JAHRELANGE SYSTEMATISCHE GESETZESÜBERTRETUNG in der " RAUCHERLOUNGE " INTERSPAR VARENA !
Seit dem August 2010 betreibt die Firma SPAR AG in der Vöcklabrucker "VARENA " an der hochfrequenten B 1 Nord das INTERSPAR - SB - Restaurant mit einer übermäßig großen und besonders komfortablen " RAUCHER - LOUNGE " . Positiv ist voraus zu bemerken, dass diese Raucherlounge nicht als Durchgangsraum zu anderen Räumen dient, sondern bewußt als Abschluss an der Nordfront des riesigen Komplexes dient. Auch die automatischen Türen sind positiv zu vermerken . Es gibt jedoch trotzdem mehrere massive Kritikpunkte, die nun hier öffentlich dargelegt werden zum Nachdenken, bevor eine offizielle Strafanzeige an die BH errgeht :
1. Die Betriebsfläche dieser Raucherlounge ist wesentlich über den gesetzlich erlaubten 50 m 2 unter solchen Konditionen, ich schätze es werden wohl 70 bis 80 m 2 sein . Nach ausgereifter und gefestigter Judikatur des VwGH gilt für die entsprechenden Berechnungen nach § 13 a Tabakgesetz nur ein nach allen Seiten hin separat abschließbarer Raum als solcher " Raum der Gastronomie " , nicht jedoch gastronomisch genutzte Bereiche, die in offener Bauweise zur Mall hin betrieben werden. Somit befindet sich im Betrieb des IN - Resti Varena nur EIN EINZIGER RAUM DER GASTRONOMIE mit ungefähr 80 m 2 , woraus sich absolut zwingend das gesetzliche Rauchverbot nach § 13 a Abs .1 Tabakgesetz für diesen Raum ergibt !
Die SPAR AG betreibt somit seit über 4 vollen Jahren eine illegale Raucherlounge allein schon wegen der Größe !
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40100930/NOR40100930.pdf
http://effumatum.blogspot.co.at/2014/05/welt-nr-tag-2014-fumaria-xxxl-large.html
Es handelt sich hier also um dieselbe XXXL - MEGALOMANIA wie beim " LUTZ " in Eugendorf ! Warum das bislang niemand aufgegriffen und angezeigt hat , das bleibt vorerst ein Rätsel ! Warum der planende Architekt, die Gewerbe - und Baubehörde das " übersehen " haben darüber kann beliebig spekuliert werden ..................
2. KENNZEICHNUNGS - MÄNGEL : auf beiden automatisch schließenden Glastüren befinden sich nur belanglose " Phantasie - Symbole " weiß, die eine Raucherlounge andeuten sollen . Auf der rechten doppelten Eingangstüre fehlt also die gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung nach der NKV völlig ; auf der linken ( einfachen ) gibt es zusätzlich rechts oben das grüne Piktogramm nach der NKV, jedoch ohne den Warnhinweis nach § 13 b Abs. 4 TG .
Im gesamten Inneren der übergroßen Raucherlounge fehlt komplett dieser gesetzlich zwingende Warnhinweis
" RAUCHEN GEFÄHRDET IHRE
GESUNDHEIT und die
GESUNDHEIT IHRER MITMENSCHEN "
"............und ist die Kennzeichnung in ausreichender Größe und Zahl so anzubringen, dass sie
ÜBERALL IM RAUM GUT SICHTBAR und der WARNHINWEIS GUT LESBAR IST . "
Es wurde also ganz offensichtlich bewußt darauf " verzichtet ", die Raucher durch solche Sprüche zu vergraulen und zu vertreiben .
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40100931/NOR40100931.pdf
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=BgblAuth&Dokumentnummer=BGBLA_2008_II_424
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2008_II_424/BGBLA_2008_II_424.pdf
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2008_II_424/COO_2026_100_2_493796.pdf
Somit liegt auch hier eine dauerhafte eklatante Gesetzesverletzung vor , die zur Strafbarkeit nach § 14 Abs. 4 führt iVm § 13 b Tabakgesetz :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40100934/NOR40100934.pdf
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40100932/NOR40100932.pdf
3. Bei meinem gestrigen ausführlichen Besuch der " VARENA " konnte ich beobachten, dass Minderjährige total fasziniert sind vom wahrhaft selbstmörderischen Treiben in dieser katastrophal verqualmten " Raucherlounge " und es ist der konkrete und ernsthafte Verdacht aufgetaucht, dass hier auch 15 - Jährige gewohnheitsmäßig Tabak rauchen und sie niemand daran hindert, weil es erkennbarerweise keinerlei Kontrollen gibt in dieser Hinsicht seitens der verantwortlichen Geschäftsführung des IN - Restaurants ! Dies erscheint gerade in der Bezirksschulstadt Vöcklabruck besonders bedenklich, weil es hier seit jeher auch die " anderen " altbekannten Drogenprobleme gibt mit Cannabis & Co.....................Somit ist hier die Frage des aktiven JUGEND - SCHUTZES aufgeworfen, wenn ohne irgendwelche Kontrollen hier stundenlang Minderjährige tun & lassen können, was sie gerade wollen .
