Mittwoch, 22. Januar 2014

VERFASSUNGS - BRUCH durch den VERFASSUNGS - AUSSCHUSS NR !

http://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2014/PK0031/index.shtml

DURCHQUERUNG  von  RAUCHERHÖLLEN   ABSOLUT    UNZUMUTBAR !

              Geht es  überhaupt noch  schlimmer :  angebliche  " VERFASSUNGS  -  EXPERTEN "   versuchen ein unumstößliches  höchstgerichtliches Urteil   des Verwaltungsgerichtshofes  " IM   NAMEN  DER   REPUBLIK "  auszuhebeln und unwirksam zu machen, indem sie  eine völlig  fehlinterpretierte  " authentische  Interpretation "  durch den Nationalrat anstiften und betreiben !  Im  Verfassungsausschuss NR ist das also gestern abends tatsächlich über die Bühne gegangen, die Medien berichten heute ausführlich :

http://www.vivid.at/de/angebot/jugendarbeit/rauchfreizeit/

http://www.salzburg.com/nachrichten/oesterreich/chronik/sn/artikel/nichtraucher-muessen-rauch-tolerieren-91277/

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20140121_OTS0134/mueckstein-neue-posse-zum-tabakgesetz-im-heutigen-verfassungsausschuss

             Nun  werden wir  in wenigen Tagen sehen, ob sich diese Wahnsinnsaktion  auch im  PLENUM  des Nationalrates mehrheitlich durchsetzt  -  dann können wir gleich sämtliche  obersten Gerichtshöfe abschaffen und die Lobbyisten der  Tabakmafia  als oberste Organe der Gerichtsbarkeit einsetzen !

              Und  der angebliche  " Gesundheits - Minister "  STÖGER  läßt sich das alles gefallen und spielt weiterhin braves und gehorsames Hampelmännchen dieser Tabakmafia, die sich  überall ihre Fäden hingesponnen hat bis in die höchsten Kreise.

             Denn die   Bezirksbehörden  verweigern unter dem Einfluss  krimineller Elemente  weitgehend überhaupt die Vollziehung  &  Durchsetzung der Nichtraucherschutzbestimmungen nach dem Tabakgesetz, was  nun anhand einiger allgemein bekannter Paradefälle näher beleuchtet  und  bewiesen  wird :

1.  CAFE   PLAINER  in  A - 5204  STRASSWALCHEN :

http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?PHPSESSID=5b2d626f2200df595acefab906309c04&topic=697.15

           Obwohl  der total gesetzwidrige Dauerzustand in diesem Mehrraumlokal bereits vor mehr als über 2 Jahren nachweislich dem zuständigen Bezirkshauptmann persönlich und   öffentlich angezeigt worden ist, hat sich bis heute überhaupt nichts geändert : seit der Eröffnung im Jahre 2008 steht seit fast  zweitausend  Betriebstagen die Türe zum Raucherraum sperrangelweit offen und permanent strömt der hochgradig giftige Tabakrauch in den NR - Bereich . Im letzten diesbezüglichen Urteil des Verwaltungsgerichtshofes gegen den " Szene - Gastronomen "  Mario  PLACHUTTA in Wien  , das nun auch Anlass war für die Aktion Gerstl & Wittmann , wird der Angezeigte  ausdrücklich auch in dritter und somit letzter Instanz verurteilt gerade wegen des bewußten  Offenlassens der Türe zum Raucherraum !

http://www.vwgh.gv.at/aktuelles/pressemitteilungen/07-4-rauchverbot-zugang.html

http://www.vwgh.gv.at/aktuelles/pressemitteilungen/2012110235.pdf?458h7x

http://uvsvereinigung.wordpress.com/category/gesetzgebung/

http://uvsvereinigung.wordpress.com/2014/01/22/verfassungsausschuss-gang-durch-raucherraum-zumutbar/

http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=941.0

           Klarer  &  deutlicher geht es wohl nicht mehr !  Somit ergeht nun erneut  hier  öffentliche  ZWEITE  STRAFANZEIGE   gegen  den verantwortlichen   INHABER   Wolfgang   PLAINER, Straßwalchen, wegen dauerhafter & vorsätzlicher  Schädigung der Gesundheit seiner Lokalbesucher und noch viel mehr seiner Angestellten : soeben mußte ich heute, Mittwoch, 22. Jänner 2014  um ca. 14 Uhr  nach einem ungefähr einstündigen  Lokalbesuch im NR - Bereich mit starkem Kopfweh  und Atembeschwerden die " Flucht " aus dem Lokal antreten, weil permanent der hochtoxische Tabakrauch vom Raucherraum in den  Schankbereich, in den Verkaufsbereich ( Bäckerei - und Konditoreiwaren ) und in den NR - Bereich des Cafes strömt !  Seit 2008  werden alle Beschwerden mit dem Hinweis abgewimmelt, die Behörde habe das so genehmigt und erlaube ausdrücklich das dauerhafte Offenlassen der Türe zum Raucherraum und auch die faustbreiten Klüfte auf der Westseite in der hohen Glasfront !!!

          Somit ergibt sich  auch der dringende Verdacht  auf  AMTSMISSBRAUCH  nach § 302 StGB innerhalb der zuständigen Behörde  " Bezirkshaupmannschaft Salzburg - Umgebung "

 Diese  Strafanzeige wird nun auch direkt an die Korruptionsstaatsanwaltschaft Wien weitergeleitet !

Bedenken Sie  die eindringliche  Warnung  des Gesetzgebers  in § 5 Abs. 1 Ziffer 2  TABAK - GESETZ :

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40100921/NOR40100921.pdf

" RAUCHEN   FÜGT   IHNEN  UND   DEN   MENSCHEN  IN  IHRER  UMGEBUNG   E R H E B L I C H E N      S C H A D E N   ZU ! "

Der unmittelbar betroffene   ANZEIGER  und auch   GESCHÄDIGTE  nach strafrechtlichen und zivilrechtlichen  Vorschriften :

Karl   STANGL,  GG Süd 4,  A- 5204  STEINDORF  bei Straßwalchen,  Bundesland Salzburg

Zuletzt  geändert :  24. Jänner 2014



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