http://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2014/PK0031/index.shtml
DURCHQUERUNG von RAUCHERHÖLLEN ABSOLUT UNZUMUTBAR !
Geht es überhaupt noch schlimmer : angebliche " VERFASSUNGS - EXPERTEN " versuchen ein unumstößliches höchstgerichtliches Urteil des Verwaltungsgerichtshofes " IM NAMEN DER REPUBLIK " auszuhebeln und unwirksam zu machen, indem sie eine völlig fehlinterpretierte " authentische Interpretation " durch den Nationalrat anstiften und betreiben ! Im Verfassungsausschuss NR ist das also gestern abends tatsächlich über die Bühne gegangen, die Medien berichten heute ausführlich :
http://www.vivid.at/de/angebot/jugendarbeit/rauchfreizeit/
http://www.salzburg.com/nachrichten/oesterreich/chronik/sn/artikel/nichtraucher-muessen-rauch-tolerieren-91277/
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20140121_OTS0134/mueckstein-neue-posse-zum-tabakgesetz-im-heutigen-verfassungsausschuss
Nun werden wir in wenigen Tagen sehen, ob sich diese Wahnsinnsaktion auch im PLENUM des Nationalrates mehrheitlich durchsetzt - dann können wir gleich sämtliche obersten Gerichtshöfe abschaffen und die Lobbyisten der Tabakmafia als oberste Organe der Gerichtsbarkeit einsetzen !
Und der angebliche " Gesundheits - Minister " STÖGER läßt sich das alles gefallen und spielt weiterhin braves und gehorsames Hampelmännchen dieser Tabakmafia, die sich überall ihre Fäden hingesponnen hat bis in die höchsten Kreise.
Denn die Bezirksbehörden verweigern unter dem Einfluss krimineller Elemente weitgehend überhaupt die Vollziehung & Durchsetzung der Nichtraucherschutzbestimmungen nach dem Tabakgesetz, was nun anhand einiger allgemein bekannter Paradefälle näher beleuchtet und bewiesen wird :
1. CAFE PLAINER in A - 5204 STRASSWALCHEN :
http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?PHPSESSID=5b2d626f2200df595acefab906309c04&topic=697.15
Obwohl der total gesetzwidrige Dauerzustand in diesem Mehrraumlokal bereits vor mehr als über 2 Jahren nachweislich dem zuständigen Bezirkshauptmann persönlich und öffentlich angezeigt worden ist, hat sich bis heute überhaupt nichts geändert : seit der Eröffnung im Jahre 2008 steht seit fast zweitausend Betriebstagen die Türe zum Raucherraum sperrangelweit offen und permanent strömt der hochgradig giftige Tabakrauch in den NR - Bereich . Im letzten diesbezüglichen Urteil des Verwaltungsgerichtshofes gegen den " Szene - Gastronomen " Mario PLACHUTTA in Wien , das nun auch Anlass war für die Aktion Gerstl & Wittmann , wird der Angezeigte ausdrücklich auch in dritter und somit letzter Instanz verurteilt gerade wegen des bewußten Offenlassens der Türe zum Raucherraum !
http://www.vwgh.gv.at/aktuelles/pressemitteilungen/07-4-rauchverbot-zugang.html
http://www.vwgh.gv.at/aktuelles/pressemitteilungen/2012110235.pdf?458h7x
http://uvsvereinigung.wordpress.com/category/gesetzgebung/
http://uvsvereinigung.wordpress.com/2014/01/22/verfassungsausschuss-gang-durch-raucherraum-zumutbar/
http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=941.0
Klarer & deutlicher geht es wohl nicht mehr ! Somit ergeht nun erneut hier öffentliche ZWEITE STRAFANZEIGE gegen den verantwortlichen INHABER Wolfgang PLAINER, Straßwalchen, wegen dauerhafter & vorsätzlicher Schädigung der Gesundheit seiner Lokalbesucher und noch viel mehr seiner Angestellten : soeben mußte ich heute, Mittwoch, 22. Jänner 2014 um ca. 14 Uhr nach einem ungefähr einstündigen Lokalbesuch im NR - Bereich mit starkem Kopfweh und Atembeschwerden die " Flucht " aus dem Lokal antreten, weil permanent der hochtoxische Tabakrauch vom Raucherraum in den Schankbereich, in den Verkaufsbereich ( Bäckerei - und Konditoreiwaren ) und in den NR - Bereich des Cafes strömt ! Seit 2008 werden alle Beschwerden mit dem Hinweis abgewimmelt, die Behörde habe das so genehmigt und erlaube ausdrücklich das dauerhafte Offenlassen der Türe zum Raucherraum und auch die faustbreiten Klüfte auf der Westseite in der hohen Glasfront !!!
Somit ergibt sich auch der dringende Verdacht auf AMTSMISSBRAUCH nach § 302 StGB innerhalb der zuständigen Behörde " Bezirkshaupmannschaft Salzburg - Umgebung "
Diese Strafanzeige wird nun auch direkt an die Korruptionsstaatsanwaltschaft Wien weitergeleitet !
Bedenken Sie die eindringliche Warnung des Gesetzgebers in § 5 Abs. 1 Ziffer 2 TABAK - GESETZ :
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40100921/NOR40100921.pdf
" RAUCHEN FÜGT IHNEN UND DEN MENSCHEN IN IHRER UMGEBUNG E R H E B L I C H E N S C H A D E N ZU ! "
Der unmittelbar betroffene ANZEIGER und auch GESCHÄDIGTE nach strafrechtlichen und zivilrechtlichen Vorschriften :
Karl STANGL, GG Süd 4, A- 5204 STEINDORF bei Straßwalchen, Bundesland Salzburg
Zuletzt geändert : 24. Jänner 2014
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