Mittwoch, 22. Januar 2014

VERFASSUNGS - BRUCH durch den VERFASSUNGS - AUSSCHUSS NR !

http://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2014/PK0031/index.shtml

DURCHQUERUNG  von  RAUCHERHÖLLEN   ABSOLUT    UNZUMUTBAR !

              Geht es  überhaupt noch  schlimmer :  angebliche  " VERFASSUNGS  -  EXPERTEN "   versuchen ein unumstößliches  höchstgerichtliches Urteil   des Verwaltungsgerichtshofes  " IM   NAMEN  DER   REPUBLIK "  auszuhebeln und unwirksam zu machen, indem sie  eine völlig  fehlinterpretierte  " authentische  Interpretation "  durch den Nationalrat anstiften und betreiben !  Im  Verfassungsausschuss NR ist das also gestern abends tatsächlich über die Bühne gegangen, die Medien berichten heute ausführlich :

http://www.vivid.at/de/angebot/jugendarbeit/rauchfreizeit/

http://www.salzburg.com/nachrichten/oesterreich/chronik/sn/artikel/nichtraucher-muessen-rauch-tolerieren-91277/

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20140121_OTS0134/mueckstein-neue-posse-zum-tabakgesetz-im-heutigen-verfassungsausschuss

             Nun  werden wir  in wenigen Tagen sehen, ob sich diese Wahnsinnsaktion  auch im  PLENUM  des Nationalrates mehrheitlich durchsetzt  -  dann können wir gleich sämtliche  obersten Gerichtshöfe abschaffen und die Lobbyisten der  Tabakmafia  als oberste Organe der Gerichtsbarkeit einsetzen !

              Und  der angebliche  " Gesundheits - Minister "  STÖGER  läßt sich das alles gefallen und spielt weiterhin braves und gehorsames Hampelmännchen dieser Tabakmafia, die sich  überall ihre Fäden hingesponnen hat bis in die höchsten Kreise.

             Denn die   Bezirksbehörden  verweigern unter dem Einfluss  krimineller Elemente  weitgehend überhaupt die Vollziehung  &  Durchsetzung der Nichtraucherschutzbestimmungen nach dem Tabakgesetz, was  nun anhand einiger allgemein bekannter Paradefälle näher beleuchtet  und  bewiesen  wird :

1.  CAFE   PLAINER  in  A - 5204  STRASSWALCHEN :

http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?PHPSESSID=5b2d626f2200df595acefab906309c04&topic=697.15

           Obwohl  der total gesetzwidrige Dauerzustand in diesem Mehrraumlokal bereits vor mehr als über 2 Jahren nachweislich dem zuständigen Bezirkshauptmann persönlich und   öffentlich angezeigt worden ist, hat sich bis heute überhaupt nichts geändert : seit der Eröffnung im Jahre 2008 steht seit fast  zweitausend  Betriebstagen die Türe zum Raucherraum sperrangelweit offen und permanent strömt der hochgradig giftige Tabakrauch in den NR - Bereich . Im letzten diesbezüglichen Urteil des Verwaltungsgerichtshofes gegen den " Szene - Gastronomen "  Mario  PLACHUTTA in Wien  , das nun auch Anlass war für die Aktion Gerstl & Wittmann , wird der Angezeigte  ausdrücklich auch in dritter und somit letzter Instanz verurteilt gerade wegen des bewußten  Offenlassens der Türe zum Raucherraum !

http://www.vwgh.gv.at/aktuelles/pressemitteilungen/07-4-rauchverbot-zugang.html

http://www.vwgh.gv.at/aktuelles/pressemitteilungen/2012110235.pdf?458h7x

http://uvsvereinigung.wordpress.com/category/gesetzgebung/

http://uvsvereinigung.wordpress.com/2014/01/22/verfassungsausschuss-gang-durch-raucherraum-zumutbar/

http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=941.0

           Klarer  &  deutlicher geht es wohl nicht mehr !  Somit ergeht nun erneut  hier  öffentliche  ZWEITE  STRAFANZEIGE   gegen  den verantwortlichen   INHABER   Wolfgang   PLAINER, Straßwalchen, wegen dauerhafter & vorsätzlicher  Schädigung der Gesundheit seiner Lokalbesucher und noch viel mehr seiner Angestellten : soeben mußte ich heute, Mittwoch, 22. Jänner 2014  um ca. 14 Uhr  nach einem ungefähr einstündigen  Lokalbesuch im NR - Bereich mit starkem Kopfweh  und Atembeschwerden die " Flucht " aus dem Lokal antreten, weil permanent der hochtoxische Tabakrauch vom Raucherraum in den  Schankbereich, in den Verkaufsbereich ( Bäckerei - und Konditoreiwaren ) und in den NR - Bereich des Cafes strömt !  Seit 2008  werden alle Beschwerden mit dem Hinweis abgewimmelt, die Behörde habe das so genehmigt und erlaube ausdrücklich das dauerhafte Offenlassen der Türe zum Raucherraum und auch die faustbreiten Klüfte auf der Westseite in der hohen Glasfront !!!