4. Vor dem linken Eingang und auch im Inneren dieser Raucherlounge befinden sich aufwendig ausgeführte doppelte Plakatständer mit riesengroßen Hinweisen darauf, dass hier nur IN - Kunden eingeladen sind und nicht Kunden von anderen Betrieben in der Varena . Das beweist somit eindeutig, dass man / frau durchaus in der Lage wäre, die obzitierten gesetzlichen Warnhinweise in mindestens der gleichen Größe und Anzahl in der Raucherlounge zu positionieren . Zusätzlich wäre anzuraten ein endloses Dauertonband zu installieren, das diesen zwingend vorgeschriebenen gesetzlichen Warnhinweis ( wie oben übergroß konfiguriert in R O T ) permanent in aufdringlichster Lautstärke wiedergibt .
https://www.google.at/?gfe_rd=cr&ei=Z9dsVLq8JOaG8Qf-xIGYAg#q=Raucherlounge++Interspar
http://www.spar.at/de_AT/index/standorte/48/voecklabruck_varena_2365.html
http://www.spar.at/de_AT/index/standorte/48/varena_restaurantlinzerstrasse50_3466.html
5. Wie fast überall unter ähnlichen Bedingungen, werden auch hier in diese Raucherlounge von völlig verantwortungslosen " Erwachsenen " SÄUGLINGE & KLEINKINDER mitgenommen und dort mitunter stundenlang in Geiselhaft gehalten unter Konditionen, die das sofortige Einschreiten der Bundespolizei nach § 81 ff Strafgesetzbuch erforderlich machen müßte : massive Gesundheitsschädigung von völlig wehrlosen Personen mit durchaus letalen Folgen auf die Dauer gesehen und niemand hindert sie daran !
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40023105/NOR40023105.pdf
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR12039048/NOR12039048.pdf
SUMMA SUMMARUM : Die zuständige Behörde müßte allein aufgrund dieser hier veröffentlichten Kritik diese mehrfach unter Gesetzesverletzung betriebene " Raucherlounge " unter Anwendung unmittelbarer behördlicher Zwangsgewalt an Ort und Stelle schließen ohne vorgängiges Verfahren und darüber einen umfangreichen BESCHEID erlassen nach dem VVG, der alle hier aufgeworfenen Anschuldigungen ausführlich abhandelt und auch noch ergänzt und erweitert.
NUMQUID NONDUM SATISSIME ESTO ???
NUNC SATIS ESTO : NUNC ALEA IACTA ESTO !!!
https://www.google.at/?gfe_rd=cr&ei=tytvVP6iF8mo8weF8oKoAg#q=raucher+sind+m%C3%B6rder
https://www.dontsmoke.at/
http://www.who.int/tobacco/en/
http://www.who.int/fctc/en/
zuletzt geändert : 21.11.2014 bei " Zafer "
Mittwoch, 19. November 2014
Dienstag, 18. November 2014
GEHT ES BITTE NOCH UMSTÄNDLICHER ?
ANZEIGE VARENA WIRD IM KREIS HERUMGESCHICKT !
http://effumatum.blogspot.co.at/2014/06/varena-vocklabruck-erhebliches.html
Vor wenigen Tagen wurde ich in sehr überraschender Weise vom Gemeindeamt Strasswalchen vorgeladen zur Zeugenbefragung : Das Strafamt der BH - VB hatte nämlich im Rechtshilfeverfahren die BH - SL bemüht, diese wiederum schickte den Verwaltungsstrafakt gegen den Betreiber und Inhaber von " Cafe & Arena " in der " Varena " unerklärlicherweise an das Gemeindeamt Straßwalchen, um mich zur Zeugenbefragung vorzuladen......................................................................
Worum geht es nun aktuell : Der von mir Angezeigte leugnet vehement, eine Verwaltungsübertretung begangen zu haben . Er habe seinem Personal stets klare Anweisung erteilt, diese Verbindungstür zwischen Schank und Raucherraum geschlossen zu halten und nur im unbedingt notwendigen Ausmaß beim Servieren zu öffnen und sofort wieder zu schließen ............
Diese Art der Rechtfertigung kennen wir ja zur Genüge von vielen ähnlichen Anzeigen und insbesondere aus dem hier schon mehrfach ausführlich erwähnten Fall PLACHUTTA WIEN . Der Verwaltungsgerichtshof Wien hat in seinem Erkenntnis vom 17.6.2013 mit GZ. 2012/11/0235 dazu ausführlich Stellung genommen und die Rechtfertigungsversuche von Mario PLACHUTTA endgültig verworfen :
https://www.google.at/?gfe_rd=cr&ei=yn5rVK7ZIOiG8QeCroDQAw#q=vwgh+rauchverbot+2013+ohne+durchschreiten
https://www.vwgh.gv.at/aktuelles/pressemitteilungen/2013/07-4-rauchverbot-zugang.html
https://www.vwgh.gv.at/aktuelles/pressemitteilungen/2013/2012110235.pdf?4cxx82
Wenn wir uns nun das oben verlinkte PDF - Dokument des VwGH genau anschauen : Der in letzter Instanz erkennende VwGH referiert ausführlich die sehr zutreffende Rechtsansicht des mit Beschwerde belangten UVS Wien und kommt dann zum Ergebnis im Punkt 4. auf S. 7 :
" DIESES VORBRINGEN GEHT FEHL "
Auf der S. 9 lesen wir dann unter Punkt 4,4 : " Auch dieses Vorbringen ist vor dem Hintergrund der Anforderungen an ein iSd § 5 VStG WIRKSAMES Kontrollsystem - der Hinweis auf die Erteilung entsprechender Anweisungen und auf stichprobenartige, nicht näher konkretisierte Überprüfungen genügt diesen Anforderungen nicht ( vgl. die bei Walter / Thienel, Verwaltungsverfahrensgesetze II hoch 2 [ 2002 ], S. 105 f dargestellte hg. Judikatur ) -
NICHT ZIELFÜHREND " .
