Mittwoch, 19. November 2014

INTERSPAR - RAUCHERPARADIES in VARENA VÖCKLABRUCK : MEHRFACH ILLEGAL !!!

JAHRELANGE  SYSTEMATISCHE  GESETZESÜBERTRETUNG  in  der  " RAUCHERLOUNGE "  INTERSPAR  VARENA  !

 
        Seit dem  August  2010  betreibt die Firma  SPAR  AG  in der Vöcklabrucker  "VARENA "  an der hochfrequenten B 1  Nord  das  INTERSPAR -  SB - Restaurant  mit einer übermäßig großen  und besonders  komfortablen  " RAUCHER  -  LOUNGE " . Positiv ist voraus zu bemerken, dass diese Raucherlounge nicht als Durchgangsraum zu anderen Räumen dient, sondern  bewußt  als Abschluss an der Nordfront des riesigen Komplexes dient.  Auch die automatischen Türen  sind positiv zu vermerken . Es gibt jedoch trotzdem mehrere massive Kritikpunkte, die nun hier  öffentlich dargelegt werden  zum Nachdenken, bevor eine offizielle Strafanzeige an die BH errgeht :

    1. Die Betriebsfläche dieser Raucherlounge ist wesentlich über den gesetzlich erlaubten 50 m 2  unter solchen Konditionen, ich schätze es werden wohl 70 bis 80 m 2 sein . Nach ausgereifter und gefestigter Judikatur  des VwGH gilt für die entsprechenden Berechnungen nach § 13 a Tabakgesetz  nur  ein nach allen Seiten hin separat abschließbarer Raum als solcher  " Raum der Gastronomie " , nicht jedoch gastronomisch genutzte Bereiche, die in offener Bauweise zur Mall hin betrieben werden. Somit befindet  sich im Betrieb des IN - Resti  Varena  nur  EIN  EINZIGER  RAUM  DER  GASTRONOMIE  mit  ungefähr 80 m 2 , woraus sich absolut zwingend das gesetzliche Rauchverbot nach § 13 a  Abs .1  Tabakgesetz  für diesen Raum ergibt !
Die SPAR  AG  betreibt somit seit über 4 vollen Jahren eine illegale Raucherlounge  allein schon wegen der Größe !

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40100930/NOR40100930.pdf

http://effumatum.blogspot.co.at/2014/05/welt-nr-tag-2014-fumaria-xxxl-large.html

Es handelt sich hier also um dieselbe  XXXL - MEGALOMANIA  wie beim " LUTZ " in Eugendorf ! Warum das bislang niemand aufgegriffen und angezeigt hat , das bleibt vorerst ein Rätsel !  Warum der planende Architekt, die Gewerbe - und Baubehörde das  " übersehen " haben darüber kann beliebig spekuliert werden ..................


       2. KENNZEICHNUNGS  -  MÄNGEL : auf beiden automatisch schließenden Glastüren  befinden sich nur belanglose  " Phantasie - Symbole "  weiß, die eine Raucherlounge andeuten sollen . Auf der  rechten doppelten  Eingangstüre  fehlt also die gesetzlich  vorgeschriebene  Kennzeichnung nach der NKV  völlig ;  auf der linken ( einfachen ) gibt es zusätzlich rechts oben das grüne Piktogramm nach der NKV, jedoch ohne den Warnhinweis nach § 13 b Abs. 4 TG .

         Im gesamten  Inneren der übergroßen Raucherlounge fehlt komplett dieser gesetzlich zwingende Warnhinweis

" RAUCHEN  GEFÄHRDET  IHRE
  
GESUNDHEIT     und  die

GESUNDHEIT  IHRER   MITMENSCHEN "

"............und ist die  Kennzeichnung  in ausreichender Größe und Zahl so anzubringen,  dass sie

ÜBERALL   IM   RAUM   GUT   SICHTBAR    und   der   WARNHINWEIS  GUT   LESBAR   IST . "


 Es  wurde also  ganz  offensichtlich  bewußt darauf  " verzichtet ", die Raucher durch solche Sprüche zu vergraulen und zu vertreiben . 

