Freitag, 7. November 2014

TÄGLICH HUNDERT ÜBERTRETUNGEN RAUCHVERBOT SCHULZENTRUM NEUMARKT bei Salzburg

VERWALTUNGSSTRAFRECHTLICHE   ANZEIGE   an  die  INSPEKTION     der  BUNDESPOLIZEI   in  A - 5202   NEUMARKT  bei   Salzburg

Seit   mehreren   Jahren gilt  im  Schulzentrum  Neumarkt   eine  Ortspolizeiliche  Verordnung der  Gemeindevertretung   über  das   Rauchverbot  und  auch für das  Sauberkeitsgebot .   Der  Werdegang  dieser  OPV   ist  im  " sessionnet "  vollständig  veröffentlicht :

https://www.google.at/?gfe_rd=cr&ei=UnVrVNGMAueG8Qfgx4G4AQ#q=Rauchverbot+Schulzentrum+Neumarkt

http://www.sessionnet.at/50324/vo0050.asp?__kvonr=666


Leider  erweist  sich  diese  sicher sehr gut gemeinte  Verordnung als weitgehend wirkungslos, weil  keinerlei Massnahmen zu deren Durchsetzung seitens der Gemeinde  und auch seitens der betroffenen Schulen HAK  und HBLA  getroffen werden.  Tagtäglich kommt  es zu  Schulzeiten zu sicherlich mehr als einhundert  Übertretungen dieser  Verordnung auf dem Schulareal :  Tausende  Zigarettenstummel  liegen schon seit Monaten und Jahren sichtbar am Boden  herum   als  Beweis  für diese Behauptung .

    Heute,  Freitag  der 7. November 2014 um ca.  12 Uhr  bei einem Lokalaugenschein vor  Ort  waren wieder etliche Schüler der HAK  anzutreffen beim verbotenen Rauchen direkt unter den drei großen Rauchverbotstafeln auf der Turnsaalfront  und sie warfen natürlich die Tschickstummel zu den anderen auf den Boden .  Es  gab schon mehrere diesbezügliche  Berichte in diversen Medien
und meinerseits gab es auch schon mehrere Anzeigen am Gemeindeamt und auch auf der Polizei sowie eine  massive Beschwerde im Salzburger Landtag, bei der Volksanwaltschaft  sowie im Unterrichtsministerium  -  jedoch blieben alle Bemühungen bislang  erfolglos .

   Im  Sessionnet   50324  des Gemeindeamtes Neumarkt vom 19.02.2008  lesen wir ausdrücklich :  " Die Polizeiinspektion Neumarkt und der Direktor der Hauptschule  haben der Stadtgemeinde Neumarkt  mitgeteilt,  dass  der allseits  bekannte  Missstand des Rauchens im Schulzentrum  ohne  eindeutige  Verbote nicht in den Griff zu bekommen ist......"

     Bereits  im Jahre 2008  hat  der damalige Postenkommandant  Josef  MAIERHOFER  öffentlich in den  " Salzburger  Nachrichten " festgestellt,  dass jedermann Verstöße gegen diese OPV auch auf der Polizei zur Anzeige bringen kann . Dies wird nun von mir unter Vorlage umfangreicher Unterlagen morgen, Samstag 8.11.2014  wie angekündigt  direkt beim Inspektionskommandanten  durchgeführt

.     Mit besonderem Nachdruck verwiesen wird auf das diesbezüglich  schon im Jänner  2006 erlassene  " Rundschreiben Nr. 3  Nichtraucherschutz an Schulen "  des Unterrichtsminsteriums,  das aktuell abrufbar ist unter dem Kürzel " bmbf "  auf der Homepage des  nunmehrigen Bundesministeriums für Bildung und Frauen .


https://www.bmbf.gv.at/ministerium/rs/2006_03.html


Dort wird ausdrücklich untersagt, derartige  Verhältnisse  wie hier in Neumarkt zu dulden  und zu fördern durch Nachgiebigkeit und Inkonsequenz !  In diesem  Runderlass  befindet sich auch eine eindeutige verbindliche  Weisung an alle Landesschulräte, konsequent durchzugreifen und alle Hausordnungen aufsichtsbehördlich aufzuheben, die das Rauchen  durch Schüler am Schulareal erlauben. Leider verweigert der LSR  Salzburg nach wie vor die Befolgung dieser Weisung, was nun unweigerlich zu einer  erneuten strafrechtlichen Anzeige gegen die Verantwortlichen im Bereich der mittelbaren Bundesverwaltung führen muss.

