Donnerstag, 24. Oktober 2013

SALZBURGER FENSTER Nr. 36 : TOTAL DANEBEN !

http://www.salzburger-fenster.at/redaktion/aktuelle_berichte/verschaerfung_bei_nichtraucher_bereichen_art4818/

SALZBURGER  FENSTER  Nr. 36  vom 23.10.2013  auf Seite 8 :

" VERSCHÄRFUNG  BEI   NICHTRAUCHER  -  BEREICHEN "

Das  neue  " Salzburger Fenster "  ( Brigitte   GAPPMAIER )  bringt  auf der Seite 8 mit obiger Schlagzeile und mit  folgendem Untertitel  weitere Verwirrung in ein  wiederum aufgeflammtes  Streit - Thema :

" In Wien sorgt die Verschärfung in der Gastronomie für große Aufregung . In Salzburg noch nicht . "
Schauen wir uns nun den Text genau an und  ziehen wir die naheliegenden Schlüsse :

        " Seit heuer sehen sich die Gastronomen  mit einer verschärften Situation  konfrontiert : In einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes von August heißt es, dass die Tür zwischen dem  RAUCHER  -  BEREICH  und dem Nichtraucherbereich  immer geschlossen sein muss, und nur geöffnet werden darf, wenn das Personal oder die Gäste  durchgehen.  Bleibt die Türe offen, besteht laut dem Urteil  keine räumliche Trennung, wie sie im Gesetz vorgesehen ist. In Wien hat das einen beträchtlichen Wirbel ausgelöst. Wirte,  die  ABGETRENNTE   NICHTRAUCHER  -  BEREICHE  geschaffen haben, fühlen sich veräppelt : " Völlig unpraktikabel, man kann sich ja nicht hinstellen und hinter jedem der durchgeht, die Tür zumachen ", ist der Tenor.

BISLANG   KEINE   ANZEIGEN   IN   SALZBURG

        In Salzburg ist die Verschärfung noch kein  großes Thema.  Ein Aufschrei der Wirte und Gastronomen blieb bislang aus.  Auch Anzeigen, dass Türen  von   NICHTRAUCHER  -  BEREICHEN   nicht geschlossen sind, sind bis jetzt noch nicht eingelangt, wie Roland  SCHAGERL,  Leiter des Strafamts des Magistrats der Stadt Salzburg berichtet.

         Hinweise, dass  die verschärfte Regelung nicht eingehalten wird, gibt es aber bereits. So wandte sich ein Salzburger  an das SF , der in etlichen Lokalen  der Stadt danach Ausschau gehalten und festgestellt  hat, dass in den meisten Fällen es mit den   NICHTRAUCHER  -  BEREICHEN   so  gehandhabt werde, als gebe es das Verwaltungsgerichtshof - Urteil nicht .

       In einigen Lokalen sei die Tür zum   NICHTRAUCHER  -  BEREICH   sogar   " ständig und sperrangelweit offen ", wie im Cafe und Event - Lokal   REPUBLIC.  " Da wird die Tür mit Barhockern oder Tischen offengehalten ", schildert besagter Salzburger, der das auch festgehalten hat ( siehe Foto).

         Ähnlich sei die Situation  in zwei Lokalen am Rudolfskai, die auch unter Tags offen sind. Als  Nichtraucher - Sheriff  will sich der Salzburger  aber nicht betätigen, anzeigen werde er die Lokalbetreiber nicht. Vom Strafamt will man den Hinweisen dennoch nachgehen.

SAUBERE   LÖSUNG   WIE  IN   BAYERN   GEFORDERT

       Die neu aufgeflammte Diskussion  dient Kritikern  der " schwammigen, österreichischen Regelung " als Anlass,  einmal mehr eine saubere Lösung zu fordern . Wie in Bayern, wo in der Gastronomie ein generelles Rauchverbot  durchgesetzt wurde ( nach einer Bürgerabstimmung ).


      Einig sind sich die Kritiker darin, dass so wie das mit den   NICHTRAUCHER  -  BEREICHEN  jetzt ausgelegt wird, es in der Praxis nicht exekutierbar ist. "    #   Text   Ende   #

Zusätzlich gib es  ein Farbfoto  als Beweismittel  mit folgendem Untertext : " BEI   NICHTRAUCHER  -  BEREICHEN  müssen die Türen immer geschlossen sein - in der Praxis ist das oft nicht der Fall.  Wie hier im Cafe und Event - Lokal   REPUBLIC  - die Türe  zum   NICHTRAUCHER  -  BEREICH  wird mit zwei Barhockern offen gehalten . "


      Was soll man nun  sagen zu solch einer  endlosen Irreführung durch die Journaille, was soll man sagen zu einer derart hartnäckigen Fehleinschätzung der Situation, wie sie sich ständig findet in fast allen Medienberichten ???  Es wird ständig von falschen Voraussetzungen ausgegangen, sodass es naturgemäß ständig zu falschen Schlussfolgerungen kommen muss  !!!

         Der gesetzgebende Nationalrat  hat nämlich im August 2008 ein generelles Rauchverbot in der gesamten Gastronomie beschlossen ( § 13 a Abs. 1 Tabakgesetz ) und somit ist die gesamte Gastronomie seit dem 1.1. 2009  grundsätzlich  durchgehende  Nichtraucher - Zone oder  Nichtraucher - Bereich. Hier passen diese beiden Begriffe. Das Nichtrauchen sollte die Norm sein .

          Ausdrücklich ist davon die Rede , dass  das Rauchen nur in abgesonderten und wegführenden RÄUMEN  gestattet werden kann; nie ist die Rede  von  RAUCHER  - BEREICH  oder  gar  von   RAUCHER  -  ZONE . Das wollen die meisten Verantwortlichen  bis heute nicht wahrhaben oder begreifen. Und auch in den Medien ist ständig die Rede  von Raucher - Bereichen, somit vom  REICH   der Raucher, aus dem sie sich einfach nicht vertreiben lassen wollen, sie wollen ihr angestammtes Herrschaftsgebiet nicht kampflos aufgeben.................

           Nochmals : allein schon durch die Wortwahl  verrät auch Brigitte   GAPPMAIER  als leitende Redakteurin des SF , dass sie die wahre Gesetzeslage bis heute nicht begriffen hat oder schlicht und einfach nicht begreifen und wahrhaben  WILL !

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40100930/NOR40100930.pdf

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIII/I/I_00610/index.shtml

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIII/I/I_00610/fname_111788.pdf

Somit ergeht diese Post ganz persönlich nun an das SF  mit der ausdrücklichen Erlaubnis zur Veröffentlichung  als Link in der Online - Ausgane des SF !

KEINE   LEGALEN   RAUCHER  - " BEREICHE  "  IN  DER   MEHR  -  RAUM  -  GASTRONOMIE  !  RICHTIG  IST  :  " RÄUME  ZUM   RAUCHEN "  
( RINGSUM   GESCHLOSSEN  ! )

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