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40100931/NOR40100931.pdf 

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=BgblAuth&Dokumentnummer=BGBLA_2008_II_424 

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2008_II_424/BGBLA_2008_II_424.pdf 

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2008_II_424/COO_2026_100_2_493796.pdf 

Somit liegt auch hier eine dauerhafte eklatante Gesetzesverletzung vor , die zur Strafbarkeit nach § 14 Abs. 4 führt iVm  § 13 b  Tabakgesetz :

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40100934/NOR40100934.pdf 

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40100932/NOR40100932.pdf 


3. Bei  meinem  gestrigen  ausführlichen Besuch der  " VARENA "  konnte ich beobachten, dass Minderjährige  total fasziniert sind vom wahrhaft selbstmörderischen Treiben in dieser  katastrophal  verqualmten " Raucherlounge " und es ist der konkrete und ernsthafte Verdacht aufgetaucht, dass hier auch 15 - Jährige gewohnheitsmäßig Tabak rauchen und sie niemand daran hindert, weil es erkennbarerweise keinerlei Kontrollen gibt in dieser Hinsicht seitens der verantwortlichen Geschäftsführung des IN - Restaurants !  Dies erscheint gerade in der Bezirksschulstadt Vöcklabruck besonders bedenklich, weil es hier seit jeher auch die " anderen "  altbekannten Drogenprobleme gibt mit Cannabis & Co.....................Somit ist hier die Frage des aktiven  JUGEND  -  SCHUTZES aufgeworfen,  wenn ohne irgendwelche Kontrollen  hier stundenlang Minderjährige tun & lassen können, was sie gerade wollen . 


4.   Vor dem linken Eingang und auch im Inneren dieser Raucherlounge  befinden sich aufwendig ausgeführte doppelte  Plakatständer   mit riesengroßen Hinweisen darauf, dass hier nur IN - Kunden eingeladen sind und nicht Kunden von anderen Betrieben in der Varena .  Das beweist somit eindeutig,  dass man / frau  durchaus in der Lage wäre, die obzitierten gesetzlichen Warnhinweise  in mindestens der gleichen Größe und Anzahl  in der Raucherlounge zu positionieren .  Zusätzlich wäre anzuraten ein endloses Dauertonband zu installieren, das diesen zwingend vorgeschriebenen gesetzlichen Warnhinweis ( wie oben  übergroß konfiguriert in   R O T  )  permanent in aufdringlichster  Lautstärke wiedergibt . 

https://www.google.at/?gfe_rd=cr&ei=Z9dsVLq8JOaG8Qf-xIGYAg#q=Raucherlounge++Interspar 

http://www.spar.at/de_AT/index/standorte/48/voecklabruck_varena_2365.html 

http://www.spar.at/de_AT/index/standorte/48/varena_restaurantlinzerstrasse50_3466.html 


5.   Wie fast überall  unter ähnlichen Bedingungen,  werden  auch hier in diese  Raucherlounge von völlig verantwortungslosen   " Erwachsenen "  SÄUGLINGE &  KLEINKINDER   mitgenommen und dort mitunter stundenlang in Geiselhaft gehalten unter Konditionen, die das sofortige Einschreiten der Bundespolizei nach § 81 ff Strafgesetzbuch erforderlich machen müßte :  massive Gesundheitsschädigung von völlig wehrlosen Personen mit durchaus letalen Folgen auf die Dauer gesehen und niemand hindert sie daran !

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40023105/NOR40023105.pdf

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR12039048/NOR12039048.pdf 


SUMMA   SUMMARUM :  Die zuständige  Behörde müßte allein aufgrund dieser  hier veröffentlichten  Kritik  diese  mehrfach unter Gesetzesverletzung betriebene " Raucherlounge "  unter Anwendung unmittelbarer behördlicher Zwangsgewalt an Ort und Stelle schließen ohne vorgängiges Verfahren und darüber einen umfangreichen   BESCHEID  erlassen   nach dem  VVG, der alle hier aufgeworfenen Anschuldigungen ausführlich abhandelt und auch noch ergänzt und erweitert. 

NUMQUID   NONDUM   SATISSIME   ESTO  ???

