Donnerstag, 19. März 2015

TYPISCH AK und auch TYPISCH ÖGB !

ARBEITERKAMMER  HALLEIN  MISSACHTET   TABAKGESETZ  !

http://sbg.arbeiterkammer.at/ueberuns/kontakt/bezirksstellen/tennengau/index.html

     Gestern , den 18.3.2015  um  11 Uhr 40  wurde am Polizeiamt der Bezirkshauptmannschaft   HALLEIN durch die Sachbearbeiterin Frau Verena  RAMSAUER  folgende  niederschriftliche  Strafanzeige  aufgenommen :

        " Ich möchte hiermit  Anzeige gem. § 14 Tabakgesetz  -  Nichtraucherschutz  gegen das AK - Cafe in Hallein , zugleich gegen die Hausverwaltung des AK - Gebäudes erstatten .

        Ich verfolge seit dem Inkrafttreten der  Tabakgesetznovelle 2008 ( BGBl.I/120 ) am 1.1.2009, dass im  AK - Gebäude neben dem Bahnhof Hallein, tagtäglich während der gesamten Öffnungszeit , die Eingangstüre zum AK - Cafe  bewusst offengelassen wird, obwohl dieses AK - Cafe  als Einraumbetrieb unter 50 m²  als Raucherbetrieb geführt wird . Heute am 18.3.2015, soeben um ca. 11 Uhr 30 habe ich mit Sicherheit zum hundertstenmale  den selben  Sachverhalt  vorgefunden . Im Lokal waren ca. 10 Raucher  ganz eifrig beim Qualmen , die Eingangstüre ist sperrangelweit offen, der Tabakrauch dringt ungehindert ins Foyer  des AK - Gebäudes.

         Mehrere  Versuche den verantwortlichen  " INHABER "  des Gebäudes zu entsprechenden Konsequenzen  zu animieren waren bislang völlig vergeblich . Ich habe in der Anmeldung  der AK heute wiederum das Problem zur Sprache gebracht  und wurde erneut auf primitivste Art abgewimmelt . Sie sehen überhaupt  keine Problemlage und keine Verantwortlichkeit ihrerseits : " Was sollte da schon verboten sein ? ............"
          Diesbezüglich gibt es jedoch seit dem März 2009  einen umfangreichen Durchführungserlass aus dem zuständigen BMG  über die Verantwortlichkeit  des Inhabers einer multifunktionalen Immobilie  mit mehreren verschiedenen Verwendungsarten ( BMG - 22180 - 0154 - III/B - 2009. ) Dieser Durchführungserlass wird dieser Strafanzeige  in der PDF - Internetversion beigelegt . Eine umfangreiche Stellungnahme meinerseits erfolgt in den nächsten Tagen wie üblich im Internet auf der Adresse : www.effumatum .blogspot.co.at "    #   TEXT   ENDE   #

http://effumatum.blogspot.co.at/2013/10/effumatum-ausgeraucht-kapnopolis-raumt_5.html

http://bmg.cms.apa.at/cms/home/attachments/9/5/4/CH1041/CMS1397468657162/bemuehungen_inhaber_oeffentl_orte.pdf


         Dazu ist nun ergänzend und klarstellend folgendes nachzutragen :

Wer  das Gebäude der  " ARBEITERKAMMER  &  GEWERKSCHAFTSBUND "  in Hallein betritt , der gelangt zuerst in ein Foyer mit  den üblichen Info - Tafeln etc , somit in einen  " Raum öffentlichen Ortes " nach der Legaldefinition des Tabakgesetzes in § 1 Ziffer 11 in Verbindung mit § 13 Abs. 1

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40059196/NOR40059196.pdf

://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40100929/NOR40100929.pdf

In diesem Bereich gilt also das strikte Rauchverbot  nach § 13  TG  und natürlich auch die Verpflichtung zur Kennzeichnung  nach § 13 b  und sämtliche Obliegenheiten nach § 13 c

//www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40100931/NOR40100931.pdf

/www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40100932/NOR40100932.pdf

Diesbezüglich gibt es hier ja tatsächlich keine Beschwerde : diesen Obliegenheiten ist die Hausverwaltung ausreichend nachgekommen !

JEDOCH : durch die ständig bewusst und absichtlich offengelassene Tür des Cafe - Betriebes  dringt unerlaubter Weise der hochgiftige Tabakrauch in den Verbotsbereich ! Für den Inhaber / Betreiber des Cafe gilt grundsätzlich § 13 a Tabakgesetz Absatz 1

www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40100930/NOR40100930.pdf

Wenn er den Betrieb  generell mit zum Foyer hin geöffneter Türe  betreibt, dann ist dieser Betreiber  NICHT  berechtigt , die Ausnahmebestimmung des Absatz 2 in Anspruch zu nehmen und er muss zwingend das gesetzliche Rauchverbot nach Abs. 1 einhalten und auch wirksam durchsetzen .

