Dienstag, 18. Oktober 2016

STRAFANZEIGE gemäß § 170 StGB gegen den Bundesminister für Justiz Wolfgang BRANDSTETTER !

FAHRLÄSSIGE  HERBEIFÜHRUNG  EINER  FEUERSBRUNST  

durch den Bundesminister für Justiz in Wien  in der Justizanstalt des Landesgerichtes für Strafsachen in Wien  Josefstadt !

https://www.google.at/search?q=Brandstiftung+in+Justizanstalt&ie=utf-8&oe=utf-8&client=firefox-b&gfe_rd=cr&ei=YesFWNjWKObf8gfD5LD4DQ 

An das Bundeskriminalamt in Wien und zugleich an die Staatsanwaltschaft Wien :

STRAFANZEIGE  gemäß § 170  StGB  gegen  Dr. Wolfgang  BRANDSTETTER , amtierender Bundesminister für Justiz der Republik Österreich in Wien 

Zum Sachverhalt : 

           In allen Medien wird heute , Dienstag den 18. Oktober 2016 , umfangreich berichtet über eine weitere vorsätzliche Brandstiftung nach § 169 StGB durch einen  Untersuchungshäftling der Justizanstalt Wien - Josefstadt beim Landesgericht für Strafsachen Wien . 

           Die  " SALZBURGER  NACHRICHTEN " bringen heute auf der Seite 10 diesbezüglich höchst alarmierende Fakten : es gab heuer schon 36 Brände in Justizanstalten , davon 10 Fälle ausreichend gesicherter Brandstiftung durch Insassen .  Dadurch ist nun in diversen Internetforen die Diskussion erneut aufgeflammt über die eigentlichen Verantwortlichkeiten in diesem Zusammenhang !  Bekanntlich haben weltweit gesehen schon etliche Länder ein striktes Rauchverbot  für sämtliche Haftanstalten eingeführt, dazu gibt es umfangreiche Berichte im Internet . 

http://www.polizei.gv.at/wien/presse/aussendungen/presse.aspx?prid=37346B56482B746B67546F3D&pro=0

         Der Tatbestand , dass  den Insassen von Justizanstalten ausdrücklich  der Besitz von Zündhölzern , Feuerzeugen etc . seitens der obersten Führung der Strafvollzugsverwaltung erlaubt ist , erfüllt eindeutig den gemeingefährlichen Tatbestand der grob fahrlässigen Herbeiführung einer Feuersbrunst nach dem § 170 des Strafgesetzbuches der Republik Österreich

 in Verbindung mit § 187  StGB  " HINDERUNG   DER  BEKÄMPFUNG  EINER  GEMEINGEFAHR "

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40173672/NOR40173672.pdf 

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR12029736/NOR12029736.pdf 


Die volle Verantwortung  dafür trägt eindeutig der Bundesminister für Justiz ! Er hätte schon längst ein striktes Rauchverbot in allen Justizanstalten verfügen müssen .

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR12011674/NOR12011674.pdf

Auch nach § 4 BMG trifft den BMJ die volle Verantwortung !

Die Volksanwaltschaft in Wien  wird dringend ersucht , eine Miss - Stands - Feststellung diesbezüglich zu erlassen und dem Nationalrat unverzüglich vorzulegen !

Der Meldungsleger :

Karl  STANGL ,  GG Süd 4 in A - 5204  STEINDORF  bei  Straßwalchen

Papierausfertigungen dieser Strafanzeige werden allen zuständigen Stellen in den kommenden Tagen durch die Post AG  zugestellt !

 

Montag, 27. Juni 2016

" REPUBLIC " SALZBURG : ENDLOSES KASPERLTHEATER !

LANDESVERWALTUNGSGERICHT  SALZBURG  BESTÄTIGT die  6. STRAFE  gegen  Michael  FASCHING  vom " REPUBLIC " Salzburg

Vor wenigen Tagen hat das RIS des BKA unter  " Judikatur der Landesverwaltungsgerichte " den Volltext der mittlerweile mindestens 6. oder sogar 7. rechtskräftigen Bestrafung  des Geschäftsführers des  allseits bekannten " REPUBLIC " in Salzburg  veröffentlicht :

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lvwg/LVWGT_SA_20160525_LVwG_2_126_9_2016_00/LVWGT_SA_20160525_LVwG_2_126_9_2016_00.pdf 

http://www.republiccafe.at/ 

https://firmen.wko.at/Web/DetailsInfos.aspx?FirmaID=451f1d4b-4b88-4138-8bbb-a7862f49d635 

https://firmen.wko.at/Web/DetailsInfos.aspx?FirmaID=0add8a7b-8e74-416e-aab1-e5b761961096 

       Das schier endlose Kasperltheater um den gesetzlichen Nichtraucherschutz in diesem " Republic " ist nun um eine weitere Facette bereichert worden ! Wie wir in dieser letzten Entscheidung des Salzburger Verwaltungsrichters  Siegfried  BRANDSTÄTTER  lesen können , bleibt der seit 7 vollen Jahren im Dauerclinch mit den Behörden befindliche  verantwortliche Geschäftsführer des " Republic " bei seiner amtsbekannten ablehnenden oder zumindest gleichgültigen Einstellung gegenüber rechtlich geschützten Werten . Das hat nun zu einer rechtskräftigen Geldstrafe von 4.000 Euro geführt , am völlig  vermurxten System dort hat sich jedoch bis dato nichts geändert !

            Wie wir überraschenderweise in diesem  Urteil  " Im Namen der Republik " gegen das fast gleichlautende " Republic " lesen können , wurde diesmal sogar die Strafanzeige erstattet von der Juristin, die im Bundesminsterium für Gesundheit in der Abteilung II/1  tätig ist als Fachjuristin !

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/ME/ME_00179/fname_496621.pdf 

          Diese Frau  Claudia  WÖHRY  wurde also ganz offensichtlich vom Abteilungsleiter persönlich  nach Salzburg geschickt , um dort im " Republic " direkt  einen amtlichen Lokalaugenschein zu machen , nachdem sämtliche Anzeigen der vergangenen Jahre zu keinem Erfolg geführt hatten . Im ersten Rechtsgang jedoch  wurde die Strafanzeige derart miserabel formuliert, dass der Strafbescheid des Magistrates Salzburg vom LVwG  aufgehoben wurde , wie wir hier lesen können :

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lvwg/LVWGT_SA_20150709_LVwG_2_69_6_2015_00/LVWGT_SA_20150709_LVwG_2_69_6_2015_00.pdf 

       Es gab aber unabhängig davon auch andere Strafanzeigen seitens von überprüfenden Magistratsbediensteten , die als groteskes Ergebnis hatten  ebenfalls vor kurzem diese aufhebende Entscheidung des LVwG Salzburg :

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lvwg/LVWGT_SA_20160303_LVwG_2_92_4_2016_00/LVWGT_SA_20160303_LVwG_2_92_4_2016_00.pdf 

      Höchst interessant , was in dieser  kassatorischen  Erledigung alles zu lesen ist ! Bitte ganz ganz genau durchstudieren ! Man kommt aus dem Staunen wahrlich nicht mehr heraus ! Niemand wollte anfänglich im Jahre 2009 bzw. 2010  die Festlegung des " Hauptraumes " amtlich verantworten ! Das Ergebnis ist ein endloses Chaos sondergleichen !!!