          Somit ergibt sich  auch der dringende Verdacht  auf  AMTSMISSBRAUCH  nach § 302 StGB innerhalb der zuständigen Behörde  " Bezirkshaupmannschaft Salzburg - Umgebung "

 Diese  Strafanzeige wird nun auch direkt an die Korruptionsstaatsanwaltschaft Wien weitergeleitet !

Bedenken Sie  die eindringliche  Warnung  des Gesetzgebers  in § 5 Abs. 1 Ziffer 2  TABAK - GESETZ :

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40100921/NOR40100921.pdf

" RAUCHEN   FÜGT   IHNEN  UND   DEN   MENSCHEN  IN  IHRER  UMGEBUNG   E R H E B L I C H E N      S C H A D E N   ZU ! "

Der unmittelbar betroffene   ANZEIGER  und auch   GESCHÄDIGTE  nach strafrechtlichen und zivilrechtlichen  Vorschriften :

Karl   STANGL,  GG Süd 4,  A- 5204  STEINDORF  bei Straßwalchen,  Bundesland Salzburg

Zuletzt  geändert :  24. Jänner 2014



Freitag, 17. Januar 2014

ABSOLUT UNWIDERLEGBAR : KAUSALKETTE in VwGH 2012/11/0235 vom 17.6.13

http://www.vwgh.gv.at/aktuelles/pressemitteilungen/07-4-rauchverbot-zugang.html

http://www.vwgh.gv.at/aktuelles/pressemitteilungen/2012110235.pdf?458h7x

ABSOLUT   NOTWENDIGE  &  BEFUGTE   KLARSTELLUNG   des   VwGH  zum   TABAK - GESETZ  !

OFFENER  BRIEF  AN   ALLE   MITGLIEDER  des  VERFASSUNGSAUSSCHUSSES   NATIONALRAT 

             Am  kommenden  Dienstag, 21.1.2014  wird sich laut  Tagesordnung  der Verfassungsausschuss NR   mit dem Antrag  GERSTL  &  WITTMANN  betreffend authentische  Interpretation von § 13a Tabakgesetz befassen.  Dazu muss nun mit größtem Nachdruck  einiges richtiggestellt werden,  was dazu in den letzten Tagen in diversen Medien behauptet worden ist.

              Das oben verlinkte  Erkenntnis des VwGH   vom 17.6.2013  bringt  in seinem Hauptpunkt 5.  eine umfassende und höchst zutreffende  Darlegung  der Regelungssystematik  betreffend   " Räume  zum  Rauchen  "  seit der Stammfassung  des Tabakgesetzes   BGBl. 431/ 1995

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1995_431_0/1995_431_0.pdf

              Schon in dieser  fast 20 Jahre alten Stammfassung  ist überaus deutlich erkennbar ,  dass  in Gebäuden  mit  öffentlich  zugänglichen  Räumen   der separate   Raucherraum  nicht unmittelbar nach dem Eingang  gelegen sein darf .   Mit  der  Novelle  durch  BGBl.I Nr. 167/2004  wurden diese  Regelungen wesentlich erweitert

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2004_I_167/BGBLA_2004_I_167.pdf

               Auch  hier ist klar erkennbar,  dass ein Durchqueren von verqualmten  Raucherräumen  nicht zumutbar ist für  den Besucher  von Gebäuden  mit öffentlich zugänglichen  Dienstleistungen . Der VwGH hat das perfekt in seinem  Erkenntnis  dargelegt !  Mit der darauffolgenden  Novelle  BGBl. I /120/2008  wurde  dasselbe  Prinzip für die gesamte  Gastronomie / Hotellerie  übernommen : ein  Raucherraum  kann nur abseits liegen :

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2008_I_120/BGBLA_2008_I_120.pdf

Weiters  wurde  durch die  NKV  BGBl. II/424/2008  genauer  präzisiert,  wie  jedem Gast  auf deutlichste  Weise angezeigt werden muss, was ihn hinter der Eingangstür erwartet :

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2008_II_424/BGBLA_2008_II_424.pdf

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2008_II_424/COO_2026_100_2_493796.pdf

             Es  trifft somit überhaupt nicht zu, was  GERSTL  &   WITTMANN  in ihrem Antrag behaupten :  keineswegs hat der VwGH  den  Sinn des Gesetzes  " auf den Kopf gestellt ", sondern vielmehr  hat er die hinterhältigen  Machenschaften der Wirtschaftskammer,  das  völlig  unzulängliche  Agieren  von BMG Alois  STÖGER  & Co., sowie die viel  zu laxe  Praxis  der Bezirksbehörden   bei der Durchsetzung des Nichtraucherschutzes   KORRIGIERT  in absolut  notwendiger Weise !