         Da sich jedoch dieser Inhaber keinen Deut darum schert und seit mehreren Tausend Betriebstagen das Gesetz rotzfrech missachtet ohne die geringsten Skrupel  und auch der verantwortliche Inhaber des Gesamtgebäudes bislang keinerlei Bemühung gezeigt hat , Recht & Gesetz  durchzusetzen  im Sinne des beigelegten Durchführungserlasses BMG  -  besteht  somit doppelte  Strafbarkeit  sowohl gegen den gastronomischen  Betreiber als auch gegen die AK - Führung !

    SYMPTOMATISCH   war wieder einmal das gesamte  " Begleitgeschehen " :  Ich versuchte zuerst auf dem  GESUNDHEITSAMT  eine formelle  sanitätspolizeiliche  Strafanzeige  niederschriftlich aufnehmen zu lassen : Dort erklärte man sich für nicht zuständig und wollte mich zuerst auf die  benachbarte Wachstube der Bundespolizei verweisen. Selbige jedoch verweigert grundsätzlich  im gesamten Bundesgebiet seit jeher die Übernahme einer solchen verwaltungsstrafrechtlichen Anzeige !  Darauf hin versuchte man, mich ins Gewerbeamt zu schicken , welches jedoch ebenfalls nicht zuständig ist !  Nach längerem Herumtelefonieren  wurde ich dann ins Referat Verkehr & Polizei  geschickt zu einem Herrn Oberamtsrat , der jedoch wiederum als unzuständig zu bezeichnen war !  Letztendlich blieb ich doch im Polizeireferat und Frau Verena  RAMSAUER  notierte die niederschriftliche Anzeige  mit anschließender Vorlage an ihre Vorgesetzte  im Grade einer Juristin !
 
        Was  bedeutet das : nach wie vor  wird von den zuständigen Behörden ihre fachbehördliche Verantwortung geleugnet und  nicht wahrgenommen ! Das Tabakgesetz ist nun einmal  eine sanitätspolizeiliche Vorschrift, im Bundesrecht  -  Index unter der  Hauptgruppe  82  eingeordnet, Untergruppe 02 , im Range völlig gleich dem Suchtmittelgesetz, dem Epidemiegesetz etc. Wie nun kommt es , dass sämtliche Sanitätsbehörden im Bundesland  Salzburg  einschließlich der Landessanitätsdirektion  das nach wie vor nicht wahrhaben wollen, sich keinen Deut scheren um die Durchsetzung des Nichtraucherschutzes und der konventionskonformen Tabakprävention nach der FCTC ???

       Vor wenigen Tagen berichtete das " RECHTSPANORAMA "  der Tageszeitung  " Die Presse " von einem signifikanten Ausspruch des obersten Fachbeamten dieser Materie im BMG  Dr. Franz  PIETSCH  anlässlich  einer hochkarätigen Veranstaltung im Wiener Juridicum :

" DAS  GESETZ  IST  KLAR   GESCHEITERT  ! "
http://diepresse.com/home/recht/rechtallgemein/4685931/Raucher-kosten-den-Staat-mehr-als-sie-bringen


Dienstag, 3. März 2015

JURIDICUM WIEN SEINERZEIT als HARTNÄCKIGSTE KAPNOMANISCHE TRUTZBURG

IN  MEMORIAM  :  CONTUMACISSIMUM  ISTUD  IURIDICUM  VINDOBONENSE  !!!

https://www.google.at/search?q=Juridicum+Wien+Rauchen&ie=utf-8&oe=utf-8&gws_rd=cr&ei=hMf1VPGMJYmBU-OLhLAI

http://diepresse.com/unternehmen/veranstaltungen/4661381/Rechtspanorama-am-Juridicum-br-Raucher-in-der-Defensive

        In wenigen Tagen wird es sicherlich im Dachgeschoß des Wiener  " Juridicums "  nicht nur heiß hergehen  bei öffentlichem Streitgespräch über :

" RAUCHER   in  der   DEFENSIVE   :
   
OFFENSIVE   der   VERNUNFT  "

sondern  es werden  sicherlich auch die Köpfe  " rauchen "  beim erneuten unversöhnlichen Aufeinanderprallen von  völlig unvereinbaren Rechtspositionen  von hartgesottenen  Kapnomanikern  und von ebenso  unerbittlichen  Verteidigern  der Luftreinheit !

         Somit Anlass mehr als genug zu einem ausführlichen historischen Rückblick :

Schon mit der Stammfassung des Tabakgesetzes BGBl. 431/1995  wurde im § 13 Abs.1 Ziffer 3  nämlich  bereits damals ab 1. Juli 1995  ein durchaus ernst gemeintes Rauchverbot  auch in " HOCHSCHULEN  oder Einrichtungen der beruflichen Bildung "  als sanitätspolizeiliche  Rechtsvorschrift eingeführt !