    Es gab aber noch eine weitere  Entscheidung des LVwG Salzburg gegen Michael  FASCHING  am 30.05.2014 , wo er eine Reduktion der Strafe von 5.000  auf 3.500 Euro erreichte :

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lvwg/LVWGT_SA_20140530_LVwG_2_34_6_2014_00/LVWGT_SA_20140530_LVwG_2_34_6_2014_00.pdf

     Dort lesen wir von 4 vorausgehenden rechtskräftigen Bestrafungen seit 2010  wegen Nichteinhaltung der NRS - Bestimmungen und  vielerlei Kurioses noch dazu . Wer die Gesamtübersicht  genau durchstudieren will, der findet hier den Link dazu :

https://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe?Abfrage=Lvwg&Entscheidungsart=Undefined&Bundesland=Salzburg&SucheNachRechtssatz=True&SucheNachText=True&GZ=&VonDatum=01.01.2014&BisDatum=27.06.2016&Norm=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=tabakgesetz&Position=1

      Durch die sehr irreführende " Verschlüsselung " bei der Abkürzung der Namen  war es äußerst aufwendig, diese Entscheidungen hier in Salzburg jeweils genau zu lokalisieren ! Nur mit größter Mühe war dann nach diversen Verirrungen  das jeweilige Lokal  genau " lokalisiert " ! Somit ergeht hier eine strenge Rüge diesbezüglich an die Evidenzstelle im LVwG Salzburg !

https://www.salzburg.gv.at/lvwg/gericht/Team

   Wenn wir nun zurückblicken : am 12.August 2008 traten bereits einige Bestimmungen des BGBL I /120 in Kraft :

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2008_I_120/BGBLA_2008_I_120.pdf

Seit diesem 12.8.2008  wusste der verantwortliche  GF des " Republic " genau Bescheid über die neue Rechtslage und prompt startete er dann zu Jahresbeginn 2009 mit einem rauchfreien großen  Hauptraum im Foyer des ehemaligen Stadtkinos . Jedoch schon nach wenigen Tagen  änderte er diese Regelung wieder ab und verwendet seither in völlig illegaler Weise  diesen eindeutig dominierenden Hauptraum , der zugleich auch Veranstaltungsraum ist ,  als Raucherraum während der üblichen Geschäftszeiten .

http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=465.0

Hier finden Sie im Archiv des " Rauchsheriff "  ab 21.8.2010 5 umfangreiche Berichte  diesbezüglich , die freundlicherweise  rechtzeitig von Dietmar  ERLACHER  aus dem später  " versenkten "  Forum von " rauchfreistudieren " herübergerettet worden waren . 

http://diepresse.com/home/leben/reise/falschreisen/631551/Falsch-reisen

Schon am 6.2.2011 war in der " Sonntagspresse " vernichtende Kritik zu lesen über die völlig verfehlte Regelung im " Republic " durch den Journalisten Timo  VÖLKER mit dem Titel : " Wer sonst : Österreich hat mit Abstand Europas dümmstes Gesetz zum Nichtraucherschutz ".

      Am  15.3.2011  hat dann der " Rauchsheriff " veröffentlicht meine Korruptionsanzeige gegen den Magistrat Salzburg :

http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=465.30

    Diese Strafanzeige  hat offensichtlich bewirkt , dass die ganze causa " Republic " zur absoluten Chefsache gemacht wurde im zuständigen BMG , mit keinem vernünftigen Ergebnis bis heute !

              Factum ist : Das große Foyer im ehemaligen Stadtkinogebäude hat in erster Linie eine veranstaltungsbehördliche Konzession seitens der Magistratsabteilung 5 und ist somit eindeutig als  " Raum öffentlichen Ortes " nach § 13 Abs.1 Tabakgesetz dauerhaft zu qualifizieren ! Dementsprechend muss dort eine ausreichende Kennzeichnung nach § 13b Tabakgesetz erfolgen : im gesamten großen Raum muss der Rauchverbotshinweis  dauerhaft und überdeutlich zu erkennen sein . Eine zusätzliche Nutzung als Raucherraum der Gastronomie nach § 13a Abs.2 Tabakgesetz ist nicht zulässig ! Wie der Verwaltungsrichter Siegfried  BRANDSTÄTTER in seinem oben erwähnten  Urteil schreibt , ist das derzeit praktizierte System von vornherein zum Scheitern verurteilt ! Leider hat dieser Richter nicht ausreichend  darauf hingewiesen, dass grundsätzliche Rechtswidrigkeit vorliegt durch den ständigen Wechsel zwischen Veranstaltungsraum nach dem Salzburger VAG  und als gastronomischer Raucherraum !

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10001038


        Somit  wird nun ultimativ der Magistrat Salzburg aufgefordert , durch behördliche Zwangsmassnahme  endgültig dort den rechtskonformen Zustand herzustellen durch :


1. amtliche  Kennzeichnung des sanitätspolizeilichen Rauchverbotes im großen Foyer nach § 13 Abs. 1 Tabakgesetz  genau nach den zwingenden Vorgaben von § 13 b Tabakgesetz   auf Kosten des  Verpflichteten .

2. Veröffentlichung  dieser Massnahme durch eine ausreichende Medieninformation auf der Homepage des Magistrates .

http://kurier.at/chronik/gastwirte-finden-gnaedige-richter/206.525.109

Heute topaktuell im " KURIER " diese einschlägige Meldung sei noch beigefügt ! Aber erwähnt sei auch die seit längerem laufende Räumungsklage :

http://www.salzburg24.at/republic-raeumungsklage-gegen-paechter/4597349

http://www.salzburg.com/nachrichten/salzburg/wirtschaft/sn/artikel/streit-um-republic-scheint-vor-loesung-zu-stehen-181375/


        Am vergangenen Samstag, 25.Juni 2016  zweimaliger persönlicher Lokalaugenschein in diesem " Republic " :  wehrlose Kleinkinder werden von  hochgradig verantwortungslosen Eltern  im großen Foyer zwangsbegast mit hochtoxischem Tabakrauch  zur Mittagszeit und abends vor der Veranstaltung  maximales Gedränge und trotz aufliegender Rauchverbotshinweise holen sich diverse " Typen " eigenmächtig Aschenbecher von der Theke und qualmen  rücksichtslos drauflos .................


https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004308

Oder müssen wir im " Republic "  die  BEGASUNGSSICHERHEITSVERORDNUNG  anwenden ! ?

https://www.google.at/search?q=Raucher+sind+M%C3%B6rder&ie=utf-8&oe=utf-8&client=firefox-b&gfe_rd=cr&ei=xgNxV6XAFdPU8gfp9JG4CQ#q=Rauchen+ist+t%C3%B6dlich

Donnerstag, 23. Juni 2016

BERUFSSCHULE RIED im Innkreis : KAPNOMANIA EXCESSIVA !

HAARSTRÄUBENDES   RAUCHERCHAOS  auf der   BERUFSSCHULE  RIED  !

         Gestern , Mittwoch 22.Juni 2016  zur Mittagszeit  erschütternder Sachverhalt  zu beobachten  am Areal der Berufsschule Ried im Innkreis an der Volksfeststraße  am Rande des riesigen Messegeländes :

        Mindestens 50 ( fünfzig )  rauchende Berufsschüler und  - innen  qualmen in der Mittagspause  exzessiv unweit des Haupteinganges im speziell gewidmeten  " RAUCHERHOF " , aber auch an der Strassenseite in den überdachten Busstationen und auch noch vor dem Pfadfinderheim im Westen . Das gesamte Areal ist hochgradig verschmutzt mit Zigarettenstummeln und auch mit anderen Abfällen . Dazu kommt noch eine umfangreiche Baustelle mit hohen Gerüsten . 

