IN MEMORIAM : CONTUMACISSIMUM ISTUD IURIDICUM VINDOBONENSE !!!
https://www.google.at/search?q=Juridicum+Wien+Rauchen&ie=utf-8&oe=utf-8&gws_rd=cr&ei=hMf1VPGMJYmBU-OLhLAI
http://diepresse.com/unternehmen/veranstaltungen/4661381/Rechtspanorama-am-Juridicum-br-Raucher-in-der-Defensive
In wenigen Tagen wird es sicherlich im Dachgeschoß des Wiener " Juridicums " nicht nur heiß hergehen bei öffentlichem Streitgespräch über :
" RAUCHER in der DEFENSIVE :
OFFENSIVE der VERNUNFT "
sondern es werden sicherlich auch die Köpfe " rauchen " beim erneuten unversöhnlichen Aufeinanderprallen von völlig unvereinbaren Rechtspositionen von hartgesottenen Kapnomanikern und von ebenso unerbittlichen Verteidigern der Luftreinheit !
Somit Anlass mehr als genug zu einem ausführlichen historischen Rückblick :
Schon mit der Stammfassung des Tabakgesetzes BGBl. 431/1995 wurde im § 13 Abs.1 Ziffer 3 nämlich bereits damals ab 1. Juli 1995 ein durchaus ernst gemeintes Rauchverbot auch in " HOCHSCHULEN oder Einrichtungen der beruflichen Bildung " als sanitätspolizeiliche Rechtsvorschrift eingeführt !
//www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1995_431_0/1995_431_0.pdf
Dieses zwingende gesetzliche Rauchverbot wurde im " Juridicum " Wien und in den meisten anderen Universitätsgebäuden in der gesamten Republik Kapnomanistan bis zum Jahresende 2004 total ignoriert . Mit der Tabakgesetznovelle 2004, BGBl.I/ 167 wurde dann aus der taxativen Aufzählung der Verbotsorte im § 13 Abs.1 eine generalisierende , indem ab 1.1.2005 das Rauchverbot insgesamt ausgedehnt wurde auf alle " Räume öffentlicher Orte "
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2004_I_167/BGBLA_2004_I_167.pdf
Aber auch dieses gesetzliche Rauchverbot wurde genauso total ignoriert weiterhin im der vorrangigen Juristenschmiede der Republik bis zum Jahre 2009 : sogar nach Inkrafttreten der massiven Strafbestimmungen der Tabakgesetznovelle 2008 , BGBl.I /120 kam es dort zu keiner Verbesserung . Nach wie vor gibt es im Internet dazu umfangreiche Dokumentationen , insbesondere Online - Berichte von " Presse " und auch vom " Standard " . Leider sind die besonders sorgfältigen Dokumentationen im www.rauchfreistudieren durch mehrfachen feindlichen Beschuss in den tiefen Abgrund versenkt worden und sind somit derzeit nicht greifbar ! Hoffentlich gelingt demnächst die " Bergung " der nach wie vor wertvollen " Schätze " des versenkten Schlachtschiffes " Rauchfreistudieren " , das derzeit auf dem tiefen Meeresgrund liegt !
http://members.chello.at/~kherzog/
Am 7.Oktober 2009 musste ich leider bei einer erneuten Visite in diesem Juridicum feststellen, dass sich nichts ins Positive verändert hatte : es wurde nach wie vor sowohl in der großen Aula, in den Stiegenhäusern und Gängen sowie in der Garderobe unten im Keller geraucht und die Zigarettenstummeln waren überall am Boden ! Daraufhin erstattete ich am Magistratischen Bezirksamt für den 1. ( und auch 8. ) Bezirk eine massive Strafanzeige gegen den damaligen Dekan der juridischen Fakultät Univ. Prof. Dr. Heinz MAYER unter Vorlage der diesbezüglichen " Rechtsposition " BMG - 22180 - 0154 - III/B/ 2009 vom März 2009 , die vom Herrn Mag. FIEDLER niederschriftlich aufgenommen wurde und dann von mir etliche Tage später noch ergänzt wurde durch einen umfangreichen Schriftsatz samt Beilagen .
Diese Strafanzeige erging jedoch nicht nur verwaltungsstrafrechtlich nach § 14 Tabakgesetz , sondern auch strafgerichtlich nach § 177 StGB, weil eindeutig " GEMEINGEFAHR " vorlag durch jahrelange Missachtung zwingender sanitätspolizeilicher Vorschriften . Im Laufe des Jahres 2010 gab es jedoch noch immer Beschwerden über die " Zustände " im Juridicum und niemand wollte so recht die volle und ganze Verantwortung dafür übernehmen. Mittlerweile jedoch ist es diesbezüglich ziemlich ruhig geworden - hat sich etwa nun sogar in der hartnäckigsten kapnomanischen Trutzburg der Republik RECHT & GESETZ AUCH WIRKSAM DURCHGESETZT ?
