STRÄFLICHE MISSACHTUNG des NICHTRAUCHERSCHUTZES im CAFE GASSNER in A - 4880 ST . GEORGEN im Attergau
An die Bezirkshauptmannschaft in A -4840 VÖCKLABRUCK, Strafamt für sanitätspolizeiliche Übertretungen :
STRAFANZEIGE gemäß § 14 TNRSG gegen die verantwortliche Geschäftsführung des Cafe - Konditorei - Restaurant GASSNER in A - 4880 St. Georgen im Attergau , Bezirk Vöcklabruck , Bundesland Oberösterreich :
https://www.google.at/search?q=Gassner+st.georgen&ie=utf-8&oe=utf-8&client=firefox-b&gfe_rd=cr&ei=9qHRWJz4AdCv8wfr9JvoDw
http://attergau.salzkammergut.at/oesterreich/gastronomie/103841/konditorei-restaurant-gassner.html?h=2726
Heute , Dienstag den 21. März 2017 , hatte ich mehrere Erledigungen in St. Georgen am Tagesprogramm und bin nach Eisenbahnfahrt von Vöcklamarkt kommend zuerst auf ein Frühstück ins Cafe GASSNER gegangen , Attergaustr.30 . Schon nach 10 Minuten bekam ich Kopfweh wegen des Tabakrauches , der ungehindert vom großen Restaurantbereich , der total verraucht war , ins Verkaufslokal für Konditoreiwaren ziehen konnte , weil die Glastüren dauerhaft während der gesamten Betriebszeit offen gehalten werden.
Der verantwortliche Inhaber des Gesamtbetriebes verwendet nämlich völlig rechtswidrig den eindeutigen Hauptraum mit Schank und Buffet als Raucherbereich , lässt noch dazu sämtliche Türen zu den Nebenräumen dauerhaft offen und bekundet somit totale Gleichgültigkeit gegenüber den Nichtraucherschutzbestimmungen des Tabakgesetzes , nunmehr als TNRSG umbenannt .
Unter diesen Umständen besteht ausgehend vom Verkaufsraum für den Gassenverkauf bereits seit dem 1.1.2005 das strikte sanitätspolizeiliche Rauchverbot nach § 13 Abs. 1 TNRSG für den gesamten Betrieb , weil die Raumeinheit hergestellt wird durch das dauerhafte Offenhalten aller Verbindungstüren . Dies ist durch vielfache Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes in Wien gefestigte Judikatur ohne den geringsten Zweifel .
Ein älterer Stammkunde des Cafes berichtete mir an Ort und Stelle, dass es diesen haarsträubenden Miss - Stand hier schon seit vielen Jahren gibt und es niemand wagt , dagegen einzuschreiten . Wir sehen also , dass es nach wie vor große und renommierte Betriebe gibt , die sich durchzuschwindeln versuchen bis zum 1. Mai 2018 , an dem das Totalverbot in Kraft treten wird .
Ich habe nach Konsumation von einem Verlängerten und 2 Mehlspeisen das Lokal vorzeitig verlassen , der Kassenbeleg wird dieser Strafanzeige in Vergrößerung beigelegt .
Auch im Cafe INNENDORFER musste ich denselben Miss- Stand feststellen und verließ es sofort unter Ankündigung einer öffentlichen Anzeige.
https://www.google.at/search?q=cafe++innerdorfer+st.georgen&ie=utf-8&oe=utf-8&client=firefox-b&gfe_rd=cr&ei=iKPRWLbHHMXi8Afq-7X4Ag
Ich ersuche die zuständige Behörde um ein konsequentes Einschreiten , meinerseits wird auch das Bundesministerium für Gesundheit eingeschaltet .
Der Anzeiger und jederzeit als Zeuge greifbar :
Karl STANGL, GG Süd 4 in 5204 STEINDORF bei Straßwalchen .
Eine authentische Papierkopie dieser Anzeige wird in den nächsten Tagen der Behörde übermittelt !
zuletzt geändert am Donnerstag, 23.3.2017 um 13 Uhr !
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