        Auf der Homepage dieser Berufsschule findet sich weder eine  Hausordnung noch  eine Verhaltensvereinbarung , dies ist schon sehr auffällig ! Offensichtlich  gibt es keinerlei Bemühungen , das äußerst schädliche Tabakrauchen durch die Berufsschüler einzudämmen oder es ganz zu unterbinden ! Die diesbezügliche verbindliche Weisung aus dem zuständigen Bundesministerium  vom Jänner 2006 wird offensichtlich völlig ignoriert , desgleichen die beiden diesbezüglichen Erlässe des LSR Linz :

ttps://www.bmbf.gv.at/ministerium/rs/2006_03.html 

https://www.lsr-ooe.gv.at/fileadmin/erlasssammlung/2006/A3-89-1-06.pdf 

https://www.lsr-ooe.gv.at/fileadmin/erlasssammlung/2006/A3-89-1ad1-2006.pdf 

Es entsteht der Eindruck , als ob die Berufsschulen überhaupt nicht in die Zuständigkeit des Landesschulrates  und des Bildungsministeriums fielen , denn es gibt offensichtlich überhaupt keine konkreten Bemühungen seitens des LSR Linz  zur Beseitigung dieser Misstände .

http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/Trotz-Verbots-wird-an-vielen-Schulen-weiterhin-geraucht;art4,2168505 

Ganz im Gegensatz  zu früheren Meldungen im Jahre 2006 hat nun offensichtlich  auch der Amtsführende Präsident  Hofrat  Fritz  ENZENHOFER  vor der" unbezwingbaren "  Nikotinsucht  auf diversen Schulen kapituliert , wie die obige Meldung beweist . 

https://www.lsr-ooe.gv.at/home.html

Im  Frühjahr 2006 , also vor mehr als 10 Jahren bereits , hat dieser Herr Amtsführende Präsident noch ganz deutlich ausgesprochen , dass zwingende Massnahmen  sanitätspolizeilicher Art notwendig sind , wenn Schüler bereits derart nikotinsüchtig sind , dass sie es kaum mehr eine Stunde aushalten ohne Nikotinnachschub mit all den damit verbundenen " Kollateralschäden " .

http://ooev1.orf.at/stories/89679

Leider sind die diesbezüglichen  Meldungen  nicht mehr greifbar im Internet , sie können aber von mir jederzeit in Papierform vorgelegt werden . 

        Es ergeht nun meinerseits der dringende Appell an diesen Amtsführenden Präsidenten des Landesschulrates für Oberösterreich in Linz :  sorgen Sie für ausreichende Klarstellung  der Rechtslage durch einen neuen Erlass , den sie ebenfalls im Internet veröffentlichen und den Medien  gezielt unterbreiten. 

       Heute kam Mitteilung von der WKStA Wien , dass die Strafanzeige bezüglich der Berufsschule Vöcklabruck an die StA Wels abgetreten worden ist . Dies ist sehr zu bedauern , weil insgesamt  das Phänomen des Amtsmissbrauches in diesen Dingen von ganz oben her ausgeht , das heißt also durch amtsmissbräuchliches  Tun und Lassen der obersten Schulaufsichtsorgane im BMBF und in den 9 Landesschulräten !

http://effumatum.blogspot.co.at/2016/06/berufsschule-vocklabruck-rauch-steigt.html

http://effumatum.blogspot.co.at/2016/05/anklage-gema-artikel-142-und-143-b-vg.html

Der Verfassungsgerichtshof hat diesbezüglich mitgeteilt , dass nur ein entsprechender Antrag der Bundesregierung  zur formellen Einleitung eines verfassungsgerichtlichen Strafverfahrens  führen kann . Das war ja zu erwarten !

SCHLUSS  MIT  RAUCHERCHAOS  AUF  DEN  BERUFSSCHULEN  IM GESAMTEN  BUNDESGEBIET  !
 

Mittwoch, 15. Juni 2016

BERUFSSCHULE VÖCKLABRUCK : RAUCH STEIGT AUF IN GRÖSSTER MENGE !

MITTÄGLICHER  ZUG  DER  TSCHICK  -  LEMMINGE  ZUM  ABGRUND  !

              Gestern , Dienstag 14.Juni 2016 , zur  Mittagszeit , erstmals umfangreiche Beobachtungen im riesigen Schulareal  Vöcklabruck , Bezirkshauptstadt mit mehreren Tausenden Schülern , Bundesland Oberösterreich , Republik  " Kapnomanistan " :

          Ich inspiziere soeben die Situation vor der benachbarten HAK : ein wunderbarer Schulhof lädt ein zum Verweilen auf hölzernen Sitzbänken , es schaut auch sehr sauber aus und schon wollte ich mich freuen über eine völlig rauchfreie Schule..............da öffnet sich gegenüber das Portal der Berufsschule und ein elendslanger Zug von  Schülern eilt zum Raucherplatz auf der Rückseite des Schulgebäudes und schon geht es los : mindestens 40 Schüler stehen eng nebeneinander und qualmen eifrig um die Wette und  zeigen die uns allen bestens bekannten Gesichtszüge und Verhaltensweisen  beim  " GENUSS " der Todesdroge Rauchtabak !

       Soeben jedoch fand ich auf der Homepage dieser Berufsschule Vöcklabruck  in den " MITTEILUNGSBLÄTTERN 2015/16 "  einen Auszug aus der " HAUSORDNUNG " mit folgendem Text auf der Seite 3 : " Das Rauchen ist im Schulgebäude und am Schulgelände für alle Personen per Gesetz nicht erlaubt "

file:///F:/Downloads/Mitteilungsblaetter_2015_16_ab_4._LG(1).pdf 

http://www.bs-voecklabruck.ac.at/downloads/formulare/ 

      So also schaut nach wie vor die bittere Realität aus an den Berufsschulen im gesamten Bundesgebiet : ganz egal wo man hinkommt - nirgends ist es so arg wie auf den Berufsschulen einschließlich der landwirtschaftlichen Berufs - und Fachschulen , die ausschließlich in der Verantwortung des jeweiligen Bundeslandes liegen . Über die diesbezüglichen Gründe wurde schon viel spekuliert und  im Internet finden sich dazu umfangreiche Abhandlungen. Es gab auch hier im Bundesland Salzburg schon vor etlichen Jahren eine großangelegte Präventionskampagne , die mittlerweile natürlich längst vergessen und absolut wirkungslos verpufft ist !

http://service.salzburg.gv.at/lkorrj/Index?cmd=detail_ind&nachrid=39612 

http://www.svz.at/static/content/e3/e159297/e160722/2009-07-10/4.pdf 

          Mittlerweile haben offensichtlich alle Verantwortlichen für die Berufsschulen  wieder aufgegeben und kein einziger Direktor oder auch Landesschulinspektor am jeweiligen LSR  wagt es , das diesbezügliche  erlassförmige Rundschreiben Nr. 3 des BMBF  vom Jänner 2006 in Erinnerung zu rufen :

https://www.bmbf.gv.at/ministerium/rs/2006_03.html

https://www.lsr-ooe.gv.at/fileadmin/erlasssammlung/2006/A3-89-1-06.pdf

https://www.lsr-ooe.gv.at/fileadmin/erlasssammlung/2006/A3-89-1ad1-2006.pdf

        Wie nun wollen diese Verantwortlichen  das mittlerweile längst vom Nationalrat beschlossene strikte sanitätspolizeiliche Rauchverbot  am gesamten Schulareal durchsetzen  ab dem 1. Mai 2018 , wenn sie alles weiterhin so treiben lassen , wie es die zügellose Nikotindrogensucht automatisch mit sich bringt , wenn man sie nicht total entschlossen bekämpft :

