ARBEITERKAMMER HALLEIN MISSACHTET TABAKGESETZ !
http://sbg.arbeiterkammer.at/ueberuns/kontakt/bezirksstellen/tennengau/index.html
Gestern , den 18.3.2015 um 11 Uhr 40 wurde am Polizeiamt der Bezirkshauptmannschaft HALLEIN durch die Sachbearbeiterin Frau Verena RAMSAUER folgende niederschriftliche Strafanzeige aufgenommen :
" Ich möchte hiermit Anzeige gem. § 14 Tabakgesetz - Nichtraucherschutz gegen das AK - Cafe in Hallein , zugleich gegen die Hausverwaltung des AK - Gebäudes erstatten .
Ich verfolge seit dem Inkrafttreten der Tabakgesetznovelle 2008 ( BGBl.I/120 ) am 1.1.2009, dass im AK - Gebäude neben dem Bahnhof Hallein, tagtäglich während der gesamten Öffnungszeit , die Eingangstüre zum AK - Cafe bewusst offengelassen wird, obwohl dieses AK - Cafe als Einraumbetrieb unter 50 m² als Raucherbetrieb geführt wird . Heute am 18.3.2015, soeben um ca. 11 Uhr 30 habe ich mit Sicherheit zum hundertstenmale den selben Sachverhalt vorgefunden . Im Lokal waren ca. 10 Raucher ganz eifrig beim Qualmen , die Eingangstüre ist sperrangelweit offen, der Tabakrauch dringt ungehindert ins Foyer des AK - Gebäudes.
Mehrere Versuche den verantwortlichen " INHABER " des Gebäudes zu entsprechenden Konsequenzen zu animieren waren bislang völlig vergeblich . Ich habe in der Anmeldung der AK heute wiederum das Problem zur Sprache gebracht und wurde erneut auf primitivste Art abgewimmelt . Sie sehen überhaupt keine Problemlage und keine Verantwortlichkeit ihrerseits : " Was sollte da schon verboten sein ? ............"
Diesbezüglich gibt es jedoch seit dem März 2009 einen umfangreichen Durchführungserlass aus dem zuständigen BMG über die Verantwortlichkeit des Inhabers einer multifunktionalen Immobilie mit mehreren verschiedenen Verwendungsarten ( BMG - 22180 - 0154 - III/B - 2009. ) Dieser Durchführungserlass wird dieser Strafanzeige in der PDF - Internetversion beigelegt . Eine umfangreiche Stellungnahme meinerseits erfolgt in den nächsten Tagen wie üblich im Internet auf der Adresse : www.effumatum .blogspot.co.at " # TEXT ENDE #
http://effumatum.blogspot.co.at/2013/10/effumatum-ausgeraucht-kapnopolis-raumt_5.html
http://bmg.cms.apa.at/cms/home/attachments/9/5/4/CH1041/CMS1397468657162/bemuehungen_inhaber_oeffentl_orte.pdf
Dazu ist nun ergänzend und klarstellend folgendes nachzutragen :
Wer das Gebäude der " ARBEITERKAMMER & GEWERKSCHAFTSBUND " in Hallein betritt , der gelangt zuerst in ein Foyer mit den üblichen Info - Tafeln etc , somit in einen " Raum öffentlichen Ortes " nach der Legaldefinition des Tabakgesetzes in § 1 Ziffer 11 in Verbindung mit § 13 Abs. 1
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40059196/NOR40059196.pdf
://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40100929/NOR40100929.pdf
In diesem Bereich gilt also das strikte Rauchverbot nach § 13 TG und natürlich auch die Verpflichtung zur Kennzeichnung nach § 13 b und sämtliche Obliegenheiten nach § 13 c
//www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40100931/NOR40100931.pdf
/www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40100932/NOR40100932.pdf
Diesbezüglich gibt es hier ja tatsächlich keine Beschwerde : diesen Obliegenheiten ist die Hausverwaltung ausreichend nachgekommen !
JEDOCH : durch die ständig bewusst und absichtlich offengelassene Tür des Cafe - Betriebes dringt unerlaubter Weise der hochgiftige Tabakrauch in den Verbotsbereich ! Für den Inhaber / Betreiber des Cafe gilt grundsätzlich § 13 a Tabakgesetz Absatz 1
www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40100930/NOR40100930.pdf
Wenn er den Betrieb generell mit zum Foyer hin geöffneter Türe betreibt, dann ist dieser Betreiber NICHT berechtigt , die Ausnahmebestimmung des Absatz 2 in Anspruch zu nehmen und er muss zwingend das gesetzliche Rauchverbot nach Abs. 1 einhalten und auch wirksam durchsetzen .
Da sich jedoch dieser Inhaber keinen Deut darum schert und seit mehreren Tausend Betriebstagen das Gesetz rotzfrech missachtet ohne die geringsten Skrupel und auch der verantwortliche Inhaber des Gesamtgebäudes bislang keinerlei Bemühung gezeigt hat , Recht & Gesetz durchzusetzen im Sinne des beigelegten Durchführungserlasses BMG - besteht somit doppelte Strafbarkeit sowohl gegen den gastronomischen Betreiber als auch gegen die AK - Führung !
SYMPTOMATISCH war wieder einmal das gesamte " Begleitgeschehen " : Ich versuchte zuerst auf dem GESUNDHEITSAMT eine formelle sanitätspolizeiliche Strafanzeige niederschriftlich aufnehmen zu lassen : Dort erklärte man sich für nicht zuständig und wollte mich zuerst auf die benachbarte Wachstube der Bundespolizei verweisen. Selbige jedoch verweigert grundsätzlich im gesamten Bundesgebiet seit jeher die Übernahme einer solchen verwaltungsstrafrechtlichen Anzeige ! Darauf hin versuchte man, mich ins Gewerbeamt zu schicken , welches jedoch ebenfalls nicht zuständig ist ! Nach längerem Herumtelefonieren wurde ich dann ins Referat Verkehr & Polizei geschickt zu einem Herrn Oberamtsrat , der jedoch wiederum als unzuständig zu bezeichnen war ! Letztendlich blieb ich doch im Polizeireferat und Frau Verena RAMSAUER notierte die niederschriftliche Anzeige mit anschließender Vorlage an ihre Vorgesetzte im Grade einer Juristin !
Was bedeutet das : nach wie vor wird von den zuständigen Behörden ihre fachbehördliche Verantwortung geleugnet und nicht wahrgenommen ! Das Tabakgesetz ist nun einmal eine sanitätspolizeiliche Vorschrift, im Bundesrecht - Index unter der Hauptgruppe 82 eingeordnet, Untergruppe 02 , im Range völlig gleich dem Suchtmittelgesetz, dem Epidemiegesetz etc. Wie nun kommt es , dass sämtliche Sanitätsbehörden im Bundesland Salzburg einschließlich der Landessanitätsdirektion das nach wie vor nicht wahrhaben wollen, sich keinen Deut scheren um die Durchsetzung des Nichtraucherschutzes und der konventionskonformen Tabakprävention nach der FCTC ???
Vor wenigen Tagen berichtete das " RECHTSPANORAMA " der Tageszeitung " Die Presse " von einem signifikanten Ausspruch des obersten Fachbeamten dieser Materie im BMG Dr. Franz PIETSCH anlässlich einer hochkarätigen Veranstaltung im Wiener Juridicum :
" DAS GESETZ IST KLAR GESCHEITERT ! "
http://diepresse.com/home/recht/rechtallgemein/4685931/Raucher-kosten-den-Staat-mehr-als-sie-bringen
Donnerstag, 19. März 2015
Dienstag, 3. März 2015
JURIDICUM WIEN SEINERZEIT als HARTNÄCKIGSTE KAPNOMANISCHE TRUTZBURG
IN MEMORIAM : CONTUMACISSIMUM ISTUD IURIDICUM VINDOBONENSE !!!
https://www.google.at/search?q=Juridicum+Wien+Rauchen&ie=utf-8&oe=utf-8&gws_rd=cr&ei=hMf1VPGMJYmBU-OLhLAI
http://diepresse.com/unternehmen/veranstaltungen/4661381/Rechtspanorama-am-Juridicum-br-Raucher-in-der-Defensive
In wenigen Tagen wird es sicherlich im Dachgeschoß des Wiener " Juridicums " nicht nur heiß hergehen bei öffentlichem Streitgespräch über :
" RAUCHER in der DEFENSIVE :
OFFENSIVE der VERNUNFT "
sondern es werden sicherlich auch die Köpfe " rauchen " beim erneuten unversöhnlichen Aufeinanderprallen von völlig unvereinbaren Rechtspositionen von hartgesottenen Kapnomanikern und von ebenso unerbittlichen Verteidigern der Luftreinheit !
