Mittwoch, 16. Oktober 2013

" TABAKGESETZ : WIRTE FORDERN RECHTS - SICHERHEIT "

" SALZBURGER  WIRTSCHAFT "  Nr.41  vom 11.10.2013 auf der Seite 11  bringt folgenden   herzerschütternden  öffentlichen Aufruf  mit Schlagzeile wie oben im  Betreff und mit folgendem Untertitel :

" Die aktuelle Rechtslage zum Nichtraucherschutz  in Gastronomiebetrieben führt zu massiver  Verunsicherung . Der WKÖ - Fachverband Gastronomie fordert Rechtssicherheit für die Betriebe."

              " Ein  Erkenntnis  des Verwaltungsgerichtshofes  (VwGH ) von Juni bringt für die heimischen Wirte eine Kehrtwende zum Tabakgesetz.  Demnach ist es nun - entgegen der bisherigen Auskunftspraxis  der obersten Vollzugsbehörde - Nichtrauchern nicht zumutbar , beispielsweise  auf dem Weg zur Toilette , durch den Raucherbereich gehen zu müssen.  Somit müssen Wirte nun dafür Sorge tragen, dass  Nichtraucher zu keiner Zeit mit dem Raucherbereich in Kontakt kommen.  

      Helmut  HINTERLEITNER , Obmann des WKÖ - Fachverbandes Gastronomie : " Das Tabakgesetz war ein guter Kompromiss, an den sich die heimischen Betriebe  gehalten und dementsprechend  ihre Räume adaptiert haben. Österreichweit 12.000 Gastronomiebetriebe haben in Summe  mehr als 96 Millionen Euro in Umbauten investiert. Mit dem VwGH - Erkenntnis wird die bisherige Behördenpraxis jedoch völlig auf den Kopf gestellt.  Unsere Betriebe werden nun nicht nur vor völlig neue Rahmenbedingungen gestellt, sondern es scheint, als wären nun weitere Investitionen in Millionenhöhe erforderlich. Das ist nicht tragbar. Betriebe werden kriminalisiert, die im Vertrauen auf die Auskunft des Gesundheitsministeriums und entsprechend den behördlichen Auflagen bauliche Maßnahmen durchgeführt haben. "

              Der Fachverband unterstützt den Wiener Gastronomen   Heinz  POLISCHANSKY  , selbst einer der betroffenen Unternehmer, nun bei der Einbringung einer Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich . Zudem fordert Hinterleitner mit Nachdruck eine Reparatur des Gesetzes. " Andernfalls werden weitere  Amtshaftungsklagen anderer Betriebe folgen "    #   Zitat   Ende   #

        Zusätzlich gibt es auf dieser Seite 11  der SW Nr. 41 vom 11.10.2013  ein Symbolphoto  mit einem Aschenbecher , dem ein Rauchverbotsetikett  aufgekebt worden ist und eine noch ganz unschuldige , nicht angezündete Zigarette  liegt darauf und  harrt der kommenden Dinge. Dazu  als Text unter dem Photo : " Die Gastronomie fordert mit Nachdruck eine Korrektur des Tabakgesetzes. "



R A U C H E N      I S T       T Ö D L I C H   !

RAUCHEN   KANN   ZU  EINEM   LANGSAMEN   UND   SCHMERZHAFTEN   TOD   FÜHREN  !

         Gestern  fand ich erstmals  eine leere Zigarettenschachtel der Marke " AL FAKHER "  mit den beiden oben  zitierten  Warnhinweisen  in  dieser sonst nie vorkommenden Fassung !  Das möchte ich nun zum Anlaß nehmen, um den SW - Artikel  aktuell zu kontern :

               Diese offizielle SW - Nummer ist also letzte Woche in jeden Salzburger  Gewerbebetrieb gekommen und auch in Hunderte andere öffentliche Lesestellen etc. Man möchte es wahrlich nicht für möglich halten : die Wirtschaftskammer betreibt völlig ungeniert und ohne die geringsten Bedenken weiterhin massive Volksverblödung und  Irreführung  der eigenen Kammermitglieder !  Anstatt endlich Vernunft anzunehmen und den Rauchteufel endgültig aus den Gastro - Betrieben auszutreiben, wird  weiterhin  gesetzt auf die gewerblich bestens ausbeutbare   Suchtverfallenheit  von über 2 Millionen Bewohnern des Landes . Mit einer sagenhaften Unverfrorenheit  wird nach wie vor geleugnet, daß die ganze Problematik von der WKÖ selbst verursacht worden ist im Jahre 2008 durch gezieltes Lobbying gegen das Vorhaben, auch die gesamte Gastro endlich rauchfrei zu machen.

     " RECHTS  -  SICHERHEIT "  W O F Ü R  ???   Für die weitere  schrankenlose   Ausübung der Tabakepidemie  in aller Öffentlichkeit  ?  Für die weitere  Mißachtung der Grundrechte wehrloser und hilfloser Opfer dieses  menschenrechtswidrigen Terrors  in Räumen  und Zonen der Gastronomie ?   Mehr als  70 %  der verantwortlichen Wirte  mißachten schon derzeit gewohnheitsmäßig die Bestimmungen zum Nichtraucherschutz  mehr oder minder stark und jetzt wollen sie auch noch eine angebliche  " Rechts -  Sicherheit " für ihre gesetzlose  Handlungsweise ! ?

           Die Wirtschaftskammer Salzburg  wäre besser beraten, nun einseitig vorzupreschen  und ein totales Rauchverbot in der gesamten Salzburger Gastro  unverzüglich anzuregen und durchzusetzen, ohne auch nur die geringste Ausnahme. Und der Salzburger Landtag könnte ebenso unverzüglich ein solches Rauchverbot beschließen und durch die Organe der Lebensmittelpolizei nach dem LMSVG  durchsetzen lassen mit Unterstützung der Bundespolizei !

CETERUM    CENSEO    TSCHICK  -  MAFIAM   ESSE   DELENDAM  !

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