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2015_I_101/BGBLA_2015_I_101.pdf

http://effumatum.blogspot.co.at/2016/03/absolut-unverzichtbar-sofortiges.html

       Vor etlichen Tagen brachte die " PRESSE " am Samstag, den 11.Juni 2016 auf der Seite 21 wieder einmal  eindringlich  das Thema : " WARUM SO  VIELE  JUGENDLICHE  RAUCHEN " von  Köksal  BALTACI :

http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/5012601/Warum-so-viele-Jugendliche-rauchen

Eine Schande fürwahr , dass es diesbezüglich keinerlei Fortschritt gibt seit vielen Jahren ! Die parlamentarische Eingabe der Grünen vom 25.3.2010  ist nach über 6 Jahren noch immer zu keinerlei Ergebnis gekommen :

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/A/A_01070/index.shtml

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/I/I_02569/index.shtml

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/E/E_00320/fname_314342.pdf


        Hochgradig kriminelle Elemente im Nationalrat und auch in den 9 Landtagen verhindern nach wie vor einen wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den tödlichen Gefahren  des Tabakrauchens , sodass auch sämtliche Anzeigen auf Kriminalpolizei  und Staatsanwaltschaft nichts fruchten können . Das angebliche " Gesundheits " - Ministerium kooperiert friedlich  und einvernehmlich mit der Nikotindrogenmafia , genehmigt nach wie vor das " Inverkehrbringen " unbeschränkter Mengen dieser tödlichen Nikotindrogen  und nimmt dafür auch noch Schandgeld entgegen . Richtigerweise jedoch müssten sämtliche Bestände Rauchtabak von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt werden , vom Ermittlungsrichter für verfallen erklärt werden  und waggonweise  in die Sondermüllverbrennungsanlage  Simmering eingeliefert werden zur nutzbringenden thermischen Entsorgung und Vernichtung auf Hochtemperatur  mit über 2.000 Grad Celsius .

http://www.wienenergie.at/eportal3/ep/channelView.do?channelId=-49104

NACHLÄSSIGE   SCHULDIREKTOREN  WERDEN  WEGEN  DES  VERBRECHENS DES AMTSMISSBRAUCHES  NACH § 302  STRAFGESETZBUCH  ZUR  VERANTWORTUNG  GEZOGEN  !

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40140764/NOR40140764.pdf

Dienstag, 7. Juni 2016

CUI BONO ??? - NACHLESE zum WELTNICHTRAUCHERTAG 2016

" RAUCHEN  -  VIEL MEHR  ALS  NUR  EIN  LASTER ! "

In der " Kronenzeitung " vom Dienstag , den 31.Mai 2016  fand sich auf der Seite 26 folgender besonders bemerkenswerte Leserbrief von  Herrn Walter  KOREN aus Kirchdof an der Krems , Oberösterreich  mit Überschrift wie oben und mit folgendem Text :

         " 20 Fragen zum Weltnichtrauchertag : Wenn es ums Rauchen geht, drängt sich rasch die Frage auf :  CUI  BONO ?  Wem nützt das Rauchen ? Den Rauchern ? Wer braucht übelriechende Kleidung und liebt gelbe Zähne ? Wer wird gerne öfter krank, hat eine kürzere Lebenserwartung , kalkuliert einen möglicherweise  qualvollen Tod mit ein und gibt dafür noch sehr viel Geld aus ? Klingt das für Sie verführerisch ?  Wie geht es den Nichtrauchern ? Mögen sie den Gestank ? Bezahlen sie gern wesentlich höhere  " Gesundheits " - und  Krankheitskosten für Raucher ? Wollen sie durch Passivrauchen  Krebs bekommen ? Sehen auch Sie  -  wie  wir  -  weit und breit keine Gewinner ?

          Wer profitiert nun von dieser weltweiten Sucht und scheffelt Milliarden auf Kosten von uns allen , ob Mann oder Frau , ob alt oder jung , ob Raucher oder Nichtraucher ?  Haben Sie eine Ahnung , wie skrupellos die Tabakindustrie auf globaler Ebene  vor allem Kinder und Jugendliche gezielt in die Abhängigkeit führt und langfristig ihrer  Freiheit beraubt ? Gefällt Ihnen die Vision eines rauchfreien Österreichs  oder gar Europas ? Sind Sie Raucher ? Wollen Sie sich von Ihrer Sucht befreien ? "   #  Zitat  Ende  #

           Soweit also dieser  Leserbrief  von Walter  Koren aus Kirchdorf , offensichtlich Lehrer an der dortigen NMS 1

http://www.nms1-kirchdorf.at/?page_id=41 

           Dieselbe Ausgabe der " Krone " brachte dann auch noch auf den S . 11 bis 13 die üblichen Horrormeldungen zum WNRT und das mit der  Überschrift  " VOLKSSUCHT  NUMMER  1 " , besser jedoch wäre der Ausdruck  " VOLKS  -  SEUCHE " . 

      Der " Kurier "  brachte bereits am Montag , den 30.5.2016  auf der S. 19 eine erschütternde Reportage mit dem Titel :  " ACHT   LEBENSJAHRE  ZURÜCKGEWINNEN " 

http://kurier.at/wissen/mit-einem-rauchstopp-acht-lebensjahre-zurueckgewinnen/201.753.194 


       Der  " Standard "  wiederum schlagzeilte am 31.5.2016 auf der Seite 2 seinerseits mit  : " SCHOCKTHERAPIE   gegen  RAUCHERLUNGE "

http://derstandard.at/2000037913444/Weltnichtrauchertag-Schocktherapie-gegen-Raucherlunge 


http://derstandard.at/2000037910914/Kampf-gegen-das-Rauchen-Heuchlerische-Verteufelung 

Und auf der letzten Seite 28  kommentierte Irene  Brickner die diesbezügliche  " heuchlerische  Verteufelung " des Rauchens  und bringt mutig das Thema der totalen  Prohibition ins Spiel . 

Insgesamt ging also wieder einmal am  WNRT ein gewaltiges Rauschen durch die gesamte weltweite  Presse und im Internet finden sich dazu abertausende Wortmeldungen ....................

         Heute jedoch , am Dienstag den  7. Juni 2016 , also genau eine Woche später , ist bereits wieder alles von allen vergessen und verdrängt  und ohne die geringste Änderung nehmen die bösen Dinge weiterhin ihren ungehinderten Lauf !!!  Dies ergibt nun Anlass mehr als genug , um eine  ausreichende Zwischenbilanz zur Lage zu erstellen !  Es braucht unbedingt Mut zur vollen und ganzen Wahrheit ! Schluss mit Augenauswischerei und Gefühlsduselei !

1. Die umfassendste Novelle zum TABAK  -  GESETZ  bislang  mit Kundmachung prompt am letzten Tag der EU - Frist am 20.Mai 2016  bringt  als völlig paradoxes  Ergebnis eine weitere  " LEGALISIERUNG "  der massenmörderischen Aktivitäten der gesamten Tabakmafia hierzulande ! Die hochgradig kriminelle Tabakmafia wird also erneut ausdrücklich unter den Schutz des Gesetzes gestellt und somit jedem zivilrechtlichen Klagsversuch und auch jedem strafrechtlichen  Verfolgungsversuch  der Boden entzogen !!!