Somit Anlass mehr als genug zu einem ausführlichen historischen Rückblick :
Schon mit der Stammfassung des Tabakgesetzes BGBl. 431/1995 wurde im § 13 Abs.1 Ziffer 3 nämlich bereits damals ab 1. Juli 1995 ein durchaus ernst gemeintes Rauchverbot auch in " HOCHSCHULEN oder Einrichtungen der beruflichen Bildung " als sanitätspolizeiliche Rechtsvorschrift eingeführt !
//www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1995_431_0/1995_431_0.pdf
Dieses zwingende gesetzliche Rauchverbot wurde im " Juridicum " Wien und in den meisten anderen Universitätsgebäuden in der gesamten Republik Kapnomanistan bis zum Jahresende 2004 total ignoriert . Mit der Tabakgesetznovelle 2004, BGBl.I/ 167 wurde dann aus der taxativen Aufzählung der Verbotsorte im § 13 Abs.1 eine generalisierende , indem ab 1.1.2005 das Rauchverbot insgesamt ausgedehnt wurde auf alle " Räume öffentlicher Orte "
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2004_I_167/BGBLA_2004_I_167.pdf
Aber auch dieses gesetzliche Rauchverbot wurde genauso total ignoriert weiterhin im der vorrangigen Juristenschmiede der Republik bis zum Jahre 2009 : sogar nach Inkrafttreten der massiven Strafbestimmungen der Tabakgesetznovelle 2008 , BGBl.I /120 kam es dort zu keiner Verbesserung . Nach wie vor gibt es im Internet dazu umfangreiche Dokumentationen , insbesondere Online - Berichte von " Presse " und auch vom " Standard " . Leider sind die besonders sorgfältigen Dokumentationen im www.rauchfreistudieren durch mehrfachen feindlichen Beschuss in den tiefen Abgrund versenkt worden und sind somit derzeit nicht greifbar ! Hoffentlich gelingt demnächst die " Bergung " der nach wie vor wertvollen " Schätze " des versenkten Schlachtschiffes " Rauchfreistudieren " , das derzeit auf dem tiefen Meeresgrund liegt !
http://members.chello.at/~kherzog/
Am 7.Oktober 2009 musste ich leider bei einer erneuten Visite in diesem Juridicum feststellen, dass sich nichts ins Positive verändert hatte : es wurde nach wie vor sowohl in der großen Aula, in den Stiegenhäusern und Gängen sowie in der Garderobe unten im Keller geraucht und die Zigarettenstummeln waren überall am Boden ! Daraufhin erstattete ich am Magistratischen Bezirksamt für den 1. ( und auch 8. ) Bezirk eine massive Strafanzeige gegen den damaligen Dekan der juridischen Fakultät Univ. Prof. Dr. Heinz MAYER unter Vorlage der diesbezüglichen " Rechtsposition " BMG - 22180 - 0154 - III/B/ 2009 vom März 2009 , die vom Herrn Mag. FIEDLER niederschriftlich aufgenommen wurde und dann von mir etliche Tage später noch ergänzt wurde durch einen umfangreichen Schriftsatz samt Beilagen .
Diese Strafanzeige erging jedoch nicht nur verwaltungsstrafrechtlich nach § 14 Tabakgesetz , sondern auch strafgerichtlich nach § 177 StGB, weil eindeutig " GEMEINGEFAHR " vorlag durch jahrelange Missachtung zwingender sanitätspolizeilicher Vorschriften . Im Laufe des Jahres 2010 gab es jedoch noch immer Beschwerden über die " Zustände " im Juridicum und niemand wollte so recht die volle und ganze Verantwortung dafür übernehmen. Mittlerweile jedoch ist es diesbezüglich ziemlich ruhig geworden - hat sich etwa nun sogar in der hartnäckigsten kapnomanischen Trutzburg der Republik RECHT & GESETZ AUCH WIRKSAM DURCHGESETZT ?
Denn viele Jahre hindurch ertönte bei jeder Beschwerde diesbezüglich im Juridicum der überaus kecke Kampfspruch der Kapnomaniker :
LEX IMPERFECTA :
LEX MICH AM ARSCH !!!
Am kommenden Montag , 9. März 2015 , wird also wohl wieder einmal die angebliche Entscheidungsfreiheit der Raucher und das angeblich legale Genussmittel Rauchtabak zu heftigen und wohl völlig unversöhnlichen Diskussionen führen . Darüber werden wir dann sicherlich im " Rechtspanorama " eine Woche später Näheres erfahren . Dazu möchte ich nun einen ganz besonders schwerwiegenden Fall katastrophal fehlgeleiteter Judikatur des Verwaltungsgerichtes Wien zur öffentlichen Debatte stellen :
/www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lvwg/LVWGT_WI_20140131_VGW_021_014_20080_2014_00/LVWGT_WI_20140131_VGW_021_014_20080_2014_00.pdf
Wenn dieses haarsträubende " VERKENNTNIS " Schule macht , dann können wir den gesamten Nichtraucherschutz in " Räumen öffentlicher Orte " wieder vergessen und jeder beliebige Inhaber kann seine " Einrichtung " halbe/ halbe als Raucherbetrieb und als Nichtraucherbetrieb führen - VÖLLIG ABSURD ! Und bislang ist leider noch keine übergeordnete kassatorische Entscheidung des VwGH bekanntgeworden . Leider wurde auch die diesbezügliche Amtsbeschwerde des BMG nicht publiziert bis dato - ein schwerwiegender Mangel !
Dazu aus der großen Fülle von " historischen " Funden :
http://derstandard.at/1853895
" RIECHEN WIE EIN VOLLER ASCHENBECHER "
vom 17.August 2005 bringt uns in Erinnerung, dass sogar der renommierte Universitätsprofessor Dr. Gerhard STREJZEK die gesamte Aula des Juridicums den Lungenselchern überlassen wollte ! Woraus sich ergibt, dass sogar renommierte Universitätsprofaxen von der wahren Rechtslage keine Ahnung haben und sich völlig verkehrte Ausdeutungen des § 13 Tabakgesetz dann auch im VGW offenbaren !
Aber es kommt noch weit ärger : der mittlerweile voll " habilitierte " gastronomische Oberpsychiater der Wirtschaftskammer Österreich , der jederzeit drei Psychiater ersetzen kann durch einen Alk & Nik ausschenkenden Wirt , ein gewisser Herr LEITL , der hat auf seiner sozusagen " amtlichen " Homepage diesbezüglich einen überaus deutlichen Anspruch als " gesetzgebende Körperschaft WKO " nach wie vor unverändert und auch unangefochten von der Justiz :
/www.wko.at/Content.Node/branchen/w/SparteTourismusundSportbetriebe/UnsereInhalte/Rauchverbot_in_oeffentlichen_Raeumen,_wie_etwa_Freizeit-_u.html
Dort sagt ER , der Oberpsychiater der kapnomanischen Republik : " Der Gesetzestext erlaubt prinzipiell auch, dass die jeweilige gewerbliche Tätigkeit ( z.B. Betrieb von Spielautomaten, Wettbüro ohne Gastronomie, Künstleragentur.....) ausgeübt wird . Das Gesundheitsministerium teilt diese Rechtsansicht allerdings nicht ! ..........."
Also : Raucherfriseur, Raucherbäcker, Rauchermetzger, Rauchersupermarkt, Raucherlandesgericht für Strafsachen, Raucherjuridicum etc.............so interpretiert WKO - Leitl seine Funktion als legislatives Oberorgan !
Im fachlich zuständigen BMG rauchen jetzt wohl die Köpfe bei der pflichtgemäßen Umsetzung der TPD II Amtsblatt L 127/1 vom 3.April 2014 = Richtlinie 2014/40 EU über die neuen Vorschriften für Tabakprodukte . Wir werden demnächst alle staunen über die im ME Nr.xyz der XXV. GP. vorgelegten Neuerungen - lassen wir uns überraschen !
http://ec.europa.eu/health/tobacco/docs/dir_201440_de.pdf
RAUCHER in der DEFENSIVE !!!
VERNUNFT in der OFFENSIVE ??
https://www.google.at/search?q=Juridicum+Wien+Rauchen&ie=utf-8&oe=utf-8&gws_rd=cr&ei=hMf1VPGMJYmBU-OLhLAI
http://diepresse.com/unternehmen/veranstaltungen/4661381/Rechtspanorama-am-Juridicum-br-Raucher-in-der-Defensive
In wenigen Tagen wird es sicherlich im Dachgeschoß des Wiener " Juridicums " nicht nur heiß hergehen bei öffentlichem Streitgespräch über :
" RAUCHER in der DEFENSIVE :
OFFENSIVE der VERNUNFT "
sondern es werden sicherlich auch die Köpfe " rauchen " beim erneuten unversöhnlichen Aufeinanderprallen von völlig unvereinbaren Rechtspositionen von hartgesottenen Kapnomanikern und von ebenso unerbittlichen Verteidigern der Luftreinheit !
Somit Anlass mehr als genug zu einem ausführlichen historischen Rückblick :
Schon mit der Stammfassung des Tabakgesetzes BGBl. 431/1995 wurde im § 13 Abs.1 Ziffer 3 nämlich bereits damals ab 1. Juli 1995 ein durchaus ernst gemeintes Rauchverbot auch in " HOCHSCHULEN oder Einrichtungen der beruflichen Bildung " als sanitätspolizeiliche Rechtsvorschrift eingeführt !
//www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1995_431_0/1995_431_0.pdf
Dieses zwingende gesetzliche Rauchverbot wurde im " Juridicum " Wien und in den meisten anderen Universitätsgebäuden in der gesamten Republik Kapnomanistan bis zum Jahresende 2004 total ignoriert . Mit der Tabakgesetznovelle 2004, BGBl.I/ 167 wurde dann aus der taxativen Aufzählung der Verbotsorte im § 13 Abs.1 eine generalisierende , indem ab 1.1.2005 das Rauchverbot insgesamt ausgedehnt wurde auf alle " Räume öffentlicher Orte "
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2004_I_167/BGBLA_2004_I_167.pdf
Aber auch dieses gesetzliche Rauchverbot wurde genauso total ignoriert weiterhin im der vorrangigen Juristenschmiede der Republik bis zum Jahre 2009 : sogar nach Inkrafttreten der massiven Strafbestimmungen der Tabakgesetznovelle 2008 , BGBl.I /120 kam es dort zu keiner Verbesserung . Nach wie vor gibt es im Internet dazu umfangreiche Dokumentationen , insbesondere Online - Berichte von " Presse " und auch vom " Standard " . Leider sind die besonders sorgfältigen Dokumentationen im www.rauchfreistudieren durch mehrfachen feindlichen Beschuss in den tiefen Abgrund versenkt worden und sind somit derzeit nicht greifbar ! Hoffentlich gelingt demnächst die " Bergung " der nach wie vor wertvollen " Schätze " des versenkten Schlachtschiffes " Rauchfreistudieren " , das derzeit auf dem tiefen Meeresgrund liegt !
http://members.chello.at/~kherzog/
Am 7.Oktober 2009 musste ich leider bei einer erneuten Visite in diesem Juridicum feststellen, dass sich nichts ins Positive verändert hatte : es wurde nach wie vor sowohl in der großen Aula, in den Stiegenhäusern und Gängen sowie in der Garderobe unten im Keller geraucht und die Zigarettenstummeln waren überall am Boden ! Daraufhin erstattete ich am Magistratischen Bezirksamt für den 1. ( und auch 8. ) Bezirk eine massive Strafanzeige gegen den damaligen Dekan der juridischen Fakultät Univ. Prof. Dr. Heinz MAYER unter Vorlage der diesbezüglichen " Rechtsposition " BMG - 22180 - 0154 - III/B/ 2009 vom März 2009 , die vom Herrn Mag. FIEDLER niederschriftlich aufgenommen wurde und dann von mir etliche Tage später noch ergänzt wurde durch einen umfangreichen Schriftsatz samt Beilagen .
Diese Strafanzeige erging jedoch nicht nur verwaltungsstrafrechtlich nach § 14 Tabakgesetz , sondern auch strafgerichtlich nach § 177 StGB, weil eindeutig " GEMEINGEFAHR " vorlag durch jahrelange Missachtung zwingender sanitätspolizeilicher Vorschriften . Im Laufe des Jahres 2010 gab es jedoch noch immer Beschwerden über die " Zustände " im Juridicum und niemand wollte so recht die volle und ganze Verantwortung dafür übernehmen. Mittlerweile jedoch ist es diesbezüglich ziemlich ruhig geworden - hat sich etwa nun sogar in der hartnäckigsten kapnomanischen Trutzburg der Republik RECHT & GESETZ AUCH WIRKSAM DURCHGESETZT ?
Denn viele Jahre hindurch ertönte bei jeder Beschwerde diesbezüglich im Juridicum der überaus kecke Kampfspruch der Kapnomaniker :
LEX IMPERFECTA :
LEX MICH AM ARSCH !!!
Am kommenden Montag , 9. März 2015 , wird also wohl wieder einmal die angebliche Entscheidungsfreiheit der Raucher und das angeblich legale Genussmittel Rauchtabak zu heftigen und wohl völlig unversöhnlichen Diskussionen führen . Darüber werden wir dann sicherlich im " Rechtspanorama " eine Woche später Näheres erfahren . Dazu möchte ich nun einen ganz besonders schwerwiegenden Fall katastrophal fehlgeleiteter Judikatur des Verwaltungsgerichtes Wien zur öffentlichen Debatte stellen :
/www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lvwg/LVWGT_WI_20140131_VGW_021_014_20080_2014_00/LVWGT_WI_20140131_VGW_021_014_20080_2014_00.pdf
Wenn dieses haarsträubende " VERKENNTNIS " Schule macht , dann können wir den gesamten Nichtraucherschutz in " Räumen öffentlicher Orte " wieder vergessen und jeder beliebige Inhaber kann seine " Einrichtung " halbe/ halbe als Raucherbetrieb und als Nichtraucherbetrieb führen - VÖLLIG ABSURD ! Und bislang ist leider noch keine übergeordnete kassatorische Entscheidung des VwGH bekanntgeworden . Leider wurde auch die diesbezügliche Amtsbeschwerde des BMG nicht publiziert bis dato - ein schwerwiegender Mangel !
Dazu aus der großen Fülle von " historischen " Funden :
http://derstandard.at/1853895
" RIECHEN WIE EIN VOLLER ASCHENBECHER "
vom 17.August 2005 bringt uns in Erinnerung, dass sogar der renommierte Universitätsprofessor Dr. Gerhard STREJZEK die gesamte Aula des Juridicums den Lungenselchern überlassen wollte ! Woraus sich ergibt, dass sogar renommierte Universitätsprofaxen von der wahren Rechtslage keine Ahnung haben und sich völlig verkehrte Ausdeutungen des § 13 Tabakgesetz dann auch im VGW offenbaren !
Aber es kommt noch weit ärger : der mittlerweile voll " habilitierte " gastronomische Oberpsychiater der Wirtschaftskammer Österreich , der jederzeit drei Psychiater ersetzen kann durch einen Alk & Nik ausschenkenden Wirt , ein gewisser Herr LEITL , der hat auf seiner sozusagen " amtlichen " Homepage diesbezüglich einen überaus deutlichen Anspruch als " gesetzgebende Körperschaft WKO " nach wie vor unverändert und auch unangefochten von der Justiz :
/www.wko.at/Content.Node/branchen/w/SparteTourismusundSportbetriebe/UnsereInhalte/Rauchverbot_in_oeffentlichen_Raeumen,_wie_etwa_Freizeit-_u.html
Dort sagt ER , der Oberpsychiater der kapnomanischen Republik : " Der Gesetzestext erlaubt prinzipiell auch, dass die jeweilige gewerbliche Tätigkeit ( z.B. Betrieb von Spielautomaten, Wettbüro ohne Gastronomie, Künstleragentur.....) ausgeübt wird . Das Gesundheitsministerium teilt diese Rechtsansicht allerdings nicht ! ..........."
Also : Raucherfriseur, Raucherbäcker, Rauchermetzger, Rauchersupermarkt, Raucherlandesgericht für Strafsachen, Raucherjuridicum etc.............so interpretiert WKO - Leitl seine Funktion als legislatives Oberorgan !
Im fachlich zuständigen BMG rauchen jetzt wohl die Köpfe bei der pflichtgemäßen Umsetzung der TPD II Amtsblatt L 127/1 vom 3.April 2014 = Richtlinie 2014/40 EU über die neuen Vorschriften für Tabakprodukte . Wir werden demnächst alle staunen über die im ME Nr.xyz der XXV. GP. vorgelegten Neuerungen - lassen wir uns überraschen !
http://ec.europa.eu/health/tobacco/docs/dir_201440_de.pdf
RAUCHER in der DEFENSIVE !!!
VERNUNFT in der OFFENSIVE ??
Sonntag, 22. Februar 2015
" BUNDESHEER PLANT TOTALES RAUCHVERBOT "
" BUNDESHEER PLANT TOTALES RAUCHVERBOT "
Die " Salzburger Nachrichten " brachten gestern, Samstag den 21.Februar 2015 auf der Seite 2 unter der Rubrik " Innenpolitik " mit obiger Schlagzeile folgenden redaktionellen Bericht durch den Wiener Redakteur Dr. Alexander PURGER ( alias : das leibhaftige " PURGATORIUM " ! )
" WIEN . Ein generelles Rauchverbot , und zwar auch im Freien , überlegt das Verteidigungsministerium einzuführen . Das Rauchverbot soll vorerst nur in der Wiener Rossauerkaserne , dem Sitz des Ministeriums, und in einem zweiten Amtsgebäude in Wien gelten . Zweifellos würde das aber über kurz oder lang ein Rauchverbot in allen Kasernen und auf allen Truppenübungsplätzen nach sich ziehen .
Zurzeit kursiert im Heer der Entwurf eines Nichtraucherschutzerlasses, der ein generelles Rauchverbot ab 1. September vorsieht . Argumentiert wird es mit der FÜRSORGEPFLICHT des Dienstgebers für alle Bediensteten . Auch finanzielle Gründe werden ins Treffen geführt :
" Die Abwesenheit vom Dienst zum Zwecke des regelmäßigen Rauchens ist rechtlich unzulässig . Durch eine Duldung würde dem Bund in Folge der tatsächlichen und dauernden Verkürzung der Dienstzeit ein beträchtlicher unmittelbarer Schaden entstehen . " Ein Arbeitsplatz dürfe nur für Aufgaben vorgesehen werden, der die volle Normarbeitskraft eines Menschen erfordere . Die Verkürzung der Dienstzeit zum Zwecke des Rauchens sei daher nicht zu rechtfertigen , heißt es in dem Entwurf . " Jeder Vorgesetzte, der ein derartiges Verhalten duldet, begibt sich daher in die Gefahr einer schadenersatzrechtlichen und disziplinären Verantwortung . "
Ein weiteres Argument für das Rauchverbot : " Durch das Rauchen entstehen nicht unerhebliche jährliche Kosten durch die weit stärkere Abnützung der Vorhänge und das Problem des Bürobezugs durch einen Nichtraucher nach einem Raucher ( Ausmalen ) . "
Und noch ein Argument : " Es ist sicher nicht mehr zeitgemäß , durch die Erlaubnis , im Amtsgebäude zu rauchen , eindeutig gesundheitsschädigendes Verhalten zu fördern " Ob das vorgeschlagene Rauchverbot wirklich kommt , muss die Ressortführung entscheiden . " # ZITAT ENDE #
Diese entschlossenene Offensive des zuständigen Bundesministers für " Landesverteidigung und Sport " gegen den nach wie vor gefährlichsten innerstaatlichen " FEIND " , nämlich gegen den sogenannten inneren Schweinehund mit Namen Nikotinsucht , muss nun auch von der gesamten Öffentlichkeit massiv unterstützt werden ! Der zuständige Minister Gerald KLUG hat sich ja vor kurzem auf " DONTSMOKE " entsprechend verewigt :
https://www.dontsmoke.at/mag-gerald-klug/
Ganz in diesem Sinne sollte die gesamte aktuelle Bundesheerführung nun einen entschlossenen und sicherlich siegreichen Feldzug gegen den nach wie vor im Heer allgegenwärtigen Raucherterror durchführen ! Vorbei längst die glorreichen Zeiten eines " Generalfeldmarschalles " Edi E ., der sowohl in der Rossauerkaserne, als auch auf allen Schlachtfeldern nur mit glosender und stinkender " Virginia " zu sehen und zu riechen war ! Und der von der Journaille Austria dafür auch noch mehrfach belobhudelt worden war für sein heldenhaftes , von gesetzlichen Vorschriften völlig unbeeinflussbares Verhalten :
So zum Beispiel brachten eben dieselben " Salzburger Nachrichten " am Montag, den 24.November 2008 auf der Seite 19 unter der Rubrik " PORTRÄT " und " LEBENSBILDER " eine exzessive ganzseitige und bebilderte Laudatio auf diesen kapnomanischen Generalfeldmarschall : natürlich mit keck erhobener Rechte , die eine glosende " Virginia " demonstrativ zwischen den Fingern hielt und dies noch dazu nicht auf dem Schlachtfeld etwa , nein direkt im " Raum eines Öffentlichen Ortes " nach § 13 Abs. 1 Tabakgesetz iVm § 1 Ziffer 11 und auch in Verbindung mit der entsprechenden Bestimmung im § 29 SPG ! Dazu verfasste das berüchtigte leibhaftige " Purgatorium " auch noch folgenden Akt der journaillistischen Anbetung & Verehrung :
" Sein Büro in der Wiener Rossauer Kaserne ist das einzige, das man mit der Nase findet . Schon auf dem Gang riecht man dichte Schwaden von Virginier - Rauch und jeder im Verteidigungsministerium weiß : hinter der Virginier, da steckt der Edi , der GRÖVAZ , der Größte Virginiaraucher aller Zeiten............denn der 59 - jährige Generalfeldmarschall genießt im Bundesheer so etwas wie " KULT - STATUS " .................
Und auch noch am Mittwoch, den 26.Jänner 2011 , brachten diese SN ( diesmal durch den Lokal - Redakteur Christoph REISER )auf der " SEITE DREI " erneut eine solche exzessive Lobhudelei auf den gegen die Bundespolitik rebellierenden GRÖVAZ mit der riesengroßen Schlagzeile : " GENERAL MIT RÜCKGRAT " und dazu eine farbenfrohe Abbildung mit glosender Virginia direkt im Mundwinkel oberhalb der goldenen Generalsembleme ! Dies mit der größten Selbstverständlichkeit , ohne Rüge durch den Presserat , ohne Rüge durch den Gesundheitsminister , wenngleich damals voll im Clinch mit dem Ressortchef - ihr könnt euch sicher noch alle gut daran erinnern !
Nach wie vor gibt es im Internet jede Menge Meldungen darüber, dass man beim Bundesheer vorwiegend " das SAUFEN & RAUCHEN " lernt :
https://www.google.at/search?q=Bundesheer+:+SAUFEN++und++RAUCHEN&ie=utf-8&oe=utf-8&gws_rd=cr&ei=AbrpVLjUF4T2Us69hOgJ
Dies ist wahrlich kein Ruhmesblatt für unser Bundesheer und sollte nun ultimativen Anlass ergeben für die totale Gegenoffensive . Der BMLVS wird nun auch öffentlich aufgefordert, den obzitierten Entwurf eines ministeriellen Nichtraucherschutzerlasses samt Erläuterungen auf seiner Homepage aktuell zu veröffentlichen ganz im Sinne des beschlussreif im Parlament liegenden neuen Artikels 22 a der Bundesverfassung : jedes Ministerium muss auch alle Erlässe von genereller Bedeutung in wirksamer Weise veröffentlichen, natürlich auch die Vorausentwürfe, damit sich eine rechtzeitige Möglichkeit zur Meinungsäußerung für eine breitere Öffentlichkeit ergibt !
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/ME/ME_00019/index.shtml
Hier im Ministerialentwurf 19 ME / XXV. GP. für die Abschaffung des generellen Amtsgeheimnisses und verfassungsrechtlicher Einführung einer ebenso generellen Informationspflicht sämtlicher Behörden und Ämter finden Sie in den Erläuterungen diesbezüglich noch ganz deutliche Aussagen . Leider sind dann die Erläuterungen der Regierungsvorlage 395 schon viel unklarer ausgefallen aufgrund mehrfacher negativer Stellungnahmen, die allesamt nachzulesen sind im oben verlinkten Dokument . Derzeit sind die Fronten diesbezüglich ziemlich festgefahren , es zeigt sich noch keine 2/3 Mehrheit für die vorgesehene Verfassungsänderung im Nationalrat . Besonders bemerkenswert dazu der Kommentar von NR SCHERAK Nikolaus , Neos , vor etlichen Tagen im " Standard " :
http://derstandard.at/2000011821883/Ein-Informationsfreiheitsgesetz-ohne-Informationsfreiheit
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/I/I_00395/index.shtml
Weiters wird hier eindringlichst in Erinnerung gerufen , dass die völkerrechtlichen Verbindlichkeiten der Republik aus der FCTC , BGBl.. III/219/2005 in Verbindung mit der Ratsempfehlung der EU über " Rauchfreie Umgebungen ", Amtsblatt C 296/2009 als typische " Querschnittsmaterie " vorrangig zwar unseren jungen, dynamischen und auch gesundheitspolitisch sehr vorbildhaften Aussenminister verpflichten, andererseits jedoch auch alle anderen Bundesminister und auch alle 9 Landeshäuptlinge und die entsprechenden Unterhäuptlinge für das Gesundheitswesen etc.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004509
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2009:296:0004:0014:DE:PDF
https://www.dontsmoke.at/sebastian-kurz/
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20150110_OTS0007/klugoberhauser-oesterreich-soll-statt-raucher-europameister-gesundheits-europameister-werden
EFFUMATUM AUSTRIA !!! - ÖSTER -RAUCH RAUCHT AUS !!!
https://www.google.at/search?q=EFFUMATUM+AUSTRIA&ie=utf-8&oe=utf-8&gws_rd=cr&ei=I8DpVNONLIGhULuBgrAK
Die " Salzburger Nachrichten " brachten gestern, Samstag den 21.Februar 2015 auf der Seite 2 unter der Rubrik " Innenpolitik " mit obiger Schlagzeile folgenden redaktionellen Bericht durch den Wiener Redakteur Dr. Alexander PURGER ( alias : das leibhaftige " PURGATORIUM " ! )
" WIEN . Ein generelles Rauchverbot , und zwar auch im Freien , überlegt das Verteidigungsministerium einzuführen . Das Rauchverbot soll vorerst nur in der Wiener Rossauerkaserne , dem Sitz des Ministeriums, und in einem zweiten Amtsgebäude in Wien gelten . Zweifellos würde das aber über kurz oder lang ein Rauchverbot in allen Kasernen und auf allen Truppenübungsplätzen nach sich ziehen .
Zurzeit kursiert im Heer der Entwurf eines Nichtraucherschutzerlasses, der ein generelles Rauchverbot ab 1. September vorsieht . Argumentiert wird es mit der FÜRSORGEPFLICHT des Dienstgebers für alle Bediensteten . Auch finanzielle Gründe werden ins Treffen geführt :
" Die Abwesenheit vom Dienst zum Zwecke des regelmäßigen Rauchens ist rechtlich unzulässig . Durch eine Duldung würde dem Bund in Folge der tatsächlichen und dauernden Verkürzung der Dienstzeit ein beträchtlicher unmittelbarer Schaden entstehen . " Ein Arbeitsplatz dürfe nur für Aufgaben vorgesehen werden, der die volle Normarbeitskraft eines Menschen erfordere . Die Verkürzung der Dienstzeit zum Zwecke des Rauchens sei daher nicht zu rechtfertigen , heißt es in dem Entwurf . " Jeder Vorgesetzte, der ein derartiges Verhalten duldet, begibt sich daher in die Gefahr einer schadenersatzrechtlichen und disziplinären Verantwortung . "
Ein weiteres Argument für das Rauchverbot : " Durch das Rauchen entstehen nicht unerhebliche jährliche Kosten durch die weit stärkere Abnützung der Vorhänge und das Problem des Bürobezugs durch einen Nichtraucher nach einem Raucher ( Ausmalen ) . "
Und noch ein Argument : " Es ist sicher nicht mehr zeitgemäß , durch die Erlaubnis , im Amtsgebäude zu rauchen , eindeutig gesundheitsschädigendes Verhalten zu fördern " Ob das vorgeschlagene Rauchverbot wirklich kommt , muss die Ressortführung entscheiden . " # ZITAT ENDE #
Diese entschlossenene Offensive des zuständigen Bundesministers für " Landesverteidigung und Sport " gegen den nach wie vor gefährlichsten innerstaatlichen " FEIND " , nämlich gegen den sogenannten inneren Schweinehund mit Namen Nikotinsucht , muss nun auch von der gesamten Öffentlichkeit massiv unterstützt werden ! Der zuständige Minister Gerald KLUG hat sich ja vor kurzem auf " DONTSMOKE " entsprechend verewigt :
https://www.dontsmoke.at/mag-gerald-klug/
Ganz in diesem Sinne sollte die gesamte aktuelle Bundesheerführung nun einen entschlossenen und sicherlich siegreichen Feldzug gegen den nach wie vor im Heer allgegenwärtigen Raucherterror durchführen ! Vorbei längst die glorreichen Zeiten eines " Generalfeldmarschalles " Edi E ., der sowohl in der Rossauerkaserne, als auch auf allen Schlachtfeldern nur mit glosender und stinkender " Virginia " zu sehen und zu riechen war ! Und der von der Journaille Austria dafür auch noch mehrfach belobhudelt worden war für sein heldenhaftes , von gesetzlichen Vorschriften völlig unbeeinflussbares Verhalten :
So zum Beispiel brachten eben dieselben " Salzburger Nachrichten " am Montag, den 24.November 2008 auf der Seite 19 unter der Rubrik " PORTRÄT " und " LEBENSBILDER " eine exzessive ganzseitige und bebilderte Laudatio auf diesen kapnomanischen Generalfeldmarschall : natürlich mit keck erhobener Rechte , die eine glosende " Virginia " demonstrativ zwischen den Fingern hielt und dies noch dazu nicht auf dem Schlachtfeld etwa , nein direkt im " Raum eines Öffentlichen Ortes " nach § 13 Abs. 1 Tabakgesetz iVm § 1 Ziffer 11 und auch in Verbindung mit der entsprechenden Bestimmung im § 29 SPG ! Dazu verfasste das berüchtigte leibhaftige " Purgatorium " auch noch folgenden Akt der journaillistischen Anbetung & Verehrung :
" Sein Büro in der Wiener Rossauer Kaserne ist das einzige, das man mit der Nase findet . Schon auf dem Gang riecht man dichte Schwaden von Virginier - Rauch und jeder im Verteidigungsministerium weiß : hinter der Virginier, da steckt der Edi , der GRÖVAZ , der Größte Virginiaraucher aller Zeiten............denn der 59 - jährige Generalfeldmarschall genießt im Bundesheer so etwas wie " KULT - STATUS " .................
Und auch noch am Mittwoch, den 26.Jänner 2011 , brachten diese SN ( diesmal durch den Lokal - Redakteur Christoph REISER )auf der " SEITE DREI " erneut eine solche exzessive Lobhudelei auf den gegen die Bundespolitik rebellierenden GRÖVAZ mit der riesengroßen Schlagzeile : " GENERAL MIT RÜCKGRAT " und dazu eine farbenfrohe Abbildung mit glosender Virginia direkt im Mundwinkel oberhalb der goldenen Generalsembleme ! Dies mit der größten Selbstverständlichkeit , ohne Rüge durch den Presserat , ohne Rüge durch den Gesundheitsminister , wenngleich damals voll im Clinch mit dem Ressortchef - ihr könnt euch sicher noch alle gut daran erinnern !
Nach wie vor gibt es im Internet jede Menge Meldungen darüber, dass man beim Bundesheer vorwiegend " das SAUFEN & RAUCHEN " lernt :
https://www.google.at/search?q=Bundesheer+:+SAUFEN++und++RAUCHEN&ie=utf-8&oe=utf-8&gws_rd=cr&ei=AbrpVLjUF4T2Us69hOgJ
Dies ist wahrlich kein Ruhmesblatt für unser Bundesheer und sollte nun ultimativen Anlass ergeben für die totale Gegenoffensive . Der BMLVS wird nun auch öffentlich aufgefordert, den obzitierten Entwurf eines ministeriellen Nichtraucherschutzerlasses samt Erläuterungen auf seiner Homepage aktuell zu veröffentlichen ganz im Sinne des beschlussreif im Parlament liegenden neuen Artikels 22 a der Bundesverfassung : jedes Ministerium muss auch alle Erlässe von genereller Bedeutung in wirksamer Weise veröffentlichen, natürlich auch die Vorausentwürfe, damit sich eine rechtzeitige Möglichkeit zur Meinungsäußerung für eine breitere Öffentlichkeit ergibt !
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/ME/ME_00019/index.shtml
Hier im Ministerialentwurf 19 ME / XXV. GP. für die Abschaffung des generellen Amtsgeheimnisses und verfassungsrechtlicher Einführung einer ebenso generellen Informationspflicht sämtlicher Behörden und Ämter finden Sie in den Erläuterungen diesbezüglich noch ganz deutliche Aussagen . Leider sind dann die Erläuterungen der Regierungsvorlage 395 schon viel unklarer ausgefallen aufgrund mehrfacher negativer Stellungnahmen, die allesamt nachzulesen sind im oben verlinkten Dokument . Derzeit sind die Fronten diesbezüglich ziemlich festgefahren , es zeigt sich noch keine 2/3 Mehrheit für die vorgesehene Verfassungsänderung im Nationalrat . Besonders bemerkenswert dazu der Kommentar von NR SCHERAK Nikolaus , Neos , vor etlichen Tagen im " Standard " :
http://derstandard.at/2000011821883/Ein-Informationsfreiheitsgesetz-ohne-Informationsfreiheit
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/I/I_00395/index.shtml
Weiters wird hier eindringlichst in Erinnerung gerufen , dass die völkerrechtlichen Verbindlichkeiten der Republik aus der FCTC , BGBl.. III/219/2005 in Verbindung mit der Ratsempfehlung der EU über " Rauchfreie Umgebungen ", Amtsblatt C 296/2009 als typische " Querschnittsmaterie " vorrangig zwar unseren jungen, dynamischen und auch gesundheitspolitisch sehr vorbildhaften Aussenminister verpflichten, andererseits jedoch auch alle anderen Bundesminister und auch alle 9 Landeshäuptlinge und die entsprechenden Unterhäuptlinge für das Gesundheitswesen etc.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004509
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2009:296:0004:0014:DE:PDF
https://www.dontsmoke.at/sebastian-kurz/
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20150110_OTS0007/klugoberhauser-oesterreich-soll-statt-raucher-europameister-gesundheits-europameister-werden
EFFUMATUM AUSTRIA !!! - ÖSTER -RAUCH RAUCHT AUS !!!
https://www.google.at/search?q=EFFUMATUM+AUSTRIA&ie=utf-8&oe=utf-8&gws_rd=cr&ei=I8DpVNONLIGhULuBgrAK
Mittwoch, 4. Februar 2015
SCHULWARENHÄNDLER PERWEIN VERFÜHRT TAGTÄGLICH SCHÜLER ZUM RAUCHEN !
STRASSWALCHEN : PBS - HÄNDLER Martin PERWEIN als SCHÜLERVERFÜHRER !
https://firmen.wko.at/Web/DetailsKontakt.aspx?FirmaID=c68d4459-93d0-4422-ac44-7803ea2bd4c8
http://www.oevp-strasswalchen.at/oevp-strasswalchen/team/martin-perwein
http://volksanwaltschaft.gv.at/artikel/Volksanwaltschaft-prueft-Raucherschutz-fuer-Jugendliche?topic_type=aktuelles&archiv=0
Vor wenigen Tagen, exakt am 19.Jänner 2015 , hat die Volksanwaltschaft Wien die oben verlinkte öffentliche Ankündigung eines speziellen amtlichen Prüfungsverfahrens betreffend
" RAUCHERSCHUTZ für JUGENDLICHE "
auf die Homepage gestellt mit folgendem Text, der nun als Motto für diese Internet - Post dienen soll :
" Die Volksanwaltschaft kündigt ein amtliches Prüfverfahren zum Schutz der österreichischen Kinder und Jugendlichen vor frühem Einstieg in Rauchergewohnheiten an. Kräuter : ' Das Ziel unseres Einschreitens ist ein verbindlicher Aktionsplan der Politik zur drastischen Senkung der Nikotinabhängigkeit im Jugendalter . Es darf KEINE KOMPROMISSE & AUSREDEN mehr geben, die Gesundheit junger Menschen hat im Mittelpunkt zu stehen '.
Aufgrund der traurigen internationalen Spitzenposition des Suchtverhaltens von österreichischen Jugendlichen, nahezu 30 Prozent der 15 - jährigen greifen zur Zigarette, seien gesellschaftspolitische Versäumnisse in der Vergangenheit offenkundig . In anderen Ländern mit wirkungsvollen Maßnahmen, wie beispielsweise in Irland, seien weniger als die Hälfte der Kinder und Jugendlichen der frühen Nikotinsucht verfallen.
Kräuter : ' Ich werde das Gesundheits - und Wirtschaftsministerium um eine offene und ehrliche Analyse der Mängel in der Prävention, der Kontrolle, der Preispolitik für Zigaretten und der verunglückten Maßnahmen zum Gesundheitsschutz in Lokalen ersuchen. Auf dieser Basis wird die VA eine KONSEQUENTE & NACHHALTIGE STRATEGIE zum Schutz der Jugend vor Nikotinabhängigkeit und einen Aktionsplan zur Verbesserung der Situation einfordern. ' "
Noch am selben Tage, also am 19.1.2015 habe ich der VA und etlichen anderen wichtigen Adressaten eine ausführliche Stellungnahme hier im Internet angekündigt . Gestern kam eine Antwort der VA , die ich entschieden korrigieren mußte unmittelbar , weil es sich im Anlassfall eben nicht um ein Tabakfachgeschäft handelt, sondern " nur " um eine Tabakverkaufsstelle verbunden mit einem vollen Gewerbe für PBS .
Schon vor weit über einem Jahr habe ich hier im Blog die bestehende Problematik voll aufgegriffen :
http://effumatum.blogspot.co.at/2013/10/klagliches-total-versagen-aller-10.html
Das klägliche Totalversagen aller 10 Regierungen ist offensichtlich für jedermann ! Es gibt in keinem einzigen Bundesland einen wirksamen Jugendschutz gegenüber den ständigen Verführungen durch die gesamte Nikotindrogenmafia und durch verantwortunglose erwachsene Raucher . Dies wird jahraus jahrein bestätigt zum Beispiel durch die vielfach zitierten OECD - Studien . In den vergangenen Wochen ist wieder einmal umfangreiche Debatte geführt worden in allen Medien, ob wir auch hier in KAPNOMANISTAN das gesetzliche Einstiegsalter für den Tabakkonsum von 16 auf 18 Jahre anheben könnten und wie das durchgeführt werden sollte. Und wieder wird es kein einheitliches Ergebnis geben können, weil die Kompetenz für den Jugendschutz großteils bei den Bundesländern liegt und sich also wieder einmal der Föderalismus querlegt als unüberwindbares Hindernis ..............
http://www.salzburg.com/nachrichten/kinder/eltern/sn/artikel/jugendliche-ueber-rauchverbot-dann-raucht-man-erst-recht-136077/
Die " Salzburger Nachrichten " brachten dazu am 26.1.2015 auf der S. 18 der Printausgabe den oben verlinkten Bericht mit riesengroßer Schlagzeile und dazu folgende Glosse von Wolfgang DÜR vom LBG Wien :
http://www.lbg.ac.at/de/themen/rauchen-gilt-letzte-bastion-der-freiheit-2612015
http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=669.msg4508#msg4508
Und schon am 24.10.2006 warnten diese SN eindringlich genug vor der " NIKOTINFALLE für KINDER " , die nach wie vor zehntausendfach aufgestellt sind im ganzen Bundesgebiet in aller Öffentlichkeit ! Und niemand wagt es einzuschreiten - die Bundespolizei verweigert jedwede Hilfestellung !!!
Und die " Tiroler Tageszeitung " brachte ebenfalls einen entsprechenden Bericht am 18.1.2015 über das klägliche Versagen des Jugendschutzes in Tirol und über das hochkriminelle Verhalten von Trafikanten :
http://www.tt.com/panorama/9497875-91/den-meisten-trafikanten-ist-es-doch-ganz-egal-wie-alt-du-bist.csp
Dies ist nur eine kleine Auswahl aus einer schier unübersehbaren Menge von Wortmeldungen zum Thema Tabakprävention bei Kindern und Jugendlichen . Die Volksanwaltschaft wird sich nun beim amtlichen Prüfverfahren mit all diesen Aspekten sicherlich gründlich genug auseinandersetzen .
Nun zu den wichtigsten Rechtsgrundlagen : Nehmen wir zuerst den § 1 des Salzburger Landesgesetzes über den Jugendschutz und die Jugendförderung :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrSbg/LSB12014008/LSB12014008.pdf
" RECHT JUNGER MENSCHEN
Abs. 1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf den Schutz seines Lebens, die Sicherung seiner körperlichen und seelischen Gesundheit, die Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit und auf Förderung der Entwicklung seiner körperlichen, seelischen und geistigen Kräfte . "
Dieses unabdingbare Grundrecht eines jeden Kindes und eines jeden Jugendlichen hier in Straßwalchen, Land Salzburg, Republik KAPNOMANISTAN , wird vom PBS - Händler Martin PERWEIN , Salzburger Straße 5 , tagtäglich hundertfach missachtet durch aufdringliche Tabakwerbung in diesem Schulwarengeschäft direkt bei der Kassa , direkt beim Eingang und auch an der Außenseite durch Werbung auf den 2 Automaten, die rund um die Uhr zugänglich sind .
Da Herr Martin PERWEIN auch Inhaber einer Konzession für eine Tabakverkaufsstelle nach § 23 Tabakmonopolgesetz ist, beansprucht er nach § 39 TabMG in Verbindung mit § 11 Abs. 4 Ziffer 4 und Abs. 5 Tabakgesetz auch das uneingeschränkte Recht auf Werbung
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR12054719/NOR12054719.pdf
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40100926/NOR40100926.pdf
Im Ergebnis wird jedoch der § 1 Salzburger Jugendgesetz dadurch massiv verletzt und auch sämtliche Grundsätze der FCTC, der internationalen Konvention zur gezielten Eindämmung und Ausrottung der Tabakepidemie
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004509
Insbesondere wird krass verletzt der diesbezügliche Artikel 13 der FCTC :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40073592/NOR40073592.pdf
denn die Tabakwerbung im PBS - Fachgeschäft von Martin Perwein hier in Straßwalchen ist " falsch, irreführend, täuschend und durchaus geeignet, einen falschen Eindruck über dessen Eigenschaften, gesundheitliche Auswirkungen, Gefahren oder Emissionen zu erwecken " nach Abs. 4 lit.a
Letztlich verantwortlich für diese unerträgliche Situation ist auf Bundesebene der Finanzminister Hansjörg SCHELLING, weil sämtliche Aktivitäten von Trafikanten im Sinne des Tabakmonopolgesetzes und des Tabaksteuergesetzes über die ausgelagerte Monopolverwaltungsgesellschaft MVG diesem BMF zuzurechnen sind . Weiters verantwortlich ist auch der Wirtschaftsminister MITTERLEHNER , weil die Trafikanten und auch alle sonstigen Händler Mitglieder der Wirtschaftskammer sind . Aber auch die Gesundheitsminsterin OBERHAUSER hat diese verquere Situation mitzuverantworten, dass entgegen allen Grundsätzen der Prävention in einem Schulwarengeschäft tagtäglich unzählige Kinder & Jugendliche massiv belästigt und gefährdet werden durch aufdringlichste Tabakwerbung .
Im Bereich der Salzburger Landesregierung liegt nun die unmittelbare Verantwortung für den Jugendschutz bei Landesrätin Martina BERTHOLD und selbige wird nun hier öffentlich aufgefordert, unverzüglich einzuschreiten und das tagtägliche Misshandeln völlig wehrloser Schulkinder ab 6 Jahren durch den PBS - Händler Martin PERWEIN hier in Straßwalchen wirksam und dauerhaft zu beseitigen, ansonsten kriminalpolizeiliche und staatsanwaltschaftliche Strafanzeige erstattet werden müßte gegen alle beteiligten Verantwortlichen .
.http://www.salzburg.gv.at/berthold
SCHLUSS MIT GEWERBLICHER VERFÜHRUNG VON SCHÜLERN ZUM RAUCHEN !
http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=419.15
Danke dem " Rauchsheriff " in Wien für die gut gelungene Übernahme dieses Textes in sein Forum wie oben verlinkt als Post 19 bis 22 !
zuletzt geändert am Dienstag, den 10.2.2015 um 21 Uhr im " Hinterstüberl "
https://firmen.wko.at/Web/DetailsKontakt.aspx?FirmaID=c68d4459-93d0-4422-ac44-7803ea2bd4c8
http://www.oevp-strasswalchen.at/oevp-strasswalchen/team/martin-perwein
http://volksanwaltschaft.gv.at/artikel/Volksanwaltschaft-prueft-Raucherschutz-fuer-Jugendliche?topic_type=aktuelles&archiv=0
Vor wenigen Tagen, exakt am 19.Jänner 2015 , hat die Volksanwaltschaft Wien die oben verlinkte öffentliche Ankündigung eines speziellen amtlichen Prüfungsverfahrens betreffend
" RAUCHERSCHUTZ für JUGENDLICHE "
auf die Homepage gestellt mit folgendem Text, der nun als Motto für diese Internet - Post dienen soll :
" Die Volksanwaltschaft kündigt ein amtliches Prüfverfahren zum Schutz der österreichischen Kinder und Jugendlichen vor frühem Einstieg in Rauchergewohnheiten an. Kräuter : ' Das Ziel unseres Einschreitens ist ein verbindlicher Aktionsplan der Politik zur drastischen Senkung der Nikotinabhängigkeit im Jugendalter . Es darf KEINE KOMPROMISSE & AUSREDEN mehr geben, die Gesundheit junger Menschen hat im Mittelpunkt zu stehen '.
Aufgrund der traurigen internationalen Spitzenposition des Suchtverhaltens von österreichischen Jugendlichen, nahezu 30 Prozent der 15 - jährigen greifen zur Zigarette, seien gesellschaftspolitische Versäumnisse in der Vergangenheit offenkundig . In anderen Ländern mit wirkungsvollen Maßnahmen, wie beispielsweise in Irland, seien weniger als die Hälfte der Kinder und Jugendlichen der frühen Nikotinsucht verfallen.
