STOPPEN SIE UNVERZÜGLICH diesen HOCHVERRAT an der VOLKSGESUNDHEIT !
ÖFFENTLICHER APPELL an sämtliche Abgeordneten des BUNDESRATES der Republik Österreich in Wien zur nächsten 878. Plenarsitzung am 5.April 2018
Laut beiliegendem " AVISO " vom 23.3.2018 wird nächste Woche am Donnerstag, den 5. 4.2018 in der 878. Plenarsitzung des Bundesrates unter Punkt 12. der Gesetzesbeschluss des Nationalrates über die letzte Novelle zum TNRSG beraten und beschlossen .
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/BR/BRSITZ/BRSITZ_00878/TO_03371234.pdf
Anlässlich dieser Gesetzesvorlage durch den Nationalrat ist nun ultimativ festzustellen :
1. Dieser Gesetzesbeschluss des NR vom 22.3.2018 über die Aufhebung des totalen Rauchverbotes in der Gastronomie noch vor dessen Inkrafttreten am 1. Mai dieses Jahres ist
NICHT VERFASSUNGSGEMÄSS ZUSTANDE GEKOMMEN ,
sondern ist das Ergebnis von
MONATELANGER SCHWERER NÖTIGUNG nach § 106 StGB
von mehr als 20 NR - Abgeordneten der ÖVP durch den amtierenden Bundeskanzler Sebastian KURZ ! Dies beweisen umfangreiche Pressemeldungen und Internetpostings der vergangenen Monate sowie das Protokoll der seinerzeitigen NR - Sitzung vom Jahr 2015 , in der dieselben NR - Abgeordneten das totale Rauchverbot in der gesamten Gastronomie beschlossen hatten mit ausführlichen ujnd sehr überzeugenden Gründen :
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/NRSITZ/NRSITZ_00085/index.shtml
Im Gefolge hatte damals auch der Bundesrat in seiner 844. Sitzung vom 23.7.2015 diesen Gesetzesbeschluss des Nationalrates bestätigt :
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/BR/BRSITZ/BRSITZ_00844/index.shtml
Nun jedoch hat eine durchaus hochverräterisch einzustufende
VERSCHWÖRUNG = KOALITION
unter totaler Missachtung der völkerrechtlichen Verbindlichkeiten aus dem weltweiten Staatsvertrag FCTC und unter gröblichster Misshandlung der anschließenden Ratsempfehlung der EU vom Dezember 2009 über " RAUCHFREIE UMGEBUNGEN " einen Gesetzesvorschlag eingebracht , der einen frontalen und diametralen Bruch dieser FCTC bedeutet :
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/III/2005/219
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2009:296:0004:0014:DE:PDF
2. Gesundheitsschädigung durch Tabakrauch kann kein Gegenstand irgendeiner Genehmigung oder Einwilligung sein, darüber ist auch jedwede Form der Abstimmung sachwidrig und absurd . Es ist erwiesene Tatsache , dass jede Stunde hier in Österreich ein Raucher den grausamen Rauchertod erleidet und weltweit über 6 Millionen Menschen vorzeitig hinweggerafft werden durch diesen " schmerzhaften und langsamen Tod " , wie es in der Legaldefinition im § 5 Abs. 2 Ziffer 9 Tabakgesetz festgelegt wurde im Jahre 2003 bereits :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/2003_74_1/2003_74_1.pdf
3. Die Länderkammer sollte auch besonders berücksichtigen , dass die Vollziehung sämtlicher sanitätspolizeilicher Vorschrfiten des Bundes durch die 9 Bundesländer erfolgt und sich in den vergangenen 9 Jahren deutlich gezeigt hat , dass nur ein totales Rauchverbot in allen Räumen öffentlicher Orte sachgerecht ist und leicht zu vollziehen ist .
Es liegt nun tatsächlich vorrangig beim Bundesrat , durch den in der Bundesverfassung vorgesehenen EINSPRUCH = VETO die hochkriminellen Machenschaften der Tabakverharmloser zum Fall zu bringen . In der angekündigten Vorberatung für Punkt 12 der Tagesordnung bereits am Dienstag , den 3. April 2018 um 15 Uhr im Lokal 1 = Bibliothekshof im EG stehe ich gerne persönlich zur Verfügung für weitere Argumente und Beweisführungen !
VIDEANT CONSULES , NE QUID DETRIMENTI CAPIAT RES PUBLICA !!!
DER APPELLANT : Karl STANGL , selbständiger Sozialarbeiter , GG Süd 4 in A - 5204 STEINDORF bei Straßwalchen , mail to : satisesto@yahoo.de
https://www.google.at/search?q=satisesto&ie=utf-8&oe=utf-8&client=firefox-b&gfe_rd=cr&dcr=0&ei=ZvC8WrmFIu3f8gernImQDA
CETERUM CENSEO TSCHICK - MAFIAM ESSE DELENDAM !!!
https://www.google.at/search?q=Rauchen+ist+t%C3%B6dlich&ie=utf-8&oe=utf-8&client=firefoxb&gfe_rd=cr&dcr=0&ei=FfG8WvO0G-3f8gernImQD
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