Nachtrag vom Montag, den 10. November 2014 um  13 Uhr 30  in Eugendorf  bei  " Sultan "  ZAFER  & CO. :

           Der   Kommandant der Bundes - Polizei  in Neumarkt  hat mir per Mail  mitgeteilt, dass die schwer bewaffnete  und mit allen Zwangsmitteln hochgerüstete  Bundespolizei  sich derartig fürchtet vor den rauchenden Schülern im SZ Neumarkt und vor den beiden raucherfreundlichen Direktoren von HAK & HBLA  und vor dem raucherfreundlichen neuen  Bürgermeister  von Neumarkt..............dass  jedweder Polizeieinsatz von vornherein aussichtslos ist  und daher eine bedingungslose Kapitulationserklärung  gegenüber diesen terroristischen Umtrieben schon vor Jahren abgegeben worden ist.  Dass seinerzeit  im  Februar  2008  die Initiative für diese OPV  jedoch von der Polizei ausgegangen war, das will heute niemand mehr wissen !

           Schöne  Bescherung :  tagtäglich kommt es zu mindestens 100  rotzfrechen Übertretungen dieser OPV im Schulzentrum Neumarkt,  mit verwaltungsstrafrechtlichen  Offizialdelikten in endloser Serie  in aller Öffentlichkeit :

1. Die Gemeindeführung  von Neumarkt  erweist sich dem gegenüber als völlig inkompetent und machtlos,  ignoriert auch seit über vollen 6 Jahren alle Hinweise, Meldungen und Anzeigen .

2. Die örtliche  Sicherheitspolizei  des Bundes weigert sich standhaft, im Bereich der Bundesschulen einzuschreiten, solange sie nicht direkt von den unmittelbar zuständigen Behörden dazu aufgefordert werden .

3 . Zuständige  Behörde 1. Instanz wäre der neue Bürgermeister von Neumarkt : der jedoch hat laut Dokument im " sessionnet "  vor etlichen Tagen in der Gemeindevertretung  sogar überredungsvoll durchgepeitscht  eine völlig illegale Aufweichung der OPV  aus Anlass einer Schachmeisterschaft !

" AUSZUG  aus  der  NIEDERSCHRIFT   STADTRAT - SITZUNG  vom 9.9.2014................
 PUNKT 7.3  RAUCHGELEGENHEIT  für  SCHACHTURNIER  in der NMS  Neumarkt 

        Bürgermeister DI  RIEGER : Der Schachklub ist in der NMS  untergebracht . Bei Turnieren dürfen sich auch die Raucher nicht entfernen, um nicht über elektronische Medien Hilfe zu erhalten.  Darum schreibt der Schachverband eine Rauchgelegenheit vor Ort vor. Alle Mitglieder des Stadtrates lehnen dies unter Hinweis auf die Vorbildwirkung und die gesetzliche Situation ( Schulgebäude,  Verbot des Rauchens in öffentlichen Gebäuden und insbesondere in Schulen )  vehement ab. Es darf keinerlei Ausnahmen geben. "  FdRdA   Amtsleiter  Mag Peter  REIFBERGER

" TOP  11  SITZUNG  der  GEMEINDEVERTRETUNG  vom 24.9.2014  

Änderung der Ortspolizeilichen Verordnung Rauchverbot im Schulzentrum für Bundesliga - Turniere  des  Schachklubs.................

BM RIEGER :  Es findet heuer die Bundesliga im Schachsport statt,  deshalb müssen wir die Verordnung  diesbezüglich abändern.  Der dafür vorgesehene Platz soll außerhalb des Gebäudes sein. Ein Bereich beim Lehrereingang  wird als Rauchplatz verwendet, wo zum genannten Zeitpunkt geraucht werden darf. Damit können die Bestimmungen des Schachverbandes eingehalten werden, da ansonsten die Bundesliga - Spiele nicht in Neumarkt stattfinden können. "

Abstimmungsergebnis in der GV : einstimmig angenommen  mit 18  Stimmen  PRO !

Dies trotz einstimmigem  VETO  durch den Stadtrat !!!


 4. Behörde 2. Instanz wäre die Bezirkshauptmannschaft Salzburg - Umgebung und dies sogar mehrfach, weil sowohl sicherheitspolizeiliche Aspekte vorliegen als auch gesundheitspolizeiliche  und zusätzlich schulrechtliche.  Die BH  will jedoch mit solchen " Lappalien "  ebenfalls nicht belästigt werden, wie mir immer wieder mitgeteilt worden ist. Da es mir unmöglich ist, die Straftäter namentlich anzuzeigen und die Polizei sogar die Mitwirkung zur Identitätsfeststellung im Sinne der ausführlichen diesbezüglichen Vorschriften im VStG  strikt verweigert................kann diese BH  als Verwaltungsstrafbehörde  keine Strafverfahren durchführen, soferne sie nicht ausdrücklich doch die Organe des Öffentlichen Sicherheitsdienstes direkt ins Minenfeld schickt zu wirksamen & erfolgreichen Erhebungen !  Siehe oben !