NUNC   SATIS   ESTO   :   NUNC   ALEA   IACTA   ESTO   !!!

















https://www.google.at/?gfe_rd=cr&ei=tytvVP6iF8mo8weF8oKoAg#q=raucher+sind+m%C3%B6rder


https://www.dontsmoke.at/

http://www.who.int/tobacco/en/

http://www.who.int/fctc/en/

zuletzt  geändert : 21.11.2014  bei  " Zafer "

Dienstag, 18. November 2014

GEHT ES BITTE NOCH UMSTÄNDLICHER ?

ANZEIGE   VARENA   WIRD  IM  KREIS   HERUMGESCHICKT !

http://effumatum.blogspot.co.at/2014/06/varena-vocklabruck-erhebliches.html

       Vor  wenigen Tagen  wurde ich in sehr überraschender  Weise vom Gemeindeamt Strasswalchen vorgeladen  zur Zeugenbefragung : Das Strafamt der BH - VB  hatte  nämlich  im Rechtshilfeverfahren die BH - SL  bemüht, diese wiederum schickte den Verwaltungsstrafakt gegen den Betreiber  und Inhaber von " Cafe & Arena " in der " Varena "  unerklärlicherweise an das Gemeindeamt Straßwalchen, um mich zur Zeugenbefragung vorzuladen......................................................................

      Worum geht es nun aktuell :  Der  von mir Angezeigte  leugnet vehement, eine Verwaltungsübertretung  begangen zu  haben . Er habe seinem Personal stets klare Anweisung erteilt, diese Verbindungstür zwischen Schank und Raucherraum  geschlossen zu halten und nur im unbedingt notwendigen Ausmaß beim Servieren zu öffnen und sofort wieder zu schließen ............

     Diese Art der Rechtfertigung kennen wir ja zur Genüge  von vielen ähnlichen Anzeigen  und insbesondere aus dem hier schon mehrfach ausführlich erwähnten Fall  PLACHUTTA  WIEN  . Der  Verwaltungsgerichtshof Wien hat in seinem Erkenntnis vom  17.6.2013  mit GZ. 2012/11/0235  dazu ausführlich Stellung genommen  und die Rechtfertigungsversuche  von Mario  PLACHUTTA  endgültig verworfen :

https://www.google.at/?gfe_rd=cr&ei=yn5rVK7ZIOiG8QeCroDQAw#q=vwgh+rauchverbot+2013+ohne+durchschreiten

https://www.vwgh.gv.at/aktuelles/pressemitteilungen/2013/07-4-rauchverbot-zugang.html

https://www.vwgh.gv.at/aktuelles/pressemitteilungen/2013/2012110235.pdf?4cxx82

       Wenn wir uns nun das oben verlinkte PDF - Dokument des VwGH genau anschauen : Der in letzter Instanz erkennende VwGH  referiert ausführlich die sehr zutreffende Rechtsansicht des mit Beschwerde belangten UVS Wien  und kommt dann zum Ergebnis  im Punkt 4. auf S. 7 :

"  DIESES   VORBRINGEN  GEHT  FEHL "

    Auf  der S. 9 lesen wir dann unter Punkt 4,4 : " Auch dieses  Vorbringen ist vor dem Hintergrund der Anforderungen an ein iSd § 5 VStG   WIRKSAMES  Kontrollsystem  -  der Hinweis auf die Erteilung entsprechender Anweisungen und auf stichprobenartige, nicht näher konkretisierte Überprüfungen genügt diesen Anforderungen nicht ( vgl. die bei Walter / Thienel, Verwaltungsverfahrensgesetze II hoch 2 [ 2002 ], S. 105 f dargestellte hg. Judikatur ) -

          NICHT     ZIELFÜHREND " . 