Der beschuldigte Inhaber , Herr Karl MAIER aus Gampern , hat von allem Anfang an ( die " VARENA " eröffnete ca. im Jahre 2010 erstmals ihre Pforten ) verabsäumt, ein derartiges WIRKSAMES Kontrollsystem einzuführen : bei meinen ungefähr 10 Besuchen in der VARENA seit 2010 bis zu meiner Strafanzeige am 20.6.2014 war jedesmal zu beobachten, dass besagte Tür im geöffneten Zustand fix arretiert war über erhebliche Zeiträume, die ich als unmittelbarer ZEUGE konkret wahrnehmen konnte. Zum angezeigten Zeitpunkt vom Mittwoch, den 18.6.2014 konnte ich exakt von 12 Uhr bis 13 Uhr direkt im Blickfeld sitzend an der Holzbrüstung beobachten, dass diese Türe eine volle und ganze Stunde fix arretiert war im geöffneten Zustand während des hochfrequenten Betriebes zur Mittagsstunde , wobei mehr als 20 Personen im Raucherraum intensiv genug qualmten ! Dies bezeuge ich hiermit nochmals unter Wahrheitspflicht unter ausdrücklicher Berufung auf die mir sonst drohenden strafrechtlichen Folgen nach § 289 StGB
Dass seit meiner Strafanzeige N U N diese Verbindungstür offensichtlich gesetzeskonform bedient wird, beseitigt bekanntlich keineswegs die Strafbarkeit von vollen 4 Jahren dauerhafter Gesetzesübertretung !
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40093010/NOR40093010.pdf
Diese öffentliche Zeugenaussage wird morgen vereinbarungsgemäß dem Amtsleiter - Stellvertreter von A - 5204 Straßwalchen, Herrn Magister Iuris Johann FÜRST persönlich vorgelegt, erforderlichenfalls noch mündlich ergänzt und mit dem vorgelegten Verwaltungsstrafakt retourniert an die zuständige BH -VB .
Extra Beilage : das obzitierte Erkenntnis des VwGH vom 17.6.2013 mit GZ. 2012/11/0235 betreffend den hier ganz genau gleichgelagerten Rechtfertigungsversuch von Mario PLACHUTTA in Wien wird als original PDF - Dokument in Papierform dem Akte einverleibt mit insgesamt 15 Seiten und auch mit der entsprechenden Medieninfo des VwGH auf 2 Seiten .
CETERUM CENSEO TSCHICK - MAFIAM ESSE DELENDAM !
JEDE STUNDE WIRD EIN RAUCHER HIER IN Ö. von der MVG ERMORDET !!!
https://www.google.at/?gfe_rd=cr&ei=b79sVJrwG-SG8QeuiYBI#q=mvg+Wien
http://www.mvg.at/index.php?cid=66
https://www.dontsmoke.at/
zuletzt geändert am Montag, 24.11.2014 um 16 Uhr im " Office Service "
http://effumatum.blogspot.co.at/2014/06/varena-vocklabruck-erhebliches.html
Vor wenigen Tagen wurde ich in sehr überraschender Weise vom Gemeindeamt Strasswalchen vorgeladen zur Zeugenbefragung : Das Strafamt der BH - VB hatte nämlich im Rechtshilfeverfahren die BH - SL bemüht, diese wiederum schickte den Verwaltungsstrafakt gegen den Betreiber und Inhaber von " Cafe & Arena " in der " Varena " unerklärlicherweise an das Gemeindeamt Straßwalchen, um mich zur Zeugenbefragung vorzuladen......................................................................
Worum geht es nun aktuell : Der von mir Angezeigte leugnet vehement, eine Verwaltungsübertretung begangen zu haben . Er habe seinem Personal stets klare Anweisung erteilt, diese Verbindungstür zwischen Schank und Raucherraum geschlossen zu halten und nur im unbedingt notwendigen Ausmaß beim Servieren zu öffnen und sofort wieder zu schließen ............
Diese Art der Rechtfertigung kennen wir ja zur Genüge von vielen ähnlichen Anzeigen und insbesondere aus dem hier schon mehrfach ausführlich erwähnten Fall PLACHUTTA WIEN . Der Verwaltungsgerichtshof Wien hat in seinem Erkenntnis vom 17.6.2013 mit GZ. 2012/11/0235 dazu ausführlich Stellung genommen und die Rechtfertigungsversuche von Mario PLACHUTTA endgültig verworfen :
https://www.google.at/?gfe_rd=cr&ei=yn5rVK7ZIOiG8QeCroDQAw#q=vwgh+rauchverbot+2013+ohne+durchschreiten
https://www.vwgh.gv.at/aktuelles/pressemitteilungen/2013/07-4-rauchverbot-zugang.html
https://www.vwgh.gv.at/aktuelles/pressemitteilungen/2013/2012110235.pdf?4cxx82
Wenn wir uns nun das oben verlinkte PDF - Dokument des VwGH genau anschauen : Der in letzter Instanz erkennende VwGH referiert ausführlich die sehr zutreffende Rechtsansicht des mit Beschwerde belangten UVS Wien und kommt dann zum Ergebnis im Punkt 4. auf S. 7 :
" DIESES VORBRINGEN GEHT FEHL "
Auf der S. 9 lesen wir dann unter Punkt 4,4 : " Auch dieses Vorbringen ist vor dem Hintergrund der Anforderungen an ein iSd § 5 VStG WIRKSAMES Kontrollsystem - der Hinweis auf die Erteilung entsprechender Anweisungen und auf stichprobenartige, nicht näher konkretisierte Überprüfungen genügt diesen Anforderungen nicht ( vgl. die bei Walter / Thienel, Verwaltungsverfahrensgesetze II hoch 2 [ 2002 ], S. 105 f dargestellte hg. Judikatur ) -
NICHT ZIELFÜHREND " .
