FAHRLÄSSIGE HERBEIFÜHRUNG EINER FEUERSBRUNST
durch den Bundesminister für Justiz in Wien in der Justizanstalt des Landesgerichtes für Strafsachen in Wien Josefstadt !
https://www.google.at/search?q=Brandstiftung+in+Justizanstalt&ie=utf-8&oe=utf-8&client=firefox-b&gfe_rd=cr&ei=YesFWNjWKObf8gfD5LD4DQ
An das Bundeskriminalamt in Wien und zugleich an die Staatsanwaltschaft Wien :
STRAFANZEIGE gemäß § 170 StGB gegen Dr. Wolfgang BRANDSTETTER , amtierender Bundesminister für Justiz der Republik Österreich in Wien
Zum Sachverhalt :
In allen Medien wird heute , Dienstag den 18. Oktober 2016 , umfangreich berichtet über eine weitere vorsätzliche Brandstiftung nach § 169 StGB durch einen Untersuchungshäftling der Justizanstalt Wien - Josefstadt beim Landesgericht für Strafsachen Wien .
Die " SALZBURGER NACHRICHTEN " bringen heute auf der Seite 10 diesbezüglich höchst alarmierende Fakten : es gab heuer schon 36 Brände in Justizanstalten , davon 10 Fälle ausreichend gesicherter Brandstiftung durch Insassen . Dadurch ist nun in diversen Internetforen die Diskussion erneut aufgeflammt über die eigentlichen Verantwortlichkeiten in diesem Zusammenhang ! Bekanntlich haben weltweit gesehen schon etliche Länder ein striktes Rauchverbot für sämtliche Haftanstalten eingeführt, dazu gibt es umfangreiche Berichte im Internet .
http://www.polizei.gv.at/wien/presse/aussendungen/presse.aspx?prid=37346B56482B746B67546F3D&pro=0
Der Tatbestand , dass den Insassen von Justizanstalten ausdrücklich der Besitz von Zündhölzern , Feuerzeugen etc . seitens der obersten Führung der Strafvollzugsverwaltung erlaubt ist , erfüllt eindeutig den gemeingefährlichen Tatbestand der grob fahrlässigen Herbeiführung einer Feuersbrunst nach dem § 170 des Strafgesetzbuches der Republik Österreich
in Verbindung mit § 187 StGB " HINDERUNG DER BEKÄMPFUNG EINER GEMEINGEFAHR "
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40173672/NOR40173672.pdf
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR12029736/NOR12029736.pdf
Die volle Verantwortung dafür trägt eindeutig der Bundesminister für Justiz ! Er hätte schon längst ein striktes Rauchverbot in allen Justizanstalten verfügen müssen .
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR12011674/NOR12011674.pdf
Auch nach § 4 BMG trifft den BMJ die volle Verantwortung !
Die Volksanwaltschaft in Wien wird dringend ersucht , eine Miss - Stands - Feststellung diesbezüglich zu erlassen und dem Nationalrat unverzüglich vorzulegen !
Der Meldungsleger :
Karl STANGL , GG Süd 4 in A - 5204 STEINDORF bei Straßwalchen
Papierausfertigungen dieser Strafanzeige werden allen zuständigen Stellen in den kommenden Tagen durch die Post AG zugestellt !
Dienstag, 18. Oktober 2016
Montag, 27. Juni 2016
" REPUBLIC " SALZBURG : ENDLOSES KASPERLTHEATER !
LANDESVERWALTUNGSGERICHT SALZBURG BESTÄTIGT die 6. STRAFE gegen Michael FASCHING vom " REPUBLIC " Salzburg
Vor wenigen Tagen hat das RIS des BKA unter " Judikatur der Landesverwaltungsgerichte " den Volltext der mittlerweile mindestens 6. oder sogar 7. rechtskräftigen Bestrafung des Geschäftsführers des allseits bekannten " REPUBLIC " in Salzburg veröffentlicht :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lvwg/LVWGT_SA_20160525_LVwG_2_126_9_2016_00/LVWGT_SA_20160525_LVwG_2_126_9_2016_00.pdf
http://www.republiccafe.at/
https://firmen.wko.at/Web/DetailsInfos.aspx?FirmaID=451f1d4b-4b88-4138-8bbb-a7862f49d635
https://firmen.wko.at/Web/DetailsInfos.aspx?FirmaID=0add8a7b-8e74-416e-aab1-e5b761961096
Das schier endlose Kasperltheater um den gesetzlichen Nichtraucherschutz in diesem " Republic " ist nun um eine weitere Facette bereichert worden ! Wie wir in dieser letzten Entscheidung des Salzburger Verwaltungsrichters Siegfried BRANDSTÄTTER lesen können , bleibt der seit 7 vollen Jahren im Dauerclinch mit den Behörden befindliche verantwortliche Geschäftsführer des " Republic " bei seiner amtsbekannten ablehnenden oder zumindest gleichgültigen Einstellung gegenüber rechtlich geschützten Werten . Das hat nun zu einer rechtskräftigen Geldstrafe von 4.000 Euro geführt , am völlig vermurxten System dort hat sich jedoch bis dato nichts geändert !
Wie wir überraschenderweise in diesem Urteil " Im Namen der Republik " gegen das fast gleichlautende " Republic " lesen können , wurde diesmal sogar die Strafanzeige erstattet von der Juristin, die im Bundesminsterium für Gesundheit in der Abteilung II/1 tätig ist als Fachjuristin !
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/ME/ME_00179/fname_496621.pdf
Diese Frau Claudia WÖHRY wurde also ganz offensichtlich vom Abteilungsleiter persönlich nach Salzburg geschickt , um dort im " Republic " direkt einen amtlichen Lokalaugenschein zu machen , nachdem sämtliche Anzeigen der vergangenen Jahre zu keinem Erfolg geführt hatten . Im ersten Rechtsgang jedoch wurde die Strafanzeige derart miserabel formuliert, dass der Strafbescheid des Magistrates Salzburg vom LVwG aufgehoben wurde , wie wir hier lesen können :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lvwg/LVWGT_SA_20150709_LVwG_2_69_6_2015_00/LVWGT_SA_20150709_LVwG_2_69_6_2015_00.pdf
Es gab aber unabhängig davon auch andere Strafanzeigen seitens von überprüfenden Magistratsbediensteten , die als groteskes Ergebnis hatten ebenfalls vor kurzem diese aufhebende Entscheidung des LVwG Salzburg :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lvwg/LVWGT_SA_20160303_LVwG_2_92_4_2016_00/LVWGT_SA_20160303_LVwG_2_92_4_2016_00.pdf
Höchst interessant , was in dieser kassatorischen Erledigung alles zu lesen ist ! Bitte ganz ganz genau durchstudieren ! Man kommt aus dem Staunen wahrlich nicht mehr heraus ! Niemand wollte anfänglich im Jahre 2009 bzw. 2010 die Festlegung des " Hauptraumes " amtlich verantworten ! Das Ergebnis ist ein endloses Chaos sondergleichen !!!
Es gab aber noch eine weitere Entscheidung des LVwG Salzburg gegen Michael FASCHING am 30.05.2014 , wo er eine Reduktion der Strafe von 5.000 auf 3.500 Euro erreichte :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lvwg/LVWGT_SA_20140530_LVwG_2_34_6_2014_00/LVWGT_SA_20140530_LVwG_2_34_6_2014_00.pdf
Dort lesen wir von 4 vorausgehenden rechtskräftigen Bestrafungen seit 2010 wegen Nichteinhaltung der NRS - Bestimmungen und vielerlei Kurioses noch dazu . Wer die Gesamtübersicht genau durchstudieren will, der findet hier den Link dazu :
https://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe?Abfrage=Lvwg&Entscheidungsart=Undefined&Bundesland=Salzburg&SucheNachRechtssatz=True&SucheNachText=True&GZ=&VonDatum=01.01.2014&BisDatum=27.06.2016&Norm=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=tabakgesetz&Position=1
Durch die sehr irreführende " Verschlüsselung " bei der Abkürzung der Namen war es äußerst aufwendig, diese Entscheidungen hier in Salzburg jeweils genau zu lokalisieren ! Nur mit größter Mühe war dann nach diversen Verirrungen das jeweilige Lokal genau " lokalisiert " ! Somit ergeht hier eine strenge Rüge diesbezüglich an die Evidenzstelle im LVwG Salzburg !
https://www.salzburg.gv.at/lvwg/gericht/Team
Wenn wir nun zurückblicken : am 12.August 2008 traten bereits einige Bestimmungen des BGBL I /120 in Kraft :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2008_I_120/BGBLA_2008_I_120.pdf
Seit diesem 12.8.2008 wusste der verantwortliche GF des " Republic " genau Bescheid über die neue Rechtslage und prompt startete er dann zu Jahresbeginn 2009 mit einem rauchfreien großen Hauptraum im Foyer des ehemaligen Stadtkinos . Jedoch schon nach wenigen Tagen änderte er diese Regelung wieder ab und verwendet seither in völlig illegaler Weise diesen eindeutig dominierenden Hauptraum , der zugleich auch Veranstaltungsraum ist , als Raucherraum während der üblichen Geschäftszeiten .
http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=465.0
Hier finden Sie im Archiv des " Rauchsheriff " ab 21.8.2010 5 umfangreiche Berichte diesbezüglich , die freundlicherweise rechtzeitig von Dietmar ERLACHER aus dem später " versenkten " Forum von " rauchfreistudieren " herübergerettet worden waren .
http://diepresse.com/home/leben/reise/falschreisen/631551/Falsch-reisen
Schon am 6.2.2011 war in der " Sonntagspresse " vernichtende Kritik zu lesen über die völlig verfehlte Regelung im " Republic " durch den Journalisten Timo VÖLKER mit dem Titel : " Wer sonst : Österreich hat mit Abstand Europas dümmstes Gesetz zum Nichtraucherschutz ".
Am 15.3.2011 hat dann der " Rauchsheriff " veröffentlicht meine Korruptionsanzeige gegen den Magistrat Salzburg :
http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=465.30
Diese Strafanzeige hat offensichtlich bewirkt , dass die ganze causa " Republic " zur absoluten Chefsache gemacht wurde im zuständigen BMG , mit keinem vernünftigen Ergebnis bis heute !
Factum ist : Das große Foyer im ehemaligen Stadtkinogebäude hat in erster Linie eine veranstaltungsbehördliche Konzession seitens der Magistratsabteilung 5 und ist somit eindeutig als " Raum öffentlichen Ortes " nach § 13 Abs.1 Tabakgesetz dauerhaft zu qualifizieren ! Dementsprechend muss dort eine ausreichende Kennzeichnung nach § 13b Tabakgesetz erfolgen : im gesamten großen Raum muss der Rauchverbotshinweis dauerhaft und überdeutlich zu erkennen sein . Eine zusätzliche Nutzung als Raucherraum der Gastronomie nach § 13a Abs.2 Tabakgesetz ist nicht zulässig ! Wie der Verwaltungsrichter Siegfried BRANDSTÄTTER in seinem oben erwähnten Urteil schreibt , ist das derzeit praktizierte System von vornherein zum Scheitern verurteilt ! Leider hat dieser Richter nicht ausreichend darauf hingewiesen, dass grundsätzliche Rechtswidrigkeit vorliegt durch den ständigen Wechsel zwischen Veranstaltungsraum nach dem Salzburger VAG und als gastronomischer Raucherraum !
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10001038
Somit wird nun ultimativ der Magistrat Salzburg aufgefordert , durch behördliche Zwangsmassnahme endgültig dort den rechtskonformen Zustand herzustellen durch :
1. amtliche Kennzeichnung des sanitätspolizeilichen Rauchverbotes im großen Foyer nach § 13 Abs. 1 Tabakgesetz genau nach den zwingenden Vorgaben von § 13 b Tabakgesetz auf Kosten des Verpflichteten .
2. Veröffentlichung dieser Massnahme durch eine ausreichende Medieninformation auf der Homepage des Magistrates .
http://kurier.at/chronik/gastwirte-finden-gnaedige-richter/206.525.109
Heute topaktuell im " KURIER " diese einschlägige Meldung sei noch beigefügt ! Aber erwähnt sei auch die seit längerem laufende Räumungsklage :
http://www.salzburg24.at/republic-raeumungsklage-gegen-paechter/4597349
http://www.salzburg.com/nachrichten/salzburg/wirtschaft/sn/artikel/streit-um-republic-scheint-vor-loesung-zu-stehen-181375/
Am vergangenen Samstag, 25.Juni 2016 zweimaliger persönlicher Lokalaugenschein in diesem " Republic " : wehrlose Kleinkinder werden von hochgradig verantwortungslosen Eltern im großen Foyer zwangsbegast mit hochtoxischem Tabakrauch zur Mittagszeit und abends vor der Veranstaltung maximales Gedränge und trotz aufliegender Rauchverbotshinweise holen sich diverse " Typen " eigenmächtig Aschenbecher von der Theke und qualmen rücksichtslos drauflos .................