Der  beschuldigte  Inhaber , Herr Karl  MAIER  aus  Gampern ,   hat von allem Anfang an ( die " VARENA "  eröffnete ca. im Jahre 2010  erstmals ihre Pforten )  verabsäumt, ein derartiges  WIRKSAMES  Kontrollsystem einzuführen : bei meinen ungefähr 10 Besuchen in der  VARENA  seit 2010  bis zu meiner Strafanzeige am  20.6.2014  war jedesmal zu beobachten, dass besagte Tür im geöffneten Zustand fix arretiert war über erhebliche Zeiträume, die ich als unmittelbarer  ZEUGE  konkret wahrnehmen konnte.  Zum angezeigten Zeitpunkt vom Mittwoch, den 18.6.2014  konnte ich exakt von 12 Uhr bis 13 Uhr direkt im Blickfeld sitzend an der Holzbrüstung  beobachten, dass diese Türe eine volle und ganze Stunde fix arretiert  war im geöffneten Zustand  während des hochfrequenten Betriebes zur Mittagsstunde , wobei mehr als 20 Personen im  Raucherraum  intensiv genug  qualmten  ! Dies bezeuge ich hiermit nochmals unter Wahrheitspflicht unter ausdrücklicher Berufung auf die mir sonst drohenden strafrechtlichen Folgen nach § 289 StGB

Dass  seit meiner Strafanzeige   N U N   diese Verbindungstür offensichtlich  gesetzeskonform  bedient wird, beseitigt bekanntlich keineswegs die Strafbarkeit von vollen 4 Jahren dauerhafter Gesetzesübertretung !


https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40093010/NOR40093010.pdf

      Diese  öffentliche Zeugenaussage  wird morgen vereinbarungsgemäß  dem Amtsleiter - Stellvertreter  von A - 5204  Straßwalchen, Herrn  Magister  Iuris  Johann FÜRST   persönlich vorgelegt, erforderlichenfalls noch mündlich ergänzt und mit dem vorgelegten Verwaltungsstrafakt retourniert an die zuständige BH -VB .

Extra Beilage : das obzitierte Erkenntnis des VwGH  vom 17.6.2013  mit GZ. 2012/11/0235  betreffend  den hier ganz genau gleichgelagerten Rechtfertigungsversuch von Mario  PLACHUTTA  in Wien  wird als  original PDF - Dokument in Papierform dem Akte einverleibt  mit insgesamt 15 Seiten und auch mit der entsprechenden Medieninfo des VwGH auf 2 Seiten . 


CETERUM   CENSEO   TSCHICK  -  MAFIAM   ESSE   DELENDAM  !

JEDE  STUNDE  WIRD  EIN  RAUCHER  HIER  IN  Ö.  von  der  MVG  ERMORDET  !!! 

https://www.google.at/?gfe_rd=cr&ei=b79sVJrwG-SG8QeuiYBI#q=mvg+Wien 

http://www.mvg.at/index.php?cid=66 

https://www.dontsmoke.at/ 

zuletzt  geändert  am  Montag, 24.11.2014  um 16 Uhr  im  " Office  Service "


Freitag, 7. November 2014

TÄGLICH HUNDERT ÜBERTRETUNGEN RAUCHVERBOT SCHULZENTRUM NEUMARKT bei Salzburg

VERWALTUNGSSTRAFRECHTLICHE   ANZEIGE   an  die  INSPEKTION     der  BUNDESPOLIZEI   in  A - 5202   NEUMARKT  bei   Salzburg

Seit   mehreren   Jahren gilt  im  Schulzentrum  Neumarkt   eine  Ortspolizeiliche  Verordnung der  Gemeindevertretung   über  das   Rauchverbot  und  auch für das  Sauberkeitsgebot .   Der  Werdegang  dieser  OPV   ist  im  " sessionnet "  vollständig  veröffentlicht :

https://www.google.at/?gfe_rd=cr&ei=UnVrVNGMAueG8Qfgx4G4AQ#q=Rauchverbot+Schulzentrum+Neumarkt

http://www.sessionnet.at/50324/vo0050.asp?__kvonr=666


Leider  erweist  sich  diese  sicher sehr gut gemeinte  Verordnung als weitgehend wirkungslos, weil  keinerlei Massnahmen zu deren Durchsetzung seitens der Gemeinde  und auch seitens der betroffenen Schulen HAK  und HBLA  getroffen werden.  Tagtäglich kommt  es zu  Schulzeiten zu sicherlich mehr als einhundert  Übertretungen dieser  Verordnung auf dem Schulareal :  Tausende  Zigarettenstummel  liegen schon seit Monaten und Jahren sichtbar am Boden  herum   als  Beweis  für diese Behauptung .