5. Der regierende  Landeshauptmann  von Salzburg  in seiner Funktion als Landesstatthalter der Bundesregierung im Bereich des Landesschulrates,  zugleich als gebürtiger  Neumarkter, ist nun offiziell  genau so unter strafrechtlicher Anklage wie seinerzeit sein Vater vor exakt. 30 Jahren :

         Damals  hatte  LHM  WILFRIED  I.  eine verbindliche Weisung  der Bundesregierung betreffend die Öffnungszeiten am 8.Dezember  stur missachtet  und war dann als Angeklagter vor dem Verfassungsgerichtshof gelandet - den Filius hatte er bereits mit als strafrechtlichen Verteidiger  !
          Und  heute verweigert  LHM  WILFRIED  II.  ebenso stur und unbelehrbar die entsprechende  verbindliche  WEISUNG  aus dem BMBF  wie oben verlinkt  als  verantwortlicher Präsident des Landesschulrates !  Noch jedoch schlafen alle Hunde  -  wer weckt sie auf ???
Wo bleibt die Einhaltung  der FCTC  BGBl.III/219/2005  über die weltweite  Bekämpfung und Ausrottung der Tabakepidemie, die sämtliche Körperschaften der Republik Österreich verpflichtet  zur bedingungslosen Mitwirkung im jeweiligen Kompetenzbereich  :

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=BgblAuth&Dokumentnummer=BGBLA_2005_III_219&ResultFunctionToken=00a31972-48a5-495a-9cb9-42bd63f9f237&Position=1&Titel=&Bgblnummer=219%2f2005&SucheNachGesetzen=False&SucheNachKundmachungen=False&SucheNachVerordnungen=False&SucheNachSonstiges=False&SucheNachTeil1=False&SucheNachTeil2=False&SucheNachTeil3=True&VonDatum=01.01.2004&BisDatum=11.11.2014&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=50&Suchworte=

Wo bleibt die Einhaltung der  diesbezüglichen Leitlinien  der WHO  betreffend Artikel 8  FCTC  und der dementsprechenden  dringenden " EMPFEHLUNG "  der  EU  im Amtsblatt C 296 /2009

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2009:296:0004:0014:DE:PDF

Nachtrag  vom Dienstag, 18.11.2014  abends im " Office  Service " in Salzburg :  Gestern vormittag  habe ich auf der PI Neumarkt sämtliche vorgelegten Dokumente wieder abgeholt, weil sich die Polizei strikt weigert, auch nur in irgendeiner Weise tätig zu werden. Ich betonte dort ausdrücklich nochmals, dass der angezeigte Sachverhalt insgesamt den Tatbestand auch nach § 16 SPG erfüllt : Da etliche strafgerichtliche Tatbestände vorliegen, handelt es sich insgesamt um eine " Allgemeine  Gefahr ", weil die hochkriminellen Auswirkungen der Tabakmafia hier auch in den Schulbereich wirken als  " Gefährlicher Angriff ". Somit wäre die Bundespolizei in ihrer Funktion als Kriminalpolizei zur amtswegigen  " Gefahrenerforschung " strengstens verpflichtet. Die Bundespolizei jedoch steckt hier den Kopf in den Sand und tut rein  gar nichts  !

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40162532/NOR40162532.pdf

Anschließend bin ich sofort auf das Gemeindeamt  rübergegangen und wollte dies dem Bürgermeister persönlich ganz kurz nur mitteilen : er weigerte sich strikt, mich auch nur anzuhören eine einzige Minute. Die Gemeinde Neumarkt steht auf dem Standpunkt, dass die Bundespolizei diese OPV  vollziehen muss, zumalen seinerzeit im Februar 2008 die Initiative dafür ja tatsächlich von der örtlichen Bundespolizei ausgegangen war  in Verbindung mit dem damaligen HSD  HANSEL  Johann.

SCHLUSS   MIT   RAUCHERWAHNSINN  &  RAUCHERTERROR  IN  ALLEN   SCHULBEREICHEN  IM  LANDE   SALZBURG  ! ! !

https://www.dontsmoke.at/
zuletzt geändert  am Montag,  24.11.2014  im  " Office  Service "

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