Mittwoch, 12. März 2014

" RUNDUM EUGENDORF " MISSACHTET SEIT 9 JAHREN RAUCHVERBOT !

STRAFANZEIGE   gemäß  § 14   TABAKGESETZ

gegen  die verantwortliche  Geschäftsführung  des  öffentlichen  Dienstleistungszentrums   " RUNDUM "   in  A - 5301   EUGENDORF  bei  Salzburg,  Kirchenstraße  37

An   die  Bezirkshauptmannschaft  Salzburg - Umgebung,  Karl - Wurmb - Straße 17,  5020  Salzburg
Zu Handen des Herrn Bezirkshauptmannes  Dr. Reinhold  MAYER  persönlich . 

Zum  Sachverhalt : 

Seit  dem  1. Jänner  2005  gilt  bekanntlich  das umfassende Rauchverbot  in allen  " Räumen öffentlicher Orte " nach § 13 Abs. 1 Tabakgesetz in der Fassung des BGBl.I/167/2004  mit umfangreichen Erläuterungen in der diesbezüglichen Regierungsvorlage  700 d. B. NR / XXII.GP.  sowie in der entsprechenden Information  des zuständigen  Bundesministerium für Gesundheit.

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR11011128&ResultFunctionToken=f6e87a48-daf2-4b97-bfe3-0b85649bf811&Position=1&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=tabakgesetz&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=0&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=12.03.2014&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=

http://bmg.gv.at/home/Schwerpunkte/Drogen_Sucht/Tabak_Nichtrauchen/

http://bmg.gv.at/home/Schwerpunkte/Drogen_Sucht/Tabak_Nichtrauchen/Aktuelles_und_Rechtspositionen_des_BMG

Die  verantwortliche  Geschäftsführung  dieses  multifunktionellen  Gewerbeobjektes  missachtet seit dem Tag der Eröffnung im Jahre 2005  dieses  gesetzliche Rauchverbot in besonders dreister Weise , indem in allen 3 oberirdischen Stockwerken demonstrativ große  Standaschenbecher im Stiegenhaus aufgestellt sind und dort somit ausdrücklich das Rauchen erlaubt wird,  wo es jedoch vom Gesetzgeber strikt verboten worden ist seit dem 1.1.2005 !

           Heute   Mittwoch 12.März 2014  um ziemlich exakt 14 Uhr  sprach ich im 1. Stock des  " RUNDUM "  einen ca. 30 - jährigen Mann an ( Mitarbeiter der  dort  ansässigen Firma WSM  Wasserbetten ! ), der neben dem großen Aschenbecher gerade rauchte und kündigte diese Strafanzeige an. Er sagte mir, dass die Hausverwaltung das Rauchen hier im gesamten  Stiegenhaus  ausdrücklich toleriert und das  gesetzliche  Verbot durch   " hausinterne Vereinbarung "  gegenstandslos gemacht worden sei !!!

             Dieser  Sachverhalt ist symptomatisch  für  eine  nach wie vor weitverbreitete  Fehlmeinung, man könne durch derartige hausinterne  Vereinbarungen  gesetzliche  Bestimmungen   nach  Lust  &  Laune beiseiteschieben !  Besonders erschwerend auch hier : sogar eine Rechtsanwältin hat dort ihren Kanzleisitz  und auch  mehrere Ärzte  und dergleichen.  Auch hier gehen tagtäglich  Polizeibeamte aus  &  ein, Gemeindebedienstete, Landesbedienstete,  örtliche  Politiker etc...............und bislang war es keinem einzigen ein Anliegen , hier das gesetzliche  Rauchverbot zum Nutzen  aller durchzusetzen !

           Somit ist festzustellen : besonders  frevelhafte  Missachtung einer sanitätspolizeilichen  Vorschrift nun schon mehr als durch volle 9 Jahre :

Missachtung der  Kennzeichnungspflichten  nach § 13 b Tabakgesetz,   Missachtung  der  Obliegenheiten  nach § 13 c Tabakgesetz  und somit massive  mehrfache  Strafbarkeit nach § 14  Tabakgesetz .

     Der  Herr  Bezirkshauptmann wird nun persönlich ersucht, diesen gravierenden Miss - Stand durch die Behörde unverzüglich beseitigen zu lassen !

Der  ANZEIGER   und   ZEUGE :

Karl  STANGL.  Gewerbegebiet  Süd 4 in 5204  STEINDORF  bei  Straßwalchen

Zustellung :

1. Mail an bh-sl@salzburg.gv.at

2. Mail an  reinhold.mayer@salzburg.gv.at

3. Mail  an  PI-S-Eugendorf@polizei.gv.at

4.  Mail  an  ombudsstelle.nrs@bmg.gv.at

5.  Printversion in bester  Qualität Farbe  eingeschrieben per Post AG  an  die BH - SL  aufgegeben am 13.3.2014  auf der Postfiliale  Straßwalchen.

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