Samstag, 2. November 2013

OPTIMUM EXEMPLUM : RIGA in LETTLAND !

HERVORRAGENDES   BEISPIEL   FÜR   KONVENTIONSKONFORME   REGELUNG  :  RIGA  !

http://www.liveriga.com/de/942-rauchverbot

WAS  MAN  ÜBER  RIGA   WISSEN  SOLLTE :

          " Sich um die Gesundheit der Einwohner und Gäste der Stadt  RIGA   kümmernd hat das Gesundheitsministerium  den Beschluss gefasst, das Rauchen an öffentlichen Orten zu verbieten.

                In Restaurants, Bars und Cafes wurde ein völliges Rauchverbot eingeführt, und in Straßencafes ist das Rauchen nur in speziell gekennzeichneten Zonen erlaubt.  Rauchen darf man auch nicht in Kinos,  Diskotheken,  Konzert- und Sporthallen,  ausgenommen sind extra eingerichtete Raucherräume.

                 Der  BUS  oder die Straßenbahn verspätet sich ?  Lust auf eine Zigarette ? Üben Sie sich in Geduld ! An den    ÜBERDACHTEN   HALTESTELLEN  des öffentlichen  Personennahverkehrs  darf man nicht rauchen.  Auch wenn man mit dem Taxi fährt,  muss man ohne Nikotin auskommen. Ausnahmen sind Fernzüge und Schiffe, die gesonderte  Waggons oder Kajüten für Raucher haben.

                Versuchen  Sie nicht, in Bildungs-  oder  Erziehungseinrichtungen  zu qualmen,  ausgenommen in Hochschulen, in denen das Rauchen in gekennzeichneten Raucherzonen erlaubt ist.  Rauchverbot herrscht in medizinischen Einrichtungen,  Sozialstationen  und Haftanstalten,  ausgenommen sind auch hier wieder ausgewiesene Raucherzonen.

                  Und  außerdem  -   Rauchen ist auch auf Kindererholungs - und Kinderspielplätzen, in Parks, auf Plätzen, an Schwimmplätzen sowie in Treppenhäusern,  Gängen  und  Gemeinschaftsräumen   von Mehrfamilienhäusern verboten, des weiteren am Arbeitsplatz  und in betrieblichen Gemeinschaftsräumen  -  Ausnahmen sind auch hier extra eingerichtete Raucherzonen.

                  In den Regelungen findet sich ein interessanter Punkt - auf der Strasse darf im Umkreis von 10 Metern von den Eingängen  von Gebäuden, in denen staatliche oder kommunale Einrichtungen oder Kapitalgesellschaften, die mehrheitlich im Besitz von Staat oder Gemeinde  sind, untergebracht  sind, nicht geraucht werden.  Woher soll  man das wissen  -  werden Sie sich jetzt fragen ? Diese Nuance ist auch vielen Rigensern nicht geläufig, daher gibt es nur eine Lösung : an Gebäuden unterlässt man das Rauchen völlig.

                   Gut zu wissen :  In  LETTLAND  ist es verboten,  Tabakerzeugnisse an Personen zu verkaufen, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Auch das Rauchen von Wasserpfeife ist verboten.  Verbot und Einschränkungen kontrollieren die Staats- und die Kommunalpolizei.  Werbung für Tabakerzeugnisse an Häuserwänden,  Reklametafeln, Höfen, Straßen- und Schienenrand, Flughäfen, Häfen, Bahnhöfen ist verboten,  ausgenommen sind Handelsplätze.  Wenn Sie Unternehmer sind,  müssen Sie wissen,  dass Werbung für Tabakerzeugnisse nicht gestattet ist. "     #   Zitat   Ende   #

                Somit erweist sich die Stadt  RIGA  in Lettland wirklich als    LEUCHTENDES   VOR  -  BILD,   das es nachzuahmen gilt . Dies allein schon aufgrund der internationalen Verpflichtung, die auch die gesamte Republik Österreich  betrifft nach dem  Artikel 8 der FCTC : 

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40073587/NOR40073587.pdf

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2009:296:0004:0014:DE:PDF

Somit ergeht der öffentliche  Aufruf an alle Entscheidungsträger  in der gesamten Republik Österreich : Gemeinden,  Bezirke,  Landespolitiker  &  Landesverwaltung  sowie natürlich auch die Bundesminister für Gesundheit  und Umweltschutz :

NEHMEN  SIE  SICH   RIGA   ZUM   LEUCHTENDEN   VORBILD  :

STRIKTES   RAUCHVERBOT    AUCH   AUF   ALLEN   ÜBERDACHTEN    HALTESTELLEN  !