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004308
Oder müssen wir im " Republic " die BEGASUNGSSICHERHEITSVERORDNUNG anwenden ! ?
https://www.google.at/search?q=Raucher+sind+M%C3%B6rder&ie=utf-8&oe=utf-8&client=firefox-b&gfe_rd=cr&ei=xgNxV6XAFdPU8gfp9JG4CQ#q=Rauchen+ist+t%C3%B6dlich
Vor wenigen Tagen hat das RIS des BKA unter " Judikatur der Landesverwaltungsgerichte " den Volltext der mittlerweile mindestens 6. oder sogar 7. rechtskräftigen Bestrafung des Geschäftsführers des allseits bekannten " REPUBLIC " in Salzburg veröffentlicht :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lvwg/LVWGT_SA_20160525_LVwG_2_126_9_2016_00/LVWGT_SA_20160525_LVwG_2_126_9_2016_00.pdf
http://www.republiccafe.at/
https://firmen.wko.at/Web/DetailsInfos.aspx?FirmaID=451f1d4b-4b88-4138-8bbb-a7862f49d635
https://firmen.wko.at/Web/DetailsInfos.aspx?FirmaID=0add8a7b-8e74-416e-aab1-e5b761961096
Das schier endlose Kasperltheater um den gesetzlichen Nichtraucherschutz in diesem " Republic " ist nun um eine weitere Facette bereichert worden ! Wie wir in dieser letzten Entscheidung des Salzburger Verwaltungsrichters Siegfried BRANDSTÄTTER lesen können , bleibt der seit 7 vollen Jahren im Dauerclinch mit den Behörden befindliche verantwortliche Geschäftsführer des " Republic " bei seiner amtsbekannten ablehnenden oder zumindest gleichgültigen Einstellung gegenüber rechtlich geschützten Werten . Das hat nun zu einer rechtskräftigen Geldstrafe von 4.000 Euro geführt , am völlig vermurxten System dort hat sich jedoch bis dato nichts geändert !
Wie wir überraschenderweise in diesem Urteil " Im Namen der Republik " gegen das fast gleichlautende " Republic " lesen können , wurde diesmal sogar die Strafanzeige erstattet von der Juristin, die im Bundesminsterium für Gesundheit in der Abteilung II/1 tätig ist als Fachjuristin !
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/ME/ME_00179/fname_496621.pdf
Diese Frau Claudia WÖHRY wurde also ganz offensichtlich vom Abteilungsleiter persönlich nach Salzburg geschickt , um dort im " Republic " direkt einen amtlichen Lokalaugenschein zu machen , nachdem sämtliche Anzeigen der vergangenen Jahre zu keinem Erfolg geführt hatten . Im ersten Rechtsgang jedoch wurde die Strafanzeige derart miserabel formuliert, dass der Strafbescheid des Magistrates Salzburg vom LVwG aufgehoben wurde , wie wir hier lesen können :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lvwg/LVWGT_SA_20150709_LVwG_2_69_6_2015_00/LVWGT_SA_20150709_LVwG_2_69_6_2015_00.pdf
Es gab aber unabhängig davon auch andere Strafanzeigen seitens von überprüfenden Magistratsbediensteten , die als groteskes Ergebnis hatten ebenfalls vor kurzem diese aufhebende Entscheidung des LVwG Salzburg :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lvwg/LVWGT_SA_20160303_LVwG_2_92_4_2016_00/LVWGT_SA_20160303_LVwG_2_92_4_2016_00.pdf
Höchst interessant , was in dieser kassatorischen Erledigung alles zu lesen ist ! Bitte ganz ganz genau durchstudieren ! Man kommt aus dem Staunen wahrlich nicht mehr heraus ! Niemand wollte anfänglich im Jahre 2009 bzw. 2010 die Festlegung des " Hauptraumes " amtlich verantworten ! Das Ergebnis ist ein endloses Chaos sondergleichen !!!
Es gab aber noch eine weitere Entscheidung des LVwG Salzburg gegen Michael FASCHING am 30.05.2014 , wo er eine Reduktion der Strafe von 5.000 auf 3.500 Euro erreichte :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lvwg/LVWGT_SA_20140530_LVwG_2_34_6_2014_00/LVWGT_SA_20140530_LVwG_2_34_6_2014_00.pdf
Dort lesen wir von 4 vorausgehenden rechtskräftigen Bestrafungen seit 2010 wegen Nichteinhaltung der NRS - Bestimmungen und vielerlei Kurioses noch dazu . Wer die Gesamtübersicht genau durchstudieren will, der findet hier den Link dazu :
https://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe?Abfrage=Lvwg&Entscheidungsart=Undefined&Bundesland=Salzburg&SucheNachRechtssatz=True&SucheNachText=True&GZ=&VonDatum=01.01.2014&BisDatum=27.06.2016&Norm=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=tabakgesetz&Position=1
Durch die sehr irreführende " Verschlüsselung " bei der Abkürzung der Namen war es äußerst aufwendig, diese Entscheidungen hier in Salzburg jeweils genau zu lokalisieren ! Nur mit größter Mühe war dann nach diversen Verirrungen das jeweilige Lokal genau " lokalisiert " ! Somit ergeht hier eine strenge Rüge diesbezüglich an die Evidenzstelle im LVwG Salzburg !
https://www.salzburg.gv.at/lvwg/gericht/Team
Wenn wir nun zurückblicken : am 12.August 2008 traten bereits einige Bestimmungen des BGBL I /120 in Kraft :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2008_I_120/BGBLA_2008_I_120.pdf
Seit diesem 12.8.2008 wusste der verantwortliche GF des " Republic " genau Bescheid über die neue Rechtslage und prompt startete er dann zu Jahresbeginn 2009 mit einem rauchfreien großen Hauptraum im Foyer des ehemaligen Stadtkinos . Jedoch schon nach wenigen Tagen änderte er diese Regelung wieder ab und verwendet seither in völlig illegaler Weise diesen eindeutig dominierenden Hauptraum , der zugleich auch Veranstaltungsraum ist , als Raucherraum während der üblichen Geschäftszeiten .
http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=465.0
Hier finden Sie im Archiv des " Rauchsheriff " ab 21.8.2010 5 umfangreiche Berichte diesbezüglich , die freundlicherweise rechtzeitig von Dietmar ERLACHER aus dem später " versenkten " Forum von " rauchfreistudieren " herübergerettet worden waren .
http://diepresse.com/home/leben/reise/falschreisen/631551/Falsch-reisen
Schon am 6.2.2011 war in der " Sonntagspresse " vernichtende Kritik zu lesen über die völlig verfehlte Regelung im " Republic " durch den Journalisten Timo VÖLKER mit dem Titel : " Wer sonst : Österreich hat mit Abstand Europas dümmstes Gesetz zum Nichtraucherschutz ".
Am 15.3.2011 hat dann der " Rauchsheriff " veröffentlicht meine Korruptionsanzeige gegen den Magistrat Salzburg :
http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=465.30
Diese Strafanzeige hat offensichtlich bewirkt , dass die ganze causa " Republic " zur absoluten Chefsache gemacht wurde im zuständigen BMG , mit keinem vernünftigen Ergebnis bis heute !
Factum ist : Das große Foyer im ehemaligen Stadtkinogebäude hat in erster Linie eine veranstaltungsbehördliche Konzession seitens der Magistratsabteilung 5 und ist somit eindeutig als " Raum öffentlichen Ortes " nach § 13 Abs.1 Tabakgesetz dauerhaft zu qualifizieren ! Dementsprechend muss dort eine ausreichende Kennzeichnung nach § 13b Tabakgesetz erfolgen : im gesamten großen Raum muss der Rauchverbotshinweis dauerhaft und überdeutlich zu erkennen sein . Eine zusätzliche Nutzung als Raucherraum der Gastronomie nach § 13a Abs.2 Tabakgesetz ist nicht zulässig ! Wie der Verwaltungsrichter Siegfried BRANDSTÄTTER in seinem oben erwähnten Urteil schreibt , ist das derzeit praktizierte System von vornherein zum Scheitern verurteilt ! Leider hat dieser Richter nicht ausreichend darauf hingewiesen, dass grundsätzliche Rechtswidrigkeit vorliegt durch den ständigen Wechsel zwischen Veranstaltungsraum nach dem Salzburger VAG und als gastronomischer Raucherraum !
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10001038
Somit wird nun ultimativ der Magistrat Salzburg aufgefordert , durch behördliche Zwangsmassnahme endgültig dort den rechtskonformen Zustand herzustellen durch :
1. amtliche Kennzeichnung des sanitätspolizeilichen Rauchverbotes im großen Foyer nach § 13 Abs. 1 Tabakgesetz genau nach den zwingenden Vorgaben von § 13 b Tabakgesetz auf Kosten des Verpflichteten .
2. Veröffentlichung dieser Massnahme durch eine ausreichende Medieninformation auf der Homepage des Magistrates .
http://kurier.at/chronik/gastwirte-finden-gnaedige-richter/206.525.109
Heute topaktuell im " KURIER " diese einschlägige Meldung sei noch beigefügt ! Aber erwähnt sei auch die seit längerem laufende Räumungsklage :
http://www.salzburg24.at/republic-raeumungsklage-gegen-paechter/4597349
http://www.salzburg.com/nachrichten/salzburg/wirtschaft/sn/artikel/streit-um-republic-scheint-vor-loesung-zu-stehen-181375/
Am vergangenen Samstag, 25.Juni 2016 zweimaliger persönlicher Lokalaugenschein in diesem " Republic " : wehrlose Kleinkinder werden von hochgradig verantwortungslosen Eltern im großen Foyer zwangsbegast mit hochtoxischem Tabakrauch zur Mittagszeit und abends vor der Veranstaltung maximales Gedränge und trotz aufliegender Rauchverbotshinweise holen sich diverse " Typen " eigenmächtig Aschenbecher von der Theke und qualmen rücksichtslos drauflos .................
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004308
Oder müssen wir im " Republic " die BEGASUNGSSICHERHEITSVERORDNUNG anwenden ! ?
https://www.google.at/search?q=Raucher+sind+M%C3%B6rder&ie=utf-8&oe=utf-8&client=firefox-b&gfe_rd=cr&ei=xgNxV6XAFdPU8gfp9JG4CQ#q=Rauchen+ist+t%C3%B6dlich
Donnerstag, 23. Juni 2016
BERUFSSCHULE RIED im Innkreis : KAPNOMANIA EXCESSIVA !
HAARSTRÄUBENDES RAUCHERCHAOS auf der BERUFSSCHULE RIED !
Gestern , Mittwoch 22.Juni 2016 zur Mittagszeit erschütternder Sachverhalt zu beobachten am Areal der Berufsschule Ried im Innkreis an der Volksfeststraße am Rande des riesigen Messegeländes :
Mindestens 50 ( fünfzig ) rauchende Berufsschüler und - innen qualmen in der Mittagspause exzessiv unweit des Haupteinganges im speziell gewidmeten " RAUCHERHOF " , aber auch an der Strassenseite in den überdachten Busstationen und auch noch vor dem Pfadfinderheim im Westen . Das gesamte Areal ist hochgradig verschmutzt mit Zigarettenstummeln und auch mit anderen Abfällen . Dazu kommt noch eine umfangreiche Baustelle mit hohen Gerüsten .
Auf der Homepage dieser Berufsschule findet sich weder eine Hausordnung noch eine Verhaltensvereinbarung , dies ist schon sehr auffällig ! Offensichtlich gibt es keinerlei Bemühungen , das äußerst schädliche Tabakrauchen durch die Berufsschüler einzudämmen oder es ganz zu unterbinden ! Die diesbezügliche verbindliche Weisung aus dem zuständigen Bundesministerium vom Jänner 2006 wird offensichtlich völlig ignoriert , desgleichen die beiden diesbezüglichen Erlässe des LSR Linz :
ttps://www.bmbf.gv.at/ministerium/rs/2006_03.html
https://www.lsr-ooe.gv.at/fileadmin/erlasssammlung/2006/A3-89-1-06.pdf
https://www.lsr-ooe.gv.at/fileadmin/erlasssammlung/2006/A3-89-1ad1-2006.pdf
Es entsteht der Eindruck , als ob die Berufsschulen überhaupt nicht in die Zuständigkeit des Landesschulrates und des Bildungsministeriums fielen , denn es gibt offensichtlich überhaupt keine konkreten Bemühungen seitens des LSR Linz zur Beseitigung dieser Misstände .
http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/Trotz-Verbots-wird-an-vielen-Schulen-weiterhin-geraucht;art4,2168505
Ganz im Gegensatz zu früheren Meldungen im Jahre 2006 hat nun offensichtlich auch der Amtsführende Präsident Hofrat Fritz ENZENHOFER vor der" unbezwingbaren " Nikotinsucht auf diversen Schulen kapituliert , wie die obige Meldung beweist .
https://www.lsr-ooe.gv.at/home.html
Im Frühjahr 2006 , also vor mehr als 10 Jahren bereits , hat dieser Herr Amtsführende Präsident noch ganz deutlich ausgesprochen , dass zwingende Massnahmen sanitätspolizeilicher Art notwendig sind , wenn Schüler bereits derart nikotinsüchtig sind , dass sie es kaum mehr eine Stunde aushalten ohne Nikotinnachschub mit all den damit verbundenen " Kollateralschäden " .
http://ooev1.orf.at/stories/89679
Leider sind die diesbezüglichen Meldungen nicht mehr greifbar im Internet , sie können aber von mir jederzeit in Papierform vorgelegt werden .
Es ergeht nun meinerseits der dringende Appell an diesen Amtsführenden Präsidenten des Landesschulrates für Oberösterreich in Linz : sorgen Sie für ausreichende Klarstellung der Rechtslage durch einen neuen Erlass , den sie ebenfalls im Internet veröffentlichen und den Medien gezielt unterbreiten.
