ANZEIGE VARENA WIRD IM KREIS HERUMGESCHICKT !
http://effumatum.blogspot.co.at/2014/06/varena-vocklabruck-erhebliches.html
Vor wenigen Tagen wurde ich in sehr überraschender Weise vom Gemeindeamt Strasswalchen vorgeladen zur Zeugenbefragung : Das Strafamt der BH - VB hatte nämlich im Rechtshilfeverfahren die BH - SL bemüht, diese wiederum schickte den Verwaltungsstrafakt gegen den Betreiber und Inhaber von " Cafe & Arena " in der " Varena " unerklärlicherweise an das Gemeindeamt Straßwalchen, um mich zur Zeugenbefragung vorzuladen......................................................................
Worum geht es nun aktuell : Der von mir Angezeigte leugnet vehement, eine Verwaltungsübertretung begangen zu haben . Er habe seinem Personal stets klare Anweisung erteilt, diese Verbindungstür zwischen Schank und Raucherraum geschlossen zu halten und nur im unbedingt notwendigen Ausmaß beim Servieren zu öffnen und sofort wieder zu schließen ............
Diese Art der Rechtfertigung kennen wir ja zur Genüge von vielen ähnlichen Anzeigen und insbesondere aus dem hier schon mehrfach ausführlich erwähnten Fall PLACHUTTA WIEN . Der Verwaltungsgerichtshof Wien hat in seinem Erkenntnis vom 17.6.2013 mit GZ. 2012/11/0235 dazu ausführlich Stellung genommen und die Rechtfertigungsversuche von Mario PLACHUTTA endgültig verworfen :
https://www.google.at/?gfe_rd=cr&ei=yn5rVK7ZIOiG8QeCroDQAw#q=vwgh+rauchverbot+2013+ohne+durchschreiten
https://www.vwgh.gv.at/aktuelles/pressemitteilungen/2013/07-4-rauchverbot-zugang.html
https://www.vwgh.gv.at/aktuelles/pressemitteilungen/2013/2012110235.pdf?4cxx82
Wenn wir uns nun das oben verlinkte PDF - Dokument des VwGH genau anschauen : Der in letzter Instanz erkennende VwGH referiert ausführlich die sehr zutreffende Rechtsansicht des mit Beschwerde belangten UVS Wien und kommt dann zum Ergebnis im Punkt 4. auf S. 7 :
" DIESES VORBRINGEN GEHT FEHL "
Auf der S. 9 lesen wir dann unter Punkt 4,4 : " Auch dieses Vorbringen ist vor dem Hintergrund der Anforderungen an ein iSd § 5 VStG WIRKSAMES Kontrollsystem - der Hinweis auf die Erteilung entsprechender Anweisungen und auf stichprobenartige, nicht näher konkretisierte Überprüfungen genügt diesen Anforderungen nicht ( vgl. die bei Walter / Thienel, Verwaltungsverfahrensgesetze II hoch 2 [ 2002 ], S. 105 f dargestellte hg. Judikatur ) -
NICHT ZIELFÜHREND " .
Der beschuldigte Inhaber , Herr Karl MAIER aus Gampern , hat von allem Anfang an ( die " VARENA " eröffnete ca. im Jahre 2010 erstmals ihre Pforten ) verabsäumt, ein derartiges WIRKSAMES Kontrollsystem einzuführen : bei meinen ungefähr 10 Besuchen in der VARENA seit 2010 bis zu meiner Strafanzeige am 20.6.2014 war jedesmal zu beobachten, dass besagte Tür im geöffneten Zustand fix arretiert war über erhebliche Zeiträume, die ich als unmittelbarer ZEUGE konkret wahrnehmen konnte. Zum angezeigten Zeitpunkt vom Mittwoch, den 18.6.2014 konnte ich exakt von 12 Uhr bis 13 Uhr direkt im Blickfeld sitzend an der Holzbrüstung beobachten, dass diese Türe eine volle und ganze Stunde fix arretiert war im geöffneten Zustand während des hochfrequenten Betriebes zur Mittagsstunde , wobei mehr als 20 Personen im Raucherraum intensiv genug qualmten ! Dies bezeuge ich hiermit nochmals unter Wahrheitspflicht unter ausdrücklicher Berufung auf die mir sonst drohenden strafrechtlichen Folgen nach § 289 StGB
Dass seit meiner Strafanzeige N U N diese Verbindungstür offensichtlich gesetzeskonform bedient wird, beseitigt bekanntlich keineswegs die Strafbarkeit von vollen 4 Jahren dauerhafter Gesetzesübertretung !
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40093010/NOR40093010.pdf
Diese öffentliche Zeugenaussage wird morgen vereinbarungsgemäß dem Amtsleiter - Stellvertreter von A - 5204 Straßwalchen, Herrn Magister Iuris Johann FÜRST persönlich vorgelegt, erforderlichenfalls noch mündlich ergänzt und mit dem vorgelegten Verwaltungsstrafakt retourniert an die zuständige BH -VB .
Extra Beilage : das obzitierte Erkenntnis des VwGH vom 17.6.2013 mit GZ. 2012/11/0235 betreffend den hier ganz genau gleichgelagerten Rechtfertigungsversuch von Mario PLACHUTTA in Wien wird als original PDF - Dokument in Papierform dem Akte einverleibt mit insgesamt 15 Seiten und auch mit der entsprechenden Medieninfo des VwGH auf 2 Seiten .
CETERUM CENSEO TSCHICK - MAFIAM ESSE DELENDAM !
JEDE STUNDE WIRD EIN RAUCHER HIER IN Ö. von der MVG ERMORDET !!!
https://www.google.at/?gfe_rd=cr&ei=b79sVJrwG-SG8QeuiYBI#q=mvg+Wien
http://www.mvg.at/index.php?cid=66
https://www.dontsmoke.at/
zuletzt geändert am Montag, 24.11.2014 um 16 Uhr im " Office Service "
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