PUNKTE 41 bis 45 der LEITLINIEN 2007 der WHO zur WIRKSAMEN DURCHSETZUNG des NICHTRAUCHERSCHUTZES gemäß Art. 8 der FCTC
Es besteht wieder einmal aktueller Anlass mehr als genug , die längst von allen vergessenen Leitlinien der 2. Konferenz der Vertragsstaaten zur FCTC in Erinnerung zu rufen :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40073587/NOR40073587.pdf
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2009:296:0004:0014:DE:PDF
Insbesondere die Punkte 41 bis 44 " Durchsetzungsstrategien " und 45 " Mobilisierung und Einbeziehung der Gesellschaft " sollten von allen Betroffenen genauest in Betracht gezogen werden :
Punkt 41 : " Strategische Ansätze bei der Durchsetzung von Rechtsvorschriften können ihre Einhaltung maximieren, die Durchführung vereinfachen und die Höhe der zur Durchsetzung benötigten Mittel verringern.
Punkt 42 : Besonders die Durchsetzungsmaßnahmen direkt nach der Inkraftsetzung der Rechtsvorschriften sind entscheidend für deren Erfolg und für den Erfolg der zukünftigen Überwachung und Durchsetzung . In vielen Ländern wird eine sanfte Durchsetzung in der Einführungsphase empfohlen, in der Personen, die gegen die Rechtsvorschriften verstoßen , nur verwarnt , aber nicht bestraft werden . Dieser Ansatz sollte in Verbindung mit einer aktiven Kampagne zur Aufklärung von Unternehmern über ihre aus den Rechtsvorschriften resultierenden Verantwortlichkeiten verfolgt werden, und die Unternehmen sollten Verständnis dafür zeigen, dass auf die anfängliche Gnadenfrist oder Einstiegsphase eine strengere Durchsetzung folgen wird.
Punkt 43 : Sobald die aktive Durchsetzung beginnt, wird in vielen Ländern empfohlen , eine aufsehenerregende Strafverfolgung zu betreiben, um die abschreckende Wirkung zu verstärken . Wenn festgestellt wird, dass sich prominente Personen bewusst über die Rechtsvorschriften hinweggesetzt haben und diese in der Gesellschaft bekannt sind , können die Behörden ihre Entschlossenheit und die Ernsthaftigkeit der Rechtsvorschriften unter Beweis stellen , indem sie mit rigorosen und zügigen Maßnahmen reagieren und dabei die größtmögliche Aufmerksamkeit erregen . Dies wird zu einer verstärkten freiwilligen Einhaltung der Rechtsvorschriften führen und die für die Überwachung und die Durchsetzung benötigten Mittel verringern .
Punkt 44 : Obwohl sich Rauchverbote rasch selbst durchsetzen, ist es wesentlich, dass die Behörden darauf vorbereitet sind, zügig und entschieden auf Einzelfälle offener Missachtung zu reagieren . Besonders dann , wenn Rechtsvorschriften gerade erst in Kraft treten, gibt es gelegentlich Zuwiderhandelnde, die öffentlich ihre Missachtung zur Schau stellen . Eine deutliche Reaktion signalisiert in solchen Fällen die Erwartung, dass die Rechtsvorschriften eingehalten werden, und erleichtert künftig diesbezügliche Bemühungen , wohingegen Unentschlossenheit rasch zu einer weiten Verbreitung von Verstößen führen kann .
Punkt 45 : Die Wirksamkeit eines Überwachungs - und Durchsetzungsprogramms wird durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit in das Programm verstärkt . Gewinnt man die Unterstützung der Öffentlichkeit und ermutigt man ihre Mitglieder dazu , die Einhaltung der Rechtsvorschriften zu beobachten und Verstöße zu melden , so wird die Reichweite der Durchsetzungsorgane erheblich erweitert und die Durchsetzung wird weniger aufwendig . In vielen Ländern stellen Beschwerden aus der Bevölkerung in der Tat das Hauptmittel zur Sicherstellung der Einhaltung der Rechtsvorschriften dar . Aus diesem Grund sollten die Rechtsvorschriften für eine rauchfreie Umwelt festlegen, dass Einzelpersonen Beschwerden einreichen dürfen, und sie sollten jede Person oder nichtstaatliche Organisation dazu ermächtigen, tätig zu werden , um die Einhaltung der Rechtsvorschriften zur Belastung durch Tabakrauch in der Umgebungsluft zu erzwingen . Im Durchsetzungsprogramm sollte eine kostenlose Telefonhotline für Beschwerden oder ein ähnliches System vorgesehen wewrden, um die Öffentlichkeit zur Meldung von Verstößen zu ermutigen . "
Mittlerweile sind fast 10 Jahre vergangen seit dieser 2. Konferenz der WHO - FCTC - Vertragsstaaten und befremdlicherweise gibt es seitens des zuständigen Bundesministeriums für Gesundheit nach wie vor keinerlei Aktivität , diese Leitlinien in der breiteren Bevölkerung bekannt zu machen bzw. sie auch den Vollzugsbehörden auf Bezirksebene ans Herz zu legen .
AUFSEHENERREGENDE STRAFVERFOLGUNG und GRÖSSTMÖGLICHE AUFMERKSAMKEIT SIND ZWINGEND NOTWENDIG !
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