Heute kam Mitteilung von der WKStA Wien , dass die Strafanzeige bezüglich der Berufsschule Vöcklabruck an die StA Wels abgetreten worden ist . Dies ist sehr zu bedauern , weil insgesamt das Phänomen des Amtsmissbrauches in diesen Dingen von ganz oben her ausgeht , das heißt also durch amtsmissbräuchliches Tun und Lassen der obersten Schulaufsichtsorgane im BMBF und in den 9 Landesschulräten !
http://effumatum.blogspot.co.at/2016/06/berufsschule-vocklabruck-rauch-steigt.html
http://effumatum.blogspot.co.at/2016/05/anklage-gema-artikel-142-und-143-b-vg.html
Der Verfassungsgerichtshof hat diesbezüglich mitgeteilt , dass nur ein entsprechender Antrag der Bundesregierung zur formellen Einleitung eines verfassungsgerichtlichen Strafverfahrens führen kann . Das war ja zu erwarten !
SCHLUSS MIT RAUCHERCHAOS AUF DEN BERUFSSCHULEN IM GESAMTEN BUNDESGEBIET !
Gestern , Mittwoch 22.Juni 2016 zur Mittagszeit erschütternder Sachverhalt zu beobachten am Areal der Berufsschule Ried im Innkreis an der Volksfeststraße am Rande des riesigen Messegeländes :
Mindestens 50 ( fünfzig ) rauchende Berufsschüler und - innen qualmen in der Mittagspause exzessiv unweit des Haupteinganges im speziell gewidmeten " RAUCHERHOF " , aber auch an der Strassenseite in den überdachten Busstationen und auch noch vor dem Pfadfinderheim im Westen . Das gesamte Areal ist hochgradig verschmutzt mit Zigarettenstummeln und auch mit anderen Abfällen . Dazu kommt noch eine umfangreiche Baustelle mit hohen Gerüsten .
Auf der Homepage dieser Berufsschule findet sich weder eine Hausordnung noch eine Verhaltensvereinbarung , dies ist schon sehr auffällig ! Offensichtlich gibt es keinerlei Bemühungen , das äußerst schädliche Tabakrauchen durch die Berufsschüler einzudämmen oder es ganz zu unterbinden ! Die diesbezügliche verbindliche Weisung aus dem zuständigen Bundesministerium vom Jänner 2006 wird offensichtlich völlig ignoriert , desgleichen die beiden diesbezüglichen Erlässe des LSR Linz :
ttps://www.bmbf.gv.at/ministerium/rs/2006_03.html
https://www.lsr-ooe.gv.at/fileadmin/erlasssammlung/2006/A3-89-1-06.pdf
https://www.lsr-ooe.gv.at/fileadmin/erlasssammlung/2006/A3-89-1ad1-2006.pdf
Es entsteht der Eindruck , als ob die Berufsschulen überhaupt nicht in die Zuständigkeit des Landesschulrates und des Bildungsministeriums fielen , denn es gibt offensichtlich überhaupt keine konkreten Bemühungen seitens des LSR Linz zur Beseitigung dieser Misstände .
http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/Trotz-Verbots-wird-an-vielen-Schulen-weiterhin-geraucht;art4,2168505
Ganz im Gegensatz zu früheren Meldungen im Jahre 2006 hat nun offensichtlich auch der Amtsführende Präsident Hofrat Fritz ENZENHOFER vor der" unbezwingbaren " Nikotinsucht auf diversen Schulen kapituliert , wie die obige Meldung beweist .
https://www.lsr-ooe.gv.at/home.html
Im Frühjahr 2006 , also vor mehr als 10 Jahren bereits , hat dieser Herr Amtsführende Präsident noch ganz deutlich ausgesprochen , dass zwingende Massnahmen sanitätspolizeilicher Art notwendig sind , wenn Schüler bereits derart nikotinsüchtig sind , dass sie es kaum mehr eine Stunde aushalten ohne Nikotinnachschub mit all den damit verbundenen " Kollateralschäden " .
http://ooev1.orf.at/stories/89679
Leider sind die diesbezüglichen Meldungen nicht mehr greifbar im Internet , sie können aber von mir jederzeit in Papierform vorgelegt werden .
Es ergeht nun meinerseits der dringende Appell an diesen Amtsführenden Präsidenten des Landesschulrates für Oberösterreich in Linz : sorgen Sie für ausreichende Klarstellung der Rechtslage durch einen neuen Erlass , den sie ebenfalls im Internet veröffentlichen und den Medien gezielt unterbreiten.
Heute kam Mitteilung von der WKStA Wien , dass die Strafanzeige bezüglich der Berufsschule Vöcklabruck an die StA Wels abgetreten worden ist . Dies ist sehr zu bedauern , weil insgesamt das Phänomen des Amtsmissbrauches in diesen Dingen von ganz oben her ausgeht , das heißt also durch amtsmissbräuchliches Tun und Lassen der obersten Schulaufsichtsorgane im BMBF und in den 9 Landesschulräten !
http://effumatum.blogspot.co.at/2016/06/berufsschule-vocklabruck-rauch-steigt.html
http://effumatum.blogspot.co.at/2016/05/anklage-gema-artikel-142-und-143-b-vg.html
Der Verfassungsgerichtshof hat diesbezüglich mitgeteilt , dass nur ein entsprechender Antrag der Bundesregierung zur formellen Einleitung eines verfassungsgerichtlichen Strafverfahrens führen kann . Das war ja zu erwarten !
SCHLUSS MIT RAUCHERCHAOS AUF DEN BERUFSSCHULEN IM GESAMTEN BUNDESGEBIET !
Mittwoch, 15. Juni 2016
BERUFSSCHULE VÖCKLABRUCK : RAUCH STEIGT AUF IN GRÖSSTER MENGE !
MITTÄGLICHER ZUG DER TSCHICK - LEMMINGE ZUM ABGRUND !
Gestern , Dienstag 14.Juni 2016 , zur Mittagszeit , erstmals umfangreiche Beobachtungen im riesigen Schulareal Vöcklabruck , Bezirkshauptstadt mit mehreren Tausenden Schülern , Bundesland Oberösterreich , Republik " Kapnomanistan " :
Ich inspiziere soeben die Situation vor der benachbarten HAK : ein wunderbarer Schulhof lädt ein zum Verweilen auf hölzernen Sitzbänken , es schaut auch sehr sauber aus und schon wollte ich mich freuen über eine völlig rauchfreie Schule..............da öffnet sich gegenüber das Portal der Berufsschule und ein elendslanger Zug von Schülern eilt zum Raucherplatz auf der Rückseite des Schulgebäudes und schon geht es los : mindestens 40 Schüler stehen eng nebeneinander und qualmen eifrig um die Wette und zeigen die uns allen bestens bekannten Gesichtszüge und Verhaltensweisen beim " GENUSS " der Todesdroge Rauchtabak !
Soeben jedoch fand ich auf der Homepage dieser Berufsschule Vöcklabruck in den " MITTEILUNGSBLÄTTERN 2015/16 " einen Auszug aus der " HAUSORDNUNG " mit folgendem Text auf der Seite 3 : " Das Rauchen ist im Schulgebäude und am Schulgelände für alle Personen per Gesetz nicht erlaubt "
file:///F:/Downloads/Mitteilungsblaetter_2015_16_ab_4._LG(1).pdf
http://www.bs-voecklabruck.ac.at/downloads/formulare/
So also schaut nach wie vor die bittere Realität aus an den Berufsschulen im gesamten Bundesgebiet : ganz egal wo man hinkommt - nirgends ist es so arg wie auf den Berufsschulen einschließlich der landwirtschaftlichen Berufs - und Fachschulen , die ausschließlich in der Verantwortung des jeweiligen Bundeslandes liegen . Über die diesbezüglichen Gründe wurde schon viel spekuliert und im Internet finden sich dazu umfangreiche Abhandlungen. Es gab auch hier im Bundesland Salzburg schon vor etlichen Jahren eine großangelegte Präventionskampagne , die mittlerweile natürlich längst vergessen und absolut wirkungslos verpufft ist !
http://service.salzburg.gv.at/lkorrj/Index?cmd=detail_ind&nachrid=39612
http://www.svz.at/static/content/e3/e159297/e160722/2009-07-10/4.pdf
Mittlerweile haben offensichtlich alle Verantwortlichen für die Berufsschulen wieder aufgegeben und kein einziger Direktor oder auch Landesschulinspektor am jeweiligen LSR wagt es , das diesbezügliche erlassförmige Rundschreiben Nr. 3 des BMBF vom Jänner 2006 in Erinnerung zu rufen :
https://www.bmbf.gv.at/ministerium/rs/2006_03.html
https://www.lsr-ooe.gv.at/fileadmin/erlasssammlung/2006/A3-89-1-06.pdf
https://www.lsr-ooe.gv.at/fileadmin/erlasssammlung/2006/A3-89-1ad1-2006.pdf
Wie nun wollen diese Verantwortlichen das mittlerweile längst vom Nationalrat beschlossene strikte sanitätspolizeiliche Rauchverbot am gesamten Schulareal durchsetzen ab dem 1. Mai 2018 , wenn sie alles weiterhin so treiben lassen , wie es die zügellose Nikotindrogensucht automatisch mit sich bringt , wenn man sie nicht total entschlossen bekämpft :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2015_I_101/BGBLA_2015_I_101.pdf
http://effumatum.blogspot.co.at/2016/03/absolut-unverzichtbar-sofortiges.html
Vor etlichen Tagen brachte die " PRESSE " am Samstag, den 11.Juni 2016 auf der Seite 21 wieder einmal eindringlich das Thema : " WARUM SO VIELE JUGENDLICHE RAUCHEN " von Köksal BALTACI :
http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/5012601/Warum-so-viele-Jugendliche-rauchen
Eine Schande fürwahr , dass es diesbezüglich keinerlei Fortschritt gibt seit vielen Jahren ! Die parlamentarische Eingabe der Grünen vom 25.3.2010 ist nach über 6 Jahren noch immer zu keinerlei Ergebnis gekommen :
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/A/A_01070/index.shtml
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/I/I_02569/index.shtml
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/E/E_00320/fname_314342.pdf
Hochgradig kriminelle Elemente im Nationalrat und auch in den 9 Landtagen verhindern nach wie vor einen wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den tödlichen Gefahren des Tabakrauchens , sodass auch sämtliche Anzeigen auf Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft nichts fruchten können . Das angebliche " Gesundheits " - Ministerium kooperiert friedlich und einvernehmlich mit der Nikotindrogenmafia , genehmigt nach wie vor das " Inverkehrbringen " unbeschränkter Mengen dieser tödlichen Nikotindrogen und nimmt dafür auch noch Schandgeld entgegen . Richtigerweise jedoch müssten sämtliche Bestände Rauchtabak von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt werden , vom Ermittlungsrichter für verfallen erklärt werden und waggonweise in die Sondermüllverbrennungsanlage Simmering eingeliefert werden zur nutzbringenden thermischen Entsorgung und Vernichtung auf Hochtemperatur mit über 2.000 Grad Celsius .
http://www.wienenergie.at/eportal3/ep/channelView.do?channelId=-49104
NACHLÄSSIGE SCHULDIREKTOREN WERDEN WEGEN DES VERBRECHENS DES AMTSMISSBRAUCHES NACH § 302 STRAFGESETZBUCH ZUR VERANTWORTUNG GEZOGEN !
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40140764/NOR40140764.pdf
Gestern , Dienstag 14.Juni 2016 , zur Mittagszeit , erstmals umfangreiche Beobachtungen im riesigen Schulareal Vöcklabruck , Bezirkshauptstadt mit mehreren Tausenden Schülern , Bundesland Oberösterreich , Republik " Kapnomanistan " :
Ich inspiziere soeben die Situation vor der benachbarten HAK : ein wunderbarer Schulhof lädt ein zum Verweilen auf hölzernen Sitzbänken , es schaut auch sehr sauber aus und schon wollte ich mich freuen über eine völlig rauchfreie Schule..............da öffnet sich gegenüber das Portal der Berufsschule und ein elendslanger Zug von Schülern eilt zum Raucherplatz auf der Rückseite des Schulgebäudes und schon geht es los : mindestens 40 Schüler stehen eng nebeneinander und qualmen eifrig um die Wette und zeigen die uns allen bestens bekannten Gesichtszüge und Verhaltensweisen beim " GENUSS " der Todesdroge Rauchtabak !