//www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1995_431_0/1995_431_0.pdf

Dieses  zwingende gesetzliche Rauchverbot  wurde  im " Juridicum "  Wien  und in den meisten anderen Universitätsgebäuden in der gesamten Republik Kapnomanistan  bis zum Jahresende 2004  total ignoriert . Mit der Tabakgesetznovelle 2004,  BGBl.I/ 167  wurde dann  aus der taxativen Aufzählung der Verbotsorte  im § 13 Abs.1  eine generalisierende , indem ab 1.1.2005  das Rauchverbot insgesamt ausgedehnt wurde  auf alle  " Räume  öffentlicher  Orte "

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2004_I_167/BGBLA_2004_I_167.pdf

         Aber  auch dieses  gesetzliche  Rauchverbot wurde genauso total ignoriert  weiterhin im  der vorrangigen Juristenschmiede der Republik bis zum Jahre  2009 : sogar nach Inkrafttreten  der massiven Strafbestimmungen  der Tabakgesetznovelle 2008 , BGBl.I /120  kam es dort zu keiner Verbesserung . Nach wie vor gibt es im Internet dazu umfangreiche Dokumentationen , insbesondere Online - Berichte von " Presse "  und auch vom " Standard " . Leider sind die besonders sorgfältigen Dokumentationen  im www.rauchfreistudieren   durch mehrfachen feindlichen Beschuss  in den tiefen Abgrund versenkt worden und sind somit derzeit nicht greifbar ! Hoffentlich gelingt demnächst die " Bergung "  der nach wie vor wertvollen " Schätze "  des versenkten  Schlachtschiffes  " Rauchfreistudieren " , das derzeit auf dem tiefen Meeresgrund  liegt !

http://members.chello.at/~kherzog/

       Am 7.Oktober  2009  musste ich leider bei einer erneuten Visite in diesem Juridicum  feststellen, dass sich nichts ins Positive verändert hatte : es wurde nach wie vor sowohl in der großen Aula, in den Stiegenhäusern und Gängen sowie in der Garderobe unten im Keller geraucht und die  Zigarettenstummeln waren überall am Boden ! Daraufhin erstattete ich am Magistratischen Bezirksamt für den 1. ( und auch 8. ) Bezirk eine massive Strafanzeige gegen den damaligen Dekan der juridischen Fakultät  Univ. Prof. Dr. Heinz  MAYER  unter Vorlage der diesbezüglichen  " Rechtsposition "  BMG  - 22180 - 0154 - III/B/ 2009  vom März  2009 , die vom Herrn Mag.  FIEDLER  niederschriftlich aufgenommen wurde  und dann von mir etliche Tage später noch ergänzt wurde durch einen umfangreichen Schriftsatz samt Beilagen .

       Diese Strafanzeige erging jedoch nicht nur verwaltungsstrafrechtlich nach § 14 Tabakgesetz , sondern auch  strafgerichtlich nach § 177 StGB, weil eindeutig  " GEMEINGEFAHR "  vorlag durch jahrelange Missachtung  zwingender sanitätspolizeilicher Vorschriften . Im Laufe des Jahres  2010  gab es jedoch noch immer Beschwerden über die " Zustände " im Juridicum und niemand wollte so recht die volle und ganze Verantwortung dafür übernehmen. Mittlerweile  jedoch ist es diesbezüglich ziemlich ruhig geworden  - hat sich etwa  nun sogar in der hartnäckigsten  kapnomanischen Trutzburg  der Republik  RECHT  &  GESETZ  AUCH   WIRKSAM   DURCHGESETZT ?

        Denn  viele Jahre hindurch  ertönte  bei jeder Beschwerde diesbezüglich im Juridicum der überaus kecke Kampfspruch  der Kapnomaniker :

LEX   IMPERFECTA  :  

LEX  MICH  AM  ARSCH  !!!

       Am  kommenden Montag , 9. März 2015 , wird also wohl wieder einmal  die angebliche Entscheidungsfreiheit der Raucher und das angeblich legale Genussmittel Rauchtabak  zu heftigen und wohl völlig unversöhnlichen Diskussionen führen . Darüber werden wir dann sicherlich im " Rechtspanorama " eine Woche später  Näheres erfahren . Dazu möchte ich nun einen ganz besonders schwerwiegenden Fall  katastrophal fehlgeleiteter Judikatur  des Verwaltungsgerichtes Wien  zur öffentlichen Debatte stellen :

/www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lvwg/LVWGT_WI_20140131_VGW_021_014_20080_2014_00/LVWGT_WI_20140131_VGW_021_014_20080_2014_00.pdf

           Wenn dieses  haarsträubende  " VERKENNTNIS "  Schule macht , dann können wir den gesamten Nichtraucherschutz in " Räumen öffentlicher Orte "  wieder vergessen  und jeder beliebige Inhaber  kann seine  " Einrichtung "  halbe/ halbe  als Raucherbetrieb und als Nichtraucherbetrieb führen  - VÖLLIG  ABSURD !  Und bislang ist leider noch keine übergeordnete  kassatorische Entscheidung des VwGH  bekanntgeworden . Leider wurde auch die diesbezügliche Amtsbeschwerde des BMG nicht publiziert bis dato - ein schwerwiegender Mangel !