Kräuter : ' Ich werde das Gesundheits - und Wirtschaftsministerium um eine offene und ehrliche Analyse der Mängel in der Prävention, der Kontrolle, der Preispolitik für Zigaretten und der verunglückten Maßnahmen zum Gesundheitsschutz in Lokalen ersuchen. Auf dieser Basis wird die VA eine KONSEQUENTE & NACHHALTIGE STRATEGIE zum Schutz der Jugend vor Nikotinabhängigkeit und einen Aktionsplan zur Verbesserung der Situation einfordern. ' "
Noch am selben Tage, also am 19.1.2015 habe ich der VA und etlichen anderen wichtigen Adressaten eine ausführliche Stellungnahme hier im Internet angekündigt . Gestern kam eine Antwort der VA , die ich entschieden korrigieren mußte unmittelbar , weil es sich im Anlassfall eben nicht um ein Tabakfachgeschäft handelt, sondern " nur " um eine Tabakverkaufsstelle verbunden mit einem vollen Gewerbe für PBS .
Schon vor weit über einem Jahr habe ich hier im Blog die bestehende Problematik voll aufgegriffen :
http://effumatum.blogspot.co.at/2013/10/klagliches-total-versagen-aller-10.html
Das klägliche Totalversagen aller 10 Regierungen ist offensichtlich für jedermann ! Es gibt in keinem einzigen Bundesland einen wirksamen Jugendschutz gegenüber den ständigen Verführungen durch die gesamte Nikotindrogenmafia und durch verantwortunglose erwachsene Raucher . Dies wird jahraus jahrein bestätigt zum Beispiel durch die vielfach zitierten OECD - Studien . In den vergangenen Wochen ist wieder einmal umfangreiche Debatte geführt worden in allen Medien, ob wir auch hier in KAPNOMANISTAN das gesetzliche Einstiegsalter für den Tabakkonsum von 16 auf 18 Jahre anheben könnten und wie das durchgeführt werden sollte. Und wieder wird es kein einheitliches Ergebnis geben können, weil die Kompetenz für den Jugendschutz großteils bei den Bundesländern liegt und sich also wieder einmal der Föderalismus querlegt als unüberwindbares Hindernis ..............
http://www.salzburg.com/nachrichten/kinder/eltern/sn/artikel/jugendliche-ueber-rauchverbot-dann-raucht-man-erst-recht-136077/
Die " Salzburger Nachrichten " brachten dazu am 26.1.2015 auf der S. 18 der Printausgabe den oben verlinkten Bericht mit riesengroßer Schlagzeile und dazu folgende Glosse von Wolfgang DÜR vom LBG Wien :
http://www.lbg.ac.at/de/themen/rauchen-gilt-letzte-bastion-der-freiheit-2612015
http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=669.msg4508#msg4508
Und schon am 24.10.2006 warnten diese SN eindringlich genug vor der " NIKOTINFALLE für KINDER " , die nach wie vor zehntausendfach aufgestellt sind im ganzen Bundesgebiet in aller Öffentlichkeit ! Und niemand wagt es einzuschreiten - die Bundespolizei verweigert jedwede Hilfestellung !!!
Und die " Tiroler Tageszeitung " brachte ebenfalls einen entsprechenden Bericht am 18.1.2015 über das klägliche Versagen des Jugendschutzes in Tirol und über das hochkriminelle Verhalten von Trafikanten :
http://www.tt.com/panorama/9497875-91/den-meisten-trafikanten-ist-es-doch-ganz-egal-wie-alt-du-bist.csp
Dies ist nur eine kleine Auswahl aus einer schier unübersehbaren Menge von Wortmeldungen zum Thema Tabakprävention bei Kindern und Jugendlichen . Die Volksanwaltschaft wird sich nun beim amtlichen Prüfverfahren mit all diesen Aspekten sicherlich gründlich genug auseinandersetzen .
Nun zu den wichtigsten Rechtsgrundlagen : Nehmen wir zuerst den § 1 des Salzburger Landesgesetzes über den Jugendschutz und die Jugendförderung :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrSbg/LSB12014008/LSB12014008.pdf
" RECHT JUNGER MENSCHEN
Abs. 1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf den Schutz seines Lebens, die Sicherung seiner körperlichen und seelischen Gesundheit, die Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit und auf Förderung der Entwicklung seiner körperlichen, seelischen und geistigen Kräfte . "
Dieses unabdingbare Grundrecht eines jeden Kindes und eines jeden Jugendlichen hier in Straßwalchen, Land Salzburg, Republik KAPNOMANISTAN , wird vom PBS - Händler Martin PERWEIN , Salzburger Straße 5 , tagtäglich hundertfach missachtet durch aufdringliche Tabakwerbung in diesem Schulwarengeschäft direkt bei der Kassa , direkt beim Eingang und auch an der Außenseite durch Werbung auf den 2 Automaten, die rund um die Uhr zugänglich sind .
Da Herr Martin PERWEIN auch Inhaber einer Konzession für eine Tabakverkaufsstelle nach § 23 Tabakmonopolgesetz ist, beansprucht er nach § 39 TabMG in Verbindung mit § 11 Abs. 4 Ziffer 4 und Abs. 5 Tabakgesetz auch das uneingeschränkte Recht auf Werbung
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR12054719/NOR12054719.pdf
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40100926/NOR40100926.pdf
Im Ergebnis wird jedoch der § 1 Salzburger Jugendgesetz dadurch massiv verletzt und auch sämtliche Grundsätze der FCTC, der internationalen Konvention zur gezielten Eindämmung und Ausrottung der Tabakepidemie
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004509
Insbesondere wird krass verletzt der diesbezügliche Artikel 13 der FCTC :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40073592/NOR40073592.pdf
denn die Tabakwerbung im PBS - Fachgeschäft von Martin Perwein hier in Straßwalchen ist " falsch, irreführend, täuschend und durchaus geeignet, einen falschen Eindruck über dessen Eigenschaften, gesundheitliche Auswirkungen, Gefahren oder Emissionen zu erwecken " nach Abs. 4 lit.a
Letztlich verantwortlich für diese unerträgliche Situation ist auf Bundesebene der Finanzminister Hansjörg SCHELLING, weil sämtliche Aktivitäten von Trafikanten im Sinne des Tabakmonopolgesetzes und des Tabaksteuergesetzes über die ausgelagerte Monopolverwaltungsgesellschaft MVG diesem BMF zuzurechnen sind . Weiters verantwortlich ist auch der Wirtschaftsminister MITTERLEHNER , weil die Trafikanten und auch alle sonstigen Händler Mitglieder der Wirtschaftskammer sind . Aber auch die Gesundheitsminsterin OBERHAUSER hat diese verquere Situation mitzuverantworten, dass entgegen allen Grundsätzen der Prävention in einem Schulwarengeschäft tagtäglich unzählige Kinder & Jugendliche massiv belästigt und gefährdet werden durch aufdringlichste Tabakwerbung .
Im Bereich der Salzburger Landesregierung liegt nun die unmittelbare Verantwortung für den Jugendschutz bei Landesrätin Martina BERTHOLD und selbige wird nun hier öffentlich aufgefordert, unverzüglich einzuschreiten und das tagtägliche Misshandeln völlig wehrloser Schulkinder ab 6 Jahren durch den PBS - Händler Martin PERWEIN hier in Straßwalchen wirksam und dauerhaft zu beseitigen, ansonsten kriminalpolizeiliche und staatsanwaltschaftliche Strafanzeige erstattet werden müßte gegen alle beteiligten Verantwortlichen .
.http://www.salzburg.gv.at/berthold
SCHLUSS MIT GEWERBLICHER VERFÜHRUNG VON SCHÜLERN ZUM RAUCHEN !
http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=419.15
Danke dem " Rauchsheriff " in Wien für die gut gelungene Übernahme dieses Textes in sein Forum wie oben verlinkt als Post 19 bis 22 !
zuletzt geändert am Dienstag, den 10.2.2015 um 21 Uhr im " Hinterstüberl "
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