Dienstag, 18. Oktober 2016

STRAFANZEIGE gemäß § 170 StGB gegen den Bundesminister für Justiz Wolfgang BRANDSTETTER !

FAHRLÄSSIGE  HERBEIFÜHRUNG  EINER  FEUERSBRUNST  

durch den Bundesminister für Justiz in Wien  in der Justizanstalt des Landesgerichtes für Strafsachen in Wien  Josefstadt !

https://www.google.at/search?q=Brandstiftung+in+Justizanstalt&ie=utf-8&oe=utf-8&client=firefox-b&gfe_rd=cr&ei=YesFWNjWKObf8gfD5LD4DQ 

An das Bundeskriminalamt in Wien und zugleich an die Staatsanwaltschaft Wien :

STRAFANZEIGE  gemäß § 170  StGB  gegen  Dr. Wolfgang  BRANDSTETTER , amtierender Bundesminister für Justiz der Republik Österreich in Wien 

Zum Sachverhalt : 

           In allen Medien wird heute , Dienstag den 18. Oktober 2016 , umfangreich berichtet über eine weitere vorsätzliche Brandstiftung nach § 169 StGB durch einen  Untersuchungshäftling der Justizanstalt Wien - Josefstadt beim Landesgericht für Strafsachen Wien . 

           Die  " SALZBURGER  NACHRICHTEN " bringen heute auf der Seite 10 diesbezüglich höchst alarmierende Fakten : es gab heuer schon 36 Brände in Justizanstalten , davon 10 Fälle ausreichend gesicherter Brandstiftung durch Insassen .  Dadurch ist nun in diversen Internetforen die Diskussion erneut aufgeflammt über die eigentlichen Verantwortlichkeiten in diesem Zusammenhang !  Bekanntlich haben weltweit gesehen schon etliche Länder ein striktes Rauchverbot  für sämtliche Haftanstalten eingeführt, dazu gibt es umfangreiche Berichte im Internet . 

http://www.polizei.gv.at/wien/presse/aussendungen/presse.aspx?prid=37346B56482B746B67546F3D&pro=0

         Der Tatbestand , dass  den Insassen von Justizanstalten ausdrücklich  der Besitz von Zündhölzern , Feuerzeugen etc . seitens der obersten Führung der Strafvollzugsverwaltung erlaubt ist , erfüllt eindeutig den gemeingefährlichen Tatbestand der grob fahrlässigen Herbeiführung einer Feuersbrunst nach dem § 170 des Strafgesetzbuches der Republik Österreich

 in Verbindung mit § 187  StGB  " HINDERUNG   DER  BEKÄMPFUNG  EINER  GEMEINGEFAHR "

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40173672/NOR40173672.pdf 

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR12029736/NOR12029736.pdf 


Die volle Verantwortung  dafür trägt eindeutig der Bundesminister für Justiz ! Er hätte schon längst ein striktes Rauchverbot in allen Justizanstalten verfügen müssen .

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR12011674/NOR12011674.pdf

Auch nach § 4 BMG trifft den BMJ die volle Verantwortung !

Die Volksanwaltschaft in Wien  wird dringend ersucht , eine Miss - Stands - Feststellung diesbezüglich zu erlassen und dem Nationalrat unverzüglich vorzulegen !

Der Meldungsleger :

Karl  STANGL ,  GG Süd 4 in A - 5204  STEINDORF  bei  Straßwalchen

Papierausfertigungen dieser Strafanzeige werden allen zuständigen Stellen in den kommenden Tagen durch die Post AG  zugestellt !