    Heute,  Freitag  der 7. November 2014 um ca.  12 Uhr  bei einem Lokalaugenschein vor  Ort  waren wieder etliche Schüler der HAK  anzutreffen beim verbotenen Rauchen direkt unter den drei großen Rauchverbotstafeln auf der Turnsaalfront  und sie warfen natürlich die Tschickstummel zu den anderen auf den Boden .  Es  gab schon mehrere diesbezügliche  Berichte in diversen Medien
und meinerseits gab es auch schon mehrere Anzeigen am Gemeindeamt und auch auf der Polizei sowie eine  massive Beschwerde im Salzburger Landtag, bei der Volksanwaltschaft  sowie im Unterrichtsministerium  -  jedoch blieben alle Bemühungen bislang  erfolglos .

   Im  Sessionnet   50324  des Gemeindeamtes Neumarkt vom 19.02.2008  lesen wir ausdrücklich :  " Die Polizeiinspektion Neumarkt und der Direktor der Hauptschule  haben der Stadtgemeinde Neumarkt  mitgeteilt,  dass  der allseits  bekannte  Missstand des Rauchens im Schulzentrum  ohne  eindeutige  Verbote nicht in den Griff zu bekommen ist......"

     Bereits  im Jahre 2008  hat  der damalige Postenkommandant  Josef  MAIERHOFER  öffentlich in den  " Salzburger  Nachrichten " festgestellt,  dass jedermann Verstöße gegen diese OPV auch auf der Polizei zur Anzeige bringen kann . Dies wird nun von mir unter Vorlage umfangreicher Unterlagen morgen, Samstag 8.11.2014  wie angekündigt  direkt beim Inspektionskommandanten  durchgeführt

.     Mit besonderem Nachdruck verwiesen wird auf das diesbezüglich  schon im Jänner  2006 erlassene  " Rundschreiben Nr. 3  Nichtraucherschutz an Schulen "  des Unterrichtsminsteriums,  das aktuell abrufbar ist unter dem Kürzel " bmbf "  auf der Homepage des  nunmehrigen Bundesministeriums für Bildung und Frauen .


https://www.bmbf.gv.at/ministerium/rs/2006_03.html


Dort wird ausdrücklich untersagt, derartige  Verhältnisse  wie hier in Neumarkt zu dulden  und zu fördern durch Nachgiebigkeit und Inkonsequenz !  In diesem  Runderlass  befindet sich auch eine eindeutige verbindliche  Weisung an alle Landesschulräte, konsequent durchzugreifen und alle Hausordnungen aufsichtsbehördlich aufzuheben, die das Rauchen  durch Schüler am Schulareal erlauben. Leider verweigert der LSR  Salzburg nach wie vor die Befolgung dieser Weisung, was nun unweigerlich zu einer  erneuten strafrechtlichen Anzeige gegen die Verantwortlichen im Bereich der mittelbaren Bundesverwaltung führen muss.

Nachtrag vom Montag, den 10. November 2014 um  13 Uhr 30  in Eugendorf  bei  " Sultan "  ZAFER  & CO. :

           Der   Kommandant der Bundes - Polizei  in Neumarkt  hat mir per Mail  mitgeteilt, dass die schwer bewaffnete  und mit allen Zwangsmitteln hochgerüstete  Bundespolizei  sich derartig fürchtet vor den rauchenden Schülern im SZ Neumarkt und vor den beiden raucherfreundlichen Direktoren von HAK & HBLA  und vor dem raucherfreundlichen neuen  Bürgermeister  von Neumarkt..............dass  jedweder Polizeieinsatz von vornherein aussichtslos ist  und daher eine bedingungslose Kapitulationserklärung  gegenüber diesen terroristischen Umtrieben schon vor Jahren abgegeben worden ist.  Dass seinerzeit  im  Februar  2008  die Initiative für diese OPV  jedoch von der Polizei ausgegangen war, das will heute niemand mehr wissen !