Soeben jedoch fand ich auf der Homepage dieser Berufsschule Vöcklabruck in den " MITTEILUNGSBLÄTTERN 2015/16 " einen Auszug aus der " HAUSORDNUNG " mit folgendem Text auf der Seite 3 : " Das Rauchen ist im Schulgebäude und am Schulgelände für alle Personen per Gesetz nicht erlaubt "
file:///F:/Downloads/Mitteilungsblaetter_2015_16_ab_4._LG(1).pdf
http://www.bs-voecklabruck.ac.at/downloads/formulare/
So also schaut nach wie vor die bittere Realität aus an den Berufsschulen im gesamten Bundesgebiet : ganz egal wo man hinkommt - nirgends ist es so arg wie auf den Berufsschulen einschließlich der landwirtschaftlichen Berufs - und Fachschulen , die ausschließlich in der Verantwortung des jeweiligen Bundeslandes liegen . Über die diesbezüglichen Gründe wurde schon viel spekuliert und im Internet finden sich dazu umfangreiche Abhandlungen. Es gab auch hier im Bundesland Salzburg schon vor etlichen Jahren eine großangelegte Präventionskampagne , die mittlerweile natürlich längst vergessen und absolut wirkungslos verpufft ist !
http://service.salzburg.gv.at/lkorrj/Index?cmd=detail_ind&nachrid=39612
http://www.svz.at/static/content/e3/e159297/e160722/2009-07-10/4.pdf
Mittlerweile haben offensichtlich alle Verantwortlichen für die Berufsschulen wieder aufgegeben und kein einziger Direktor oder auch Landesschulinspektor am jeweiligen LSR wagt es , das diesbezügliche erlassförmige Rundschreiben Nr. 3 des BMBF vom Jänner 2006 in Erinnerung zu rufen :
https://www.bmbf.gv.at/ministerium/rs/2006_03.html
https://www.lsr-ooe.gv.at/fileadmin/erlasssammlung/2006/A3-89-1-06.pdf
https://www.lsr-ooe.gv.at/fileadmin/erlasssammlung/2006/A3-89-1ad1-2006.pdf
Wie nun wollen diese Verantwortlichen das mittlerweile längst vom Nationalrat beschlossene strikte sanitätspolizeiliche Rauchverbot am gesamten Schulareal durchsetzen ab dem 1. Mai 2018 , wenn sie alles weiterhin so treiben lassen , wie es die zügellose Nikotindrogensucht automatisch mit sich bringt , wenn man sie nicht total entschlossen bekämpft :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2015_I_101/BGBLA_2015_I_101.pdf
http://effumatum.blogspot.co.at/2016/03/absolut-unverzichtbar-sofortiges.html
Vor etlichen Tagen brachte die " PRESSE " am Samstag, den 11.Juni 2016 auf der Seite 21 wieder einmal eindringlich das Thema : " WARUM SO VIELE JUGENDLICHE RAUCHEN " von Köksal BALTACI :
http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/5012601/Warum-so-viele-Jugendliche-rauchen
Eine Schande fürwahr , dass es diesbezüglich keinerlei Fortschritt gibt seit vielen Jahren ! Die parlamentarische Eingabe der Grünen vom 25.3.2010 ist nach über 6 Jahren noch immer zu keinerlei Ergebnis gekommen :
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/A/A_01070/index.shtml
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/I/I_02569/index.shtml
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/E/E_00320/fname_314342.pdf
Hochgradig kriminelle Elemente im Nationalrat und auch in den 9 Landtagen verhindern nach wie vor einen wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den tödlichen Gefahren des Tabakrauchens , sodass auch sämtliche Anzeigen auf Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft nichts fruchten können . Das angebliche " Gesundheits " - Ministerium kooperiert friedlich und einvernehmlich mit der Nikotindrogenmafia , genehmigt nach wie vor das " Inverkehrbringen " unbeschränkter Mengen dieser tödlichen Nikotindrogen und nimmt dafür auch noch Schandgeld entgegen . Richtigerweise jedoch müssten sämtliche Bestände Rauchtabak von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt werden , vom Ermittlungsrichter für verfallen erklärt werden und waggonweise in die Sondermüllverbrennungsanlage Simmering eingeliefert werden zur nutzbringenden thermischen Entsorgung und Vernichtung auf Hochtemperatur mit über 2.000 Grad Celsius .
http://www.wienenergie.at/eportal3/ep/channelView.do?channelId=-49104
NACHLÄSSIGE SCHULDIREKTOREN WERDEN WEGEN DES VERBRECHENS DES AMTSMISSBRAUCHES NACH § 302 STRAFGESETZBUCH ZUR VERANTWORTUNG GEZOGEN !
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40140764/NOR40140764.pdf
Dienstag, 7. Juni 2016
CUI BONO ??? - NACHLESE zum WELTNICHTRAUCHERTAG 2016
" RAUCHEN - VIEL MEHR ALS NUR EIN LASTER ! "
In der " Kronenzeitung " vom Dienstag , den 31.Mai 2016 fand sich auf der Seite 26 folgender besonders bemerkenswerte Leserbrief von Herrn Walter KOREN aus Kirchdof an der Krems , Oberösterreich mit Überschrift wie oben und mit folgendem Text :
" 20 Fragen zum Weltnichtrauchertag : Wenn es ums Rauchen geht, drängt sich rasch die Frage auf : CUI BONO ? Wem nützt das Rauchen ? Den Rauchern ? Wer braucht übelriechende Kleidung und liebt gelbe Zähne ? Wer wird gerne öfter krank, hat eine kürzere Lebenserwartung , kalkuliert einen möglicherweise qualvollen Tod mit ein und gibt dafür noch sehr viel Geld aus ? Klingt das für Sie verführerisch ? Wie geht es den Nichtrauchern ? Mögen sie den Gestank ? Bezahlen sie gern wesentlich höhere " Gesundheits " - und Krankheitskosten für Raucher ? Wollen sie durch Passivrauchen Krebs bekommen ? Sehen auch Sie - wie wir - weit und breit keine Gewinner ?
Wer profitiert nun von dieser weltweiten Sucht und scheffelt Milliarden auf Kosten von uns allen , ob Mann oder Frau , ob alt oder jung , ob Raucher oder Nichtraucher ? Haben Sie eine Ahnung , wie skrupellos die Tabakindustrie auf globaler Ebene vor allem Kinder und Jugendliche gezielt in die Abhängigkeit führt und langfristig ihrer Freiheit beraubt ? Gefällt Ihnen die Vision eines rauchfreien Österreichs oder gar Europas ? Sind Sie Raucher ? Wollen Sie sich von Ihrer Sucht befreien ? " # Zitat Ende #
Soweit also dieser Leserbrief von Walter Koren aus Kirchdorf , offensichtlich Lehrer an der dortigen NMS 1
http://www.nms1-kirchdorf.at/?page_id=41
Dieselbe Ausgabe der " Krone " brachte dann auch noch auf den S . 11 bis 13 die üblichen Horrormeldungen zum WNRT und das mit der Überschrift " VOLKSSUCHT NUMMER 1 " , besser jedoch wäre der Ausdruck " VOLKS - SEUCHE " .
Der " Kurier " brachte bereits am Montag , den 30.5.2016 auf der S. 19 eine erschütternde Reportage mit dem Titel : " ACHT LEBENSJAHRE ZURÜCKGEWINNEN "
http://kurier.at/wissen/mit-einem-rauchstopp-acht-lebensjahre-zurueckgewinnen/201.753.194
Der " Standard " wiederum schlagzeilte am 31.5.2016 auf der Seite 2 seinerseits mit : " SCHOCKTHERAPIE gegen RAUCHERLUNGE "
http://derstandard.at/2000037913444/Weltnichtrauchertag-Schocktherapie-gegen-Raucherlunge
http://derstandard.at/2000037910914/Kampf-gegen-das-Rauchen-Heuchlerische-Verteufelung
Und auf der letzten Seite 28 kommentierte Irene Brickner die diesbezügliche " heuchlerische Verteufelung " des Rauchens und bringt mutig das Thema der totalen Prohibition ins Spiel .
Insgesamt ging also wieder einmal am WNRT ein gewaltiges Rauschen durch die gesamte weltweite Presse und im Internet finden sich dazu abertausende Wortmeldungen ....................
Heute jedoch , am Dienstag den 7. Juni 2016 , also genau eine Woche später , ist bereits wieder alles von allen vergessen und verdrängt und ohne die geringste Änderung nehmen die bösen Dinge weiterhin ihren ungehinderten Lauf !!! Dies ergibt nun Anlass mehr als genug , um eine ausreichende Zwischenbilanz zur Lage zu erstellen ! Es braucht unbedingt Mut zur vollen und ganzen Wahrheit ! Schluss mit Augenauswischerei und Gefühlsduselei !
1. Die umfassendste Novelle zum TABAK - GESETZ bislang mit Kundmachung prompt am letzten Tag der EU - Frist am 20.Mai 2016 bringt als völlig paradoxes Ergebnis eine weitere " LEGALISIERUNG " der massenmörderischen Aktivitäten der gesamten Tabakmafia hierzulande ! Die hochgradig kriminelle Tabakmafia wird also erneut ausdrücklich unter den Schutz des Gesetzes gestellt und somit jedem zivilrechtlichen Klagsversuch und auch jedem strafrechtlichen Verfolgungsversuch der Boden entzogen !!!
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2016_I_22/BGBLA_2016_I_22.pdf
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010907
Hier haben Sie das vorläufige Ergebnis , durch das vielfach gestaffelte Inkrafttreten diverser Bestimmungen müssen Sie jeweils ganz genau schauen auf die speziellen Übergangsfristen ! Mit dieser Umsetzung der entsprechenden Richtlinie der EU entledigt sich nun die Legistik im federführenden BMG ihrer Verantwortung und überlässt nach wie vor das gesamte Land völlig uneingeschränkt den wahrhaft massenmörderischen Aktivitäten der bestens organisierten Tabakmafia .
2 . VIELFACHE STRAFRECHTLICHE ASPEKTE nach dem StGB sind jedoch völlig offenkundig ! Begonnen vom § 75 des Strafgesetzbuches über den gezielten Mord über die verschiedenen Körperverletzungsdelikte , Gemeingefährdungsdelikte bis hin zur Bildung hochkrimineller Organisationen und Amtsmissbräuchen an diversen Fronten finden wir vielfachste strafrechtliche Ansätze . Der Blick darauf wird jedoch permanent vernebelt durch die oben im Punkt 1. dargelegte " Legalisierung " !!!
3. SICHERHEITSPOLIZEILICHE ZUSTÄNDIGKEIT nach § 16 SPG ergibt sich also im maximalen Ausmaß sogar :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40162532/NOR40162532.pdf
Unzweifelhaft nämlich bedeutet die gesamte Aktivität dieser Tabakmafia eine " allgemeine Gefahr " sowie einen geradezu gigantischen " gefährlichen Angriff " einer weltweit aktiven " kriminellen Verbindung " nach den Begrifflichkeiten von § 16 SPG . Dadurch ergibt sich automatisch die verfassungsrechtlich verbürgte Garantie nach
4. Artikel 78a B -VG Absatz 2 : " Sind Leben , Gesundheit , Freiheit oder Eigentum von Menschen gegenwärtig gefährdet oder steht eine solche Gefährdung unmittelbar bevor , so sind die Sicherheitsbehörden ...........bis zum Einschreiten der jeweils zuständigen Behörde zur ersten allgemeinen Hilfeleistung zuständig " .
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40139074/NOR40139074.pdf
Unzweifelhaft handelt es sich also um eine außerordentlich große Gefährdung und Bedrohung , insbesondere für Kinder und Jugendliche, die nach wie vor alljährlich zu zehntausenden in den mörderischen Klauen und Krallen der skrupellosen Tabakmafia landen .
Und was sehen wir Tag für Tag : die Kriminalpolizei bundesweit völlig blind und taub bezüglich angezeigter Sachverhalte ; die Staatsanwaltschaft ebenfalls und im logischen Gefolge auch die Strafrichterschaft völlig blind und taub bezüglich dieser gigantischen Verbrechen !!!
Wer hat all dies zu verantworten :
1. Sämtliche Nationalratsabgeordnete sind nach wie vor die obersten Schutzherren dieser Verbrecherorganisation , indem sie mit dem Tabakmonopolgesetz ausdrücklich das Aufrechterhalten der Tabakepidemie flächendeckend im gesamten Bundesgebiet anordnen :
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005006
2 Der Finanzminister als oberstes Organ der Monopolverwaltung des Bundes trägt dafür die gesamte Verantwortung , weil er die Trafikanten ausdrücklich mit zivilrechtlichem Bestellungsvertrag verpflichtet zum weiteren Aufrechterhalten der massenmörderischen Tabakepidemie :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40094362/NOR40094362.pdf
3 . Die Gesundheitsminsterin beteiligt sich ebenfalls skrupellos an diesem hochkriminellen Kartell , indem sie unter Entgegennahme von Schandgeld unbeschränkte Genehmigungen erteilt für das " Inverkehrbringen " der tödlichen Nikotindrogen .
4. Der Wirtschaftsminister beherbergt die professionellen Nikotindrogendealer als eigene Fraktion in der Wirtschaftskammer und verleiht ihnen somit zusätzliche " Legalität " bei ihrem wahrhaft massenmörderischen Tun und Handeln .
CETERUM CENSEO TSCHICK - MAFIAM ESSE DELENDAM !
In der " Kronenzeitung " vom Dienstag , den 31.Mai 2016 fand sich auf der Seite 26 folgender besonders bemerkenswerte Leserbrief von Herrn Walter KOREN aus Kirchdof an der Krems , Oberösterreich mit Überschrift wie oben und mit folgendem Text :
" 20 Fragen zum Weltnichtrauchertag : Wenn es ums Rauchen geht, drängt sich rasch die Frage auf : CUI BONO ? Wem nützt das Rauchen ? Den Rauchern ? Wer braucht übelriechende Kleidung und liebt gelbe Zähne ? Wer wird gerne öfter krank, hat eine kürzere Lebenserwartung , kalkuliert einen möglicherweise qualvollen Tod mit ein und gibt dafür noch sehr viel Geld aus ? Klingt das für Sie verführerisch ? Wie geht es den Nichtrauchern ? Mögen sie den Gestank ? Bezahlen sie gern wesentlich höhere " Gesundheits " - und Krankheitskosten für Raucher ? Wollen sie durch Passivrauchen Krebs bekommen ? Sehen auch Sie - wie wir - weit und breit keine Gewinner ?