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2016_I_22/BGBLA_2016_I_22.pdf

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010907

Hier haben Sie das vorläufige Ergebnis , durch das vielfach gestaffelte Inkrafttreten diverser Bestimmungen  müssen Sie jeweils ganz genau schauen auf die speziellen Übergangsfristen ! Mit dieser Umsetzung der entsprechenden Richtlinie der EU entledigt sich nun die Legistik im federführenden BMG  ihrer Verantwortung und überlässt nach wie vor das gesamte Land  völlig uneingeschränkt  den wahrhaft massenmörderischen Aktivitäten der bestens organisierten Tabakmafia . 

2 . VIELFACHE  STRAFRECHTLICHE  ASPEKTE  nach dem StGB sind jedoch völlig offenkundig ! Begonnen  vom § 75  des Strafgesetzbuches  über den gezielten Mord  über die verschiedenen Körperverletzungsdelikte , Gemeingefährdungsdelikte bis hin  zur Bildung hochkrimineller Organisationen und Amtsmissbräuchen an diversen Fronten  finden wir vielfachste strafrechtliche Ansätze . Der Blick darauf wird jedoch permanent vernebelt  durch die oben im Punkt 1. dargelegte  " Legalisierung " !!!

3. SICHERHEITSPOLIZEILICHE  ZUSTÄNDIGKEIT  nach § 16 SPG ergibt sich also im maximalen Ausmaß sogar :

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40162532/NOR40162532.pdf

Unzweifelhaft nämlich bedeutet die gesamte Aktivität dieser Tabakmafia eine  " allgemeine Gefahr "  sowie einen geradezu gigantischen  " gefährlichen Angriff "  einer weltweit aktiven  " kriminellen Verbindung "  nach den Begrifflichkeiten von § 16 SPG .  Dadurch ergibt sich automatisch die verfassungsrechtlich verbürgte  Garantie nach

4. Artikel  78a B -VG  Absatz 2 : " Sind Leben , Gesundheit , Freiheit oder Eigentum von Menschen gegenwärtig gefährdet oder steht eine solche Gefährdung unmittelbar bevor  , so sind die Sicherheitsbehörden ...........bis zum Einschreiten der jeweils zuständigen Behörde zur ersten allgemeinen Hilfeleistung zuständig " .

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40139074/NOR40139074.pdf 

      Unzweifelhaft handelt es sich also um eine außerordentlich  große Gefährdung und Bedrohung , insbesondere für Kinder und Jugendliche, die nach wie vor alljährlich zu zehntausenden in den mörderischen Klauen und Krallen der skrupellosen Tabakmafia landen .

Und was sehen wir Tag für Tag :  die Kriminalpolizei bundesweit völlig blind und taub  bezüglich angezeigter Sachverhalte ;  die Staatsanwaltschaft ebenfalls  und im logischen Gefolge auch die Strafrichterschaft völlig blind und taub   bezüglich dieser gigantischen Verbrechen !!!

    Wer hat all dies zu verantworten :

1. Sämtliche Nationalratsabgeordnete sind  nach wie vor  die obersten Schutzherren dieser  Verbrecherorganisation , indem sie mit dem Tabakmonopolgesetz ausdrücklich das Aufrechterhalten der Tabakepidemie flächendeckend im gesamten Bundesgebiet anordnen :

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005006

2  Der  Finanzminister als  oberstes Organ der Monopolverwaltung des Bundes  trägt dafür die gesamte Verantwortung , weil er die Trafikanten ausdrücklich mit zivilrechtlichem Bestellungsvertrag verpflichtet zum weiteren Aufrechterhalten der massenmörderischen Tabakepidemie :

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40094362/NOR40094362.pdf

3 . Die Gesundheitsminsterin beteiligt sich ebenfalls skrupellos an diesem hochkriminellen Kartell , indem sie unter Entgegennahme von Schandgeld unbeschränkte Genehmigungen erteilt  für das " Inverkehrbringen " der tödlichen Nikotindrogen .

4. Der Wirtschaftsminister  beherbergt die professionellen Nikotindrogendealer  als eigene Fraktion in der Wirtschaftskammer und verleiht ihnen somit zusätzliche " Legalität "  bei ihrem wahrhaft massenmörderischen  Tun und Handeln .


CETERUM  CENSEO  TSCHICK  -  MAFIAM  ESSE  DELENDAM  !






 

Montag, 2. Mai 2016

ANKLAGE gemäß Artikel 142 und 143 B-VG gegen LH HASLAUER Wilfried , Salzburg !

SUBSIDIÄRE  ANKLAGE  samt  STRAFANTRAG  gemäß  Artikel  142  und  143  B-VG  der  Res  Publica  Austriaca vor dem  Verfassungsgerichtshof  Wien .

gegen  den  Präsidenten  des  Landesschulrates Salzburg , Dr. Wilfried  HASLAUER  in seiner Funktion nach dem Bundes - Schulaufsichtsgesetz  wegen  hartnäckiger  NICHTBEFOLGUNG  der  WEISUNG  aus dem Bundesministerium für Bildung  RS Nr. 3/2006 , aktualisiert zuletzt im Mai 2014

https://www.bmbf.gv.at/ministerium/rs/2006_03.html 

 Zum Sachverhalt  im groben Überblick :

        Im totalen  Gegensatz zum LSR OÖ  Linz  verweigert der  Landesschulrat  Salzburg seit dem Jänner 2006  , somit seit über vollen 10 Jahren , die Befolgung und Durchführung der verbindlichen Weisung  über  " NICHTRAUCHERSCHUTZ  an  SCHULEN "  des damaligen  BMUKK , später  BMBWK , nun als BMBF firmierend . Ursprünglich war LHF Mag. Gabi  BURGSTALLER  Präsidentin des LSR Salzburg und Mag . Herbert  GIMPL  Amtsführender . Seit der letzten Landtagswahl ist  Dr. Wilfried  HASLAUER  Präsident und   Prof. Mag. Johannes               PLÖTZENEDER  Amtsführender .

        In mindestens  30  AHS , BHS , BS  und auch LWS  im Verantwortungsbereich dieses LSR Salzburg gibt es nach wie vor Raucherbereiche für minderjährige Schüler mit dementsprechenden Passagen in der jeweiligen Hausordnung oder in den Verhaltensvereinbarungen . Dies mit ausdrücklicher Genehmigung durch den LSR Salzburg , wie mehrfach in den Medien zu hören und zu lesen war in den vergangenen 10 Jahren  !!! Damit stellen sich die Verantwortlichen im LSR Salzburg frontal gegen die anderslautende verbindliche Anordnung seitens des Bundes  im Sinne des  Artikels 142 Absatz 2 littera h)  B-VG

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40112691/NOR40112691.pdf 

           Nach mehreren fruchtlosen Urgenzen seitens des zuständigen  Bundesministeriums  hätte die Bundesregierung längst entschlossen vorgehen müssen gegen diesen eklatanten  VERFASSUNGSBRUCH  durch die Verantwortlichen im LSR Salzburg !  Davon wurde jedoch Abstand genommen bis dato aus nicht ausreichend bekannten Gründen .  Nach vielfachen Beschwerden und  Interventionen von diverser Seite wurde jedoch mittlerweile vom Nationalrat in Wien  im Rahmen der 8. Novelle zum Tabakgesetz ein  öffentlich - rechtliches , nämlich sanitätspolizeiliches Rauchverbot für ausnahmslos alle Beteiligten  auf dem Gesamtareal von Schulen beschlossen  und im BGBl. I/Nr.101 schon im August 2015 kundgemacht , allerdings mit einer fast dreijährigen Legisvakanz bis zum 1.Mai 2018 !

