Dienstag, 3. März 2015

JURIDICUM WIEN SEINERZEIT als HARTNÄCKIGSTE KAPNOMANISCHE TRUTZBURG

IN  MEMORIAM  :  CONTUMACISSIMUM  ISTUD  IURIDICUM  VINDOBONENSE  !!!

https://www.google.at/search?q=Juridicum+Wien+Rauchen&ie=utf-8&oe=utf-8&gws_rd=cr&ei=hMf1VPGMJYmBU-OLhLAI

http://diepresse.com/unternehmen/veranstaltungen/4661381/Rechtspanorama-am-Juridicum-br-Raucher-in-der-Defensive

        In wenigen Tagen wird es sicherlich im Dachgeschoß des Wiener  " Juridicums "  nicht nur heiß hergehen  bei öffentlichem Streitgespräch über :

" RAUCHER   in  der   DEFENSIVE   :
   
OFFENSIVE   der   VERNUNFT  "

sondern  es werden  sicherlich auch die Köpfe  " rauchen "  beim erneuten unversöhnlichen Aufeinanderprallen von  völlig unvereinbaren Rechtspositionen  von hartgesottenen  Kapnomanikern  und von ebenso  unerbittlichen  Verteidigern  der Luftreinheit !

         Somit Anlass mehr als genug zu einem ausführlichen historischen Rückblick :

Schon mit der Stammfassung des Tabakgesetzes BGBl. 431/1995  wurde im § 13 Abs.1 Ziffer 3  nämlich  bereits damals ab 1. Juli 1995  ein durchaus ernst gemeintes Rauchverbot  auch in " HOCHSCHULEN  oder Einrichtungen der beruflichen Bildung "  als sanitätspolizeiliche  Rechtsvorschrift eingeführt !

//www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1995_431_0/1995_431_0.pdf

Dieses  zwingende gesetzliche Rauchverbot  wurde  im " Juridicum "  Wien  und in den meisten anderen Universitätsgebäuden in der gesamten Republik Kapnomanistan  bis zum Jahresende 2004  total ignoriert . Mit der Tabakgesetznovelle 2004,  BGBl.I/ 167  wurde dann  aus der taxativen Aufzählung der Verbotsorte  im § 13 Abs.1  eine generalisierende , indem ab 1.1.2005  das Rauchverbot insgesamt ausgedehnt wurde  auf alle  " Räume  öffentlicher  Orte "

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2004_I_167/BGBLA_2004_I_167.pdf

         Aber  auch dieses  gesetzliche  Rauchverbot wurde genauso total ignoriert  weiterhin im  der vorrangigen Juristenschmiede der Republik bis zum Jahre  2009 : sogar nach Inkrafttreten  der massiven Strafbestimmungen  der Tabakgesetznovelle 2008 , BGBl.I /120  kam es dort zu keiner Verbesserung . Nach wie vor gibt es im Internet dazu umfangreiche Dokumentationen , insbesondere Online - Berichte von " Presse "  und auch vom " Standard " . Leider sind die besonders sorgfältigen Dokumentationen  im www.rauchfreistudieren   durch mehrfachen feindlichen Beschuss  in den tiefen Abgrund versenkt worden und sind somit derzeit nicht greifbar ! Hoffentlich gelingt demnächst die " Bergung "  der nach wie vor wertvollen " Schätze "  des versenkten  Schlachtschiffes  " Rauchfreistudieren " , das derzeit auf dem tiefen Meeresgrund  liegt !

http://members.chello.at/~kherzog/

       Am 7.Oktober  2009  musste ich leider bei einer erneuten Visite in diesem Juridicum  feststellen, dass sich nichts ins Positive verändert hatte : es wurde nach wie vor sowohl in der großen Aula, in den Stiegenhäusern und Gängen sowie in der Garderobe unten im Keller geraucht und die  Zigarettenstummeln waren überall am Boden ! Daraufhin erstattete ich am Magistratischen Bezirksamt für den 1. ( und auch 8. ) Bezirk eine massive Strafanzeige gegen den damaligen Dekan der juridischen Fakultät  Univ. Prof. Dr. Heinz  MAYER  unter Vorlage der diesbezüglichen  " Rechtsposition "  BMG  - 22180 - 0154 - III/B/ 2009  vom März  2009 , die vom Herrn Mag.  FIEDLER  niederschriftlich aufgenommen wurde  und dann von mir etliche Tage später noch ergänzt wurde durch einen umfangreichen Schriftsatz samt Beilagen .

       Diese Strafanzeige erging jedoch nicht nur verwaltungsstrafrechtlich nach § 14 Tabakgesetz , sondern auch  strafgerichtlich nach § 177 StGB, weil eindeutig  " GEMEINGEFAHR "  vorlag durch jahrelange Missachtung  zwingender sanitätspolizeilicher Vorschriften . Im Laufe des Jahres  2010  gab es jedoch noch immer Beschwerden über die " Zustände " im Juridicum und niemand wollte so recht die volle und ganze Verantwortung dafür übernehmen. Mittlerweile  jedoch ist es diesbezüglich ziemlich ruhig geworden  - hat sich etwa  nun sogar in der hartnäckigsten  kapnomanischen Trutzburg  der Republik  RECHT  &  GESETZ  AUCH   WIRKSAM   DURCHGESETZT ?