        Dazu aus der großen Fülle von " historischen " Funden :

http://derstandard.at/1853895

" RIECHEN  WIE  EIN  VOLLER   ASCHENBECHER "

vom 17.August 2005  bringt uns in Erinnerung, dass sogar der renommierte Universitätsprofessor  Dr. Gerhard  STREJZEK  die gesamte Aula des Juridicums  den Lungenselchern überlassen wollte ! Woraus sich ergibt, dass sogar  renommierte Universitätsprofaxen von der wahren Rechtslage keine Ahnung haben und sich völlig verkehrte Ausdeutungen  des § 13 Tabakgesetz  dann auch im VGW  offenbaren !

   Aber es kommt noch weit ärger :  der mittlerweile voll " habilitierte "  gastronomische Oberpsychiater der Wirtschaftskammer Österreich , der jederzeit drei Psychiater ersetzen kann durch einen Alk & Nik ausschenkenden Wirt , ein gewisser Herr  LEITL , der hat auf seiner sozusagen " amtlichen " Homepage  diesbezüglich  einen überaus deutlichen Anspruch als  " gesetzgebende  Körperschaft WKO " nach wie vor unverändert und auch unangefochten von der Justiz :

/www.wko.at/Content.Node/branchen/w/SparteTourismusundSportbetriebe/UnsereInhalte/Rauchverbot_in_oeffentlichen_Raeumen,_wie_etwa_Freizeit-_u.html

Dort sagt  ER , der  Oberpsychiater  der kapnomanischen Republik : " Der Gesetzestext erlaubt prinzipiell auch, dass die jeweilige gewerbliche Tätigkeit ( z.B. Betrieb von Spielautomaten, Wettbüro ohne Gastronomie,  Künstleragentur.....)  ausgeübt wird . Das Gesundheitsministerium teilt diese Rechtsansicht allerdings nicht ! ..........."

Also : Raucherfriseur,  Raucherbäcker,  Rauchermetzger,  Rauchersupermarkt,  Raucherlandesgericht für Strafsachen, Raucherjuridicum  etc.............so interpretiert  WKO  -  Leitl  seine Funktion als  legislatives Oberorgan !

           Im fachlich zuständigen BMG  rauchen jetzt wohl die Köpfe  bei der pflichtgemäßen Umsetzung der TPD II Amtsblatt L 127/1 vom 3.April 2014  = Richtlinie 2014/40 EU  über die neuen Vorschriften für Tabakprodukte . Wir werden demnächst alle staunen über die im ME Nr.xyz  der XXV. GP.  vorgelegten Neuerungen - lassen wir uns überraschen !

http://ec.europa.eu/health/tobacco/docs/dir_201440_de.pdf



RAUCHER  in  der   DEFENSIVE  !!!

VERNUNFT  in der  OFFENSIVE  ??

Sonntag, 22. Februar 2015

" BUNDESHEER PLANT TOTALES RAUCHVERBOT "

" BUNDESHEER   PLANT   TOTALES   RAUCHVERBOT "




    Die  " Salzburger  Nachrichten " brachten  gestern, Samstag  den 21.Februar 2015  auf der Seite 2  unter der Rubrik  " Innenpolitik "  mit obiger Schlagzeile  folgenden redaktionellen Bericht durch den Wiener Redakteur  Dr. Alexander  PURGER  ( alias : das leibhaftige  " PURGATORIUM " ! )

           " WIEN . Ein generelles  Rauchverbot , und zwar auch im Freien , überlegt das Verteidigungsministerium einzuführen . Das Rauchverbot soll vorerst nur in der Wiener Rossauerkaserne , dem Sitz des Ministeriums, und in einem zweiten Amtsgebäude  in Wien gelten . Zweifellos würde das aber über kurz oder lang ein Rauchverbot in allen Kasernen und auf allen Truppenübungsplätzen nach sich ziehen .