Wer profitiert nun von dieser weltweiten Sucht und scheffelt Milliarden auf Kosten von uns allen , ob Mann oder Frau , ob alt oder jung , ob Raucher oder Nichtraucher ? Haben Sie eine Ahnung , wie skrupellos die Tabakindustrie auf globaler Ebene vor allem Kinder und Jugendliche gezielt in die Abhängigkeit führt und langfristig ihrer Freiheit beraubt ? Gefällt Ihnen die Vision eines rauchfreien Österreichs oder gar Europas ? Sind Sie Raucher ? Wollen Sie sich von Ihrer Sucht befreien ? " # Zitat Ende #
Soweit also dieser Leserbrief von Walter Koren aus Kirchdorf , offensichtlich Lehrer an der dortigen NMS 1
http://www.nms1-kirchdorf.at/?page_id=41
Dieselbe Ausgabe der " Krone " brachte dann auch noch auf den S . 11 bis 13 die üblichen Horrormeldungen zum WNRT und das mit der Überschrift " VOLKSSUCHT NUMMER 1 " , besser jedoch wäre der Ausdruck " VOLKS - SEUCHE " .
Der " Kurier " brachte bereits am Montag , den 30.5.2016 auf der S. 19 eine erschütternde Reportage mit dem Titel : " ACHT LEBENSJAHRE ZURÜCKGEWINNEN "
http://kurier.at/wissen/mit-einem-rauchstopp-acht-lebensjahre-zurueckgewinnen/201.753.194
Der " Standard " wiederum schlagzeilte am 31.5.2016 auf der Seite 2 seinerseits mit : " SCHOCKTHERAPIE gegen RAUCHERLUNGE "
http://derstandard.at/2000037913444/Weltnichtrauchertag-Schocktherapie-gegen-Raucherlunge
http://derstandard.at/2000037910914/Kampf-gegen-das-Rauchen-Heuchlerische-Verteufelung
Und auf der letzten Seite 28 kommentierte Irene Brickner die diesbezügliche " heuchlerische Verteufelung " des Rauchens und bringt mutig das Thema der totalen Prohibition ins Spiel .
Insgesamt ging also wieder einmal am WNRT ein gewaltiges Rauschen durch die gesamte weltweite Presse und im Internet finden sich dazu abertausende Wortmeldungen ....................
Heute jedoch , am Dienstag den 7. Juni 2016 , also genau eine Woche später , ist bereits wieder alles von allen vergessen und verdrängt und ohne die geringste Änderung nehmen die bösen Dinge weiterhin ihren ungehinderten Lauf !!! Dies ergibt nun Anlass mehr als genug , um eine ausreichende Zwischenbilanz zur Lage zu erstellen ! Es braucht unbedingt Mut zur vollen und ganzen Wahrheit ! Schluss mit Augenauswischerei und Gefühlsduselei !
1. Die umfassendste Novelle zum TABAK - GESETZ bislang mit Kundmachung prompt am letzten Tag der EU - Frist am 20.Mai 2016 bringt als völlig paradoxes Ergebnis eine weitere " LEGALISIERUNG " der massenmörderischen Aktivitäten der gesamten Tabakmafia hierzulande ! Die hochgradig kriminelle Tabakmafia wird also erneut ausdrücklich unter den Schutz des Gesetzes gestellt und somit jedem zivilrechtlichen Klagsversuch und auch jedem strafrechtlichen Verfolgungsversuch der Boden entzogen !!!
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2016_I_22/BGBLA_2016_I_22.pdf
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010907
Hier haben Sie das vorläufige Ergebnis , durch das vielfach gestaffelte Inkrafttreten diverser Bestimmungen müssen Sie jeweils ganz genau schauen auf die speziellen Übergangsfristen ! Mit dieser Umsetzung der entsprechenden Richtlinie der EU entledigt sich nun die Legistik im federführenden BMG ihrer Verantwortung und überlässt nach wie vor das gesamte Land völlig uneingeschränkt den wahrhaft massenmörderischen Aktivitäten der bestens organisierten Tabakmafia .
2 . VIELFACHE STRAFRECHTLICHE ASPEKTE nach dem StGB sind jedoch völlig offenkundig ! Begonnen vom § 75 des Strafgesetzbuches über den gezielten Mord über die verschiedenen Körperverletzungsdelikte , Gemeingefährdungsdelikte bis hin zur Bildung hochkrimineller Organisationen und Amtsmissbräuchen an diversen Fronten finden wir vielfachste strafrechtliche Ansätze . Der Blick darauf wird jedoch permanent vernebelt durch die oben im Punkt 1. dargelegte " Legalisierung " !!!
3. SICHERHEITSPOLIZEILICHE ZUSTÄNDIGKEIT nach § 16 SPG ergibt sich also im maximalen Ausmaß sogar :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40162532/NOR40162532.pdf
Unzweifelhaft nämlich bedeutet die gesamte Aktivität dieser Tabakmafia eine " allgemeine Gefahr " sowie einen geradezu gigantischen " gefährlichen Angriff " einer weltweit aktiven " kriminellen Verbindung " nach den Begrifflichkeiten von § 16 SPG . Dadurch ergibt sich automatisch die verfassungsrechtlich verbürgte Garantie nach
4. Artikel 78a B -VG Absatz 2 : " Sind Leben , Gesundheit , Freiheit oder Eigentum von Menschen gegenwärtig gefährdet oder steht eine solche Gefährdung unmittelbar bevor , so sind die Sicherheitsbehörden ...........bis zum Einschreiten der jeweils zuständigen Behörde zur ersten allgemeinen Hilfeleistung zuständig " .
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40139074/NOR40139074.pdf
Unzweifelhaft handelt es sich also um eine außerordentlich große Gefährdung und Bedrohung , insbesondere für Kinder und Jugendliche, die nach wie vor alljährlich zu zehntausenden in den mörderischen Klauen und Krallen der skrupellosen Tabakmafia landen .
Und was sehen wir Tag für Tag : die Kriminalpolizei bundesweit völlig blind und taub bezüglich angezeigter Sachverhalte ; die Staatsanwaltschaft ebenfalls und im logischen Gefolge auch die Strafrichterschaft völlig blind und taub bezüglich dieser gigantischen Verbrechen !!!
Wer hat all dies zu verantworten :
1. Sämtliche Nationalratsabgeordnete sind nach wie vor die obersten Schutzherren dieser Verbrecherorganisation , indem sie mit dem Tabakmonopolgesetz ausdrücklich das Aufrechterhalten der Tabakepidemie flächendeckend im gesamten Bundesgebiet anordnen :
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005006
2 Der Finanzminister als oberstes Organ der Monopolverwaltung des Bundes trägt dafür die gesamte Verantwortung , weil er die Trafikanten ausdrücklich mit zivilrechtlichem Bestellungsvertrag verpflichtet zum weiteren Aufrechterhalten der massenmörderischen Tabakepidemie :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40094362/NOR40094362.pdf
3 . Die Gesundheitsminsterin beteiligt sich ebenfalls skrupellos an diesem hochkriminellen Kartell , indem sie unter Entgegennahme von Schandgeld unbeschränkte Genehmigungen erteilt für das " Inverkehrbringen " der tödlichen Nikotindrogen .
4. Der Wirtschaftsminister beherbergt die professionellen Nikotindrogendealer als eigene Fraktion in der Wirtschaftskammer und verleiht ihnen somit zusätzliche " Legalität " bei ihrem wahrhaft massenmörderischen Tun und Handeln .
CETERUM CENSEO TSCHICK - MAFIAM ESSE DELENDAM !
Montag, 2. Mai 2016
ANKLAGE gemäß Artikel 142 und 143 B-VG gegen LH HASLAUER Wilfried , Salzburg !
SUBSIDIÄRE ANKLAGE samt STRAFANTRAG gemäß Artikel 142 und 143 B-VG der Res Publica Austriaca vor dem Verfassungsgerichtshof Wien .
gegen den Präsidenten des Landesschulrates Salzburg , Dr. Wilfried HASLAUER in seiner Funktion nach dem Bundes - Schulaufsichtsgesetz wegen hartnäckiger NICHTBEFOLGUNG der WEISUNG aus dem Bundesministerium für Bildung RS Nr. 3/2006 , aktualisiert zuletzt im Mai 2014
https://www.bmbf.gv.at/ministerium/rs/2006_03.html
Zum Sachverhalt im groben Überblick :
Im totalen Gegensatz zum LSR OÖ Linz verweigert der Landesschulrat Salzburg seit dem Jänner 2006 , somit seit über vollen 10 Jahren , die Befolgung und Durchführung der verbindlichen Weisung über " NICHTRAUCHERSCHUTZ an SCHULEN " des damaligen BMUKK , später BMBWK , nun als BMBF firmierend . Ursprünglich war LHF Mag. Gabi BURGSTALLER Präsidentin des LSR Salzburg und Mag . Herbert GIMPL Amtsführender . Seit der letzten Landtagswahl ist Dr. Wilfried HASLAUER Präsident und Prof. Mag. Johannes PLÖTZENEDER Amtsführender .
In mindestens 30 AHS , BHS , BS und auch LWS im Verantwortungsbereich dieses LSR Salzburg gibt es nach wie vor Raucherbereiche für minderjährige Schüler mit dementsprechenden Passagen in der jeweiligen Hausordnung oder in den Verhaltensvereinbarungen . Dies mit ausdrücklicher Genehmigung durch den LSR Salzburg , wie mehrfach in den Medien zu hören und zu lesen war in den vergangenen 10 Jahren !!! Damit stellen sich die Verantwortlichen im LSR Salzburg frontal gegen die anderslautende verbindliche Anordnung seitens des Bundes im Sinne des Artikels 142 Absatz 2 littera h) B-VG
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40112691/NOR40112691.pdf
Nach mehreren fruchtlosen Urgenzen seitens des zuständigen Bundesministeriums hätte die Bundesregierung längst entschlossen vorgehen müssen gegen diesen eklatanten VERFASSUNGSBRUCH durch die Verantwortlichen im LSR Salzburg ! Davon wurde jedoch Abstand genommen bis dato aus nicht ausreichend bekannten Gründen . Nach vielfachen Beschwerden und Interventionen von diverser Seite wurde jedoch mittlerweile vom Nationalrat in Wien im Rahmen der 8. Novelle zum Tabakgesetz ein öffentlich - rechtliches , nämlich sanitätspolizeiliches Rauchverbot für ausnahmslos alle Beteiligten auf dem Gesamtareal von Schulen beschlossen und im BGBl. I/Nr.101 schon im August 2015 kundgemacht , allerdings mit einer fast dreijährigen Legisvakanz bis zum 1.Mai 2018 !
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2015_I_101/BGBLA_2015_I_101.pdf
Die Folgen dieser Nichtbefolgung einer verbindlichen Weisung zum Gesundheitsschutz sind gerdezu katastrophal : ungerührt schauen auf den betroffenen Schulen die Direktoren und Lehrer zu , wie sich labile , pubertierende Adoleszenten direkt am Schulareal während der Unterrichtszeit ( die Pausen zählen nach dem Schulrecht zur Unterrichtszeit ! ) dem äußerst schädlichen Rauchen und Inhalieren extrem giftigen Tabakrauchs widmen . Um nicht ständig alle Argumente und Beweismittel wiederholen zu müssen , verweise ich auf die reichlich vorhandene Fachliteratur , insbesondere wie von Univ. Prof. Josef RIEDLER angeboten wird :
http://www.springermedizin.at/artikel/19428-tabakrauchprobleme-bei-kindern-und-jugendlichen
Das Dulden und Fördern der selbstmörderischen KAPNOMANIA durch die minderjährigen Schüler am Schulareal während der Aufsichtszeit nach dem gesamten Schulrecht einschließlich des spezifischen Aufsichtserlasses aus dem BMBF bedeutet :
1. Schwerste Verletzung von § 1 Salzburger Jugendgesetz :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrSbg/LSB12014008/LSB12014008.pdf
" Jeder junge Mensch hat ein Recht auf den Schutz seines Lebens , die Sicherung seiner körperlichen und seelischen Gesundheit ,.........."
2. Im Endeffekt handelt es sich sogar um massenhafte " Grob fahrlässige Tötung " nach § 81 StGB Abs. 3 mit Strafandrohnng bis zu 5 Jahren im Knast .
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40173613/NOR40173613.pdf
3. Auch der § 92 StGB ist anwendbar , weil es sich um ein besonders verwerfliches Schädigen handelt durch Missachtung der Verpflichtung zur Fürsorge und Obhut .
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40105137/NOR40105137.pdf
4. Je nach Ausdeutung des Sachverhaltes kommt auch § 177 StGB über die " Fahrlässige Gemeingefährdung " ins Spiel
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40173675/NOR40173675.pdf
5. Insgesamt handelt es sich eindeutig auch um Amtsmissbrauch nach § 302 StGB bei den zuständigen Beamten , insbesondere beim Direktor des LSR und bei allen betroffenen Landesschulinspektoren und Schuldirektoren !
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40140764/NOR40140764.pdf
Somit kommt nun unmittelbar der Artikel 143 des B-VG in Anwendung :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40045854/NOR40045854.pdf
" Die Anklage gegen die in Art. 142 Genannten kann auch wegen strafgerichtlich zu verfolgenden Handlungen erhoben werden , die mit der Amtstätigkeit des Anzuklagenden in Verbindung stehen . In diesem Falle wird der Verfassungsgerichtshof allein zuständig , die bei den ordentlichen Strafgerichten etwa bereits anhängige Untersuchung geht auf ihn über . Der Verfassungsgerichtshof kann in solchen Fällen neben dem Art. 142 Abs. 4 auch die strafgesetzlichen Bestimmungen anwenden . "
Somit ergeht zugleich STRAFANTRAG gegen den angeklagten Präsidenten des Landesschulrates Salzburg Dr. Wilfried HASLAUER :
" Der Verfassungsgerichtshof Wien möge gemäß Art. 142 Abs. 4 B-VG erkennen auf sofortigen Verlust des Amtes , sowie wegen besonders erschwerender Umstände ( in contumaciam ! ) auch auf Verlust der politischen Rechte für volle 3 Jahre " .