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2015_I_101/BGBLA_2015_I_101.pdf

Die Folgen dieser Nichtbefolgung  einer verbindlichen Weisung zum Gesundheitsschutz  sind gerdezu katastrophal : ungerührt schauen auf den betroffenen Schulen die  Direktoren und Lehrer zu , wie sich labile , pubertierende  Adoleszenten  direkt am Schulareal während  der  Unterrichtszeit ( die Pausen zählen nach dem Schulrecht zur Unterrichtszeit ! )  dem äußerst schädlichen  Rauchen und Inhalieren extrem  giftigen Tabakrauchs widmen . Um nicht ständig alle Argumente und Beweismittel wiederholen zu müssen , verweise ich auf die reichlich vorhandene Fachliteratur , insbesondere wie von Univ. Prof. Josef  RIEDLER  angeboten wird :

http://www.springermedizin.at/artikel/19428-tabakrauchprobleme-bei-kindern-und-jugendlichen


 Das Dulden und Fördern  der selbstmörderischen  KAPNOMANIA  durch die minderjährigen  Schüler  am Schulareal  während der Aufsichtszeit  nach dem gesamten Schulrecht einschließlich des spezifischen Aufsichtserlasses aus dem BMBF bedeutet :

1. Schwerste  Verletzung von § 1 Salzburger Jugendgesetz :

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrSbg/LSB12014008/LSB12014008.pdf

" Jeder junge Mensch hat ein Recht auf den Schutz seines Lebens , die Sicherung seiner körperlichen und seelischen Gesundheit ,.........."

2. Im Endeffekt handelt es sich sogar um  massenhafte " Grob  fahrlässige  Tötung " nach § 81 StGB Abs. 3  mit  Strafandrohnng bis zu 5 Jahren im Knast .

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40173613/NOR40173613.pdf 

3. Auch der § 92 StGB ist anwendbar , weil es sich um ein besonders verwerfliches  Schädigen handelt durch Missachtung der Verpflichtung zur Fürsorge und Obhut .

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40105137/NOR40105137.pdf 

4. Je nach Ausdeutung des Sachverhaltes kommt auch § 177 StGB über die  " Fahrlässige  Gemeingefährdung " ins Spiel 

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40173675/NOR40173675.pdf

5. Insgesamt handelt es sich  eindeutig auch um  Amtsmissbrauch  nach § 302 StGB  bei den zuständigen Beamten , insbesondere beim Direktor des LSR und bei allen betroffenen Landesschulinspektoren  und Schuldirektoren !

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40140764/NOR40140764.pdf 

     Somit kommt nun unmittelbar der Artikel 143  des B-VG in Anwendung :

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40045854/NOR40045854.pdf

         " Die  Anklage gegen die in Art. 142 Genannten kann auch wegen strafgerichtlich zu verfolgenden Handlungen erhoben werden , die mit der Amtstätigkeit des Anzuklagenden in Verbindung stehen . In diesem Falle wird der Verfassungsgerichtshof allein zuständig , die bei den ordentlichen  Strafgerichten etwa bereits anhängige Untersuchung geht auf ihn über . Der Verfassungsgerichtshof kann in solchen Fällen neben dem Art. 142 Abs. 4 auch die strafgesetzlichen Bestimmungen anwenden . "

         Somit ergeht zugleich  STRAFANTRAG  gegen den angeklagten  Präsidenten des  Landesschulrates Salzburg Dr. Wilfried  HASLAUER :

" Der Verfassungsgerichtshof Wien möge gemäß Art. 142 Abs. 4 B-VG  erkennen auf  sofortigen Verlust des Amtes , sowie wegen besonders erschwerender Umstände ( in contumaciam ! )  auch auf  Verlust der politischen Rechte  für volle 3 Jahre " .

ZUSTELLUNG  an den Verfassungsgerichtshof  Wien  durch

1. Veröffentlichung im Internet unter www.effumatum.blogspot.co.at 

2 . Durch Übersendung eines Direktlinks  auf diese Blogpost durch eine separate E - Mail  an  den Präsidenten des VfGH und an die dortige Medienstelle .

3. Postsendung  einer autorisierten und eigenhändig unterschriebenen Papierkopie dieser Blogpost  mit Rückschein eigenhändig  persönlich gerichtet an den Präsidenten des VfGH Dr. Gerhart  HOLZINGER .

REFERENZFALL : VfSlg. 10510  vom 28.6.1985 !

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Vfgh&Dokumentnummer=JFT_10149372_84E00002_00 




ABSENDER  und  EINSCHREITER :  Karl   STANGL , GG Süd 4  in A - 5204  STEINDORF  bei Straßwalchen


zuletzt geändert am Freitag , den 6..Mai 2016 um 10 Uhr

Freitag, 29. April 2016

STRAFANZEIGE nach § 78 StGB gegen HAK - DIREKTION NEUMARKT !

An  die Staatsanwaltschaft  Salzburg  als  Strafverfolgungsbehörde  nach dem StGB und nach der StPO :

HOCHKRIMINELLES  VERHALTEN   der  HAK  -  DIREKTION   NEUMARKT  bei  Salzburg  betreffend   NICHTRAUCHERSCHUTZ  &  TABAKPRÄVENTION

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR12029621/NOR12029621.pdf 

STRAFANZEIGE  NACH  §  78  StGB

Zum  Sachverhalt :  schon im Jänner 2006 , also vor mehr als vollen 10 Jahren , hat das zuständige Bundesministerium für Unterricht mit einer verbindlichen Weisung an alle 9 untergeordneten Schulbehörden  angeordnet , dass auf dem gesamten Areal von Schulen  nicht mehr geraucht werden darf von den Schülern  und alle Hausordnungen aufzuheben sind , die das ausdrücklich genehmigen .

https://www.bmbf.gv.at/ministerium/rs/2006_03.html 

Hier haben Sie den Link auf  dieses erlassförmige " Rundschreiben Nr. 3/2006 "  mit Aktualisierungsvermerk  vom Mai 2014 .

Nach 10 vollen Jahren Tauziehen in alle Richtungen und nach vielfachen Beschwerden und  sonstigen Interventionen wurde dann vom Nationalrat schon im Juli 2015 im neuen § 12 Tabakgesetz  ein öffentlich - rechtliches Rauchverbot ausdrücklich auch für alle schulischen Freiflächen beschlossen  , das mit dem unten verlinkten Bundesgesetzblatt verlautbart wurde im August 2015 .