             Zurzeit kursiert im Heer der Entwurf  eines Nichtraucherschutzerlasses, der ein generelles Rauchverbot  ab 1. September vorsieht . Argumentiert wird es mit  der   FÜRSORGEPFLICHT   des Dienstgebers  für alle Bediensteten . Auch finanzielle Gründe werden ins Treffen geführt  :

             " Die Abwesenheit vom Dienst zum Zwecke des regelmäßigen Rauchens ist rechtlich unzulässig . Durch eine Duldung würde dem Bund in Folge der tatsächlichen  und dauernden Verkürzung  der Dienstzeit ein beträchtlicher  unmittelbarer Schaden entstehen . " Ein Arbeitsplatz dürfe nur für Aufgaben vorgesehen werden, der die volle Normarbeitskraft eines Menschen erfordere . Die Verkürzung der Dienstzeit  zum Zwecke des Rauchens sei daher nicht zu rechtfertigen  , heißt es in dem Entwurf .  " Jeder Vorgesetzte, der ein derartiges Verhalten duldet, begibt sich daher in die Gefahr einer schadenersatzrechtlichen und disziplinären  Verantwortung . "

             Ein weiteres Argument für das Rauchverbot : " Durch das Rauchen entstehen nicht unerhebliche  jährliche Kosten  durch die weit stärkere Abnützung  der Vorhänge und das Problem des Bürobezugs durch einen Nichtraucher  nach einem Raucher  ( Ausmalen ) . "

             Und noch ein Argument : " Es ist sicher nicht mehr zeitgemäß , durch die Erlaubnis , im Amtsgebäude zu rauchen , eindeutig gesundheitsschädigendes Verhalten zu fördern "  Ob das vorgeschlagene Rauchverbot wirklich kommt , muss die Ressortführung  entscheiden . "  #  ZITAT   ENDE  #

          Diese entschlossenene  Offensive  des zuständigen  Bundesministers für  " Landesverteidigung  und Sport "  gegen den nach wie vor gefährlichsten innerstaatlichen " FEIND " , nämlich gegen den sogenannten inneren Schweinehund  mit Namen Nikotinsucht , muss nun auch von der gesamten Öffentlichkeit massiv unterstützt werden !  Der zuständige Minister  Gerald  KLUG  hat sich ja vor kurzem auf  " DONTSMOKE "  entsprechend verewigt :

https://www.dontsmoke.at/mag-gerald-klug/

Ganz in diesem Sinne  sollte die gesamte aktuelle Bundesheerführung nun  einen entschlossenen  und sicherlich siegreichen Feldzug gegen den nach wie vor im Heer allgegenwärtigen Raucherterror durchführen !  Vorbei  längst die glorreichen Zeiten eines " Generalfeldmarschalles "  Edi  E ., der sowohl in der Rossauerkaserne, als auch auf allen Schlachtfeldern nur mit glosender und stinkender  " Virginia "  zu sehen und zu riechen war ! Und der von der Journaille Austria dafür auch noch mehrfach belobhudelt worden war für sein heldenhaftes , von gesetzlichen Vorschriften völlig unbeeinflussbares Verhalten :

            So zum Beispiel  brachten eben dieselben  " Salzburger Nachrichten "  am Montag, den 24.November 2008 auf der Seite 19  unter der Rubrik  " PORTRÄT "  und  " LEBENSBILDER "  eine  exzessive  ganzseitige  und  bebilderte Laudatio auf diesen kapnomanischen  Generalfeldmarschall : natürlich mit keck erhobener Rechte , die eine glosende " Virginia " demonstrativ  zwischen den Fingern hielt  und dies noch dazu  nicht auf dem Schlachtfeld etwa , nein direkt  im  " Raum eines Öffentlichen Ortes " nach  § 13 Abs. 1 Tabakgesetz iVm § 1 Ziffer 11 und auch in Verbindung mit der entsprechenden Bestimmung im § 29 SPG !  Dazu verfasste das berüchtigte leibhaftige  " Purgatorium " auch noch folgenden Akt der journaillistischen Anbetung & Verehrung :

          " Sein Büro in der Wiener Rossauer Kaserne  ist das einzige, das man mit der Nase findet . Schon auf dem Gang riecht man dichte Schwaden  von Virginier - Rauch und jeder im Verteidigungsministerium weiß : hinter der Virginier, da steckt der Edi , der  GRÖVAZ , der Größte  Virginiaraucher  aller Zeiten............denn der 59 - jährige  Generalfeldmarschall genießt im Bundesheer  so etwas wie  " KULT  -  STATUS " .................

      Und auch noch am Mittwoch, den 26.Jänner 2011 , brachten diese SN   ( diesmal durch den Lokal - Redakteur Christoph  REISER )auf der  " SEITE  DREI "  erneut eine  solche exzessive Lobhudelei auf den  gegen die Bundespolitik rebellierenden   GRÖVAZ  mit der riesengroßen Schlagzeile  :  "  GENERAL  MIT  RÜCKGRAT "  und dazu eine farbenfrohe Abbildung mit glosender Virginia direkt im Mundwinkel  oberhalb der goldenen Generalsembleme ! Dies mit der größten Selbstverständlichkeit , ohne Rüge durch den Presserat , ohne Rüge durch den Gesundheitsminister , wenngleich damals voll im Clinch mit dem Ressortchef - ihr könnt euch sicher noch alle gut daran erinnern !