Der beschuldigte Inhaber , Herr Karl MAIER aus Gampern , hat von allem Anfang an ( die " VARENA " eröffnete ca. im Jahre 2010 erstmals ihre Pforten ) verabsäumt, ein derartiges WIRKSAMES Kontrollsystem einzuführen : bei meinen ungefähr 10 Besuchen in der VARENA seit 2010 bis zu meiner Strafanzeige am 20.6.2014 war jedesmal zu beobachten, dass besagte Tür im geöffneten Zustand fix arretiert war über erhebliche Zeiträume, die ich als unmittelbarer ZEUGE konkret wahrnehmen konnte. Zum angezeigten Zeitpunkt vom Mittwoch, den 18.6.2014 konnte ich exakt von 12 Uhr bis 13 Uhr direkt im Blickfeld sitzend an der Holzbrüstung beobachten, dass diese Türe eine volle und ganze Stunde fix arretiert war im geöffneten Zustand während des hochfrequenten Betriebes zur Mittagsstunde , wobei mehr als 20 Personen im Raucherraum intensiv genug qualmten ! Dies bezeuge ich hiermit nochmals unter Wahrheitspflicht unter ausdrücklicher Berufung auf die mir sonst drohenden strafrechtlichen Folgen nach § 289 StGB
Dass seit meiner Strafanzeige N U N diese Verbindungstür offensichtlich gesetzeskonform bedient wird, beseitigt bekanntlich keineswegs die Strafbarkeit von vollen 4 Jahren dauerhafter Gesetzesübertretung !
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40093010/NOR40093010.pdf
Diese öffentliche Zeugenaussage wird morgen vereinbarungsgemäß dem Amtsleiter - Stellvertreter von A - 5204 Straßwalchen, Herrn Magister Iuris Johann FÜRST persönlich vorgelegt, erforderlichenfalls noch mündlich ergänzt und mit dem vorgelegten Verwaltungsstrafakt retourniert an die zuständige BH -VB .
Extra Beilage : das obzitierte Erkenntnis des VwGH vom 17.6.2013 mit GZ. 2012/11/0235 betreffend den hier ganz genau gleichgelagerten Rechtfertigungsversuch von Mario PLACHUTTA in Wien wird als original PDF - Dokument in Papierform dem Akte einverleibt mit insgesamt 15 Seiten und auch mit der entsprechenden Medieninfo des VwGH auf 2 Seiten .
CETERUM CENSEO TSCHICK - MAFIAM ESSE DELENDAM !
JEDE STUNDE WIRD EIN RAUCHER HIER IN Ö. von der MVG ERMORDET !!!
https://www.google.at/?gfe_rd=cr&ei=b79sVJrwG-SG8QeuiYBI#q=mvg+Wien
http://www.mvg.at/index.php?cid=66
https://www.dontsmoke.at/
zuletzt geändert am Montag, 24.11.2014 um 16 Uhr im " Office Service "
Freitag, 7. November 2014
TÄGLICH HUNDERT ÜBERTRETUNGEN RAUCHVERBOT SCHULZENTRUM NEUMARKT bei Salzburg
VERWALTUNGSSTRAFRECHTLICHE ANZEIGE an die INSPEKTION der BUNDESPOLIZEI in A - 5202 NEUMARKT bei Salzburg
Seit mehreren Jahren gilt im Schulzentrum Neumarkt eine Ortspolizeiliche Verordnung der Gemeindevertretung über das Rauchverbot und auch für das Sauberkeitsgebot . Der Werdegang dieser OPV ist im " sessionnet " vollständig veröffentlicht :
https://www.google.at/?gfe_rd=cr&ei=UnVrVNGMAueG8Qfgx4G4AQ#q=Rauchverbot+Schulzentrum+Neumarkt
http://www.sessionnet.at/50324/vo0050.asp?__kvonr=666
Leider erweist sich diese sicher sehr gut gemeinte Verordnung als weitgehend wirkungslos, weil keinerlei Massnahmen zu deren Durchsetzung seitens der Gemeinde und auch seitens der betroffenen Schulen HAK und HBLA getroffen werden. Tagtäglich kommt es zu Schulzeiten zu sicherlich mehr als einhundert Übertretungen dieser Verordnung auf dem Schulareal : Tausende Zigarettenstummel liegen schon seit Monaten und Jahren sichtbar am Boden herum als Beweis für diese Behauptung .
Heute, Freitag der 7. November 2014 um ca. 12 Uhr bei einem Lokalaugenschein vor Ort waren wieder etliche Schüler der HAK anzutreffen beim verbotenen Rauchen direkt unter den drei großen Rauchverbotstafeln auf der Turnsaalfront und sie warfen natürlich die Tschickstummel zu den anderen auf den Boden . Es gab schon mehrere diesbezügliche Berichte in diversen Medien
und meinerseits gab es auch schon mehrere Anzeigen am Gemeindeamt und auch auf der Polizei sowie eine massive Beschwerde im Salzburger Landtag, bei der Volksanwaltschaft sowie im Unterrichtsministerium - jedoch blieben alle Bemühungen bislang erfolglos .
Im Sessionnet 50324 des Gemeindeamtes Neumarkt vom 19.02.2008 lesen wir ausdrücklich : " Die Polizeiinspektion Neumarkt und der Direktor der Hauptschule haben der Stadtgemeinde Neumarkt mitgeteilt, dass der allseits bekannte Missstand des Rauchens im Schulzentrum ohne eindeutige Verbote nicht in den Griff zu bekommen ist......"