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2015_I_101/BGBLA_2015_I_101.pdf 

Allerdings wurde durch massive Intervention von Lobbyisten  das Inkrafttreten dieser Bestimmung laut § 17 verschoben auf den 1.Mai 2018 , aus welchen Gründen auch immer !

https://www.google.at/search?q=Rauchverbot+Schulzentrum+Neumarkt&ie=utf-8&oe=utf-8&client=firefox-b&gfe_rd=cr&ei=gJcjV_esB8ek8weB4qPgDw 

Die Gemeinde Neumarkt hat dann schon vor  8 Jahren versucht , die allseits bekannten Miss -Stände durch eine OPV  zu  entschärfen , was leider völlig fehlschlug , weil sich niemand daran hält und weil auch keinerlei Durchsetzungsversuche seitens der Gemeinde  gemacht wurden  :

http://www.sessionnet.at/50324/vo0050.asp?__kvonr=666

http://effumatum.blogspot.co.at/2014/11/taglich-hundert-ubertretungen.html

Nach mehreren Anzeigen  und Beschwerden meinerseits hat unter anderem auch die Volksanwaltschaft den Fall massiv aufgegriffen , geändert hat sich nichts .......

        Heute , Freitag den 29.April 2016 so gegen  10 Uhr 30  habe ich  wiederum aktuelle Nachschau gehalten im Bereich des besagten Schulzentrums Neumarkt :  es waren ungefähr 20 oder 30 Schüler der HAK  gerade in  der großen Pause  im Raucherbereich des Schulhofes mit überdachtem Pavillon  exzessiv beim Rauchen . Tausende Zigarettenstummeln liegen seit Monaten herum  auf diesem Schulareal und jeden Tag kommen mindestens einhundert weitere dazu , obwohl die OPV der Gemeinde dies strikt verbietet und unter verwaltungsstrafrechtliche Strafandrohung stellt . 

        Auf der anderen Seite  der Schule waren gerade etliche Lehrer beim Rauchen  und ich habe sie streng gerügt wegen ihres schlechten Vorbildes , das sie alltäglich den Schülern darbieten . Nach vielfachen völlig vergeblichen Interventionen meinereits bei Lehrern dieser HAK und auch beim früheren Direktor , nach mehrfachen Meldungen meinerseits in das zuständige  BMBF ist natürlich das " Klima "  total vergiftet ! Weder die pausenaufsichtsführenden Lehrer noch die Direktion der HAK als Schulbehörde 1. Instanz wollen die Rechtslage zur Kenntnis nehmen . Sie überlassen die noch sehr labilen , unausgereiften minderjährigen Schuler den Versuchungen und Verführungen der hochkriminellen Tabakmafia !  Die rauchenden Schüler zeigen bereits hochgradigste  psychiatrische  Erkrankung nach F 17 der WHO - ICD :

http://www.netdoktor.de/Service/ICD-Diagnose/F17-Psychische-und-Verhaltens-40430.html

Mehrfache  und sogar jahrelange intensive Bemühungen seitens  diverser Gesundheitseinrichtungen haben zum Beispiel Niederschlag gefunden in dieser Publikation von Univ. Prof. Josef  RIEDLER  in der Zeitschrift  " med.ium " Nr 7 & 8 / 2011 auf den Seiten 40 bis 43 :

http://www.springermedizin.at/artikel/19428-tabakrauchprobleme-bei-kindern-und-jugendlichen

http://www.aeksbg.at/documents/10682/53446/medium+7_8_11 


          Am vergangenen Mittwoch , 27.4.2016 hat der Nationalrat das neue Tabakgesetz beschlossen , mit dem vorwiegend die TPD II der EU in nationales Recht umgesetzt wird . 

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/I/I_01088/index.shtml 

https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2016/PK0414/index.shtml 

Alles  dominierende  Aussage dieses neuen Gesetzes :

 " RAUCHEN  IST  TÖDLICH  -  SMOKING  KILLS "

 Trotz  eindeutiger Weisung aus dem BMBF  werden also  dutzende Schüler der HAK Neumarkt  von der Direktion direkt darin unterstützt , sich scheibchenweise selbst  dem kapnomanischen Selbstmord
 zu widmen direkt am Schulareal während der Schulzeit !  Es gibt weltweit  hunderte hochwissenschaftliche Abhandlungen über die schrecklichen Folgen einer solchen latenten Verführung im hochgradig labilen Alter von 12 bis 18 Jahren !

        Der Kommandant der Polizei - Inspektion  Neumarkt , Herr Abt. Insp. Herbert  SCHWEIGER hat sich heute leider strikt geweigert , die von mir geforderte niederschriftliche Strafanzeige aufzunehmen und weiterzuleiten . Dies erfüllt zweifellos den Tatbestand des Amtsmissbrauches nach § 302 StGB . Auch der anschließend ersuchte Bürgermeister von Neumarkt , Herr DI Adolf  RIEGER  verweigerte erneut die Aufnahme einer Strafanzeige  nach verwaltungsstrafrechtlichen Vorschriften und somit ist auch hier der  Vorwurf des Amtsmissbrauches zu machen . 

   Weitere Ausführungen  und Darlegungen werden  dieser Strafanzeige noch in den kommenden Tagen nachgereicht . 


http://effumatum.blogspot.co.at/2016/03/absolut-unverzichtbar-sofortiges.html




Anzeiger und Einschreiter :  Karl  STANGL , GG Süd 4  in A - 5204  STEINDORF  bei 
 Straßwalchen .

Dienstag, 29. März 2016

ABSOLUT UNVERZICHTBAR : SOFORTIGES INKRAFTTRETEN TOTALES RAUCHVERBOT SCHULAREAL !

NACH  WIE  VOR   ABSCHEULICHE  NIKOTINEXZESSE  auf  dem  AREAL  VIELER  HÖHERER  SCHULEN  !


http://wien.orf.at/news/stories/2760966/  " Rauchverbot auf Schulhöfen wird oft ignoriert "

http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/Trotz-Verbots-wird-an-vielen-Schulen-weiterhin-geraucht;art4,2168505

ÖFFENTLICHER  APPELL  an  den  GESUNDHEITSAUSSCHUSS des  NATIONALRATES  der Res  Publica  Austriaca  in  Wien :

        In den vergangenen Tagen ist das  enervierende Dauerproblem  " Raucherhöfe am Schulareal " ganz unverhofft wieder in den Medien aufgetaucht !  Was fällt uns bei den oben verlinkten Meldungen aus Wien und aus Linz ganz besonders auf : in beiden Meldungen wird völlig ignoriert , dass der Nationalrat in Wien bereits am  8.Juli 2015 in der 85.Sitzung  mit mehrheitlichem Gesetzesbeschluss  das endgültige " AUS "  für derartige  Raucherzonen auf Schularealen  in die Wege geleitet hat durch den neuen § 12 Absatz 1 Ziffer 3 Tabakgesetz .Dies wurde am 23.Juli 2015 vom Bundesrat in der 844. Sitzung  bestätigt , vom Bundespräsidenten in der Hofburg vorschriftsmäßig beurkundet , vom Bundeskanzler  am Ballhausplatz gegengezeichnet und am 13.August 2015 im Bundesgesetzblatt Nr. 101 des Teiles I  kundgemacht . Allerdings mit einer völlig unerklärlichen und auch völlig unverantwortbaren Legisvakanz bis zum 1. Mai 2018 im Rahmen des Gesamtpaketes dieser 8. Novelle zum Tabakgesetz . 

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=BgblAuth&Dokumentnummer=BGBLA_2015_I_101&ResultFunctionToken=25aff57a-2fe9-482e-92c3-dc9943d0dd7a&Position=1&Titel=&Bgblnummer=101%2f2015&SucheNachGesetzen=False&SucheNachKundmachungen=False&SucheNachVerordnungen=False&SucheNachSonstiges=False&SucheNachTeil1=True&SucheNachTeil2=False&SucheNachTeil3=False&VonDatum=01.01.2004&BisDatum=29.03.2016&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte= 

Im obigen Link finden Sie Zugang direkt zu allen relevanten Dokumenten !  Vorausgegangen war der Ministerialentwurf Nr. 112 der XXV. Gesetzgebungsperiode :

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/ME/ME_00112/index.shtml 

Hier finden Sie auch den Zugang zu 225 Stellungnahmen  im Rahmen dieses  Begutachtungsverfahrens , darunter höchst wertvolle Analysen und Darlegungen . 