ZUSTELLUNG an den Verfassungsgerichtshof Wien durch
1. Veröffentlichung im Internet unter www.effumatum.blogspot.co.at
2 . Durch Übersendung eines Direktlinks auf diese Blogpost durch eine separate E - Mail an den Präsidenten des VfGH und an die dortige Medienstelle .
3. Postsendung einer autorisierten und eigenhändig unterschriebenen Papierkopie dieser Blogpost mit Rückschein eigenhändig persönlich gerichtet an den Präsidenten des VfGH Dr. Gerhart HOLZINGER .
REFERENZFALL : VfSlg. 10510 vom 28.6.1985 !
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Vfgh&Dokumentnummer=JFT_10149372_84E00002_00
ABSENDER und EINSCHREITER : Karl STANGL , GG Süd 4 in A - 5204 STEINDORF bei Straßwalchen
zuletzt geändert am Freitag , den 6..Mai 2016 um 10 Uhr
gegen den Präsidenten des Landesschulrates Salzburg , Dr. Wilfried HASLAUER in seiner Funktion nach dem Bundes - Schulaufsichtsgesetz wegen hartnäckiger NICHTBEFOLGUNG der WEISUNG aus dem Bundesministerium für Bildung RS Nr. 3/2006 , aktualisiert zuletzt im Mai 2014
https://www.bmbf.gv.at/ministerium/rs/2006_03.html
Zum Sachverhalt im groben Überblick :
Im totalen Gegensatz zum LSR OÖ Linz verweigert der Landesschulrat Salzburg seit dem Jänner 2006 , somit seit über vollen 10 Jahren , die Befolgung und Durchführung der verbindlichen Weisung über " NICHTRAUCHERSCHUTZ an SCHULEN " des damaligen BMUKK , später BMBWK , nun als BMBF firmierend . Ursprünglich war LHF Mag. Gabi BURGSTALLER Präsidentin des LSR Salzburg und Mag . Herbert GIMPL Amtsführender . Seit der letzten Landtagswahl ist Dr. Wilfried HASLAUER Präsident und Prof. Mag. Johannes PLÖTZENEDER Amtsführender .
In mindestens 30 AHS , BHS , BS und auch LWS im Verantwortungsbereich dieses LSR Salzburg gibt es nach wie vor Raucherbereiche für minderjährige Schüler mit dementsprechenden Passagen in der jeweiligen Hausordnung oder in den Verhaltensvereinbarungen . Dies mit ausdrücklicher Genehmigung durch den LSR Salzburg , wie mehrfach in den Medien zu hören und zu lesen war in den vergangenen 10 Jahren !!! Damit stellen sich die Verantwortlichen im LSR Salzburg frontal gegen die anderslautende verbindliche Anordnung seitens des Bundes im Sinne des Artikels 142 Absatz 2 littera h) B-VG
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40112691/NOR40112691.pdf
Nach mehreren fruchtlosen Urgenzen seitens des zuständigen Bundesministeriums hätte die Bundesregierung längst entschlossen vorgehen müssen gegen diesen eklatanten VERFASSUNGSBRUCH durch die Verantwortlichen im LSR Salzburg ! Davon wurde jedoch Abstand genommen bis dato aus nicht ausreichend bekannten Gründen . Nach vielfachen Beschwerden und Interventionen von diverser Seite wurde jedoch mittlerweile vom Nationalrat in Wien im Rahmen der 8. Novelle zum Tabakgesetz ein öffentlich - rechtliches , nämlich sanitätspolizeiliches Rauchverbot für ausnahmslos alle Beteiligten auf dem Gesamtareal von Schulen beschlossen und im BGBl. I/Nr.101 schon im August 2015 kundgemacht , allerdings mit einer fast dreijährigen Legisvakanz bis zum 1.Mai 2018 !
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2015_I_101/BGBLA_2015_I_101.pdf
Die Folgen dieser Nichtbefolgung einer verbindlichen Weisung zum Gesundheitsschutz sind gerdezu katastrophal : ungerührt schauen auf den betroffenen Schulen die Direktoren und Lehrer zu , wie sich labile , pubertierende Adoleszenten direkt am Schulareal während der Unterrichtszeit ( die Pausen zählen nach dem Schulrecht zur Unterrichtszeit ! ) dem äußerst schädlichen Rauchen und Inhalieren extrem giftigen Tabakrauchs widmen . Um nicht ständig alle Argumente und Beweismittel wiederholen zu müssen , verweise ich auf die reichlich vorhandene Fachliteratur , insbesondere wie von Univ. Prof. Josef RIEDLER angeboten wird :
http://www.springermedizin.at/artikel/19428-tabakrauchprobleme-bei-kindern-und-jugendlichen
Das Dulden und Fördern der selbstmörderischen KAPNOMANIA durch die minderjährigen Schüler am Schulareal während der Aufsichtszeit nach dem gesamten Schulrecht einschließlich des spezifischen Aufsichtserlasses aus dem BMBF bedeutet :
1. Schwerste Verletzung von § 1 Salzburger Jugendgesetz :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrSbg/LSB12014008/LSB12014008.pdf
" Jeder junge Mensch hat ein Recht auf den Schutz seines Lebens , die Sicherung seiner körperlichen und seelischen Gesundheit ,.........."
2. Im Endeffekt handelt es sich sogar um massenhafte " Grob fahrlässige Tötung " nach § 81 StGB Abs. 3 mit Strafandrohnng bis zu 5 Jahren im Knast .
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40173613/NOR40173613.pdf
3. Auch der § 92 StGB ist anwendbar , weil es sich um ein besonders verwerfliches Schädigen handelt durch Missachtung der Verpflichtung zur Fürsorge und Obhut .
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40105137/NOR40105137.pdf
4. Je nach Ausdeutung des Sachverhaltes kommt auch § 177 StGB über die " Fahrlässige Gemeingefährdung " ins Spiel
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40173675/NOR40173675.pdf
5. Insgesamt handelt es sich eindeutig auch um Amtsmissbrauch nach § 302 StGB bei den zuständigen Beamten , insbesondere beim Direktor des LSR und bei allen betroffenen Landesschulinspektoren und Schuldirektoren !
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40140764/NOR40140764.pdf
Somit kommt nun unmittelbar der Artikel 143 des B-VG in Anwendung :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40045854/NOR40045854.pdf
" Die Anklage gegen die in Art. 142 Genannten kann auch wegen strafgerichtlich zu verfolgenden Handlungen erhoben werden , die mit der Amtstätigkeit des Anzuklagenden in Verbindung stehen . In diesem Falle wird der Verfassungsgerichtshof allein zuständig , die bei den ordentlichen Strafgerichten etwa bereits anhängige Untersuchung geht auf ihn über . Der Verfassungsgerichtshof kann in solchen Fällen neben dem Art. 142 Abs. 4 auch die strafgesetzlichen Bestimmungen anwenden . "
Somit ergeht zugleich STRAFANTRAG gegen den angeklagten Präsidenten des Landesschulrates Salzburg Dr. Wilfried HASLAUER :
" Der Verfassungsgerichtshof Wien möge gemäß Art. 142 Abs. 4 B-VG erkennen auf sofortigen Verlust des Amtes , sowie wegen besonders erschwerender Umstände ( in contumaciam ! ) auch auf Verlust der politischen Rechte für volle 3 Jahre " .
ZUSTELLUNG an den Verfassungsgerichtshof Wien durch
1. Veröffentlichung im Internet unter www.effumatum.blogspot.co.at
2 . Durch Übersendung eines Direktlinks auf diese Blogpost durch eine separate E - Mail an den Präsidenten des VfGH und an die dortige Medienstelle .
3. Postsendung einer autorisierten und eigenhändig unterschriebenen Papierkopie dieser Blogpost mit Rückschein eigenhändig persönlich gerichtet an den Präsidenten des VfGH Dr. Gerhart HOLZINGER .
REFERENZFALL : VfSlg. 10510 vom 28.6.1985 !
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Vfgh&Dokumentnummer=JFT_10149372_84E00002_00
ABSENDER und EINSCHREITER : Karl STANGL , GG Süd 4 in A - 5204 STEINDORF bei Straßwalchen
zuletzt geändert am Freitag , den 6..Mai 2016 um 10 Uhr
Freitag, 29. April 2016
STRAFANZEIGE nach § 78 StGB gegen HAK - DIREKTION NEUMARKT !
An die Staatsanwaltschaft Salzburg als Strafverfolgungsbehörde nach dem StGB und nach der StPO :
HOCHKRIMINELLES VERHALTEN der HAK - DIREKTION NEUMARKT bei Salzburg betreffend NICHTRAUCHERSCHUTZ & TABAKPRÄVENTION
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR12029621/NOR12029621.pdf
STRAFANZEIGE NACH § 78 StGB
Zum Sachverhalt : schon im Jänner 2006 , also vor mehr als vollen 10 Jahren , hat das zuständige Bundesministerium für Unterricht mit einer verbindlichen Weisung an alle 9 untergeordneten Schulbehörden angeordnet , dass auf dem gesamten Areal von Schulen nicht mehr geraucht werden darf von den Schülern und alle Hausordnungen aufzuheben sind , die das ausdrücklich genehmigen .
https://www.bmbf.gv.at/ministerium/rs/2006_03.html
Hier haben Sie den Link auf dieses erlassförmige " Rundschreiben Nr. 3/2006 " mit Aktualisierungsvermerk vom Mai 2014 .
Nach 10 vollen Jahren Tauziehen in alle Richtungen und nach vielfachen Beschwerden und sonstigen Interventionen wurde dann vom Nationalrat schon im Juli 2015 im neuen § 12 Tabakgesetz ein öffentlich - rechtliches Rauchverbot ausdrücklich auch für alle schulischen Freiflächen beschlossen , das mit dem unten verlinkten Bundesgesetzblatt verlautbart wurde im August 2015 .
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2015_I_101/BGBLA_2015_I_101.pdf
Allerdings wurde durch massive Intervention von Lobbyisten das Inkrafttreten dieser Bestimmung laut § 17 verschoben auf den 1.Mai 2018 , aus welchen Gründen auch immer !
https://www.google.at/search?q=Rauchverbot+Schulzentrum+Neumarkt&ie=utf-8&oe=utf-8&client=firefox-b&gfe_rd=cr&ei=gJcjV_esB8ek8weB4qPgDw
Die Gemeinde Neumarkt hat dann schon vor 8 Jahren versucht , die allseits bekannten Miss -Stände durch eine OPV zu entschärfen , was leider völlig fehlschlug , weil sich niemand daran hält und weil auch keinerlei Durchsetzungsversuche seitens der Gemeinde gemacht wurden :
http://www.sessionnet.at/50324/vo0050.asp?__kvonr=666
http://effumatum.blogspot.co.at/2014/11/taglich-hundert-ubertretungen.html
Nach mehreren Anzeigen und Beschwerden meinerseits hat unter anderem auch die Volksanwaltschaft den Fall massiv aufgegriffen , geändert hat sich nichts .......
Heute , Freitag den 29.April 2016 so gegen 10 Uhr 30 habe ich wiederum aktuelle Nachschau gehalten im Bereich des besagten Schulzentrums Neumarkt : es waren ungefähr 20 oder 30 Schüler der HAK gerade in der großen Pause im Raucherbereich des Schulhofes mit überdachtem Pavillon exzessiv beim Rauchen . Tausende Zigarettenstummeln liegen seit Monaten herum auf diesem Schulareal und jeden Tag kommen mindestens einhundert weitere dazu , obwohl die OPV der Gemeinde dies strikt verbietet und unter verwaltungsstrafrechtliche Strafandrohung stellt .
Auf der anderen Seite der Schule waren gerade etliche Lehrer beim Rauchen und ich habe sie streng gerügt wegen ihres schlechten Vorbildes , das sie alltäglich den Schülern darbieten . Nach vielfachen völlig vergeblichen Interventionen meinereits bei Lehrern dieser HAK und auch beim früheren Direktor , nach mehrfachen Meldungen meinerseits in das zuständige BMBF ist natürlich das " Klima " total vergiftet ! Weder die pausenaufsichtsführenden Lehrer noch die Direktion der HAK als Schulbehörde 1. Instanz wollen die Rechtslage zur Kenntnis nehmen . Sie überlassen die noch sehr labilen , unausgereiften minderjährigen Schuler den Versuchungen und Verführungen der hochkriminellen Tabakmafia ! Die rauchenden Schüler zeigen bereits hochgradigste psychiatrische Erkrankung nach F 17 der WHO - ICD :
http://www.netdoktor.de/Service/ICD-Diagnose/F17-Psychische-und-Verhaltens-40430.html
Mehrfache und sogar jahrelange intensive Bemühungen seitens diverser Gesundheitseinrichtungen haben zum Beispiel Niederschlag gefunden in dieser Publikation von Univ. Prof. Josef RIEDLER in der Zeitschrift " med.ium " Nr 7 & 8 / 2011 auf den Seiten 40 bis 43 :
http://www.springermedizin.at/artikel/19428-tabakrauchprobleme-bei-kindern-und-jugendlichen
http://www.aeksbg.at/documents/10682/53446/medium+7_8_11
Am vergangenen Mittwoch , 27.4.2016 hat der Nationalrat das neue Tabakgesetz beschlossen , mit dem vorwiegend die TPD II der EU in nationales Recht umgesetzt wird .