Bereits im Jahre 2008 hat der damalige Postenkommandant Josef MAIERHOFER öffentlich in den " Salzburger Nachrichten " festgestellt, dass jedermann Verstöße gegen diese OPV auch auf der Polizei zur Anzeige bringen kann . Dies wird nun von mir unter Vorlage umfangreicher Unterlagen morgen, Samstag 8.11.2014 wie angekündigt direkt beim Inspektionskommandanten durchgeführt
. Mit besonderem Nachdruck verwiesen wird auf das diesbezüglich schon im Jänner 2006 erlassene " Rundschreiben Nr. 3 Nichtraucherschutz an Schulen " des Unterrichtsminsteriums, das aktuell abrufbar ist unter dem Kürzel " bmbf " auf der Homepage des nunmehrigen Bundesministeriums für Bildung und Frauen .
https://www.bmbf.gv.at/ministerium/rs/2006_03.html
Dort wird ausdrücklich untersagt, derartige Verhältnisse wie hier in Neumarkt zu dulden und zu fördern durch Nachgiebigkeit und Inkonsequenz ! In diesem Runderlass befindet sich auch eine eindeutige verbindliche Weisung an alle Landesschulräte, konsequent durchzugreifen und alle Hausordnungen aufsichtsbehördlich aufzuheben, die das Rauchen durch Schüler am Schulareal erlauben. Leider verweigert der LSR Salzburg nach wie vor die Befolgung dieser Weisung, was nun unweigerlich zu einer erneuten strafrechtlichen Anzeige gegen die Verantwortlichen im Bereich der mittelbaren Bundesverwaltung führen muss.
Nachtrag vom Montag, den 10. November 2014 um 13 Uhr 30 in Eugendorf bei " Sultan " ZAFER & CO. :
Der Kommandant der Bundes - Polizei in Neumarkt hat mir per Mail mitgeteilt, dass die schwer bewaffnete und mit allen Zwangsmitteln hochgerüstete Bundespolizei sich derartig fürchtet vor den rauchenden Schülern im SZ Neumarkt und vor den beiden raucherfreundlichen Direktoren von HAK & HBLA und vor dem raucherfreundlichen neuen Bürgermeister von Neumarkt..............dass jedweder Polizeieinsatz von vornherein aussichtslos ist und daher eine bedingungslose Kapitulationserklärung gegenüber diesen terroristischen Umtrieben schon vor Jahren abgegeben worden ist. Dass seinerzeit im Februar 2008 die Initiative für diese OPV jedoch von der Polizei ausgegangen war, das will heute niemand mehr wissen !
Schöne Bescherung : tagtäglich kommt es zu mindestens 100 rotzfrechen Übertretungen dieser OPV im Schulzentrum Neumarkt, mit verwaltungsstrafrechtlichen Offizialdelikten in endloser Serie in aller Öffentlichkeit :
1. Die Gemeindeführung von Neumarkt erweist sich dem gegenüber als völlig inkompetent und machtlos, ignoriert auch seit über vollen 6 Jahren alle Hinweise, Meldungen und Anzeigen .
2. Die örtliche Sicherheitspolizei des Bundes weigert sich standhaft, im Bereich der Bundesschulen einzuschreiten, solange sie nicht direkt von den unmittelbar zuständigen Behörden dazu aufgefordert werden .
3 . Zuständige Behörde 1. Instanz wäre der neue Bürgermeister von Neumarkt : der jedoch hat laut Dokument im " sessionnet " vor etlichen Tagen in der Gemeindevertretung sogar überredungsvoll durchgepeitscht eine völlig illegale Aufweichung der OPV aus Anlass einer Schachmeisterschaft !
" AUSZUG aus der NIEDERSCHRIFT STADTRAT - SITZUNG vom 9.9.2014................
PUNKT 7.3 RAUCHGELEGENHEIT für SCHACHTURNIER in der NMS Neumarkt
Bürgermeister DI RIEGER : Der Schachklub ist in der NMS untergebracht . Bei Turnieren dürfen sich auch die Raucher nicht entfernen, um nicht über elektronische Medien Hilfe zu erhalten. Darum schreibt der Schachverband eine Rauchgelegenheit vor Ort vor. Alle Mitglieder des Stadtrates lehnen dies unter Hinweis auf die Vorbildwirkung und die gesetzliche Situation ( Schulgebäude, Verbot des Rauchens in öffentlichen Gebäuden und insbesondere in Schulen ) vehement ab. Es darf keinerlei Ausnahmen geben. " FdRdA Amtsleiter Mag Peter REIFBERGER
" TOP 11 SITZUNG der GEMEINDEVERTRETUNG vom 24.9.2014
Änderung der Ortspolizeilichen Verordnung Rauchverbot im Schulzentrum für Bundesliga - Turniere des Schachklubs.................
BM RIEGER : Es findet heuer die Bundesliga im Schachsport statt, deshalb müssen wir die Verordnung diesbezüglich abändern. Der dafür vorgesehene Platz soll außerhalb des Gebäudes sein. Ein Bereich beim Lehrereingang wird als Rauchplatz verwendet, wo zum genannten Zeitpunkt geraucht werden darf. Damit können die Bestimmungen des Schachverbandes eingehalten werden, da ansonsten die Bundesliga - Spiele nicht in Neumarkt stattfinden können. "
Abstimmungsergebnis in der GV : einstimmig angenommen mit 18 Stimmen PRO !
Dies trotz einstimmigem VETO durch den Stadtrat !!!
4. Behörde 2. Instanz wäre die Bezirkshauptmannschaft Salzburg - Umgebung und dies sogar mehrfach, weil sowohl sicherheitspolizeiliche Aspekte vorliegen als auch gesundheitspolizeiliche und zusätzlich schulrechtliche. Die BH will jedoch mit solchen " Lappalien " ebenfalls nicht belästigt werden, wie mir immer wieder mitgeteilt worden ist. Da es mir unmöglich ist, die Straftäter namentlich anzuzeigen und die Polizei sogar die Mitwirkung zur Identitätsfeststellung im Sinne der ausführlichen diesbezüglichen Vorschriften im VStG strikt verweigert................kann diese BH als Verwaltungsstrafbehörde keine Strafverfahren durchführen, soferne sie nicht ausdrücklich doch die Organe des Öffentlichen Sicherheitsdienstes direkt ins Minenfeld schickt zu wirksamen & erfolgreichen Erhebungen ! Siehe oben !
