Jahren ein Plakat mit dem Hinweis  auf das Rauchverbot auf der gesamten  Schulliegenschaft . Außen jedoch ist in Nähe der Eingangstür ein kleiner Wandaschenbecher angebracht worden , offensichtlich für die Besucher des Musikums . An der Südfront des Gebäudes  wurden schon vor Jahren deutliche Hinweise auf das Rauch - und Alkoholverbot angebracht in großer Höhe , jedoch bald von übermütigen Jugendlichen überklebt und unwirksam gemacht . An der Rückseite des Gebäudes nach Osten hin fehlt jedoch jedweder Hinweis und dort sieht man immer wieder  Schüler des BORG beim Rauchen  auf den drei Sitzbänken . Auf der Westseite gibt es ebenfalls rund um die Uhr frei zugängliche Sitzgelegenheiten , wo sich Dutzende Kippen zählen lassen . In den Kiesbetten direkt an der Westfront und auch an der Nordfront befinden sich ebenfalls Dutzende Kippen ,sehr schwer zu erkennen und sehr mühsam zu entfernen . 

       Auch für diese gesamte Schulliegenschaft ist die Gemeindeleitung zuständig und säumig in der ausreichenden Durchsetzung der  nunmehr zwingenden sanitätspolizeilichen Bestimmungen  nach dem TNRSG . Sie gelten nunmehr ausdrücklich auch für die Lehrer , für das Reinigungspersonal , für sämtliche Besucher  und auch für die Baustellenarbeiter , wenn sie auf der Schulliegenschaft zu tun haben . Diesbezüglich gibt es noch keinerlei ausreichendes Wissen in der gesamten Bevölkerung . Durch den permanenten Wirbel und Aufregung um das totale RV Gastro  ist  sowohl die parlamentarische Beschlussfassung im Sommer 2015 völlig untergegangen als auch nun das  Inkrafttreten am 1. Mai 2018,  das vom Bundesministerium für Bildung total verschlafen wurde !!! Die allseits verbreitete  Falschmeldung über das Inkrafttreten erst am 1. Juli 2018 stammt wohl eindeutig aus diesem BMBWF :

https://www.bmbwf.gv.at/


ZUM  PROBLEM  ALKOHOLKONSUM   AM   SCHULAREAL



          Es ist völlig kontraproduktiv , wenn immer wieder bei schulfremden Veranstaltungen auf dem Schulareal der Alkohol in Strömen fliesst :  bei besagter Veranstaltung über die  " 10 Jahre Gesunde Gemeinde "  wurden im Festzelt etliche Fässer Bier ausgeschenkt und dies auch an bereits schwer alkoholisierte Personen , was strafbar ist nach der Gewerbeordnung . Immer wieder wird sogar im Inneren der Turnhalle Bier ausgeschenkt bei Sportveranstaltungen , Brauchtumsanlässen etc . Der Salzburger Landtag hat sich schon mehrfach mit dieser Problemlage beschäftigt , es kam aber nie zu einem konkreten Ergebnis . Überdies gibt es seit Jahren eine  Ortspolizeiliche Verordnung der Gemeindevertretung  über ein Alkoholverbot  an öffentlichen Orten , die bereits völlig in Vergessenheit geraten ist bei allen , weil es keinerlei Betrebungen gab , sie auch durchzusetzen :

https://www.strasswalchen.com/images/download/verordnungen/alkoholverbot_16032010.pdf

Immer wieder wird diese gutgemeinte Verordnung von der Gemeinde selbst  ad absurdum geführt durch endlose Alk - Exzesse bei diversesten Festlichkeiten im Ort ! Auf der  Inspektion der Bundespolizei  in Strasswalchen  gibt es mehrere faustdicke Aktenordner nur über die kriminellen Auswirkungen von Alkoholexzessen  zur Nachtzeit  mit Raufereien ohne Ende , Sachbeschädigungen ohne Ende ,  Anstandsverletzungen und Ordnungsstörungen  ..............


            Da sich vielfach der Verdacht ergeben hat , dass leitende Gemeindefunktionäre selbst Anweisung erteilt haben , das gesetzliche Rauchverbot auf beiden  Schularealen zu missachten , wird nun wegen des Verdachtes auf Amtsmissbrauch nach § 302 StGB auch das BAK in Wien und die WKStA Wien eingeschaltet . 

https://www.bak.gv.at/Kontakt/start.aspx

https://www.justiz.gv.at/web2013/wksta/zentrale-staatsanwaltschaft-zur-verfolgung-von-wirtschaftsstrafsachen-und-korruption~2c9484853f386e94013f57e43e3a0bd8.de.html


       Weiters wird ausdrücklich verwiesen auf die unmittelbar anwendbaren Leitlinien 2007 der 2. Konferenz der WHO - FCTC  über die Notwendigkeit aufsehenerregender Strafverfolgung in solchen Fällen offenkundiger Missachtung gesetzlicher Vorschriften  :

https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2009:296:0004:0014:DE:PDF 

Insbesondere die Punkte 41 bis 45 im Maßnahmenkatalog nehme ich höchstpersönlich hier in Anspruch . Die in der Vorwoche in Genf abgehaltene 8. Konferenz der FCTC  wird nachträglich von mir informiert über die aktuellen Problemlagen hierzulande :

https://www.bundeskanzleramt.gv.at/documents/131008/993136/27_14_mrv.pdf/da8184ae-245d-46a1-9adf-513ee7cf140d 

Besonders bedeutsam ist auch der aktuelle Leitfaden des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger zum Thema :

http://www.hauptverband.at/cdscontent/load?contentid=10008.656952&version=1529483975 

Auch die Sozialversicherung der Bauern  hat für die Landwirtschaftsschulen  einen sehr praktikablen Leitfaden publiziert , besonderen Dank hiermit auch an diese Adresse :

https://www.svb.at/cdscontent/load?contentid=10008.655373&version=1527106213 

Als besonders  lobenswert sei auch zu erwähnen die  LBS  OBERTRUM im Bezirk Salzburg - Umgebung , Landesberufsschule für Gastro - Berufe : an mindestens 12 Stellen gibt es auffällige  Rauchverbotskennzeichnung samt Lageplan , sodass es keine Ausreden mehr geben kann .


           Da es bereits  in wenigen Tagen wieder  schulfremde Veranstaltungen gibt in der großen Turnhalle der NMS  ist nun mit größter Dringlichkeit  an die ausreichende Umsetzung und  Durchsetzung der gesetzlichen Vorschriften über das Rauchverbot und auch für das Alkoholverbot  Sorge zu tragen . Der Bezirkshauptmann Dr. Reinhold  MAYER  wird dringend ersucht , dies zur Chefsache zu machen im gesamten Bezirk : die Gemeinden haben nach wie vor kein ausreichendes Wissen in diesen Dingen !!!

Letzte  Änderung  am Freitag 19.10.2018 um 14 Uhr  " in officio "


RAUCHEN  &  SAUFEN   auf  dem  SCHULAREAL   OHNE  ENDE  ???

GESUNDE  GEMEINDE  SCHAUT   ANDERS   AUS   !!!