           Schöne  Bescherung :  tagtäglich kommt es zu mindestens 100  rotzfrechen Übertretungen dieser OPV im Schulzentrum Neumarkt,  mit verwaltungsstrafrechtlichen  Offizialdelikten in endloser Serie  in aller Öffentlichkeit :

1. Die Gemeindeführung  von Neumarkt  erweist sich dem gegenüber als völlig inkompetent und machtlos,  ignoriert auch seit über vollen 6 Jahren alle Hinweise, Meldungen und Anzeigen .

2. Die örtliche  Sicherheitspolizei  des Bundes weigert sich standhaft, im Bereich der Bundesschulen einzuschreiten, solange sie nicht direkt von den unmittelbar zuständigen Behörden dazu aufgefordert werden .

3 . Zuständige  Behörde 1. Instanz wäre der neue Bürgermeister von Neumarkt : der jedoch hat laut Dokument im " sessionnet "  vor etlichen Tagen in der Gemeindevertretung  sogar überredungsvoll durchgepeitscht  eine völlig illegale Aufweichung der OPV  aus Anlass einer Schachmeisterschaft !

" AUSZUG  aus  der  NIEDERSCHRIFT   STADTRAT - SITZUNG  vom 9.9.2014................
 PUNKT 7.3  RAUCHGELEGENHEIT  für  SCHACHTURNIER  in der NMS  Neumarkt 

        Bürgermeister DI  RIEGER : Der Schachklub ist in der NMS  untergebracht . Bei Turnieren dürfen sich auch die Raucher nicht entfernen, um nicht über elektronische Medien Hilfe zu erhalten.  Darum schreibt der Schachverband eine Rauchgelegenheit vor Ort vor. Alle Mitglieder des Stadtrates lehnen dies unter Hinweis auf die Vorbildwirkung und die gesetzliche Situation ( Schulgebäude,  Verbot des Rauchens in öffentlichen Gebäuden und insbesondere in Schulen )  vehement ab. Es darf keinerlei Ausnahmen geben. "  FdRdA   Amtsleiter  Mag Peter  REIFBERGER

" TOP  11  SITZUNG  der  GEMEINDEVERTRETUNG  vom 24.9.2014  

Änderung der Ortspolizeilichen Verordnung Rauchverbot im Schulzentrum für Bundesliga - Turniere  des  Schachklubs.................

BM RIEGER :  Es findet heuer die Bundesliga im Schachsport statt,  deshalb müssen wir die Verordnung  diesbezüglich abändern.  Der dafür vorgesehene Platz soll außerhalb des Gebäudes sein. Ein Bereich beim Lehrereingang  wird als Rauchplatz verwendet, wo zum genannten Zeitpunkt geraucht werden darf. Damit können die Bestimmungen des Schachverbandes eingehalten werden, da ansonsten die Bundesliga - Spiele nicht in Neumarkt stattfinden können. "

Abstimmungsergebnis in der GV : einstimmig angenommen  mit 18  Stimmen  PRO !

Dies trotz einstimmigem  VETO  durch den Stadtrat !!!


 4. Behörde 2. Instanz wäre die Bezirkshauptmannschaft Salzburg - Umgebung und dies sogar mehrfach, weil sowohl sicherheitspolizeiliche Aspekte vorliegen als auch gesundheitspolizeiliche  und zusätzlich schulrechtliche.  Die BH  will jedoch mit solchen " Lappalien "  ebenfalls nicht belästigt werden, wie mir immer wieder mitgeteilt worden ist. Da es mir unmöglich ist, die Straftäter namentlich anzuzeigen und die Polizei sogar die Mitwirkung zur Identitätsfeststellung im Sinne der ausführlichen diesbezüglichen Vorschriften im VStG  strikt verweigert................kann diese BH  als Verwaltungsstrafbehörde  keine Strafverfahren durchführen, soferne sie nicht ausdrücklich doch die Organe des Öffentlichen Sicherheitsdienstes direkt ins Minenfeld schickt zu wirksamen & erfolgreichen Erhebungen !  Siehe oben !