5. Der regierende Landeshauptmann von Salzburg in seiner Funktion als Landesstatthalter der Bundesregierung im Bereich des Landesschulrates, zugleich als gebürtiger Neumarkter, ist nun offiziell genau so unter strafrechtlicher Anklage wie seinerzeit sein Vater vor exakt. 30 Jahren :
Damals hatte LHM WILFRIED I. eine verbindliche Weisung der Bundesregierung betreffend die Öffnungszeiten am 8.Dezember stur missachtet und war dann als Angeklagter vor dem Verfassungsgerichtshof gelandet - den Filius hatte er bereits mit als strafrechtlichen Verteidiger !
Und heute verweigert LHM WILFRIED II. ebenso stur und unbelehrbar die entsprechende verbindliche WEISUNG aus dem BMBF wie oben verlinkt als verantwortlicher Präsident des Landesschulrates ! Noch jedoch schlafen alle Hunde - wer weckt sie auf ???
Wo bleibt die Einhaltung der FCTC BGBl.III/219/2005 über die weltweite Bekämpfung und Ausrottung der Tabakepidemie, die sämtliche Körperschaften der Republik Österreich verpflichtet zur bedingungslosen Mitwirkung im jeweiligen Kompetenzbereich :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=BgblAuth&Dokumentnummer=BGBLA_2005_III_219&ResultFunctionToken=00a31972-48a5-495a-9cb9-42bd63f9f237&Position=1&Titel=&Bgblnummer=219%2f2005&SucheNachGesetzen=False&SucheNachKundmachungen=False&SucheNachVerordnungen=False&SucheNachSonstiges=False&SucheNachTeil1=False&SucheNachTeil2=False&SucheNachTeil3=True&VonDatum=01.01.2004&BisDatum=11.11.2014&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=50&Suchworte=
Wo bleibt die Einhaltung der diesbezüglichen Leitlinien der WHO betreffend Artikel 8 FCTC und der dementsprechenden dringenden " EMPFEHLUNG " der EU im Amtsblatt C 296 /2009
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2009:296:0004:0014:DE:PDF
Nachtrag vom Dienstag, 18.11.2014 abends im " Office Service " in Salzburg : Gestern vormittag habe ich auf der PI Neumarkt sämtliche vorgelegten Dokumente wieder abgeholt, weil sich die Polizei strikt weigert, auch nur in irgendeiner Weise tätig zu werden. Ich betonte dort ausdrücklich nochmals, dass der angezeigte Sachverhalt insgesamt den Tatbestand auch nach § 16 SPG erfüllt : Da etliche strafgerichtliche Tatbestände vorliegen, handelt es sich insgesamt um eine " Allgemeine Gefahr ", weil die hochkriminellen Auswirkungen der Tabakmafia hier auch in den Schulbereich wirken als " Gefährlicher Angriff ". Somit wäre die Bundespolizei in ihrer Funktion als Kriminalpolizei zur amtswegigen " Gefahrenerforschung " strengstens verpflichtet. Die Bundespolizei jedoch steckt hier den Kopf in den Sand und tut rein gar nichts !
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40162532/NOR40162532.pdf
Anschließend bin ich sofort auf das Gemeindeamt rübergegangen und wollte dies dem Bürgermeister persönlich ganz kurz nur mitteilen : er weigerte sich strikt, mich auch nur anzuhören eine einzige Minute. Die Gemeinde Neumarkt steht auf dem Standpunkt, dass die Bundespolizei diese OPV vollziehen muss, zumalen seinerzeit im Februar 2008 die Initiative dafür ja tatsächlich von der örtlichen Bundespolizei ausgegangen war in Verbindung mit dem damaligen HSD HANSEL Johann.
SCHLUSS MIT RAUCHERWAHNSINN & RAUCHERTERROR IN ALLEN SCHULBEREICHEN IM LANDE SALZBURG ! ! !
https://www.dontsmoke.at/
zuletzt geändert am Montag, 24.11.2014 im " Office Service "
Seit mehreren Jahren gilt im Schulzentrum Neumarkt eine Ortspolizeiliche Verordnung der Gemeindevertretung über das Rauchverbot und auch für das Sauberkeitsgebot . Der Werdegang dieser OPV ist im " sessionnet " vollständig veröffentlicht :
https://www.google.at/?gfe_rd=cr&ei=UnVrVNGMAueG8Qfgx4G4AQ#q=Rauchverbot+Schulzentrum+Neumarkt
http://www.sessionnet.at/50324/vo0050.asp?__kvonr=666
Leider erweist sich diese sicher sehr gut gemeinte Verordnung als weitgehend wirkungslos, weil keinerlei Massnahmen zu deren Durchsetzung seitens der Gemeinde und auch seitens der betroffenen Schulen HAK und HBLA getroffen werden. Tagtäglich kommt es zu Schulzeiten zu sicherlich mehr als einhundert Übertretungen dieser Verordnung auf dem Schulareal : Tausende Zigarettenstummel liegen schon seit Monaten und Jahren sichtbar am Boden herum als Beweis für diese Behauptung .