        Denn  viele Jahre hindurch  ertönte  bei jeder Beschwerde diesbezüglich im Juridicum der überaus kecke Kampfspruch  der Kapnomaniker :

LEX   IMPERFECTA  :  

LEX  MICH  AM  ARSCH  !!!

       Am  kommenden Montag , 9. März 2015 , wird also wohl wieder einmal  die angebliche Entscheidungsfreiheit der Raucher und das angeblich legale Genussmittel Rauchtabak  zu heftigen und wohl völlig unversöhnlichen Diskussionen führen . Darüber werden wir dann sicherlich im " Rechtspanorama " eine Woche später  Näheres erfahren . Dazu möchte ich nun einen ganz besonders schwerwiegenden Fall  katastrophal fehlgeleiteter Judikatur  des Verwaltungsgerichtes Wien  zur öffentlichen Debatte stellen :

/www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lvwg/LVWGT_WI_20140131_VGW_021_014_20080_2014_00/LVWGT_WI_20140131_VGW_021_014_20080_2014_00.pdf

           Wenn dieses  haarsträubende  " VERKENNTNIS "  Schule macht , dann können wir den gesamten Nichtraucherschutz in " Räumen öffentlicher Orte "  wieder vergessen  und jeder beliebige Inhaber  kann seine  " Einrichtung "  halbe/ halbe  als Raucherbetrieb und als Nichtraucherbetrieb führen  - VÖLLIG  ABSURD !  Und bislang ist leider noch keine übergeordnete  kassatorische Entscheidung des VwGH  bekanntgeworden . Leider wurde auch die diesbezügliche Amtsbeschwerde des BMG nicht publiziert bis dato - ein schwerwiegender Mangel !

        Dazu aus der großen Fülle von " historischen " Funden :

http://derstandard.at/1853895

" RIECHEN  WIE  EIN  VOLLER   ASCHENBECHER "

vom 17.August 2005  bringt uns in Erinnerung, dass sogar der renommierte Universitätsprofessor  Dr. Gerhard  STREJZEK  die gesamte Aula des Juridicums  den Lungenselchern überlassen wollte ! Woraus sich ergibt, dass sogar  renommierte Universitätsprofaxen von der wahren Rechtslage keine Ahnung haben und sich völlig verkehrte Ausdeutungen  des § 13 Tabakgesetz  dann auch im VGW  offenbaren !

   Aber es kommt noch weit ärger :  der mittlerweile voll " habilitierte "  gastronomische Oberpsychiater der Wirtschaftskammer Österreich , der jederzeit drei Psychiater ersetzen kann durch einen Alk & Nik ausschenkenden Wirt , ein gewisser Herr  LEITL , der hat auf seiner sozusagen " amtlichen " Homepage  diesbezüglich  einen überaus deutlichen Anspruch als  " gesetzgebende  Körperschaft WKO " nach wie vor unverändert und auch unangefochten von der Justiz :

/www.wko.at/Content.Node/branchen/w/SparteTourismusundSportbetriebe/UnsereInhalte/Rauchverbot_in_oeffentlichen_Raeumen,_wie_etwa_Freizeit-_u.html

Dort sagt  ER , der  Oberpsychiater  der kapnomanischen Republik : " Der Gesetzestext erlaubt prinzipiell auch, dass die jeweilige gewerbliche Tätigkeit ( z.B. Betrieb von Spielautomaten, Wettbüro ohne Gastronomie,  Künstleragentur.....)  ausgeübt wird . Das Gesundheitsministerium teilt diese Rechtsansicht allerdings nicht ! ..........."

Also : Raucherfriseur,  Raucherbäcker,  Rauchermetzger,  Rauchersupermarkt,  Raucherlandesgericht für Strafsachen, Raucherjuridicum  etc.............so interpretiert  WKO  -  Leitl  seine Funktion als  legislatives Oberorgan !

           Im fachlich zuständigen BMG  rauchen jetzt wohl die Köpfe  bei der pflichtgemäßen Umsetzung der TPD II Amtsblatt L 127/1 vom 3.April 2014  = Richtlinie 2014/40 EU  über die neuen Vorschriften für Tabakprodukte . Wir werden demnächst alle staunen über die im ME Nr.xyz  der XXV. GP.  vorgelegten Neuerungen - lassen wir uns überraschen !

http://ec.europa.eu/health/tobacco/docs/dir_201440_de.pdf



RAUCHER  in  der   DEFENSIVE  !!!

VERNUNFT  in der  OFFENSIVE  ??

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen