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SALZBURGER FENSTER Nr. 36 vom 23.10.2013 auf Seite 8 :
" VERSCHÄRFUNG BEI NICHTRAUCHER - BEREICHEN "
Das neue " Salzburger Fenster " ( Brigitte GAPPMAIER ) bringt auf der Seite 8 mit obiger Schlagzeile und mit folgendem Untertitel weitere Verwirrung in ein wiederum aufgeflammtes Streit - Thema :
" In Wien sorgt die Verschärfung in der Gastronomie für große Aufregung . In Salzburg noch nicht . "
Schauen wir uns nun den Text genau an und ziehen wir die naheliegenden Schlüsse :
" Seit heuer sehen sich die Gastronomen mit einer verschärften Situation konfrontiert : In einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes von August heißt es, dass die Tür zwischen dem RAUCHER - BEREICH und dem Nichtraucherbereich immer geschlossen sein muss, und nur geöffnet werden darf, wenn das Personal oder die Gäste durchgehen. Bleibt die Türe offen, besteht laut dem Urteil keine räumliche Trennung, wie sie im Gesetz vorgesehen ist. In Wien hat das einen beträchtlichen Wirbel ausgelöst. Wirte, die ABGETRENNTE NICHTRAUCHER - BEREICHE geschaffen haben, fühlen sich veräppelt : " Völlig unpraktikabel, man kann sich ja nicht hinstellen und hinter jedem der durchgeht, die Tür zumachen ", ist der Tenor.
BISLANG KEINE ANZEIGEN IN SALZBURG
In Salzburg ist die Verschärfung noch kein großes Thema. Ein Aufschrei der Wirte und Gastronomen blieb bislang aus. Auch Anzeigen, dass Türen von NICHTRAUCHER - BEREICHEN nicht geschlossen sind, sind bis jetzt noch nicht eingelangt, wie Roland SCHAGERL, Leiter des Strafamts des Magistrats der Stadt Salzburg berichtet.
Hinweise, dass die verschärfte Regelung nicht eingehalten wird, gibt es aber bereits. So wandte sich ein Salzburger an das SF , der in etlichen Lokalen der Stadt danach Ausschau gehalten und festgestellt hat, dass in den meisten Fällen es mit den NICHTRAUCHER - BEREICHEN so gehandhabt werde, als gebe es das Verwaltungsgerichtshof - Urteil nicht .
In einigen Lokalen sei die Tür zum NICHTRAUCHER - BEREICH sogar " ständig und sperrangelweit offen ", wie im Cafe und Event - Lokal REPUBLIC. " Da wird die Tür mit Barhockern oder Tischen offengehalten ", schildert besagter Salzburger, der das auch festgehalten hat ( siehe Foto).
Ähnlich sei die Situation in zwei Lokalen am Rudolfskai, die auch unter Tags offen sind. Als Nichtraucher - Sheriff will sich der Salzburger aber nicht betätigen, anzeigen werde er die Lokalbetreiber nicht. Vom Strafamt will man den Hinweisen dennoch nachgehen.
SAUBERE LÖSUNG WIE IN BAYERN GEFORDERT
Die neu aufgeflammte Diskussion dient Kritikern der " schwammigen, österreichischen Regelung " als Anlass, einmal mehr eine saubere Lösung zu fordern . Wie in Bayern, wo in der Gastronomie ein generelles Rauchverbot durchgesetzt wurde ( nach einer Bürgerabstimmung ).
Einig sind sich die Kritiker darin, dass so wie das mit den NICHTRAUCHER - BEREICHEN jetzt ausgelegt wird, es in der Praxis nicht exekutierbar ist. " # Text Ende #
Zusätzlich gib es ein Farbfoto als Beweismittel mit folgendem Untertext : " BEI NICHTRAUCHER - BEREICHEN müssen die Türen immer geschlossen sein - in der Praxis ist das oft nicht der Fall. Wie hier im Cafe und Event - Lokal REPUBLIC - die Türe zum NICHTRAUCHER - BEREICH wird mit zwei Barhockern offen gehalten . "
Was soll man nun sagen zu solch einer endlosen Irreführung durch die Journaille, was soll man sagen zu einer derart hartnäckigen Fehleinschätzung der Situation, wie sie sich ständig findet in fast allen Medienberichten ??? Es wird ständig von falschen Voraussetzungen ausgegangen, sodass es naturgemäß ständig zu falschen Schlussfolgerungen kommen muss !!!
Der gesetzgebende Nationalrat hat nämlich im August 2008 ein generelles Rauchverbot in der gesamten Gastronomie beschlossen ( § 13 a Abs. 1 Tabakgesetz ) und somit ist die gesamte Gastronomie seit dem 1.1. 2009 grundsätzlich durchgehende Nichtraucher - Zone oder Nichtraucher - Bereich. Hier passen diese beiden Begriffe. Das Nichtrauchen sollte die Norm sein .
Ausdrücklich ist davon die Rede , dass das Rauchen nur in abgesonderten und wegführenden RÄUMEN gestattet werden kann; nie ist die Rede von RAUCHER - BEREICH oder gar von RAUCHER - ZONE . Das wollen die meisten Verantwortlichen bis heute nicht wahrhaben oder begreifen. Und auch in den Medien ist ständig die Rede von Raucher - Bereichen, somit vom REICH der Raucher, aus dem sie sich einfach nicht vertreiben lassen wollen, sie wollen ihr angestammtes Herrschaftsgebiet nicht kampflos aufgeben.................
Nochmals : allein schon durch die Wortwahl verrät auch Brigitte GAPPMAIER als leitende Redakteurin des SF , dass sie die wahre Gesetzeslage bis heute nicht begriffen hat oder schlicht und einfach nicht begreifen und wahrhaben WILL !
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40100930/NOR40100930.pdf
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIII/I/I_00610/index.shtml
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIII/I/I_00610/fname_111788.pdf
Somit ergeht diese Post ganz persönlich nun an das SF mit der ausdrücklichen Erlaubnis zur Veröffentlichung als Link in der Online - Ausgane des SF !
KEINE LEGALEN RAUCHER - " BEREICHE " IN DER MEHR - RAUM - GASTRONOMIE ! RICHTIG IST : " RÄUME ZUM RAUCHEN "
( RINGSUM GESCHLOSSEN ! )
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