          Nach wie vor gibt es im Internet jede Menge Meldungen  darüber, dass man beim Bundesheer vorwiegend   "   das   SAUFEN  &  RAUCHEN "  lernt :

https://www.google.at/search?q=Bundesheer+:+SAUFEN++und++RAUCHEN&ie=utf-8&oe=utf-8&gws_rd=cr&ei=AbrpVLjUF4T2Us69hOgJ

     Dies ist wahrlich kein Ruhmesblatt  für unser Bundesheer  und sollte nun ultimativen Anlass ergeben  für die totale Gegenoffensive . Der BMLVS  wird nun auch öffentlich aufgefordert, den obzitierten Entwurf  eines ministeriellen Nichtraucherschutzerlasses  samt Erläuterungen auf seiner Homepage aktuell zu veröffentlichen  ganz im Sinne des  beschlussreif im Parlament liegenden neuen Artikels 22 a der Bundesverfassung : jedes Ministerium muss auch alle Erlässe von genereller Bedeutung in wirksamer Weise veröffentlichen, natürlich auch die Vorausentwürfe, damit sich eine rechtzeitige Möglichkeit zur Meinungsäußerung für eine breitere Öffentlichkeit ergibt !

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/ME/ME_00019/index.shtml

        Hier im Ministerialentwurf  19 ME / XXV. GP. für die Abschaffung des generellen Amtsgeheimnisses  und verfassungsrechtlicher  Einführung einer ebenso generellen Informationspflicht  sämtlicher Behörden und Ämter  finden Sie in den Erläuterungen diesbezüglich noch ganz deutliche Aussagen . Leider sind dann die Erläuterungen der Regierungsvorlage  395 schon viel unklarer ausgefallen aufgrund mehrfacher negativer Stellungnahmen, die allesamt nachzulesen sind im oben verlinkten Dokument . Derzeit sind die Fronten diesbezüglich ziemlich festgefahren , es zeigt sich noch keine 2/3 Mehrheit  für die vorgesehene Verfassungsänderung im Nationalrat . Besonders bemerkenswert dazu der Kommentar von NR SCHERAK  Nikolaus , Neos , vor etlichen Tagen im " Standard " :

http://derstandard.at/2000011821883/Ein-Informationsfreiheitsgesetz-ohne-Informationsfreiheit

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/I/I_00395/index.shtml

Weiters  wird  hier eindringlichst in Erinnerung gerufen , dass die völkerrechtlichen Verbindlichkeiten der Republik  aus der FCTC , BGBl.. III/219/2005 in Verbindung mit der Ratsempfehlung der EU  über " Rauchfreie Umgebungen ", Amtsblatt C 296/2009  als typische " Querschnittsmaterie "  vorrangig  zwar unseren jungen, dynamischen und auch gesundheitspolitisch sehr vorbildhaften  Aussenminister verpflichten, andererseits jedoch auch alle anderen Bundesminister und auch alle 9 Landeshäuptlinge und die entsprechenden Unterhäuptlinge für das Gesundheitswesen etc.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004509

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2009:296:0004:0014:DE:PDF

https://www.dontsmoke.at/sebastian-kurz/

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20150110_OTS0007/klugoberhauser-oesterreich-soll-statt-raucher-europameister-gesundheits-europameister-werden

EFFUMATUM   AUSTRIA  !!!   -   ÖSTER -RAUCH   RAUCHT  AUS  !!! 

https://www.google.at/search?q=EFFUMATUM+AUSTRIA&ie=utf-8&oe=utf-8&gws_rd=cr&ei=I8DpVNONLIGhULuBgrAK

Mittwoch, 4. Februar 2015

SCHULWARENHÄNDLER PERWEIN VERFÜHRT TAGTÄGLICH SCHÜLER ZUM RAUCHEN !

STRASSWALCHEN  :  PBS  -  HÄNDLER  Martin  PERWEIN   als   SCHÜLERVERFÜHRER  !

https://firmen.wko.at/Web/DetailsKontakt.aspx?FirmaID=c68d4459-93d0-4422-ac44-7803ea2bd4c8

http://www.oevp-strasswalchen.at/oevp-strasswalchen/team/martin-perwein

http://volksanwaltschaft.gv.at/artikel/Volksanwaltschaft-prueft-Raucherschutz-fuer-Jugendliche?topic_type=aktuelles&archiv=0

          Vor wenigen Tagen, exakt am 19.Jänner 2015 , hat die Volksanwaltschaft Wien  die oben verlinkte öffentliche Ankündigung eines speziellen amtlichen Prüfungsverfahrens  betreffend

 " RAUCHERSCHUTZ   für   JUGENDLICHE "
auf die Homepage gestellt mit folgendem Text, der nun als  Motto für diese  Internet - Post dienen soll :

        " Die Volksanwaltschaft kündigt  ein amtliches Prüfverfahren zum Schutz der österreichischen Kinder und Jugendlichen vor frühem Einstieg in Rauchergewohnheiten an.  Kräuter :  ' Das Ziel unseres Einschreitens ist ein verbindlicher  Aktionsplan der Politik zur drastischen Senkung der  Nikotinabhängigkeit  im Jugendalter . Es darf    KEINE  KOMPROMISSE  &  AUSREDEN   mehr geben, die  Gesundheit junger Menschen hat im Mittelpunkt zu stehen '.