5. Der regierende  Landeshauptmann  von Salzburg  in seiner Funktion als Landesstatthalter der Bundesregierung im Bereich des Landesschulrates,  zugleich als gebürtiger  Neumarkter, ist nun offiziell  genau so unter strafrechtlicher Anklage wie seinerzeit sein Vater vor exakt. 30 Jahren :

         Damals  hatte  LHM  WILFRIED  I.  eine verbindliche Weisung  der Bundesregierung betreffend die Öffnungszeiten am 8.Dezember  stur missachtet  und war dann als Angeklagter vor dem Verfassungsgerichtshof gelandet - den Filius hatte er bereits mit als strafrechtlichen Verteidiger  !
          Und  heute verweigert  LHM  WILFRIED  II.  ebenso stur und unbelehrbar die entsprechende  verbindliche  WEISUNG  aus dem BMBF  wie oben verlinkt  als  verantwortlicher Präsident des Landesschulrates !  Noch jedoch schlafen alle Hunde  -  wer weckt sie auf ???
Wo bleibt die Einhaltung  der FCTC  BGBl.III/219/2005  über die weltweite  Bekämpfung und Ausrottung der Tabakepidemie, die sämtliche Körperschaften der Republik Österreich verpflichtet  zur bedingungslosen Mitwirkung im jeweiligen Kompetenzbereich  :

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=BgblAuth&Dokumentnummer=BGBLA_2005_III_219&ResultFunctionToken=00a31972-48a5-495a-9cb9-42bd63f9f237&Position=1&Titel=&Bgblnummer=219%2f2005&SucheNachGesetzen=False&SucheNachKundmachungen=False&SucheNachVerordnungen=False&SucheNachSonstiges=False&SucheNachTeil1=False&SucheNachTeil2=False&SucheNachTeil3=True&VonDatum=01.01.2004&BisDatum=11.11.2014&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=50&Suchworte=

Wo bleibt die Einhaltung der  diesbezüglichen Leitlinien  der WHO  betreffend Artikel 8  FCTC  und der dementsprechenden  dringenden " EMPFEHLUNG "  der  EU  im Amtsblatt C 296 /2009

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2009:296:0004:0014:DE:PDF

Nachtrag  vom Dienstag, 18.11.2014  abends im " Office  Service " in Salzburg :  Gestern vormittag  habe ich auf der PI Neumarkt sämtliche vorgelegten Dokumente wieder abgeholt, weil sich die Polizei strikt weigert, auch nur in irgendeiner Weise tätig zu werden. Ich betonte dort ausdrücklich nochmals, dass der angezeigte Sachverhalt insgesamt den Tatbestand auch nach § 16 SPG erfüllt : Da etliche strafgerichtliche Tatbestände vorliegen, handelt es sich insgesamt um eine " Allgemeine  Gefahr ", weil die hochkriminellen Auswirkungen der Tabakmafia hier auch in den Schulbereich wirken als  " Gefährlicher Angriff ". Somit wäre die Bundespolizei in ihrer Funktion als Kriminalpolizei zur amtswegigen  " Gefahrenerforschung " strengstens verpflichtet. Die Bundespolizei jedoch steckt hier den Kopf in den Sand und tut rein  gar nichts  !

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40162532/NOR40162532.pdf

Anschließend bin ich sofort auf das Gemeindeamt  rübergegangen und wollte dies dem Bürgermeister persönlich ganz kurz nur mitteilen : er weigerte sich strikt, mich auch nur anzuhören eine einzige Minute. Die Gemeinde Neumarkt steht auf dem Standpunkt, dass die Bundespolizei diese OPV  vollziehen muss, zumalen seinerzeit im Februar 2008 die Initiative dafür ja tatsächlich von der örtlichen Bundespolizei ausgegangen war  in Verbindung mit dem damaligen HSD  HANSEL  Johann.

SCHLUSS   MIT   RAUCHERWAHNSINN  &  RAUCHERTERROR  IN  ALLEN   SCHULBEREICHEN  IM  LANDE   SALZBURG  ! ! !

https://www.dontsmoke.at/
zuletzt geändert  am Montag,  24.11.2014  im  " Office  Service "