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/I/I_01088/index.shtml
https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2016/PK0414/index.shtml
Alles dominierende Aussage dieses neuen Gesetzes :
" RAUCHEN IST TÖDLICH - SMOKING KILLS "
Trotz eindeutiger Weisung aus dem BMBF werden also dutzende Schüler der HAK Neumarkt von der Direktion direkt darin unterstützt , sich scheibchenweise selbst dem kapnomanischen Selbstmord
zu widmen direkt am Schulareal während der Schulzeit ! Es gibt weltweit hunderte hochwissenschaftliche Abhandlungen über die schrecklichen Folgen einer solchen latenten Verführung im hochgradig labilen Alter von 12 bis 18 Jahren !
Der Kommandant der Polizei - Inspektion Neumarkt , Herr Abt. Insp. Herbert SCHWEIGER hat sich heute leider strikt geweigert , die von mir geforderte niederschriftliche Strafanzeige aufzunehmen und weiterzuleiten . Dies erfüllt zweifellos den Tatbestand des Amtsmissbrauches nach § 302 StGB . Auch der anschließend ersuchte Bürgermeister von Neumarkt , Herr DI Adolf RIEGER verweigerte erneut die Aufnahme einer Strafanzeige nach verwaltungsstrafrechtlichen Vorschriften und somit ist auch hier der Vorwurf des Amtsmissbrauches zu machen .
Weitere Ausführungen und Darlegungen werden dieser Strafanzeige noch in den kommenden Tagen nachgereicht .
http://effumatum.blogspot.co.at/2016/03/absolut-unverzichtbar-sofortiges.html
Anzeiger und Einschreiter : Karl STANGL , GG Süd 4 in A - 5204 STEINDORF bei
Straßwalchen .
HOCHKRIMINELLES VERHALTEN der HAK - DIREKTION NEUMARKT bei Salzburg betreffend NICHTRAUCHERSCHUTZ & TABAKPRÄVENTION
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR12029621/NOR12029621.pdf
STRAFANZEIGE NACH § 78 StGB
Zum Sachverhalt : schon im Jänner 2006 , also vor mehr als vollen 10 Jahren , hat das zuständige Bundesministerium für Unterricht mit einer verbindlichen Weisung an alle 9 untergeordneten Schulbehörden angeordnet , dass auf dem gesamten Areal von Schulen nicht mehr geraucht werden darf von den Schülern und alle Hausordnungen aufzuheben sind , die das ausdrücklich genehmigen .
https://www.bmbf.gv.at/ministerium/rs/2006_03.html
Hier haben Sie den Link auf dieses erlassförmige " Rundschreiben Nr. 3/2006 " mit Aktualisierungsvermerk vom Mai 2014 .
Nach 10 vollen Jahren Tauziehen in alle Richtungen und nach vielfachen Beschwerden und sonstigen Interventionen wurde dann vom Nationalrat schon im Juli 2015 im neuen § 12 Tabakgesetz ein öffentlich - rechtliches Rauchverbot ausdrücklich auch für alle schulischen Freiflächen beschlossen , das mit dem unten verlinkten Bundesgesetzblatt verlautbart wurde im August 2015 .
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2015_I_101/BGBLA_2015_I_101.pdf
Allerdings wurde durch massive Intervention von Lobbyisten das Inkrafttreten dieser Bestimmung laut § 17 verschoben auf den 1.Mai 2018 , aus welchen Gründen auch immer !
https://www.google.at/search?q=Rauchverbot+Schulzentrum+Neumarkt&ie=utf-8&oe=utf-8&client=firefox-b&gfe_rd=cr&ei=gJcjV_esB8ek8weB4qPgDw
Die Gemeinde Neumarkt hat dann schon vor 8 Jahren versucht , die allseits bekannten Miss -Stände durch eine OPV zu entschärfen , was leider völlig fehlschlug , weil sich niemand daran hält und weil auch keinerlei Durchsetzungsversuche seitens der Gemeinde gemacht wurden :
http://www.sessionnet.at/50324/vo0050.asp?__kvonr=666
http://effumatum.blogspot.co.at/2014/11/taglich-hundert-ubertretungen.html
Nach mehreren Anzeigen und Beschwerden meinerseits hat unter anderem auch die Volksanwaltschaft den Fall massiv aufgegriffen , geändert hat sich nichts .......
Heute , Freitag den 29.April 2016 so gegen 10 Uhr 30 habe ich wiederum aktuelle Nachschau gehalten im Bereich des besagten Schulzentrums Neumarkt : es waren ungefähr 20 oder 30 Schüler der HAK gerade in der großen Pause im Raucherbereich des Schulhofes mit überdachtem Pavillon exzessiv beim Rauchen . Tausende Zigarettenstummeln liegen seit Monaten herum auf diesem Schulareal und jeden Tag kommen mindestens einhundert weitere dazu , obwohl die OPV der Gemeinde dies strikt verbietet und unter verwaltungsstrafrechtliche Strafandrohung stellt .
Auf der anderen Seite der Schule waren gerade etliche Lehrer beim Rauchen und ich habe sie streng gerügt wegen ihres schlechten Vorbildes , das sie alltäglich den Schülern darbieten . Nach vielfachen völlig vergeblichen Interventionen meinereits bei Lehrern dieser HAK und auch beim früheren Direktor , nach mehrfachen Meldungen meinerseits in das zuständige BMBF ist natürlich das " Klima " total vergiftet ! Weder die pausenaufsichtsführenden Lehrer noch die Direktion der HAK als Schulbehörde 1. Instanz wollen die Rechtslage zur Kenntnis nehmen . Sie überlassen die noch sehr labilen , unausgereiften minderjährigen Schuler den Versuchungen und Verführungen der hochkriminellen Tabakmafia ! Die rauchenden Schüler zeigen bereits hochgradigste psychiatrische Erkrankung nach F 17 der WHO - ICD :
http://www.netdoktor.de/Service/ICD-Diagnose/F17-Psychische-und-Verhaltens-40430.html
Mehrfache und sogar jahrelange intensive Bemühungen seitens diverser Gesundheitseinrichtungen haben zum Beispiel Niederschlag gefunden in dieser Publikation von Univ. Prof. Josef RIEDLER in der Zeitschrift " med.ium " Nr 7 & 8 / 2011 auf den Seiten 40 bis 43 :
http://www.springermedizin.at/artikel/19428-tabakrauchprobleme-bei-kindern-und-jugendlichen
http://www.aeksbg.at/documents/10682/53446/medium+7_8_11
Am vergangenen Mittwoch , 27.4.2016 hat der Nationalrat das neue Tabakgesetz beschlossen , mit dem vorwiegend die TPD II der EU in nationales Recht umgesetzt wird .
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/I/I_01088/index.shtml
https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2016/PK0414/index.shtml
Alles dominierende Aussage dieses neuen Gesetzes :
" RAUCHEN IST TÖDLICH - SMOKING KILLS "
Trotz eindeutiger Weisung aus dem BMBF werden also dutzende Schüler der HAK Neumarkt von der Direktion direkt darin unterstützt , sich scheibchenweise selbst dem kapnomanischen Selbstmord
zu widmen direkt am Schulareal während der Schulzeit ! Es gibt weltweit hunderte hochwissenschaftliche Abhandlungen über die schrecklichen Folgen einer solchen latenten Verführung im hochgradig labilen Alter von 12 bis 18 Jahren !
Der Kommandant der Polizei - Inspektion Neumarkt , Herr Abt. Insp. Herbert SCHWEIGER hat sich heute leider strikt geweigert , die von mir geforderte niederschriftliche Strafanzeige aufzunehmen und weiterzuleiten . Dies erfüllt zweifellos den Tatbestand des Amtsmissbrauches nach § 302 StGB . Auch der anschließend ersuchte Bürgermeister von Neumarkt , Herr DI Adolf RIEGER verweigerte erneut die Aufnahme einer Strafanzeige nach verwaltungsstrafrechtlichen Vorschriften und somit ist auch hier der Vorwurf des Amtsmissbrauches zu machen .
Weitere Ausführungen und Darlegungen werden dieser Strafanzeige noch in den kommenden Tagen nachgereicht .
http://effumatum.blogspot.co.at/2016/03/absolut-unverzichtbar-sofortiges.html
Anzeiger und Einschreiter : Karl STANGL , GG Süd 4 in A - 5204 STEINDORF bei
Straßwalchen .
Dienstag, 29. März 2016
ABSOLUT UNVERZICHTBAR : SOFORTIGES INKRAFTTRETEN TOTALES RAUCHVERBOT SCHULAREAL !
NACH WIE VOR ABSCHEULICHE NIKOTINEXZESSE auf dem AREAL VIELER HÖHERER SCHULEN !
http://wien.orf.at/news/stories/2760966/ " Rauchverbot auf Schulhöfen wird oft ignoriert "
http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/Trotz-Verbots-wird-an-vielen-Schulen-weiterhin-geraucht;art4,2168505
ÖFFENTLICHER APPELL an den GESUNDHEITSAUSSCHUSS des NATIONALRATES der Res Publica Austriaca in Wien :
In den vergangenen Tagen ist das enervierende Dauerproblem " Raucherhöfe am Schulareal " ganz unverhofft wieder in den Medien aufgetaucht ! Was fällt uns bei den oben verlinkten Meldungen aus Wien und aus Linz ganz besonders auf : in beiden Meldungen wird völlig ignoriert , dass der Nationalrat in Wien bereits am 8.Juli 2015 in der 85.Sitzung mit mehrheitlichem Gesetzesbeschluss das endgültige " AUS " für derartige Raucherzonen auf Schularealen in die Wege geleitet hat durch den neuen § 12 Absatz 1 Ziffer 3 Tabakgesetz .Dies wurde am 23.Juli 2015 vom Bundesrat in der 844. Sitzung bestätigt , vom Bundespräsidenten in der Hofburg vorschriftsmäßig beurkundet , vom Bundeskanzler am Ballhausplatz gegengezeichnet und am 13.August 2015 im Bundesgesetzblatt Nr. 101 des Teiles I kundgemacht . Allerdings mit einer völlig unerklärlichen und auch völlig unverantwortbaren Legisvakanz bis zum 1. Mai 2018 im Rahmen des Gesamtpaketes dieser 8. Novelle zum Tabakgesetz .
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=BgblAuth&Dokumentnummer=BGBLA_2015_I_101&ResultFunctionToken=25aff57a-2fe9-482e-92c3-dc9943d0dd7a&Position=1&Titel=&Bgblnummer=101%2f2015&SucheNachGesetzen=False&SucheNachKundmachungen=False&SucheNachVerordnungen=False&SucheNachSonstiges=False&SucheNachTeil1=True&SucheNachTeil2=False&SucheNachTeil3=False&VonDatum=01.01.2004&BisDatum=29.03.2016&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=
Im obigen Link finden Sie Zugang direkt zu allen relevanten Dokumenten ! Vorausgegangen war der Ministerialentwurf Nr. 112 der XXV. Gesetzgebungsperiode :
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/ME/ME_00112/index.shtml
Hier finden Sie auch den Zugang zu 225 Stellungnahmen im Rahmen dieses Begutachtungsverfahrens , darunter höchst wertvolle Analysen und Darlegungen .
Und in wenigen Tagen wird der zuständige Gesundheitsausschuss des Nationalrates in Wien aktuell beraten über die Regierungsvorlage 1056 zur 9. Novelle des Tabakgesetzes ( Implementierung der TPD II der EU )
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/I/I_01056/index.shtml
HISTORISCHER RÜCKBLICK AUF VOLLE 10 JAHRE HERUMMURXEREI :
Am 1. Jänner 2005 ist in Kraft getreten die 3. Novelle zum Tabakgesetz 1995 durch BGBl. I / 167/2004 :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2004_I_167/BGBLA_2004_I_167.pdf
Mit dieser Novelle beschlossen wurde das " AUS " für alle Raucherkammerl in Schulgebäuden . Dies nahm das zuständige damalige Bundesministerium für Unterricht , Kunst und Kultur zum Anlass für ein umfassendes " Rundschreiben Nr.3 " ein Jahr später im Jänner 2006 :
https://www.bmbf.gv.at/ministerium/rs/2006_03.html
Mit diesem erlassförmigen " Rundschreiben " ging einher eine ernstgemeinte , verbindliche WEISUNG an alle untergeordneten 9 Landesschulräte , den bestehenden Raucherhöfen unverzüglich den Garaus zu machen durch Aufhebung aller Hausordnungen von Höheren Schulen etc. die derartige Raucherbereiche ausdrücklich vorsahen . Es wurde jedoch vom BMUKK , später vom BMBWK und nun auch vom nachfolgenden BMBF völlig unerklärlich verabsäumt, den diesbezüglichen § 9 der " SCHULORDNUNG 1974 " entsprechend abzuändern , der ausdrücklich den jeweiligen SGA ermächtigt bis heute , in der HO solche Raucherhöfe zu verankern .