Heute, Freitag der 7. November 2014 um ca. 12 Uhr bei einem Lokalaugenschein vor Ort waren wieder etliche Schüler der HAK anzutreffen beim verbotenen Rauchen direkt unter den drei großen Rauchverbotstafeln auf der Turnsaalfront und sie warfen natürlich die Tschickstummel zu den anderen auf den Boden . Es gab schon mehrere diesbezügliche Berichte in diversen Medien
und meinerseits gab es auch schon mehrere Anzeigen am Gemeindeamt und auch auf der Polizei sowie eine massive Beschwerde im Salzburger Landtag, bei der Volksanwaltschaft sowie im Unterrichtsministerium - jedoch blieben alle Bemühungen bislang erfolglos .
Im Sessionnet 50324 des Gemeindeamtes Neumarkt vom 19.02.2008 lesen wir ausdrücklich : " Die Polizeiinspektion Neumarkt und der Direktor der Hauptschule haben der Stadtgemeinde Neumarkt mitgeteilt, dass der allseits bekannte Missstand des Rauchens im Schulzentrum ohne eindeutige Verbote nicht in den Griff zu bekommen ist......"
Bereits im Jahre 2008 hat der damalige Postenkommandant Josef MAIERHOFER öffentlich in den " Salzburger Nachrichten " festgestellt, dass jedermann Verstöße gegen diese OPV auch auf der Polizei zur Anzeige bringen kann . Dies wird nun von mir unter Vorlage umfangreicher Unterlagen morgen, Samstag 8.11.2014 wie angekündigt direkt beim Inspektionskommandanten durchgeführt
. Mit besonderem Nachdruck verwiesen wird auf das diesbezüglich schon im Jänner 2006 erlassene " Rundschreiben Nr. 3 Nichtraucherschutz an Schulen " des Unterrichtsminsteriums, das aktuell abrufbar ist unter dem Kürzel " bmbf " auf der Homepage des nunmehrigen Bundesministeriums für Bildung und Frauen .
https://www.bmbf.gv.at/ministerium/rs/2006_03.html
Dort wird ausdrücklich untersagt, derartige Verhältnisse wie hier in Neumarkt zu dulden und zu fördern durch Nachgiebigkeit und Inkonsequenz ! In diesem Runderlass befindet sich auch eine eindeutige verbindliche Weisung an alle Landesschulräte, konsequent durchzugreifen und alle Hausordnungen aufsichtsbehördlich aufzuheben, die das Rauchen durch Schüler am Schulareal erlauben. Leider verweigert der LSR Salzburg nach wie vor die Befolgung dieser Weisung, was nun unweigerlich zu einer erneuten strafrechtlichen Anzeige gegen die Verantwortlichen im Bereich der mittelbaren Bundesverwaltung führen muss.
Nachtrag vom Montag, den 10. November 2014 um 13 Uhr 30 in Eugendorf bei " Sultan " ZAFER & CO. :
Der Kommandant der Bundes - Polizei in Neumarkt hat mir per Mail mitgeteilt, dass die schwer bewaffnete und mit allen Zwangsmitteln hochgerüstete Bundespolizei sich derartig fürchtet vor den rauchenden Schülern im SZ Neumarkt und vor den beiden raucherfreundlichen Direktoren von HAK & HBLA und vor dem raucherfreundlichen neuen Bürgermeister von Neumarkt..............dass jedweder Polizeieinsatz von vornherein aussichtslos ist und daher eine bedingungslose Kapitulationserklärung gegenüber diesen terroristischen Umtrieben schon vor Jahren abgegeben worden ist. Dass seinerzeit im Februar 2008 die Initiative für diese OPV jedoch von der Polizei ausgegangen war, das will heute niemand mehr wissen !
Schöne Bescherung : tagtäglich kommt es zu mindestens 100 rotzfrechen Übertretungen dieser OPV im Schulzentrum Neumarkt, mit verwaltungsstrafrechtlichen Offizialdelikten in endloser Serie in aller Öffentlichkeit :
1. Die Gemeindeführung von Neumarkt erweist sich dem gegenüber als völlig inkompetent und machtlos, ignoriert auch seit über vollen 6 Jahren alle Hinweise, Meldungen und Anzeigen .
2. Die örtliche Sicherheitspolizei des Bundes weigert sich standhaft, im Bereich der Bundesschulen einzuschreiten, solange sie nicht direkt von den unmittelbar zuständigen Behörden dazu aufgefordert werden .
3 . Zuständige Behörde 1. Instanz wäre der neue Bürgermeister von Neumarkt : der jedoch hat laut Dokument im " sessionnet " vor etlichen Tagen in der Gemeindevertretung sogar überredungsvoll durchgepeitscht eine völlig illegale Aufweichung der OPV aus Anlass einer Schachmeisterschaft !
" AUSZUG aus der NIEDERSCHRIFT STADTRAT - SITZUNG vom 9.9.2014................
PUNKT 7.3 RAUCHGELEGENHEIT für SCHACHTURNIER in der NMS Neumarkt
Bürgermeister DI RIEGER : Der Schachklub ist in der NMS untergebracht . Bei Turnieren dürfen sich auch die Raucher nicht entfernen, um nicht über elektronische Medien Hilfe zu erhalten. Darum schreibt der Schachverband eine Rauchgelegenheit vor Ort vor. Alle Mitglieder des Stadtrates lehnen dies unter Hinweis auf die Vorbildwirkung und die gesetzliche Situation ( Schulgebäude, Verbot des Rauchens in öffentlichen Gebäuden und insbesondere in Schulen ) vehement ab. Es darf keinerlei Ausnahmen geben. " FdRdA Amtsleiter Mag Peter REIFBERGER
" TOP 11 SITZUNG der GEMEINDEVERTRETUNG vom 24.9.2014
Änderung der Ortspolizeilichen Verordnung Rauchverbot im Schulzentrum für Bundesliga - Turniere des Schachklubs.................