             Bitte  studieren  Sie  alle persönlich nochmals ganz genau  , was der VwGH  auf mehr als 5 Seiten  in einer  äußerst  zutreffenden  Kausalkette darlegt   und bringen Sie  die  hinterhältige  Aktion  von  GERSTL  &   WITTMANN   bereits am 21. Jänner  zu Fall  in der 3. Sitzung  des  Verfassungsausschusses !

VERWERFEN   SIE   DIE   GESETZESMISSACHTUNG   IM   ANTRAG   112   !

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/A/A_00112/index.shtml

http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/1550226/NichtraucherAktivist_Schluss-mit-halben-Losungen?_vl_backlink=/home/index.do

http://www.salzburg.com/nachrichten/oesterreich/chronik/sn/artikel/nichtraucher-schlagen-wegen-gesetzesplan-alarm-90728/

STÄRKEN   SIE   DEN   NICHTRAUCHERSCHUTZ   DURCH   VERWERFUNG   DES   ANTRAGS   112  !  














Dienstag, 14. Januar 2014

VERFASSUNGSAUSSCHUSS NR CONTRA VERFASSUNGSGERICHTSHOF ?

OFFENER  BRIEF   AN  DEN   VERFASSUNGSGERICHTSHOF   ZUR   LAUFENDEN   2.  GESETZESBESCHWERDE   GERGELY   zu  § 13 a TABAKGESETZ

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/A/A_00112/index.shtml

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/A-VF/A-VF_00001_00359/TO_02241716.pdf

http://www.gast.at/gastronom-stefan-gergely-bringt-verfassungsklage-gegen-das-tabakgesetz-ein-129329.html

http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/oesterreich/chronik/589688_Wirte-ziehen-wegen-Unklarheiten-vor-Verfassungsgericht.html

http://kurier.at/chronik/oesterreich/wirte-ziehen-wegen-unklarheiten-im-tabakgesetz-vor-verfassungsgericht/37.551.420

http://www.trafikantenzeitung.at/wirte-machen-juristisch-gegen-das-tabakgesetz-mobil-129347.html

http://www.salzburg.com/nachrichten/oesterreich/chronik/sn/artikel/wirte-wegen-unklarheiten-im-tabakgesetz-vor-vfgh-84065/

http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=941.0

VERFASSUNGSAUSSCHUSS   NATIONALRAT

CONTRA    VERFASSUNGSGERICHTSHOF  ???

         Bei erneuter  genauer  Betrachtung  der im Oktober 2008  bereits eingebrachten 1. Gesetzesbeschwerde  von  Gastronom  Stefan  GERGELY;  Wien  wird jedem aufrichtigen  Beobachter der chaotischen Situation klar, dass schon damals der VfGH  die  völlig unklaren  Ausnahmebestimmungen im § 13 a Tabakgesetz  wegen schwerwiegenden Verstoßes gegen das Gleichheitsprinzip und gegen das Determinierungsgebot unverzüglich aufheben hätte müssen !

            Nun hat vor etlichen Wochen derselbe Wirt erneut eine Individualbeschwerde beim VfGH eingebracht, die leider nicht im Volltext bislang veröffentlicht worden ist. In Konkurrenz dazu  hat  die  " Koalition "  Antrag auf  authentische Interpretation  wie oben verlinkt im Nationalrat eingebracht.

            Wer  nun kommt dem anderen zuvor ! ?  Wird  vielleicht doch der VfGH  noch rechtzeitig die Reißleine ziehen und mit Eilbeschluss  und sofortiger Wirkung die Absätze 2 bis 5 im § 13 a TabakG  aufheben  und dem ganzen endlosen Chaos  doch ein abruptes Ende bereiten,  noch bevor das Plenum  des Nationalrates   die stumpfsinnige Aktion  non  GERSTL  &  WITTMANN  nachplappert ???

            Wer  in den vergangenen 5 Jahren  die gesamten Umstände von abertausenden Anzeigen wegen Nichteinhaltung der Nichtraucherschutzbestimmungen im TabakG , die diesbezüglichen weit über 100  veröffentlichten UVS - Entscheidungen und dazu noch die ungefähr 10 publik gewordenen Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes  genauestens analysiert  -  der kommt zum gleichen Ergebnis wie ich :

SOFORTIGE  AUFHEBUNG  VON  § 13 a Absatz 2 bis 5  TABAKGESETZ   durch  den   VERFASSUNGSGERICHTSHOF  !!!

          Das  würde die  Bundesregierung  gehörig  unter Zugzwang stellen, die Nichtraucherschutzbestimmungen in der Gastronomie  endlich  verfassungskonform zu gestalten und vom Nationalrat  beschließen zu lassen in einer Weise, dass auch den internationalen  Verpflichtungen nach der   FCTC  sowie im Gefolge der EU - Ratsempfehlung über rauchfreie Umgebungen 2009  entsprochen würde.

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2009:296:0004:0014:DE:PDF

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004509&FassungVom=2014-01-14

zuletzt  geändert am 16.1.2014 !