Dienstag, 18. November 2014

GEHT ES BITTE NOCH UMSTÄNDLICHER ?

ANZEIGE   VARENA   WIRD  IM  KREIS   HERUMGESCHICKT !

http://effumatum.blogspot.co.at/2014/06/varena-vocklabruck-erhebliches.html

       Vor  wenigen Tagen  wurde ich in sehr überraschender  Weise vom Gemeindeamt Strasswalchen vorgeladen  zur Zeugenbefragung : Das Strafamt der BH - VB  hatte  nämlich  im Rechtshilfeverfahren die BH - SL  bemüht, diese wiederum schickte den Verwaltungsstrafakt gegen den Betreiber  und Inhaber von " Cafe & Arena " in der " Varena "  unerklärlicherweise an das Gemeindeamt Straßwalchen, um mich zur Zeugenbefragung vorzuladen......................................................................

      Worum geht es nun aktuell :  Der  von mir Angezeigte  leugnet vehement, eine Verwaltungsübertretung  begangen zu  haben . Er habe seinem Personal stets klare Anweisung erteilt, diese Verbindungstür zwischen Schank und Raucherraum  geschlossen zu halten und nur im unbedingt notwendigen Ausmaß beim Servieren zu öffnen und sofort wieder zu schließen ............

     Diese Art der Rechtfertigung kennen wir ja zur Genüge  von vielen ähnlichen Anzeigen  und insbesondere aus dem hier schon mehrfach ausführlich erwähnten Fall  PLACHUTTA  WIEN  . Der  Verwaltungsgerichtshof Wien hat in seinem Erkenntnis vom  17.6.2013  mit GZ. 2012/11/0235  dazu ausführlich Stellung genommen  und die Rechtfertigungsversuche  von Mario  PLACHUTTA  endgültig verworfen :

https://www.google.at/?gfe_rd=cr&ei=yn5rVK7ZIOiG8QeCroDQAw#q=vwgh+rauchverbot+2013+ohne+durchschreiten

https://www.vwgh.gv.at/aktuelles/pressemitteilungen/2013/07-4-rauchverbot-zugang.html

https://www.vwgh.gv.at/aktuelles/pressemitteilungen/2013/2012110235.pdf?4cxx82

       Wenn wir uns nun das oben verlinkte PDF - Dokument des VwGH genau anschauen : Der in letzter Instanz erkennende VwGH  referiert ausführlich die sehr zutreffende Rechtsansicht des mit Beschwerde belangten UVS Wien  und kommt dann zum Ergebnis  im Punkt 4. auf S. 7 :

"  DIESES   VORBRINGEN  GEHT  FEHL "

    Auf  der S. 9 lesen wir dann unter Punkt 4,4 : " Auch dieses  Vorbringen ist vor dem Hintergrund der Anforderungen an ein iSd § 5 VStG   WIRKSAMES  Kontrollsystem  -  der Hinweis auf die Erteilung entsprechender Anweisungen und auf stichprobenartige, nicht näher konkretisierte Überprüfungen genügt diesen Anforderungen nicht ( vgl. die bei Walter / Thienel, Verwaltungsverfahrensgesetze II hoch 2 [ 2002 ], S. 105 f dargestellte hg. Judikatur ) -

          NICHT     ZIELFÜHREND " . 

Der  beschuldigte  Inhaber , Herr Karl  MAIER  aus  Gampern ,   hat von allem Anfang an ( die " VARENA "  eröffnete ca. im Jahre 2010  erstmals ihre Pforten )  verabsäumt, ein derartiges  WIRKSAMES  Kontrollsystem einzuführen : bei meinen ungefähr 10 Besuchen in der  VARENA  seit 2010  bis zu meiner Strafanzeige am  20.6.2014  war jedesmal zu beobachten, dass besagte Tür im geöffneten Zustand fix arretiert war über erhebliche Zeiträume, die ich als unmittelbarer  ZEUGE  konkret wahrnehmen konnte.  Zum angezeigten Zeitpunkt vom Mittwoch, den 18.6.2014  konnte ich exakt von 12 Uhr bis 13 Uhr direkt im Blickfeld sitzend an der Holzbrüstung  beobachten, dass diese Türe eine volle und ganze Stunde fix arretiert  war im geöffneten Zustand  während des hochfrequenten Betriebes zur Mittagsstunde , wobei mehr als 20 Personen im  Raucherraum  intensiv genug  qualmten  ! Dies bezeuge ich hiermit nochmals unter Wahrheitspflicht unter ausdrücklicher Berufung auf die mir sonst drohenden strafrechtlichen Folgen nach § 289 StGB

Dass  seit meiner Strafanzeige   N U N   diese Verbindungstür offensichtlich  gesetzeskonform  bedient wird, beseitigt bekanntlich keineswegs die Strafbarkeit von vollen 4 Jahren dauerhafter Gesetzesübertretung !


https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40093010/NOR40093010.pdf

      Diese  öffentliche Zeugenaussage  wird morgen vereinbarungsgemäß  dem Amtsleiter - Stellvertreter  von A - 5204  Straßwalchen, Herrn  Magister  Iuris  Johann FÜRST   persönlich vorgelegt, erforderlichenfalls noch mündlich ergänzt und mit dem vorgelegten Verwaltungsstrafakt retourniert an die zuständige BH -VB .

Extra Beilage : das obzitierte Erkenntnis des VwGH  vom 17.6.2013  mit GZ. 2012/11/0235  betreffend  den hier ganz genau gleichgelagerten Rechtfertigungsversuch von Mario  PLACHUTTA  in Wien  wird als  original PDF - Dokument in Papierform dem Akte einverleibt  mit insgesamt 15 Seiten und auch mit der entsprechenden Medieninfo des VwGH auf 2 Seiten . 


CETERUM   CENSEO   TSCHICK  -  MAFIAM   ESSE   DELENDAM  !

JEDE  STUNDE  WIRD  EIN  RAUCHER  HIER  IN  Ö.  von  der  MVG  ERMORDET  !!! 

https://www.google.at/?gfe_rd=cr&ei=b79sVJrwG-SG8QeuiYBI#q=mvg+Wien 

http://www.mvg.at/index.php?cid=66 

https://www.dontsmoke.at/ 

zuletzt  geändert  am  Montag, 24.11.2014  um 16 Uhr  im  " Office  Service "


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