TRT bedeutet : TABAK - RAUCH - TERRORIST
UMR bedeutet : UNFREIWILLIGER MIT - RAUCHER
TRT & UMR in der BUS - HALTESTELLE : UNVERTRÄGLICH !
Gestern Mittwoch, den 30.Oktober 2013 um exakt 9 Uhr 45 in der überdachten Bus - Haltestelle gegenüber vom Gemeindeamt in A - 5202 NEUMARKT am Wallersee, Bezirk Salzburg - Umgebung, Republik KAPNOMANISTAN .
Es regnet in Strömen, bis zur Abfahrt des Autobusses Richtung Salzburg verbleiben noch ca. 30 Minuten und somit ist die überdachte Sitzgelegenheit sehr willkommen. Schon 5 Minuten später kommt der TRT, ca. 50 Jahre alt, packt sofort sein Tschick - Packerl aus der Tasche und heizt sich eine an, obwohl der UMR dringend ersucht, das NICHT HIER zu machen unter schwerer Nötigung des UMR zum Mitrauchen.
Daraufhin entwickelt sich das typische Streitgespräch zwischen massiv vorgeschädigtem UMR und dem unbarmherzigen TRT : dieser TRT pocht auf seine staatstragende Tätigkeit. die Raucher würden insgesamt den Staat am Leben erhalten mit der hohen Tabaksteuer, ansonsten wäre dieser Staat längst verstorben............und dürfen daher überall rauchen !.
Der kampferprobte UMR kontert volles Rohr und nennt den TRT einen typischen Schwerenöter nach dem § 105 und 106 Strafgesetzbuch der Republik KAPNOMANISTAN, wo dieser Typus TRT nach wie vor den Ton angibt in der gesamten Öffentlichkeit. Daraufhin wird der TRT äußerst ausfällig und bösartig, läuft puterrot an im Gesicht , und steht kurz vor der Totalexplosion..............da muss der UMR wieder einmal fluchtartig den Schauplatz verlassen, wandert 5 Minuten weiter bis zur nächsten Bushaltestelle Richtung Salzburg und wartet dort ab, bis der Bus kommt.
Der Bus kommt dann pünktlich auf die Minute, drinnen sitzt der noch immer puterrot angelaufene TRT und starrt stur und verbissen auf den nun einsteigenden UMR - die beiden wechseln kein einziges Wort während der Fahrt bis Eugendorf, wo der UMR sofort in sein Stammlokal eilt ( natürlich " Mäckie ") und beschließt, dem Thema " Bus - Haltestelle " hier einen separaten Beitrag zu widmen.
Es beginnt tagtäglich auf jeder Bushaltestelle schon um 6 Uhr frühmorgens : Berufspendler, Fahrschüler und derlei Volk mehr warten auf den gemeinsamen Bus und werden konfrontiert mit kettenrauchenden Schülern, kaum 14 Jahre alt manche . Werden konfrontiert mit diversen Varianten TRT höheren Alters und beiderlei Geschlechts ! Während in vielen zivilisierten Ländern auf dem gesamten Erdball dieses Problem längst gelöst worden ist durch strikte Rauchverbote im Bereich von Bushaltestellen mit jederzeitigem Polizei - Einsatz zur unmittelbaren Durchsetzung, wird hierzulande dieses akute Problem permanent zur Seite geschoben von den verantwortlichen Politikern und auch von den zuständigen Beamten !
Zuständig wäre in erster Linie wohl das Verkehrsunternehmen, das die Buslinie betreibt und auch die Wartehütten aufstellt und betreut. Diesbezügliche Ansätze gibt es ja schon zu beobachten in anderen Städten, wenngleich die Durchsetzung zu wünschen übrig läßt. Aber auch der Bürgermeister von Neumarkt könnte sich persönlich um eine vernünftige Problemlösung bemühen. Es geht ja zusätzlich um die permanente Verschmutzung der Haltestellen durch die Raucher, die hohe Kosten für die Reinigung erfordert . Das Gemeinderecht bietet durchaus die konkrete Möglichkeit der ORTSPOLIZEILICHEN VERORDNUNG für diese Problemlage. Man hat ja auch für die Parkplatzsünder eine eigene uniformierte Truppe aufgestellt und die bringt jeden Tag viel Geld ins Gemeindeamt !
Eine andere Möglichkeit wäre, die gesamte Problematik " RAUCHEN AUF VERKEHRSSTATIONEN " im Tabakgesetz des Bundes umfassend zu regeln, wie das viele Länder bereits gemacht haben. Leider zeigt unser " Gesundheitsminister " derzeit keinerlei Ambition in diese Richtung. Ich fordere alle kampfbereiten UMR nun auf, in diese Richtung aktiv zu werden und in der jeweiligen Gemeinde das Problem zur Sprache zu bringen und eine praktikable Lösung zu finden entweder durch OPV ( Ortspolizeiliche Verordnung nach dem Gemeinderecht ) oder auf Landesebene durch Landesgesetz oder doch bundesrechtlich im Tabakgesetz oder durch eine eigene Verordnung nach dem IG - L ( Immissionsschutzgesetz Luft) oder nach dem BLRG ( Bundesluftreinhaltegesetz)
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011027
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20002155
http://www.liveriga.com/de/942-rauchverbot
https://www.openpetition.de/petition/online/nichtraucherschutz-rauchverbot-im-umkreis-von-haltestellen-des-oepnv
SCHLUSS MIT TABAK - RAUCH - TERRORISMUS AUF ALLEN HALTESTELLEN !
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