Denn viele Jahre hindurch ertönte bei jeder Beschwerde diesbezüglich im Juridicum der überaus kecke Kampfspruch der Kapnomaniker :
LEX IMPERFECTA :
LEX MICH AM ARSCH !!!
Am kommenden Montag , 9. März 2015 , wird also wohl wieder einmal die angebliche Entscheidungsfreiheit der Raucher und das angeblich legale Genussmittel Rauchtabak zu heftigen und wohl völlig unversöhnlichen Diskussionen führen . Darüber werden wir dann sicherlich im " Rechtspanorama " eine Woche später Näheres erfahren . Dazu möchte ich nun einen ganz besonders schwerwiegenden Fall katastrophal fehlgeleiteter Judikatur des Verwaltungsgerichtes Wien zur öffentlichen Debatte stellen :
/www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lvwg/LVWGT_WI_20140131_VGW_021_014_20080_2014_00/LVWGT_WI_20140131_VGW_021_014_20080_2014_00.pdf
Wenn dieses haarsträubende " VERKENNTNIS " Schule macht , dann können wir den gesamten Nichtraucherschutz in " Räumen öffentlicher Orte " wieder vergessen und jeder beliebige Inhaber kann seine " Einrichtung " halbe/ halbe als Raucherbetrieb und als Nichtraucherbetrieb führen - VÖLLIG ABSURD ! Und bislang ist leider noch keine übergeordnete kassatorische Entscheidung des VwGH bekanntgeworden . Leider wurde auch die diesbezügliche Amtsbeschwerde des BMG nicht publiziert bis dato - ein schwerwiegender Mangel !
Dazu aus der großen Fülle von " historischen " Funden :
http://derstandard.at/1853895
" RIECHEN WIE EIN VOLLER ASCHENBECHER "
vom 17.August 2005 bringt uns in Erinnerung, dass sogar der renommierte Universitätsprofessor Dr. Gerhard STREJZEK die gesamte Aula des Juridicums den Lungenselchern überlassen wollte ! Woraus sich ergibt, dass sogar renommierte Universitätsprofaxen von der wahren Rechtslage keine Ahnung haben und sich völlig verkehrte Ausdeutungen des § 13 Tabakgesetz dann auch im VGW offenbaren !
Aber es kommt noch weit ärger : der mittlerweile voll " habilitierte " gastronomische Oberpsychiater der Wirtschaftskammer Österreich , der jederzeit drei Psychiater ersetzen kann durch einen Alk & Nik ausschenkenden Wirt , ein gewisser Herr LEITL , der hat auf seiner sozusagen " amtlichen " Homepage diesbezüglich einen überaus deutlichen Anspruch als " gesetzgebende Körperschaft WKO " nach wie vor unverändert und auch unangefochten von der Justiz :
/www.wko.at/Content.Node/branchen/w/SparteTourismusundSportbetriebe/UnsereInhalte/Rauchverbot_in_oeffentlichen_Raeumen,_wie_etwa_Freizeit-_u.html
Dort sagt ER , der Oberpsychiater der kapnomanischen Republik : " Der Gesetzestext erlaubt prinzipiell auch, dass die jeweilige gewerbliche Tätigkeit ( z.B. Betrieb von Spielautomaten, Wettbüro ohne Gastronomie, Künstleragentur.....) ausgeübt wird . Das Gesundheitsministerium teilt diese Rechtsansicht allerdings nicht ! ..........."
Also : Raucherfriseur, Raucherbäcker, Rauchermetzger, Rauchersupermarkt, Raucherlandesgericht für Strafsachen, Raucherjuridicum etc.............so interpretiert WKO - Leitl seine Funktion als legislatives Oberorgan !
Im fachlich zuständigen BMG rauchen jetzt wohl die Köpfe bei der pflichtgemäßen Umsetzung der TPD II Amtsblatt L 127/1 vom 3.April 2014 = Richtlinie 2014/40 EU über die neuen Vorschriften für Tabakprodukte . Wir werden demnächst alle staunen über die im ME Nr.xyz der XXV. GP. vorgelegten Neuerungen - lassen wir uns überraschen !
http://ec.europa.eu/health/tobacco/docs/dir_201440_de.pdf
RAUCHER in der DEFENSIVE !!!
VERNUNFT in der OFFENSIVE ??
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