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR12119777/NOR12119777.pdf
Damals vor über 10 Jahren reagierte zum Beispiel der LSR OÖ in Linz ganz besonders duckmäuserisch und reichte den " ERLASS " des BMUKK in voller Schärfe weiter bereits am 9.2.2006
https://www.lsr-ooe.gv.at/fileadmin/SearchStorageFileGesundeSchule/A3-89-1-06.pdf
Am 10.5.2006 gab es dann noch eine Draufgabe , wie unten verlinkt !
https://www.lsr-ooe.gv.at/fileadmin/erlasssammlung/2006/A3-89-1ad1-2006.pdf
Die Folge waren heftigste Auseinandersetzungen in allen nur erdenklichen Medien sowohl in Papierform als auch im Internet :
http://www0.eduhi.at/verein/kreidekreis/Entwurf/Service/Archiv/2006/Rauchverbot2006.htm
Am tiefgehendsten waren diese beiden Analysen aus dem BSZ Kirchdorf in OÖ sowie von der HTL II Linz , einfach köstlich zum Nachlesen !
http://fm4v2.orf.at/marc/192894/main.html
Besonders köstlich diese Meinungsäußerung eines betroffenen Schülers aus dem BG Seekirchen , Land Salzburg !
http://forum.szene1.at/viewtopic.php?f=47&t=7127&start=180
Hier finden Sie unmittelbare über 260 Meinungsäußerungen , vorwiegend aus Oberösterreich .
http://derstandard.at/1269449749200/Kommentar-Gebt-uns-die-Schulhoefe-zurueck
Dramatisch genug diese Beschwerde vom April 2010 aus Wien !
Im Jahre 2010 kam es dann auch zu mehreren parlamentarischen Anfragen :
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/J/J_04752/index.shtml
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/AB/AB_04682/index.shtml
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/J/J_04753/index.shtmlhttps
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/AB/AB_04508/index.shtml
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/J/J_05604/index.shtml
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/AB/AB_05338/index.shtml
Das verblüffende Ergebnis aller dieser Anfragen : weder der Gesundheitsminister STÖGER noch die Unterrichtsministerin SCHMIED sahen einen akuten " legistischen Handlungsbedarf " , die Herummurxerei ging einfach weiter !
Sogar der Verwaltungsgerichtshof in Wien war zumindest einmal mit dieser Materie beschäftigt :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Vwgh&Dokumentnummer=JWT_2007090178_20100916X00
Symptomatisch diese durchaus witzige Geschichte über zwei sich fast duellierende BS - Direktoren in Linz !!!
Schlussendlich hat dann auch die Volksanwaltschaft das Dauerproblem aufgegriffen und eine geharnischte Aufforderung an diverse Minister gerichtet :
http://effumatum.blogspot.co.at/2015/02/schulwarenhandler-perwein-verfuhrt.html
http://effumatum.blogspot.co.at/2014/12/hakzwei-salzburg-die-totale-katastrophe.html
Weiters sind dann auch erneute Bemühungen um Anhebung des Schutzalters von 16 auf 18 Jahre kläglich gescheitert am Widerstand etlicher Bundesländer . Unter welchen Umständen dann schlussendlich vor ca. 1 Jahr dann doch das gesetzliche Rauchverbot am gesamten Schulareal in den Begutachtungsentwurf und in die Regierungsvorlage kam , ist nicht ausreichend dokumentiert im Internet und gibt nur Anlass zu Vermutungen . Jedenfalls ist durch die riesengroße Aufregung um das totale Rauchverbot für die Gastro samt Zeltfesten und Vereinslokalen sowie durch die Hereinnahme von Verdampfungsgeräten und Wasserpfeifen etc. das Thema Schule völlig untergegangen und jetzt wieder völlig überraschend aufgetaucht .
Aktueller Lokalaugenschein an vielen Schulen und intensive Internet - Recherche ergeben das erschütternde Resultat : an weit mehr als 200 AHS , BHS, BS , LWS etc. befinden sich mehr oder minder hochgradig verschmutzte Raucherzonen , wo Tag für Tag die jüngeren Schüler die älteren Kollegen beobachten und bewundern können beim Ausüben der kapnomanischen Drogensucht , sodass diese Jüngeren es schier nicht mehr erwarten können , ebenfalls dort in aller Öffentlichkeit den Nikotindämonen ihre Gesundheit aufzuopfern !!!
Der Gesundheits - Ausschuss des Nationalrates in Wien wird nun ultimativ aufgefordert , durch separaten Ausschussantrag schon in der nächsten Sitzung im April 2016 dem Plenum des Nationalrates das vorzeitige Inkrafttreten von § 12 Absatz 1 Ziffer 3 Tabakgesetz ( absolutes Rauchverbot auf Schularealen samt der dazugehörigen FREIFLÄCHEN ) idF BGBl. I/ Nr.101/2015 spätestens am Weltnichtraucherschutztag am 31.5.2016 vorzuschlagen .
CETERUM CENSEO TSCHICK - MAFIAM ESSE DELENDAM !
http://wien.orf.at/news/stories/2760966/ " Rauchverbot auf Schulhöfen wird oft ignoriert "
http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/Trotz-Verbots-wird-an-vielen-Schulen-weiterhin-geraucht;art4,2168505
ÖFFENTLICHER APPELL an den GESUNDHEITSAUSSCHUSS des NATIONALRATES der Res Publica Austriaca in Wien :
In den vergangenen Tagen ist das enervierende Dauerproblem " Raucherhöfe am Schulareal " ganz unverhofft wieder in den Medien aufgetaucht ! Was fällt uns bei den oben verlinkten Meldungen aus Wien und aus Linz ganz besonders auf : in beiden Meldungen wird völlig ignoriert , dass der Nationalrat in Wien bereits am 8.Juli 2015 in der 85.Sitzung mit mehrheitlichem Gesetzesbeschluss das endgültige " AUS " für derartige Raucherzonen auf Schularealen in die Wege geleitet hat durch den neuen § 12 Absatz 1 Ziffer 3 Tabakgesetz .Dies wurde am 23.Juli 2015 vom Bundesrat in der 844. Sitzung bestätigt , vom Bundespräsidenten in der Hofburg vorschriftsmäßig beurkundet , vom Bundeskanzler am Ballhausplatz gegengezeichnet und am 13.August 2015 im Bundesgesetzblatt Nr. 101 des Teiles I kundgemacht . Allerdings mit einer völlig unerklärlichen und auch völlig unverantwortbaren Legisvakanz bis zum 1. Mai 2018 im Rahmen des Gesamtpaketes dieser 8. Novelle zum Tabakgesetz .
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=BgblAuth&Dokumentnummer=BGBLA_2015_I_101&ResultFunctionToken=25aff57a-2fe9-482e-92c3-dc9943d0dd7a&Position=1&Titel=&Bgblnummer=101%2f2015&SucheNachGesetzen=False&SucheNachKundmachungen=False&SucheNachVerordnungen=False&SucheNachSonstiges=False&SucheNachTeil1=True&SucheNachTeil2=False&SucheNachTeil3=False&VonDatum=01.01.2004&BisDatum=29.03.2016&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=
Im obigen Link finden Sie Zugang direkt zu allen relevanten Dokumenten ! Vorausgegangen war der Ministerialentwurf Nr. 112 der XXV. Gesetzgebungsperiode :
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/ME/ME_00112/index.shtml
Hier finden Sie auch den Zugang zu 225 Stellungnahmen im Rahmen dieses Begutachtungsverfahrens , darunter höchst wertvolle Analysen und Darlegungen .
Und in wenigen Tagen wird der zuständige Gesundheitsausschuss des Nationalrates in Wien aktuell beraten über die Regierungsvorlage 1056 zur 9. Novelle des Tabakgesetzes ( Implementierung der TPD II der EU )
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/I/I_01056/index.shtml
HISTORISCHER RÜCKBLICK AUF VOLLE 10 JAHRE HERUMMURXEREI :
Am 1. Jänner 2005 ist in Kraft getreten die 3. Novelle zum Tabakgesetz 1995 durch BGBl. I / 167/2004 :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2004_I_167/BGBLA_2004_I_167.pdf
Mit dieser Novelle beschlossen wurde das " AUS " für alle Raucherkammerl in Schulgebäuden . Dies nahm das zuständige damalige Bundesministerium für Unterricht , Kunst und Kultur zum Anlass für ein umfassendes " Rundschreiben Nr.3 " ein Jahr später im Jänner 2006 :
https://www.bmbf.gv.at/ministerium/rs/2006_03.html
Mit diesem erlassförmigen " Rundschreiben " ging einher eine ernstgemeinte , verbindliche WEISUNG an alle untergeordneten 9 Landesschulräte , den bestehenden Raucherhöfen unverzüglich den Garaus zu machen durch Aufhebung aller Hausordnungen von Höheren Schulen etc. die derartige Raucherbereiche ausdrücklich vorsahen . Es wurde jedoch vom BMUKK , später vom BMBWK und nun auch vom nachfolgenden BMBF völlig unerklärlich verabsäumt, den diesbezüglichen § 9 der " SCHULORDNUNG 1974 " entsprechend abzuändern , der ausdrücklich den jeweiligen SGA ermächtigt bis heute , in der HO solche Raucherhöfe zu verankern .
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR12119777/NOR12119777.pdf
Damals vor über 10 Jahren reagierte zum Beispiel der LSR OÖ in Linz ganz besonders duckmäuserisch und reichte den " ERLASS " des BMUKK in voller Schärfe weiter bereits am 9.2.2006
https://www.lsr-ooe.gv.at/fileadmin/SearchStorageFileGesundeSchule/A3-89-1-06.pdf
Am 10.5.2006 gab es dann noch eine Draufgabe , wie unten verlinkt !
https://www.lsr-ooe.gv.at/fileadmin/erlasssammlung/2006/A3-89-1ad1-2006.pdf
Die Folge waren heftigste Auseinandersetzungen in allen nur erdenklichen Medien sowohl in Papierform als auch im Internet :
http://www0.eduhi.at/verein/kreidekreis/Entwurf/Service/Archiv/2006/Rauchverbot2006.htm
Am tiefgehendsten waren diese beiden Analysen aus dem BSZ Kirchdorf in OÖ sowie von der HTL II Linz , einfach köstlich zum Nachlesen !
http://fm4v2.orf.at/marc/192894/main.html
Besonders köstlich diese Meinungsäußerung eines betroffenen Schülers aus dem BG Seekirchen , Land Salzburg !
http://forum.szene1.at/viewtopic.php?f=47&t=7127&start=180
Hier finden Sie unmittelbare über 260 Meinungsäußerungen , vorwiegend aus Oberösterreich .
http://derstandard.at/1269449749200/Kommentar-Gebt-uns-die-Schulhoefe-zurueck
Dramatisch genug diese Beschwerde vom April 2010 aus Wien !
Im Jahre 2010 kam es dann auch zu mehreren parlamentarischen Anfragen :
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/J/J_04752/index.shtml
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/AB/AB_04682/index.shtml
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/J/J_04753/index.shtmlhttps
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/AB/AB_04508/index.shtml
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/J/J_05604/index.shtml
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/AB/AB_05338/index.shtml
Das verblüffende Ergebnis aller dieser Anfragen : weder der Gesundheitsminister STÖGER noch die Unterrichtsministerin SCHMIED sahen einen akuten " legistischen Handlungsbedarf " , die Herummurxerei ging einfach weiter !
Sogar der Verwaltungsgerichtshof in Wien war zumindest einmal mit dieser Materie beschäftigt :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Vwgh&Dokumentnummer=JWT_2007090178_20100916X00
Symptomatisch diese durchaus witzige Geschichte über zwei sich fast duellierende BS - Direktoren in Linz !!!
Schlussendlich hat dann auch die Volksanwaltschaft das Dauerproblem aufgegriffen und eine geharnischte Aufforderung an diverse Minister gerichtet :
http://effumatum.blogspot.co.at/2015/02/schulwarenhandler-perwein-verfuhrt.html
http://effumatum.blogspot.co.at/2014/12/hakzwei-salzburg-die-totale-katastrophe.html
Weiters sind dann auch erneute Bemühungen um Anhebung des Schutzalters von 16 auf 18 Jahre kläglich gescheitert am Widerstand etlicher Bundesländer . Unter welchen Umständen dann schlussendlich vor ca. 1 Jahr dann doch das gesetzliche Rauchverbot am gesamten Schulareal in den Begutachtungsentwurf und in die Regierungsvorlage kam , ist nicht ausreichend dokumentiert im Internet und gibt nur Anlass zu Vermutungen . Jedenfalls ist durch die riesengroße Aufregung um das totale Rauchverbot für die Gastro samt Zeltfesten und Vereinslokalen sowie durch die Hereinnahme von Verdampfungsgeräten und Wasserpfeifen etc. das Thema Schule völlig untergegangen und jetzt wieder völlig überraschend aufgetaucht .
Aktueller Lokalaugenschein an vielen Schulen und intensive Internet - Recherche ergeben das erschütternde Resultat : an weit mehr als 200 AHS , BHS, BS , LWS etc. befinden sich mehr oder minder hochgradig verschmutzte Raucherzonen , wo Tag für Tag die jüngeren Schüler die älteren Kollegen beobachten und bewundern können beim Ausüben der kapnomanischen Drogensucht , sodass diese Jüngeren es schier nicht mehr erwarten können , ebenfalls dort in aller Öffentlichkeit den Nikotindämonen ihre Gesundheit aufzuopfern !!!
Der Gesundheits - Ausschuss des Nationalrates in Wien wird nun ultimativ aufgefordert , durch separaten Ausschussantrag schon in der nächsten Sitzung im April 2016 dem Plenum des Nationalrates das vorzeitige Inkrafttreten von § 12 Absatz 1 Ziffer 3 Tabakgesetz ( absolutes Rauchverbot auf Schularealen samt der dazugehörigen FREIFLÄCHEN ) idF BGBl. I/ Nr.101/2015 spätestens am Weltnichtraucherschutztag am 31.5.2016 vorzuschlagen .
CETERUM CENSEO TSCHICK - MAFIAM ESSE DELENDAM !
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