          Aufgrund der traurigen internationalen Spitzenposition des Suchtverhaltens von österreichischen Jugendlichen,  nahezu 30 Prozent der 15 - jährigen greifen zur Zigarette, seien gesellschaftspolitische  Versäumnisse in der Vergangenheit offenkundig . In anderen Ländern mit wirkungsvollen Maßnahmen, wie beispielsweise in Irland, seien weniger als die Hälfte der Kinder  und Jugendlichen der frühen Nikotinsucht verfallen.

          Kräuter : ' Ich werde das Gesundheits - und Wirtschaftsministerium um eine offene und ehrliche Analyse der Mängel in der Prävention, der Kontrolle, der Preispolitik für Zigaretten und der verunglückten Maßnahmen zum Gesundheitsschutz in Lokalen ersuchen. Auf dieser Basis wird die VA  eine   KONSEQUENTE  &  NACHHALTIGE  STRATEGIE   zum Schutz der Jugend vor Nikotinabhängigkeit und einen Aktionsplan zur Verbesserung  der Situation einfordern. ' "

     Noch am selben Tage, also am  19.1.2015  habe ich der VA und etlichen anderen wichtigen Adressaten  eine ausführliche Stellungnahme hier im Internet angekündigt . Gestern kam eine Antwort der VA , die ich entschieden korrigieren mußte unmittelbar , weil  es sich im Anlassfall eben nicht um ein Tabakfachgeschäft handelt, sondern  " nur " um eine  Tabakverkaufsstelle  verbunden mit einem vollen Gewerbe für PBS .

Schon vor weit über einem Jahr habe ich  hier  im Blog die bestehende Problematik voll aufgegriffen :

http://effumatum.blogspot.co.at/2013/10/klagliches-total-versagen-aller-10.html

Das klägliche Totalversagen aller 10 Regierungen ist offensichtlich für jedermann ! Es gibt in keinem   einzigen Bundesland einen wirksamen Jugendschutz gegenüber den ständigen Verführungen durch die gesamte Nikotindrogenmafia  und durch verantwortunglose erwachsene Raucher . Dies wird jahraus  jahrein bestätigt zum Beispiel durch die vielfach zitierten OECD - Studien . In den vergangenen Wochen ist wieder einmal  umfangreiche Debatte geführt worden in allen Medien, ob wir auch hier in  KAPNOMANISTAN   das gesetzliche  Einstiegsalter für den Tabakkonsum von 16 auf 18 Jahre  anheben könnten  und wie das durchgeführt werden sollte. Und wieder wird es kein einheitliches Ergebnis  geben können, weil  die Kompetenz  für den Jugendschutz großteils bei den Bundesländern liegt  und  sich also wieder einmal der  Föderalismus querlegt  als unüberwindbares Hindernis ..............

http://www.salzburg.com/nachrichten/kinder/eltern/sn/artikel/jugendliche-ueber-rauchverbot-dann-raucht-man-erst-recht-136077/

          Die  " Salzburger  Nachrichten "  brachten dazu am 26.1.2015 auf der S. 18 der Printausgabe den oben verlinkten  Bericht  mit riesengroßer Schlagzeile  und dazu folgende Glosse von Wolfgang  DÜR  vom LBG  Wien :

http://www.lbg.ac.at/de/themen/rauchen-gilt-letzte-bastion-der-freiheit-2612015

http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=669.msg4508#msg4508

        Und schon am 24.10.2006  warnten diese  SN  eindringlich genug  vor  der  " NIKOTINFALLE  für  KINDER " , die nach wie vor zehntausendfach aufgestellt sind im ganzen Bundesgebiet in aller Öffentlichkeit ! Und niemand wagt es einzuschreiten  -  die Bundespolizei  verweigert jedwede  Hilfestellung  !!!

      Und die  " Tiroler  Tageszeitung " brachte ebenfalls einen  entsprechenden Bericht  am 18.1.2015  über das klägliche  Versagen des Jugendschutzes in Tirol  und über das hochkriminelle Verhalten von Trafikanten :

http://www.tt.com/panorama/9497875-91/den-meisten-trafikanten-ist-es-doch-ganz-egal-wie-alt-du-bist.csp

       Dies ist nur eine kleine Auswahl  aus einer schier unübersehbaren  Menge von Wortmeldungen zum Thema  Tabakprävention bei Kindern und Jugendlichen . Die Volksanwaltschaft wird sich nun  beim amtlichen Prüfverfahren mit all diesen Aspekten sicherlich gründlich genug auseinandersetzen .