BM RIEGER : Es findet heuer die Bundesliga im Schachsport statt, deshalb müssen wir die Verordnung diesbezüglich abändern. Der dafür vorgesehene Platz soll außerhalb des Gebäudes sein. Ein Bereich beim Lehrereingang wird als Rauchplatz verwendet, wo zum genannten Zeitpunkt geraucht werden darf. Damit können die Bestimmungen des Schachverbandes eingehalten werden, da ansonsten die Bundesliga - Spiele nicht in Neumarkt stattfinden können. "
Abstimmungsergebnis in der GV : einstimmig angenommen mit 18 Stimmen PRO !
Dies trotz einstimmigem VETO durch den Stadtrat !!!
4. Behörde 2. Instanz wäre die Bezirkshauptmannschaft Salzburg - Umgebung und dies sogar mehrfach, weil sowohl sicherheitspolizeiliche Aspekte vorliegen als auch gesundheitspolizeiliche und zusätzlich schulrechtliche. Die BH will jedoch mit solchen " Lappalien " ebenfalls nicht belästigt werden, wie mir immer wieder mitgeteilt worden ist. Da es mir unmöglich ist, die Straftäter namentlich anzuzeigen und die Polizei sogar die Mitwirkung zur Identitätsfeststellung im Sinne der ausführlichen diesbezüglichen Vorschriften im VStG strikt verweigert................kann diese BH als Verwaltungsstrafbehörde keine Strafverfahren durchführen, soferne sie nicht ausdrücklich doch die Organe des Öffentlichen Sicherheitsdienstes direkt ins Minenfeld schickt zu wirksamen & erfolgreichen Erhebungen ! Siehe oben !
5. Der regierende Landeshauptmann von Salzburg in seiner Funktion als Landesstatthalter der Bundesregierung im Bereich des Landesschulrates, zugleich als gebürtiger Neumarkter, ist nun offiziell genau so unter strafrechtlicher Anklage wie seinerzeit sein Vater vor exakt. 30 Jahren :
Damals hatte LHM WILFRIED I. eine verbindliche Weisung der Bundesregierung betreffend die Öffnungszeiten am 8.Dezember stur missachtet und war dann als Angeklagter vor dem Verfassungsgerichtshof gelandet - den Filius hatte er bereits mit als strafrechtlichen Verteidiger !
Und heute verweigert LHM WILFRIED II. ebenso stur und unbelehrbar die entsprechende verbindliche WEISUNG aus dem BMBF wie oben verlinkt als verantwortlicher Präsident des Landesschulrates ! Noch jedoch schlafen alle Hunde - wer weckt sie auf ???
Wo bleibt die Einhaltung der FCTC BGBl.III/219/2005 über die weltweite Bekämpfung und Ausrottung der Tabakepidemie, die sämtliche Körperschaften der Republik Österreich verpflichtet zur bedingungslosen Mitwirkung im jeweiligen Kompetenzbereich :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=BgblAuth&Dokumentnummer=BGBLA_2005_III_219&ResultFunctionToken=00a31972-48a5-495a-9cb9-42bd63f9f237&Position=1&Titel=&Bgblnummer=219%2f2005&SucheNachGesetzen=False&SucheNachKundmachungen=False&SucheNachVerordnungen=False&SucheNachSonstiges=False&SucheNachTeil1=False&SucheNachTeil2=False&SucheNachTeil3=True&VonDatum=01.01.2004&BisDatum=11.11.2014&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=50&Suchworte=
Wo bleibt die Einhaltung der diesbezüglichen Leitlinien der WHO betreffend Artikel 8 FCTC und der dementsprechenden dringenden " EMPFEHLUNG " der EU im Amtsblatt C 296 /2009
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2009:296:0004:0014:DE:PDF
Nachtrag vom Dienstag, 18.11.2014 abends im " Office Service " in Salzburg : Gestern vormittag habe ich auf der PI Neumarkt sämtliche vorgelegten Dokumente wieder abgeholt, weil sich die Polizei strikt weigert, auch nur in irgendeiner Weise tätig zu werden. Ich betonte dort ausdrücklich nochmals, dass der angezeigte Sachverhalt insgesamt den Tatbestand auch nach § 16 SPG erfüllt : Da etliche strafgerichtliche Tatbestände vorliegen, handelt es sich insgesamt um eine " Allgemeine Gefahr ", weil die hochkriminellen Auswirkungen der Tabakmafia hier auch in den Schulbereich wirken als " Gefährlicher Angriff ". Somit wäre die Bundespolizei in ihrer Funktion als Kriminalpolizei zur amtswegigen " Gefahrenerforschung " strengstens verpflichtet. Die Bundespolizei jedoch steckt hier den Kopf in den Sand und tut rein gar nichts !
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40162532/NOR40162532.pdf
Anschließend bin ich sofort auf das Gemeindeamt rübergegangen und wollte dies dem Bürgermeister persönlich ganz kurz nur mitteilen : er weigerte sich strikt, mich auch nur anzuhören eine einzige Minute. Die Gemeinde Neumarkt steht auf dem Standpunkt, dass die Bundespolizei diese OPV vollziehen muss, zumalen seinerzeit im Februar 2008 die Initiative dafür ja tatsächlich von der örtlichen Bundespolizei ausgegangen war in Verbindung mit dem damaligen HSD HANSEL Johann.
SCHLUSS MIT RAUCHERWAHNSINN & RAUCHERTERROR IN ALLEN SCHULBEREICHEN IM LANDE SALZBURG ! ! !
https://www.dontsmoke.at/
zuletzt geändert am Montag, 24.11.2014 im " Office Service "
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