         Und in wenigen Tagen wird der zuständige Gesundheitsausschuss des Nationalrates in Wien aktuell beraten über die Regierungsvorlage  1056 zur 9. Novelle des Tabakgesetzes  ( Implementierung der  TPD  II  der EU )

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/I/I_01056/index.shtml


HISTORISCHER  RÜCKBLICK  AUF  VOLLE  10  JAHRE  HERUMMURXEREI :

Am  1. Jänner 2005  ist in Kraft getreten die 3. Novelle zum Tabakgesetz 1995  durch BGBl. I / 167/2004 :

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2004_I_167/BGBLA_2004_I_167.pdf

Mit dieser Novelle beschlossen wurde  das  " AUS "  für alle Raucherkammerl in Schulgebäuden . Dies nahm das zuständige damalige Bundesministerium für Unterricht , Kunst und Kultur zum Anlass für ein umfassendes  " Rundschreiben Nr.3 "  ein Jahr später im Jänner 2006 :

https://www.bmbf.gv.at/ministerium/rs/2006_03.html

Mit diesem erlassförmigen  " Rundschreiben "  ging einher eine ernstgemeinte , verbindliche  WEISUNG  an alle untergeordneten 9 Landesschulräte , den bestehenden Raucherhöfen unverzüglich den Garaus zu machen durch Aufhebung aller Hausordnungen  von Höheren Schulen etc. die derartige Raucherbereiche ausdrücklich vorsahen . Es wurde jedoch vom BMUKK , später vom BMBWK  und nun auch vom nachfolgenden BMBF  völlig unerklärlich verabsäumt, den diesbezüglichen § 9 der   " SCHULORDNUNG 1974 " entsprechend  abzuändern , der ausdrücklich  den jeweiligen SGA  ermächtigt bis heute , in der HO  solche Raucherhöfe  zu verankern . 

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR12119777/NOR12119777.pdf 


Damals vor über 10 Jahren  reagierte zum Beispiel der LSR  OÖ  in Linz  ganz besonders duckmäuserisch und reichte den  " ERLASS " des BMUKK  in voller Schärfe weiter  bereits am 9.2.2006

https://www.lsr-ooe.gv.at/fileadmin/SearchStorageFileGesundeSchule/A3-89-1-06.pdf 

 Am  10.5.2006  gab es dann noch eine Draufgabe , wie unten verlinkt !

 https://www.lsr-ooe.gv.at/fileadmin/erlasssammlung/2006/A3-89-1ad1-2006.pdf 

Die Folge waren heftigste Auseinandersetzungen in allen nur erdenklichen Medien sowohl in Papierform als auch im Internet :

http://www0.eduhi.at/verein/kreidekreis/Entwurf/Service/Archiv/2006/Rauchverbot2006.htm

Am tiefgehendsten waren diese beiden Analysen aus dem BSZ Kirchdorf in OÖ sowie von der HTL II Linz , einfach köstlich zum Nachlesen !

http://fm4v2.orf.at/marc/192894/main.html

Besonders köstlich diese  Meinungsäußerung  eines betroffenen Schülers aus dem BG  Seekirchen , Land Salzburg !

http://forum.szene1.at/viewtopic.php?f=47&t=7127&start=180

Hier finden Sie unmittelbare über 260 Meinungsäußerungen , vorwiegend aus Oberösterreich .

http://derstandard.at/1269449749200/Kommentar-Gebt-uns-die-Schulhoefe-zurueck

Dramatisch genug diese Beschwerde vom April 2010  aus Wien !

Im Jahre 2010 kam es dann auch zu mehreren parlamentarischen Anfragen :

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/J/J_04752/index.shtml

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/AB/AB_04682/index.shtml

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/J/J_04753/index.shtmlhttps

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/AB/AB_04508/index.shtml 

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/J/J_05604/index.shtml 

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/AB/AB_05338/index.shtml 

Das  verblüffende Ergebnis aller dieser Anfragen : weder der Gesundheitsminister STÖGER  noch die Unterrichtsministerin  SCHMIED  sahen einen akuten  " legistischen  Handlungsbedarf " , die Herummurxerei ging einfach weiter !

Sogar der Verwaltungsgerichtshof in Wien war zumindest  einmal mit dieser Materie beschäftigt : 

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Vwgh&Dokumentnummer=JWT_2007090178_20100916X00

Symptomatisch  diese durchaus witzige Geschichte über zwei sich fast duellierende  BS - Direktoren in Linz !!!

Schlussendlich hat dann auch die Volksanwaltschaft das Dauerproblem aufgegriffen und eine geharnischte Aufforderung an diverse Minister gerichtet : 

http://effumatum.blogspot.co.at/2015/02/schulwarenhandler-perwein-verfuhrt.html 

http://effumatum.blogspot.co.at/2014/12/hakzwei-salzburg-die-totale-katastrophe.html 

Weiters sind dann auch erneute Bemühungen um Anhebung des Schutzalters von 16 auf 18 Jahre  kläglich gescheitert am Widerstand etlicher Bundesländer . Unter welchen Umständen dann schlussendlich  vor ca. 1 Jahr dann doch das gesetzliche Rauchverbot am gesamten Schulareal in den  Begutachtungsentwurf und in die Regierungsvorlage kam , ist nicht ausreichend dokumentiert im Internet und gibt nur Anlass zu Vermutungen .  Jedenfalls ist durch die riesengroße Aufregung um das totale Rauchverbot für die Gastro samt Zeltfesten und Vereinslokalen sowie durch die Hereinnahme von  Verdampfungsgeräten und Wasserpfeifen etc. das Thema Schule völlig untergegangen und jetzt wieder völlig überraschend aufgetaucht . 

Aktueller  Lokalaugenschein  an vielen Schulen und intensive Internet - Recherche ergeben das erschütternde Resultat : an weit mehr als 200 AHS , BHS, BS , LWS  etc.  befinden sich  mehr oder minder hochgradig verschmutzte Raucherzonen , wo Tag für Tag die jüngeren Schüler die  älteren Kollegen beobachten und bewundern können beim Ausüben der  kapnomanischen Drogensucht , sodass diese Jüngeren es schier nicht mehr erwarten können , ebenfalls dort in aller Öffentlichkeit  den Nikotindämonen ihre Gesundheit aufzuopfern !!! 

 
 

Der  Gesundheits - Ausschuss  des  Nationalrates in Wien wird nun ultimativ aufgefordert , durch separaten Ausschussantrag schon in der nächsten Sitzung im April 2016 dem Plenum des Nationalrates das vorzeitige Inkrafttreten von § 12 Absatz 1 Ziffer 3 Tabakgesetz ( absolutes  Rauchverbot auf Schularealen samt der dazugehörigen  FREIFLÄCHEN ) idF BGBl. I/ Nr.101/2015  spätestens am Weltnichtraucherschutztag am 31.5.2016  vorzuschlagen .


CETERUM  CENSEO  TSCHICK - MAFIAM  ESSE   DELENDAM !