   Nun zu den wichtigsten Rechtsgrundlagen :  Nehmen wir zuerst den § 1  des Salzburger Landesgesetzes über den Jugendschutz und die Jugendförderung :

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrSbg/LSB12014008/LSB12014008.pdf

                                        " RECHT  JUNGER MENSCHEN 
Abs. 1)     Jeder junge  Mensch hat ein Recht auf den Schutz seines Lebens, die Sicherung seiner körperlichen und seelischen Gesundheit, die Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit und auf Förderung der Entwicklung seiner körperlichen, seelischen und geistigen Kräfte . "

        Dieses unabdingbare  Grundrecht  eines jeden Kindes und eines jeden Jugendlichen  hier in Straßwalchen, Land Salzburg,  Republik  KAPNOMANISTAN ,  wird  vom PBS - Händler  Martin PERWEIN , Salzburger Straße 5 , tagtäglich hundertfach  missachtet  durch aufdringliche  Tabakwerbung  in diesem Schulwarengeschäft  direkt bei der Kassa , direkt beim Eingang und auch an der Außenseite durch Werbung auf den 2 Automaten, die rund um die Uhr  zugänglich sind .

        Da Herr Martin  PERWEIN   auch Inhaber  einer Konzession für eine Tabakverkaufsstelle nach § 23 Tabakmonopolgesetz ist,  beansprucht er nach § 39 TabMG  in Verbindung mit  § 11 Abs. 4  Ziffer 4  und Abs. 5  Tabakgesetz  auch das uneingeschränkte Recht auf Werbung

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR12054719/NOR12054719.pdf

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40100926/NOR40100926.pdf

Im Ergebnis wird jedoch der § 1 Salzburger  Jugendgesetz dadurch massiv verletzt  und auch  sämtliche Grundsätze der FCTC,  der internationalen Konvention zur gezielten Eindämmung und Ausrottung der Tabakepidemie

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004509

Insbesondere  wird  krass verletzt der diesbezügliche Artikel 13  der FCTC :

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40073592/NOR40073592.pdf

denn die Tabakwerbung im PBS - Fachgeschäft  von Martin Perwein hier in Straßwalchen ist  " falsch,  irreführend, täuschend und durchaus geeignet, einen falschen Eindruck über dessen Eigenschaften, gesundheitliche Auswirkungen, Gefahren oder Emissionen zu erwecken "  nach Abs. 4 lit.a

       Letztlich  verantwortlich  für diese unerträgliche Situation ist auf Bundesebene der  Finanzminister  Hansjörg  SCHELLING, weil sämtliche Aktivitäten von Trafikanten  im Sinne des Tabakmonopolgesetzes und des Tabaksteuergesetzes über die ausgelagerte  Monopolverwaltungsgesellschaft  MVG  diesem  BMF  zuzurechnen sind . Weiters  verantwortlich ist auch der Wirtschaftsminister  MITTERLEHNER , weil die Trafikanten und auch alle sonstigen Händler  Mitglieder der Wirtschaftskammer sind . Aber auch die Gesundheitsminsterin  OBERHAUSER  hat diese verquere Situation mitzuverantworten, dass entgegen allen Grundsätzen der Prävention in einem Schulwarengeschäft tagtäglich unzählige Kinder & Jugendliche massiv belästigt und gefährdet werden durch aufdringlichste Tabakwerbung .

         Im Bereich der Salzburger Landesregierung liegt nun die unmittelbare Verantwortung für den Jugendschutz  bei Landesrätin Martina  BERTHOLD  und selbige wird nun hier  öffentlich aufgefordert, unverzüglich einzuschreiten  und das tagtägliche  Misshandeln völlig wehrloser Schulkinder ab 6 Jahren   durch den PBS - Händler Martin  PERWEIN   hier in Straßwalchen wirksam und dauerhaft zu beseitigen, ansonsten kriminalpolizeiliche und staatsanwaltschaftliche Strafanzeige erstattet werden müßte gegen alle beteiligten  Verantwortlichen .

.http://www.salzburg.gv.at/berthold

SCHLUSS  MIT  GEWERBLICHER   VERFÜHRUNG   VON  SCHÜLERN  ZUM  RAUCHEN  !

http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=419.15

Danke dem " Rauchsheriff " in Wien für die gut gelungene Übernahme dieses Textes  in sein Forum wie oben verlinkt als Post 19 bis 22 !

zuletzt geändert am Dienstag, den 10.2.2015 um 21 Uhr  im  " Hinterstüberl "